checkAd

    Eine Rechtsfrage?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.08.02 17:03:14 von
    neuester Beitrag 01.09.02 18:23:47 von
    Beiträge: 69
    ID: 614.580
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.349
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 17:03:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      Ich habe ein Problem.
      Ich hatte vor 15 Monaten einen neuen Job angefangen. Im Arbeitsvertrag steht, dass meine Arbeitszeit im wöchentlichen Schichtwechsel ist, von 7.00 – 16.00 und 14.00 – 22.00.
      Vor 9 Monaten wurde die Schichtarbeit beendet und wir machen jetzt normal von 7.00 –16.00.
      Am Montag war der Urlaub für die hälfte von der Belegschaft zu Ende.
      Dienstag war ein Aushang, dass ab Montag 05.08 wieder für mehrere Wochen Schicht gearbeitet werden soll.
      Mittwoch bin ich zum Chef und wollte mit im Reden, dass ich mein Leben jetzt umgestaltet habe, ich habe jetzt Ehrenamtliche Tätigkeiten und kann keine Schicht machen.
      Ich bot in an dafür mehr Überstunden zu machen, da sowieso nur ein Teil der Belegschaft Schicht machen soll.
      Da fuhr er mich an, dass, wenn es mir nicht passt, ich doch Kündigen soll oder vor das Arbeitsgericht gehen soll.

      Wie sieht es jetzt rechtlich aus??
      Er sagt, dass er keinem Arbeitnehmerverband angehört und darum sowieso machen kann was er will.
      Er hat auch, dass Urlaubsgeld, dass einmalig im Jahr ausgezahlt wird auf 30% gekürzt, ohne vorher etwas davon zu erzählen.
      Muss ich am Montag Schicht machen????
      Oder kann ich einfach um 7.00 anfangen?
      Kann er so Kurzfristig Schicht anordnen und darauf bestehen.
      Was würde mir passieren, wenn ich am Montag einfach normal in die Arbeit ginge??

      Längerfristig will ich in diesem Betrieb nicht bleiben.
      Kann er mir Kündigen, wenn ich einfach normal Arbeiten komme.
      Würde, wenn er mir kündigt, ich kein Recht auf Arbeitslosengeld haben, sperre???

      Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
      Danke.
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 17:24:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Tja, wenn das mit der Schichtarbeit sogar im Arbeitsvertrag steht, wirst Du nichts machen können. Im übrigen hat der Arbeitsgeber ein Weisungrecht. Ob das mit ehrenamtlichen Aufgaben kollidiert, braucht den Arbeitgeber nicht zu interessieren. Wenn Du nicht entsprechend zur Arbeit kommst, wird es beim erstem Mal eine Abmahnung geben, beim zweiten Mal die außerordentliche Kündigung. Wie das mit dem Urlaubsgeld ist kann ich Dir nicht beantworten, denn ich kenne den Arbeitsvertrag nicht. Tut mir leid, dass ich Dir nichts erfreulicheres mitteilen kann.
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 17:30:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      @eurofuchser

      Danke erstmal.

      Das die Schicht abgeschafft wurde, hat nichts zu bedeuten.
      Kann er sie einfach wieder einführen?
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 17:43:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      ja er kann. Dies ginge nur dann nicht, wenn ihr den Entfall der Schichtarbeit in einer Ergänzung zum Arbeitsvertrag geregelt hättet.
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 17:47:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich vermute, der Wegfall der Schichtarbeit hatte etwas mit schlechter Auftragslage zu tun?

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1110EUR +11,56 %
      Mega-Ausbruch – Neubewertung angelaufen?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 06:22:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Rainer6767

      Du hast den selben Vornamen wie ich.

      Ja, der wegfall hatte etwas mit der Auftragslage zu tun.
      Angeblich sollen ja auch nur 4 Wochen Schicht gearbeitet werden, danach wieder normal.
      Die andere hälfte der Belegschaft, die erst am Montag aus dem Urlaub kommt, haben eine Mitteilung mit der Post bekommen (die müßte erst heute bei denen Eintreffen) das sie am Montag Spätschicht haben.
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 09:04:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich bin leider kein Experte für Arbeitsrecht. Ich halte es aber schon für wahrscheinlich, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeiten nach der Beschäftigungslage ändern kann. Immerhin bist Du ja für die Schichtarbeit eingestellt worden. Wegen schlechter Auftragslage dann Wegfall der Schichtarbeit und nun (sogar nur zeitlich begrenzt) Rückkehr zum "Normalzustand".
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 12:09:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Katzennarr

      Na ja, dass der Arbeitgeber keinem Arbeitnehmerverband angehört, ist verständlich.... ;)

      Allererste Fragen: Gibt es in Eurem Betrieb einen Betriebsrat? Wieviele Beschäftigte hat Euer Betrieb?
      Ist für einen Betrieb Eurer Art Schichtarbeit betriebsspezifisch, also der Normalfall?

