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    Arbeitslosenhilfe ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.07.02 12:36:40 von
    neuester Beitrag 01.08.02 08:55:22 von
    Beiträge: 13
    ID: 613.322
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      schrieb am 30.07.02 12:36:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen!Mal ne Frage:Ich beziehe seit längerem ALU.
      Ab diesem November würde ich Arbeitslosenhilfe bekommen.Ich bin jedoch noch im Besitz von ca.75000.-€(z.T. in Aktien).Bekomm ich trotzdem AHilfe ? Oder bis zu welcher Zeit werden meine Kontostände zurückverfolgt?Gibts da noch Möglichkeiten das Geld vorher in Sicherheit zu bringen?
      Bin keine faule Sau. Bin leider schon über 50.Keine Chance
      auf neuen Job(lt.Arbeitsamt).Bitte um Antwort nur von Leuten,die Ahnung haben.Danke im voraus.
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 12:38:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      und sowas finanziere ich tag für tag

      hoffentlich kriegen sie Dich
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 12:43:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      damit würde ich verdammt vorsichtig sein - und desweiteren stimme ich in diesem fall daimlerfreak absolut zu!! was deinen fall angeht mußt du üblicherweise deine kontobewegungen der letzten 3monate offenlegen.
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 12:45:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Daimler!! Der Mann hat jahrelang gearbeitet und gespart, im gegensatz zu anderen!!!! Jetzt wird er arbeitslos und soll bestraft werden das er gespart hat????????
      Verstehe Deine reaktion und antwort nicht???? Salut
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 12:47:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      ... die Hosen müssen runter :D

      GANZ RUNTER !!! :mad:

      Änderung der Alhi-Verordnung zum 29.6.99


      Bei der Arbeitslosenhilfe gilt zukünftig Vermögen in Höhe von maximal 1.000 DM pro vollendetem Lebensjahr als angemessene Alterssicherung, bei Partnern erhöht sich das Schonvermögen um 1.000 DM pro Lebensjahr des Partners bzw. der Partnerin. Voraussetzung ist, daß das Vermögen nachweislich zur Alterssicherung bestimmt wurde.

      Diese Neuregelung hat je nach Einzelfall Vor- und Nachteile, ist insgesamt jedoch als Einschränkung zu werten. Bisher waren per interner Dienstanweisung 120.000 DM als angemessene Altersvorsorge geschützt, bei Beitragslücken in der gesetzlichen Rente konnte Vermögen bis 300.000 DM anerkannt werden. Die Summen bezogen sich auf die antragstellende Person allein. Auch Gerichte trafen großzügigere Entscheidungen, so konnten nach Festlegung des Bundessozialgerichts (Okt. `98) im Fall des Klägers und seiner Frau 200.000 DM Vermögen anrechnungsfrei bleiben.

      Quelle: ...google.....


      Arbeitslosenhilfe auch bei größerem Vermögen

      Die Zahlung von Arbeitslosenhilfe ist an strenge Bedingungen geknüpft. Voraussetzung für Hilfe ist die Bedürftigkeit - das heißt, die "Stütze" wird nur dann bewilligt, wenn der Arbeitslose seinen Lebensunterhalt nicht auf andere Weise bestreiten kann und weder er noch Ehegatte oder Partner über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen. Ab 1. Januar 2002 werden die Toleranzgrenzen für Bedürftigkeit gelockert. Allerdings gelten die Änderungen nur für Neubewilligungen. Wer zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 2001 Anspruch auf Arbeitslosenhilfe hatte, fällt unter das alte Recht. Wegen des einjährigen Bewilligungszeitraums kann die alte Regelung daher für einzelne Arbeitslose bis zu einem Jahr weiter gelten Die neue Arbeitslosenhilfe-Verordnung sieht vor, dass der bislang geltende Freibetrag für das so genannte verwertbare Vermögen nicht mehr pauschal, sondern nach dem Alter der Hilfsempfänger berechnet wird. Der Vermögensfreibetrag liegt künftig bei 520 Euro (1000 Mark) pro Lebensjahr des Arbeitslosen und seines Partners. Der Freibetrag darf jedoch 33.800 Euro beziehungsweise 67.600 Euro in Lebensgemeinschaften nicht übersteigen. Bislang galt für das zulässige verwertbare Vermögen ein Freibetrag von pauschal je 8000 Mark. Erleichtert wird zudem die Vermögensbildung zur Altersvorsorge. Denn im Rahmen einer "Riester-Rente" gebildetes Vermögen wird grundsätzlich nicht bei einer Bedürftigkeitsprüfung mit gezählt. Allerdings darf der Vorsorgevertrag nicht vorzeitig - also in der Regel vor dem 60. Lebensjahr - aufgelöst werden. Zudem mindert das angesammelte Vermögen den zulässigen Freibetrag für anderweitiges Vermögen bis zu einem Mindestbetrag von 4100 Euro pro Person einer Lebensgemeinschaft. Die strengen Vorschriften für die Unterscheidung von verwertbarem und nicht verwertbarem Vermögen sowie einer zumutbaren beziehungsweise nicht zumutbaren Verwendung des Vermögens zum Lebensunterhalt ändern sich durch die Neuregelung zwar nicht. Allerdings dürfte die deutliche Anhebung der Freibeträge so manche langwierige Auseinandersetzung zwischen Arbeitsamt und Antragstellern überflüssig machen.

