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    Testamentsvollstreckung - Suche gutes Fachbuch - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.07.02 19:21:53 von
    neuester Beitrag 29.07.02 09:42:38 von
    Beiträge: 12
    ID: 612.660
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      Avatar
      schrieb am 27.07.02 19:21:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Fachbücher gibt es viele. Hat jemand gute Erfahrungen mit einem Buch gemacht und kann es weiterempfehlen?
      Hintergrund: Es sollte eine Art Leitfaden sein, wie man eine Testamentsvollstreckung ordnungsgemäß durchführt. In diesem Fall in einer sehr komplexen Erbauseinandersetzung.

      Vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 27.07.02 20:16:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      geh mal in google, da wirst Du sicher passende Vorschläge
      bekommen

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 27.07.02 20:18:32
      Beitrag Nr. 3 ()
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      Avatar
      schrieb am 27.07.02 20:24:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      ... wer meint, mit einem guten Buch in der Lage zu sein, eine umfangreiche Testamentsvollstreckung hinzubekommen, hat schlichtweg eine Fehlvorstellung vom dt. Zivilrecht oder ist unglaublich naiv.

      Charlotte
      Avatar
      schrieb am 27.07.02 22:58:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Charlotte,

      der Probleme bin ich mir durchaus bewusst.
      Und es gilt auch nicht das Buch abzuarbeiten.
      Der Hintergrund ist hier aber nicht darstellbar.
      Infolge einer gewissen Unvermeidbarkeit sind wir lediglich bemüht Grund in die Gelegenheit zu bringen.

      Insofern sind Deine Hinweise (vielleicht) gutgemeint aber wenig hilfreich. Zumal ich persönlich erfahren habe, dass Kenner deutschen Zivilrechts in vielen Fällen mit weniger als Wasser kochen. :D


      Luto,

      danke, aber bevor Problemstellungen konkret angegangen werden können, benötigen wir ein Nachschlagewerk.

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      Avatar
      schrieb am 28.07.02 08:44:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Da gibt es heute professionelle Testamentsvollstrecker die
      wirklich was drauf haben. Das man sich da mit einem Buch
      schlau machen kann, halte ich für unwahrscheinlich.
      Höchstens mal so ein bisschen die Grundzüge begreifen.
      Aber ob das dann weiterhilft? Ich würde eher das Problem
      mal so einem Testamentsvollstreckerfuzzi vortragen und
      anhören, was er für Ideen dazu hat.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 28.07.02 09:07:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      ... Leutchen müssen im Zweifel halt ihre eigenen Erfahrungen machen.

      ... bei derartigen Bereichen findet man sich möglicherweise schnell im "Haftungstümpel" wieder.

      Es war nur ein wirklich gut gemeinter Hinweis.

      Charlotte
      Avatar
      schrieb am 28.07.02 12:27:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      Charlotte, bezüglich Haftungstümpel.


      M.E. gibt es die Möglichkeit der Haftungsfreistellung durch die Erben. Siehst du da Probleme?
      Avatar
      schrieb am 28.07.02 17:49:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      ... den Erben bzw. die Erbin will ich sehen, die den "Vollstrecker" aus der Haftung lässt.

      Das Problem (ohne, dass ich den Fall kenne) dürfte darin liegen, dass die Erben "an verschiedenen Seiten des Tisches" sitzen, d.h. entweder der eine oder der andere sich übervorteilt fühlt.

      Der Vollstrecker "steht immer zwischen den Stühlen".

      ... ohnehin stellte sich bei einer Haftungsfreistellung die Frage nach deren Umfang bzw. Wirksamkeit.(einen Freibrief im voraus gibt es nicht)

      Charlotte
      Avatar
      schrieb am 28.07.02 19:53:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      Als Testamentsvollstrecker wurde vom Erblasser bewusst die Person vorgeschlagen, der eine Vermittlung zwischen den Parteien zugetraut wird. Diese Person ist bei allen Erben unumstritten, eine offizielle Haftungsfreistellung durch die Erben kann vorausgesetzt werden.


      Einschränkung bez. der Freistellung bestehen m.W. nur hinsichtlich § 276 BGB. Insofern scheint mir das Risiko derzeit kalkulierbar. Bin aber für Gegenargumente weiterhin dankbar.
      Avatar
      schrieb am 28.07.02 19:59:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      § 276 Abs. 3 BGB?
      Avatar
      schrieb am 29.07.02 09:42:38
      Beitrag Nr. 12 ()
      # 11

      :laugh:


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