      Nächste Fragen: Wurde der Wegfall der Schichtarbeit seinerzeit vertraglich fixiert? Änderte sich die Bezahlung (z.B. Wegfall von Schichtzulagen etc. )? War der Wegfall des Schichtbetriebs so etwas ähnliches wie die Einführung von Kurzarbeit? Wie wurde die erneute Einführung von Schichtarbeit "verkauft" (z.B. als Überstunden)?

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 12:14:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zur Schichtarbeit wurde ja schon geantwortet, ich sehe das auch so, wenn´s im Arbeitsvertrag drinsteht.... da helfen auch die 9 Monate wohl nicht viel.

      Zum Urlaubsgeld: wenn das Urlaubsgeld die letzten Jahre immer in der gleichen Höhe, ohne Vorbehalt bezahlt wurde, kann er es so einfach nicht kündigen, bzw. kürzen: "betriebsliche Praxis". Das hat mit Arbeitgeberverband oder so gar nichts zu tun.

      Ein Vorbehalt könnte z.B. der Hinweis sein, dass das Urlaubsgeld eine freiwillige Leistung ist, ohne Ansprüche für die Zukunft - das machen manche, um bei schlechter wirtschaftlicher Lage da sparen zu können.

      Über das Urlaubsgeld sollte aber eigentlich aus was im Arbeitsvertrag stehen. Da muss doch drin stehen wieviel Gehalt ihr bekommt und wieoft.

      Gruß
      Germeringer
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 15:22:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      @NiemehrArm

      Zu aller erst mal Danke an alle die hier Antworten und mir dadurch Hilfe geben.

      Einen Betriebsrat haben wir nicht und wir sind so ca. 100 Mitarbeiter.
      Wir sind eine Fensterbau Firma und ich würde sagen, die wenigsten Firmen im Fensterbau machen Schicht, höchstens die großen.
      Der Wegfall der Schichtarbeit wurde Vertraglich nicht fixiert.
      Die wenigsten in der Firma haben im Arbeitsvertrag stehen, dass sie Schichtarbeit machen.
      Leider gehöre ich zu den wenigen, wo es drinne steht.
      Die Schicht wurde erstens Abgeschaft, weil er keine Kurzarbeit mehr machen will.
      Dann soll jetzt aber keine Schicht mehr gemacht werden, weil in einer neuen Halle eine zweite Vertigungsstraße aufgestellt wurde.
      Die ist aber noch nicht Betriebsbereit und bis dahin soll an der alten Schicht gearbeitet werden.

      Mir geht es darum, weil sich der Chef fast jede Woche eine neue gemeinheit einfallen läßt, will ich im irgendwann mal einen Riegel virschieben will.
      Erst Lohnkürzung, Weihnachtsgeld kürzung, dass Weihnachtsgeld soll es nächstes mal gar nicht geben, Urlaubsgeld Kürzung.
      Und dann brüstet er sich vor uns, dass er jetzt hunderttausend einspart.
      Er käuft sich einen neuen 7er BMW.

      @Germeringer

      Einer von uns ist zu im gegangen und hat ihn gefragt ob er noch nie was von Gewohnheitsrecht gehört hat.
      Darauf hat er geantwortet, "Es würde doch jeden frei stehen sich sein Recht ein zu Klagen".
      In meinem Arbeitsvertrag steht nichts von Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld.
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 17:12:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      @katzennarr

      Ich will gar nicht das hohe Lied der Mitbestimmung singen, aber mit einem Betriebsrat tätet ihr euch erheblich leichter, einfach weil dann viele Dinge wie z.B. Arbeitszeit kollektivvertraglich geregelt wären. Na gut, habt ihr jetzt eben nicht, somit hilft uns das auch nicht weiter.

      Deiner Schilderung entnehme ich, dass die Schichtarbeit zeitlich begrenzt sein soll bis zur Fertigstellung neuer Fertigungskapazitäten. Im Prinzip also so etwas wie Sonderschichten. Unter Umständen liesse sich das sogar mit Mehrarbeit bzw. Überstunden erklären, ausweichen auf eine organisierte Schichtarbeit dann deshalb, um arbeitsrechtlich unzulässige Überschreitungen der täglichen Höchstarbeitszeit zu vermeiden. Aber so sattelfest bin ich im Arbeitsrecht denn auch wieder nicht.

      So ad hoc sehe ich kaum Möglichkeiten für dich, sich dem Begehren des Arbeitgebers zu entziehen, zumal die Maßnahme eben zeitlich begrenzt sein soll.

      Und was die anderen Nickligkeiten des Chefe anbelangt: wo kein Gegengewicht geschaffen wird und der Arbeitgeber seine Macht eben ausnützt läufts dann halt so. Muß nicht sein, es gibt -Gott sei Dank- auch andere Unternehmer, aber wenn`s so ist, wie es bei dir offensichtlich ist, dann ist`s halt so. Leider.

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 17:54:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ja, ich denke, dass ich jetzt erstmal in den Sauren Apfel beiße und alles mitspiele.
      Ich werde mich aber nach etwas neuem umsehen.
      Nur ist das zur Zeit auch nicht einfach.