      Quelle: http://www.beamte4u.de/aktuell/2001neu.htm

      http://www.google.de/search?q=cache:rC3dUpqRQwgC:www.jurathe…

      google dir was ....

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      Avatar
      schrieb am 30.07.02 12:49:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      was denn sonst?!

      wofür spart man denn, um später zu konsumieren, also kann es kaum gerecht sein, wenn jemand noch 75000€ auf der hohen kante hat und sich trotzdem in die soziale hängematte legt,

      genau wegen solcher leute und anderen leistungserschleichern liegt der sozialstaat am boden
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 12:49:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      ..verdammt - da fehlte ein `nicht` @frenchman. Aber trotzdem ich würd`s lassen! too much risk!
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 12:50:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Bei der Arbeitslosenhilfe wird im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung Vermögen

      des Arbeitslosen,
      seines nicht dauernd vom Arbeitslosen getrennt lebenden Ehegatten, seines Lebenspartners oder einer Person, die
      mit dem Arbeitslosen in eheähnlicher Gemeinschaft lebt (Partner)
      berücksichtigt.

      Freibetrag ist ein Betrag von 520 Euro je vollendetem Lebensjahr des Arbeitslosen und seines Partners, maximal aber 33800,00 Euro pro Person.
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 12:51:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      ich stimme frenchmen voll zu. ich weiss wie es bei
      meinem vater war, hat auch lange gedauert bis er wieder
      einen job bekam.
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 12:51:39
      Beitrag Nr. 10 ()
      was denn sonst?!

      genau wegen diesen leistungserschleichern liegt der sozialstaat am boden und die wirklich bedürftigen müssen sich vorbeurteilung und repressalien gefallen lassen
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 12:52:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      ....ähm damit das "GANZ RUNTER !!! :mad: " keiner mißversteht...

      Man kommt sich nach jahrelanger Maloche in so einer Situation wie ein "Bittsteller" vor.
      Und dann will einem der Staat, das, was man sich jahrelang erspart hat, einfach mal so anrechnen/abnehmen.

      Am besten noch Haus und Auto verkaufen, sowie alles kündigen (Verluste??? selber schuld )...

      @jacop: toi, toi, toi
      Avatar
      schrieb am 30.07.02 13:29:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo jacob,
      hier mal kurz meine Geschichte:

      Vor ca 1,5 Jahren bin ich nach langer BW Zeit und anschließend kurzer Selbstständigkeit arbeitslos geworden. Ich weiß nicht mehr genau, ich glaube so ca 6 oder 7 Monate lang. Als ich beim AA einen Antrag auf Arbeitslosengeld/- Hilfe stellte, wurde mir gesagt, dass ich erst mal schön meine Aktien, die ich angegeben habe, verkaufen solle. Das tat ich dann (nach und nach) auch, mit bis zu 75% Verlust, um nicht den Kitt von meinen Fenstern nagen zu müssen. Zum Schluß war ich dank Vater Staat börsentechnisch pleite.
      Übrigens waren die Aktien langfristig angelegt und das Geld stammte aus 3 Auslandseinsätzen an denen ich während meiner BW Zeit (für diesen Staat) teilgenommen hatte. Ich bin zwar erst 30, aber die Aktien sollten für meine Rente arbeiten. Naja
      Es ist nun mal so, wenn Du etwas Geld bei Seite legst, und dann bei Arbeitslosigkeit Hilfe brauchst, wird Dir nicht geholfen. Wenn Du einer von den Arbeitsfaulen bist, der noch mit einem BMW vor das AA fährt, bekommst Du warscheinlich alles, was Du willst.
      Wie es jetzt in Deinem Alter aussieht, ? Ich wäre vorsichtig.
      Ich beende jetzt lieber das Thema, um mich nicht noch bei unserem lieben „sozial“ Staat für diese Aktion zu „bedanken“

      An alle. Wenn der Mann 50 Jahre alt ist, sollte man Ihm ja wohl das angelegte Geld für sein Alter gönnen. Ich gehe davon aus, dass er jahrelang in die Rentenkasse eingezahlt hat.
      Und findet Ihr mit 50 mal nen neuen Job. Wird wohl nicht so einfach sein.

      mfg Plaste
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 08:55:22
      Beitrag Nr. 13 ()
      wie lange bekommt man eigentlich arbeitslosenhilfe
      und zählt zum vermögen auch eine lebensversicherung die zur rente mit 60 fällig wird und schon vor jahren abgeschlossen wurde


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