      Gruß
      katzennarr
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 18:01:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      Achso, ein paar von uns würden ja gerne etwas in punkto Betriebsrat unternehmen aber leider spielen die vielen Russlanddeutschen in unserem Betrieb nicht mit.
      Die Zucken bei allem nur die Schultern und meinen, na dann ist es eben so, auch egal.

      Ich habe im Prinzip nichts gegen Ausländer oder Aussiedler.
      Aber die sind für unsere Unternehmer ein gefundenes Fressen gewesen.
      Erst als sie dieses Menschenmaterial zur verfügung bekommen hatten, konnten sie anfangen an´s eingemachte zu gehen.
      Solange für jedem Betrieb 10 andere davor stehen, die für noch weniger Arbeiten würden, solange wird die Schraube nach unten gedreht.

      Naja, da müßen wir durch und auf bessere Zeiten hoffen.
      Avatar
      schrieb am 03.08.02 14:28:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      armer Katzennarr, das is ja furchtbar!
      Schlimme Zeiten sind das!

      Ich würds auch so machen wie in #12.
      Wenn Du Dich querstellst, ziehst Du bestimmt den kürzeren,
      es sei denn Du bist unentbehrlich für deinen Arbeitgeber,
      aber wer is das heutzutage schon
      Avatar
      schrieb am 03.08.02 17:43:21
      Beitrag Nr. 15 ()
      @piepsnase

      Ahh, bist du nicht auch im npct Board??

      Ich denke mit etwas Geduld werde ich etwas neues finden.
      Meine Hitzköpfischen Jahre sind jetzt vorbei.
      Vor kurzem hätte ich dem Idioten einfach alles vor die Füße geschmießen selbst eine Arbeitslosengeld sperre hätte ich in kauf genommen.
      Avatar
      schrieb am 05.08.02 05:01:33
      Beitrag Nr. 16 ()
      nein, bloß nich!!
      mach gute miene zum bösen spiel,
      und such heimlich nach ner besseren stelle!
      so mach ich das auch immer

      PS.: richtig, im nanopierce und im l.a.m.-thread treib ich mich rum.
      Avatar
      schrieb am 05.08.02 05:41:43
      Beitrag Nr. 17 ()
      desweiteren hab ich nich tmta und adsx in meinem portfolio,
      aber da is nich viel los im thread
      Avatar
      schrieb am 05.08.02 05:46:14
      Beitrag Nr. 18 ()
      -nich
      Avatar
      schrieb am 05.08.02 16:24:50
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ahh, auch ein frühaufsteher.

      Normalerweise, bin ich um diese Uhrzeit morgens meistens fast alleine hier.

      Darum will ich mich zumindestens Morgens etwas vom Internet Entziehen.

      Aber länger wie 2-3Tage habe ich es noch nie geschafft, mal sehen wie lange diesmal.
      Avatar
      schrieb am 06.08.02 01:57:18
      Beitrag Nr. 20 ()
      frühaufsteher?
      nicht ganz, ;)
      ich hab 3 jahre dauernachtschicht gemacht, und komm nicht los von diesem schlafrythmus.
      is aber auch kein problem, weil ich jetz von 16uhr bis 24uhr arbeite.
      gruß pieps
      Avatar
      schrieb am 06.08.02 05:26:46
      Beitrag Nr. 21 ()
      sei mir bloß still von Schichtarbeit.
      Avatar
      schrieb am 06.08.02 05:29:33
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ich muss jetzt in die Arbeitsparty
      Avatar
      schrieb am 07.08.02 04:50:16
      Beitrag Nr. 23 ()
      oh sorry, ich wollt nich in der offenen wunde rumstochern
      Avatar
      schrieb am 07.08.02 05:13:21
      Beitrag Nr. 24 ()
      So schlimm ist es auch nicht
      Avatar
      schrieb am 07.08.02 05:14:26
      Beitrag Nr. 25 ()

      Avatar
      schrieb am 07.08.02 05:15:52
      Beitrag Nr. 26 ()
      Trink doch mal ein Glas Milch
      vielleich kannst du dann früher einschlafen
      Avatar
      schrieb am 16.08.02 08:26:46
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hallo

      Ich bin es schon wieder.
      Mein bekloppter Chef hat sich schon wieder etwas einfallen lassen.

      Also ihr wißt ja ich arbeite im Fensterbau, also kein Beruf in dem es eine 6 Tagewoche gibt.
      Es steht auch nichts im Arbeitsvertrag drinne.

      Jetzt hat er einen Zettel ans schwarze Brett gehängt, dass am Samstag gearbeitet werden soll und wer nicht kann soll einen Urlaubsantrag abgeben.

      Das ist doch völliger Nonsens, der kann doch nicht einen Urlaubsantrag haben wollen für einen Samstag der bei uns überhaupt gar kein regelmäßiger Arbeitstag ist.

      Auch kann der nicht bestimmen das ich Samstags arbeiten kommen und schon gar nicht wenn ich einen Tag vorher Spätschicht hatte.

      Ich werde weder arbeiten gehen noch bekommt der einen Urlaubsschein von mir.

      Oder wie seht ihr das??

      Das geht doch nicht, der spinnt doch.

      Morgen läßt der sich bestimmt wieder was einfallen.

      Danke schon mal

      und Grüße
      Rainer
      Avatar
      schrieb am 16.08.02 09:09:11
      Beitrag Nr. 28 ()
      das is ja krass :eek::eek::eek:

      habt ihr keinen Betriebsrat, oder sowas? :confused:
      oder seid ihr in irgendner gewerkschaft?
      Avatar
      schrieb am 16.08.02 09:22:56
      Beitrag Nr. 29 ()
      Nee, bei uns gibt es so etwas nicht.
      75% der Belegschaft sind Deutsche Aussiedler und zucken nur mit den Schultern.
      "EGAL" sagen die immer nur.
      Avatar
      schrieb am 16.08.02 09:31:26
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hallo Katzennarr,

      ich habe zufällig deinen Thread gelesen.

      Hört sich wirklich nicht gut an.

      Wenn du deinen Chef ärgern willst, suchst du dir zwei weitere Mitarbeiter
      und lädst zu einer Betriebsversammlung zur Bestellung eines Wahlvorstandes ein. Dort kann und muß dann ein Wahlvorstand für einen Betriebsrat gewählt werden. wird dieser nicht gewählt , kann er vom zuständigen Arbeitsgericht bestellt werden.
      An einem Betriebsrat kommt dann keiner mehr vorbei.

      Es wäre sicher sinnvoll wenn du mal Kontakt zu einer ortsansässigen Gewerkschaft aufnimmst. Die werden dir helfen, auch wenn du nicht Mitglied der Gewerkschaft bist.

      Auf das Urlaubsgeld hast du einen Rechtsanspruch, wenn der Arbeitgeber keine Vorbehalte bei den vorjährigen Zahlungen gemacht hat.

      Die Samstagsarbeit kann im Zweifel als Überstunden angeordnet werden, wenn du kurzfristig nicht kannst brauchst du keinen Urlaub.
      Avatar
      schrieb am 16.08.02 09:39:41
      Beitrag Nr. 31 ()
      @Eustach1

      Danke,
      wir versuchen ja schon, dass sich welche bereit erklären sich an einen Betriebsrat zu beteiligen.

      Aber keiner will so recht und alleine gehts nicht.

      Jeder Meckert nur aber machen will dann keiner.

      Was könnte mir pasieren, wenn ich am Samstag nicht hingehe und sage das ich nicht konnte?

      Gruß
      KN
      Avatar
      schrieb am 16.08.02 10:23:10
      Beitrag Nr. 32 ()
      So wie du deinen Chef schilderst, wird er dann ein Exempel statuieren.
      Er wird dir einen Tag Urlaub abziehen und eine Abmahnung aussprechen. Vielleicht sogar eine fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aussprechen.
      Dagegen kannst du dich nur gerichtlich wehren.
      Der Chef wird vor Gericht nicht mit den Maßnahmen durchkommen und dich in den alten Stand zurückversetzen müssen. (Keine Kündigung, kein Urlaubsabzug, keine Abmahnung). Vor Gericht kannst du dich selbst vertreten oder durch einen Rechstanwalt vertreten lassen. Dies kostet aber Geld, das du in der ersten Instanz im Zweifel selber tragen mußt.
      Wenn du gewerkschaftlich organisiert bist, kann ein Gewerkschaftssekretär deine Vertretung vor Gericht übernehmen.

      Um hier nicht den Eindruck zu erwecken, dass ich dich zu einer Gewerkschaftsmitgliedschaft überreden wollte (ich halte nicht viel von den deutschen Gewerkschaften), will ich noch bemerken, das hier offensichtlich ein Arbeitgeber nach Gutsherrenart agiert, dem ein bezahlbares Gegengewicht zum Schutz der berechtigten Arbeitnehmerinteressen gegenüber gestellt werden sollte.

      Zu einer Betriebsversammlung zur Bestellung eines Wahlausschusses kann auch durch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft eingeladen werden. hierzu ist es notwendig, dass nur ein Mitarbeiter Mitglied einer Gewerkschaft ist. Alles weitere läuft dann fast wie von selbst.
      Avatar
      schrieb am 16.08.02 10:46:14
      Beitrag Nr. 33 ()
      Danke Eustach1

      Es sind noch ein paar mehr, die am Samstag nicht kommen und keinen Urlaubszettel schreiben.

      Er müßte sich, dann um ein Exempel zu statuieren sich jemanden raus piecken oder sich eben mit vielen vor Gericht rum Streiten.

      Ich muss jetzt gleich in die Maloche.

      Nochmals Danke für deine Antworten.

      Der Kerl wird halt immer schlimmer und das Arbeitsklima immer schlechter.
      Ich Frage mich was er davon eigentlich hat??

      Gruß
      Rainer
      Avatar
      schrieb am 16.08.02 11:21:11
      Beitrag Nr. 34 ()
      PS: ich bin im Rechtsschutz drinen, mit Arbeitsrecht.
      Also kann mir finanziell nicht viel pasieren.

      So jetzt muss ich aber.
      Avatar
      schrieb am 22.08.02 10:22:25
      Beitrag Nr. 35 ()
      @Katzennarr
      Hi, habe Deine Mail erhalten.
      So langsam hat sich bei Dir soviel angesammelt, dass ich
      Dir nur dringend empfehlen kann, mal bei einem RA einen
      Beratungstermin zu vereinbaren. Am besten holst Du Dir bereits vorher eine Kostendeckungszusage Deiner Rechts-
      schutzvers..
      cu
      PS: Dann brauchst Du Dir hier nicht fetzenweise mühsam die
      Infos zusammenklauben.
      Avatar
      schrieb am 22.08.02 10:54:24
      Beitrag Nr. 36 ()
      Scheint mir eher so, als ob es ihn (Katzennarr) nicht wirklich interessiert.

      Hat ja kaum Zeit ordentliche Antworten zu geben. Also kann es ja nicht so schlimm und so wichtig sein.
      Avatar
      schrieb am 22.08.02 17:13:46
      Beitrag Nr. 37 ()
      @tntxrxwelle

      Das Hauptproblem ist eben, dass den ganzen Aussiedler alles Scheiß egal ist und den wenigen Deutschen geht allen so der Zapfen, dass die auch nichts machen wollen.
      Ich habe halt keine große Lust mir für alle anderen die Finger zu Verbrennen.

      Übrigens bin ich Samstag nicht in die Arbeit gegangen und es hat noch niemand etwas dazu gesagt.

      Ich bin zur Zeit dabei alle Zeitungen und das Internet nach einem neuen Job zu durchsuchen aber völlig tote Hose.

      Ich muss sagen das sich bei mir auch schon resignation breit macht und so kenne ich mich eigentlich nicht.

      Gruß
      KN
      Avatar
      schrieb am 22.08.02 17:42:03
      Beitrag Nr. 38 ()
      @syncMasterDesaster

      Wie kommst du darauf, dass ich keine vernünftigen Antworten gebe??
      Es ist zur Zeit nicht einfach als stink normaler Arbeiter.
      Ich stehe Job mäßig mit dem Rücken zur Wand.
      Die Stellenanzeigen am Mittwoch in der Zeitung waren so dünn wie noch nie.
      Wenn dann wurden nur Menschen für die gehobener Berufe gesucht.
      Es mag sein das ich etwas halbherzig bin aber eben aus diesem Grund.
      Ich weis nicht wo ich notfalls einen Job herbekomme, wenn ich raus geschmissen werde.
      Früher war das anders, da hatte ich keine Hemmungen mir mein Recht zu erstreiten.
      Es ist zur Zeit ein Scheiß spiel.

      Ich weis nicht ob du weißt wie es einem geht, wenn hinter dir noch 10 andere stehen die noch für viel weniger deinen Job machen würden.

      Gruß
      KN
      Avatar
      schrieb am 22.08.02 22:45:26
      Beitrag Nr. 39 ()
      Hi KN,

      wenn ich den Thread richtig verstanden habe, so hast Du drei Probleme:

      1. Kürzung des Urlaubgeldes
      2. Verlängerung der Arbeitszeiten von 5 Tages Woche auf 6 Tages Woche
      3. Schichtarbeit

      Zu 1. Es gibt etwas wie betriebliche Übung. D.h. wenn bei Euch im Betrieb für mindestens 3 aufeinanderfolgende Jahre ein gleichmäßiges Urlaubsgeld vorbehaltslos gezahlt wurde dann habt ihr einen vertraglichen Anspruch hierauf auch für folgende Jahre erlangt.
      Um dies genau einschätzen zu können bräuchte ich nähere Angaben.

      Zu 2. Die Aufsstockung von einer 5 zu einer 6 Tages Woche ist schon recht kühn. Ich gehe davon aus, dass ihr in eurem Arbeitsvertrag die Arbeitszeiten genau festgelegt habt. Eine einseitige Änderung des Vertrages ist NICHT möglich. Schon gar nicht ohne finananzielle Ausgleich.

      Zu 3. Diesen Punkt kann ich nicht so richtig einordnen. Es kämen für mich grundsätzlich folgende Möglichkeiten in Betracht:
      a) Du hast einen befristeten Vertrag abgeschlossen, als dein Arbeitgeber dir sagte, dass du nicht mehr Schichtarbeiten müßtest hab ihr stillschweigend den Vertrag angepasst. Fazit: Ein erneutes umstellen auf Schichtbetrieb ist ohne deine Einwilligung nicht möglich.
      b) Dein Arbeitgeber hat sich nur für eine Übergangszeit bereit erklärt vom Schichtdienst abzuweichen, d.h. lediglich befristet. Fazit: In diesem Falle müßtest Du wieder Schicht arbeiten.
      c) Dein Arbeitgeber hat sein Weisungsrecht zweimalig in Anspruch genommen, das erste mal zur regulären Arbeitszeit, das zweite mal zum Schichtdienst. Fazit: Schichtdienst.
      Fraglich ist hierbei allerdings, ob ein solches Weisungsrecht deinem Arbeitgeber überhaupt zusteht. Ich bezweifele dies!
      Avatar
      schrieb am 22.08.02 22:54:37
      Beitrag Nr. 40 ()
      Die Idee einen Betriebsrat zu gründen finde ich eigentlich recht gut - damit könnt ihr eurem Arbeitgeber einen auswischen und schafft ein nettes Gegengewicht gegen seine Machenschaften. (Ich betone an dieser Stelle, dass ich Gewerkschaften verabscheue - in manchen Situationen sind sie allerding Gold wert)

      Erstens bekommt ihr auch rechtliche Hilfe, die Jungs von der Gewerkschaft kennen sich i.d.R. mit solchen "Lehnsherren" aus.
      Zweitens kannst Du dich ja selbst in den Betriebsrat wählen lassen, dann bist du nämlich so gut wie unkündbar ;)
      Drittens möchte kein Arbeitgebge ernsthaft Probleme mit Gewerkschaften bekommen - die haben hier in Deutschland eindeutig zuviel Möglichkeiten.

      Wie ihr einen Betriebsrat gründet, kann ich Dir nicht sagen. Frag einfach mal beim DGB an, die werden Dir sicherlich weiterhelfen können ;)

      Hoffe Dir geholfen zu haben. Wenn du willst kannst du mich gerne anrufen, meine tel kommt per BM

      Gruß
      Aufschlag

      PS: Wenn ihr einen Betreibsrat gründet muß euer Arbeitgeber für eure Betriebsrat-Ausbildungen zahlen, ihr habt zu Betriebsratsversammlungen arbeitsfrei.....
      Nebenbei wird sich das Verhältnis zwischen euch und eurem Arbeitgeber deutlich bessern ;)
      Avatar
      schrieb am 23.08.02 18:05:59
      Beitrag Nr. 41 ()
      Jetzt habe ich aber lange gekämpft bis ich das so im PC hatte, dass ich die Datei bearbeten konnte.
      Ich muss das mit OCR ein scannen.
      Sorry, ich bin kein so PC Freak

      Hier mal mein Arbeitsvertrag.
      Nichts besonderes, steht nicht viel drinnen.

      Befristeter Arbeitsvertrag

      einen befristeten Arbeitsvertrag vom 2.05.01 -2.05.02

      Herr Schrott wird ab 2.05.01 als Einglaser im Fensterbau
      eingestellt.
      Er wird nach naherer Einweisung des Vorgesetzten beschaftigt und ist verpf1ichtet auch andere zumutbare Arbeiten zu verrichten.

      Wahrend der Dauer von 3 Monaten kann das Arbeitsverhaltnis von beiden Vertragspartnern ohne Angabe von Gri.inden unter
      Einhaltung der Kiindigungsfrist von 5 Arbeitstagen gekiindigt werden. Danach kann der Arbeitsvertrag beiderseitig mit einer Frist von
      4 Wochen gekiindigt werden.
      Nach dem 2.05.2002 ist das Arbeitsverhaltnis beendet, sofern es nicht ausdri.icklich verlangert wird.

      Es wird eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart


      Der Bruttostundenlohn betragt 23,95 DM

      Die Arbeitszeit ist im w6chentlichen Wechsel montags bis donnerstags
      von 7.00 16.00 Uhr freitags von 7.00 14.00 Uhr
      montags -donnerstags von 14.00 -22. 00 Uhr -freitags von
      11.30 20.00 Uhr -fortlaufend Anderungen sind m6glich.
      A1s Mehrarbeitsstunden zahlt die iiber 38 Stunden hinausgehende w6chentliche Arbeitszeit.
      Oberstunden k6nnen mittels Zeitkonto abgebaut werden.
      Der Jahresurlaub fur das Kalenderjahr 2001 betragt 20 Tage.

      Herr Schrott bestatigt, dass er zum Zeitpunkt der Einstellung an keiner ansteckenden Krankheit leidet und keine k6rperlichen und gesundheitliche Mangel ( z.B. chronische Krankheiten) verschwiegen hat.

      Herr Schrott nimmt zur Kenntnis, dass im Betrieb kein A1kohol getrunken werden darf.
      Avatar
      schrieb am 23.08.02 18:09:04
      Beitrag Nr. 42 ()
      Ich muss noch erwähnen, dass sich die 20 Tage Urlaub auf den Zeitraum vom Mai - Dezember bezieht.

      Wir hatten 30 Tage Urlaub.
      Jetzt nur noch 29 Tage.
      Avatar
      schrieb am 23.08.02 18:11:21
      Beitrag Nr. 43 ()
      Hier der unbefristete Vertrag.
      Mein Gott sind da viele Fehler drinnen.
      Das macht das Programm.


      Arbeitsvertrag
      U mwandlung
      Die Firma
      wandelt
      den befristeten Arbeitsvertrag vom 02.05.01
      abgeschlossen mit Herrn Rainer Schrott
      in einen unbefristeten Arbeitsvertrag um.
      Ansonsten gelten die Konditionen aus dem Arbeitsvertrag vom 2.05.01
      Mengerskirchen, 18. 04.02

      Arbeitnehmer


      --
      Avatar
      schrieb am 23.08.02 18:15:34
      Beitrag Nr. 44 ()
      Hier die Mittelung die ich bekommen habe wegen der Arbeitszeit änderung.

      31.07.02

      Arbeitszeitanderung

      da sich die Inbetriebnahme der neuen Fensterstrasse verz6gert, verandert sich die Arbeitszeit fur Sie voriibergehend ab Montag, den 5.8.02 wie folgt:

      32. KWab 5.8.02
      Arbeitsbeginn 6.00 Ende 15.00 Uhr


      33. KW ab12.08.02
      Arbeitsbeginn 13.00 -Ende 22.00 Uhr

      Wir bitten um Beachtung.
      Avatar
      schrieb am 23.08.02 18:20:49
      Beitrag Nr. 45 ()
      @Aufschlag

      Ich habe deine e-mail bekommen.

      Ich bedanke mich auch Herzlich für das Angebot.

      Wenn nötig werde ich gerne darauf zurück kommen.

      Wenn du willst und wenn du Zeit hast, kannste dir mal meine Homepage an sehen.
      http://www.rainer.schrott.de
      Mmmh eben ging es nich darüber vielleicht darüber
      http://www.schrottr.de

      Ich habe doch nichts falsch geschrieben

      Gruß
      Rainer
      Avatar
      schrieb am 23.08.02 18:23:40
      Beitrag Nr. 46 ()
      Ich Idiot habe statt - einen punkt gemacht.
      So ist es richtig:
      http://www.rainer-schrott.de
      Avatar
      schrieb am 23.08.02 18:56:26
      Beitrag Nr. 47 ()
      @Aufschlag

      Eigentlich sind es viele Probleme die ich und die anderen in der Arbeit haben.
      Da ich erst seit Mai 01 in der Firma bin, kann ich in punkto Urlaubsgeld, wohl gar nichts unternehmen.
      Unter der Hand wird schon gemunkelt, dass das Weihnachtsgeld wohl auch irgendwie gekürzt wird.
      Am Anfang ging noch einer in der Firma rum und hat gefragt wer Samstags arbeiten kann.
      Dann wurde nur noch ein Zettel ans schwarze Brett gehängt, dass Samstags gearbeitet werden soll.
      Beim letzten mal stand dann noch drunter, dass wer nicht kann einen Urlaubszettel Abgeben soll.
      Er tastet sich immer weiter vor.
      In meinem Arbeitsvertrag steht der Schichtdienst drinnen.
      Wir hatten im Winter wenig Arbeit und da wurde statt Kurzarbeit einfach ein paar Leute entlassen und der Schichtdienst wurde aufgehoben.
      Es sollte noch eine 2 Anlage in einer anderen Halle gebaut werden und darum wäre kein Schichtdienst mehr notwendig.
      Es hing ein Zettel am schwarzen Brett worauf stand, dass sich die Firma Änderungen vorbehält.
      Dazu muss ich noch sagen, dass über die hälfte der Arbeiter nichts mit Schichtdienst im Vertrag stehen haben.
      Die sollten aber auch alle Schicht arbeiten.
      Haben es auch gemacht.

      Alle schreien und machen aber trotzdem mit.
      Ich glaube ich werde mich in deren Fahrwasser begeben, und hoffen, dass ich irgendwann doch etwas anderes finde.
      Wenn wenigsten 2 mitmachen würden.
      Einer redet aber wenn ich dann etwas genaueres mit ihm machen will, macht er wieder einen Rückzieher mit der Begründung, das er verheiratet ist und erst gebaut hat.

      Also durchhalten und abwarten.

      Gruß
      Rainer
      Avatar
      schrieb am 25.08.02 15:00:31
      Beitrag Nr. 48 ()
      @Aufschlag

      Aufschlag verstößt gegen das RBerG ;-))))
      Avatar
      schrieb am 25.08.02 15:10:13
      Beitrag Nr. 49 ()
      Zu #48: Da bin ich anderer Meinung.
      Avatar
      schrieb am 25.08.02 18:53:47
      Beitrag Nr. 50 ()
      Sorry, was heißt RBerG???
      Kann mich jeman Aufklären.
      Avatar
      schrieb am 25.08.02 20:02:15
      Beitrag Nr. 51 ()
      Das heisst "Rechtsberatungsgesetz".
      Avatar
      schrieb am 26.08.02 06:05:06
      Beitrag Nr. 52 ()
      Danke NATALY

      Er hat doch nichts falsches gemacht.
      Außerdem habe ich ihn nicht angerufen.
      Avatar
      schrieb am 26.08.02 11:14:11
      Beitrag Nr. 53 ()
      Nach dem Rechtsberatungsgesetz ist für die GESCHÄFTSMÄSSIGE Rechtsberatung eine Erlaubnis erforderlich. Davon kann hier nicht die Rede sein, so dass keine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
      Avatar
      schrieb am 28.08.02 21:59:37
      Beitrag Nr. 54 ()
      #Weihnachtsgeld: Es ist geleichgülitg, wie lange Du im Betrieb gearbeitet hast. Für die "betriebliche Übung" ist es lediglich wichtig, dass in diesem Betrieb für einen Zeitraum von drei Jahren ein gleich hohes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld vorbehaltslos gezahlt wurde.

      #Schichtarbeit: Deine Firma hat sich Änderungen der Arbeitszeit ausdrücklich vorbehalten. Das spricht sehr dafür, dass Du nun wieder Schicht arbeiten mußt.


      Hat leider etwas länger gedauert - hab aber momentan leider viel zu tun.
      Hoffe, dass ich Dir ein bischen helfen konnte.

      Gruß
      Aufschlag
      Avatar
      schrieb am 28.08.02 22:00:20
      Beitrag Nr. 55 ()
      PS: Dein Buch habe ich bereits gelesen :)
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 06:13:42
      Beitrag Nr. 56 ()
      Danke Aufschlag
      muss in die Maloche.
      Kann man´s lesen, dass Buch??
      Die Rechtschreibung läßt bestimmt zu wünschen übrig, habe aber nur die Hauptschule.
      Gruß
      Rainer
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 12:46:38
      Beitrag Nr. 57 ()
      hallo leute,
      ich habe folgendes problem
      wenn ich eine forderung von

      42.663,06 Dm Habe (vom 08.02.1999)
      was wäre jetzt die aktuelle summe
      bis zum heutigen datum ?(29.08.2002)
      kein plan was die zinsen angeht :-)
      wer ist denn so lieb und hilft mir mit einer rechnung
      danke
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 16:42:43
      Beitrag Nr. 58 ()
      Die Rechtschreibung ist o.k.
      Das Buch ließ sich sogar recht gut lesen (ich habs ohne Pause durchgelesen ;))
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 16:46:08
      Beitrag Nr. 59 ()
      @Aufschlag

      Das freut mich, dass es dir gefällt.
      Heute biste aber früh Online.
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 16:49:31
      Beitrag Nr. 60 ()
      @Anwender1

      Stell die Frage doch mal in einen seperaten Thread (selber einen Thread eröffnen).
      Da bekommst du mit Sicherheit schneller Antwort.

      Mußt dir eine gute Überschrift ausdenken.

      Vielleicht haste aber auch Glück und es Anwortet dir hier jemand.

      Ich habe davon auf jedenfall keinen blasen Dunst.
      Ich stelle hier auch nur Fragen.

      Gruß
      Rainer
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 16:53:45
      Beitrag Nr. 61 ()
      @Aufschlag

      Ich habe es spaßeshalber mal auch zu rororo geschickt.
      Nur damit ich später mir nicht vorwerfen kann, hätte ich es doch bloß mal probiert.

      Wenn es genommen wird kannste ja mein Manageranwalt werden.
      oder wie auch immer so etwas heißt.
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 17:51:39
      Beitrag Nr. 62 ()
      Das Buch ist aber doch wohl Fiktion, keine echte Autobiographie, oder?
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 18:26:37
      Beitrag Nr. 63 ()
      Wenn du mein´s unter
      http://www.rainer-schrott.de
      meinst.
      Das ist absolute realität.

      Ich verbürge mit meinen Ehrenwort dafür, dass ich alles so erlebt habe.

      Im Gegenteil, ich habe wie auch darin erwähnt, einiges weggelassen(will kein ärger mit den Rockern, nicht alles ist verjährt usw.)

      Gruß
      Rainer
      Avatar
      schrieb am 31.08.02 23:08:11
      Beitrag Nr. 64 ()
      Hoffentlich klappts mit dem Verlag!
      Avatar
      schrieb am 01.09.02 06:30:02
      Beitrag Nr. 65 ()
      @Aufschlag

      Naja, so gut ist es wohl auch nicht, dass es dafür reicht.

      Es müßte halt von der Grammatik her noch sehr stark überarbeitet werden.

      Da zeigt sich leider der große Nachteil, dass ich früher in der Schule immer besseres zu tun hatte.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 01.09.02 11:04:54
      Beitrag Nr. 66 ()
      @Katzennarr: Die Verlage haben Lektoren, die sich der Grammatik und Orthographie annehmen können.
      Avatar
      schrieb am 01.09.02 12:35:04
      Beitrag Nr. 67 ()
      KN, kann Dich beruhigen - viele Fehler waren nicht drin :)
      Avatar
      schrieb am 01.09.02 18:22:34
      Beitrag Nr. 68 ()
      @NATALY

      Ich glaube aber, dass die Verlage mit derartigen Lebensgeschichten überhäuft werden.
      Obwohl meine ja ganz schön Power hatte.

      Wenn ich eine Berühmtheit wäre, dann würden sich die Verlage bestimmt darum reißen.

      Ich glaube ich sollte es auch mal bei etwas kleineren Verlage probieren.
      Vielleicht habe ich da mehr Glück.

      Gruß
      Rainer
      Avatar
      schrieb am 01.09.02 18:23:47
      Beitrag Nr. 69 ()
      @Aufschlag

      Dank der Lebensgefährtin meines Bruders, die was die Fehler korigiert hat.

      Gruß
      Rainer


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Eine Rechtsfrage??