Energiekontor - Perspektiven? (Seite 612)
eröffnet am 15.08.02 16:57:26 von
neuester Beitrag 07.05.24 14:59:15 von
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ID: 620.753
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Ich habe auch nicht verkauft, allerdings ist meine Position zu groß, um über den aktuellen Kursverlauf nicht Bauchschmerzen zu bekommen.
Ich denke, heute Mittag hatten wir einen ersten Ausverkauf, da sind wohl einige Stop-Loss-Order losgegangen. Was nicht heißen soll, dass jetzt das Ende der Abwärtsbewegung erreicht ist.
Warum diese Abwärtsbewegung? Keine Ahnung! Ich erwarte keine richtig schlechten Nachrichten. Ob nun ein Park Ende 2015 in Betrieb geht oder Anfang 2016 mag für das Jahresergebnis 2015 ärgerlich sein, ist aber nicht kriegsentscheidend.
Vielleicht hatten einige - wie ich auch - dieses Jahr noch Kurse über 15 € erwartet und sind jetzt enttäusched und wollen ihr Geld lieber in günstiger bewertete Aktien wie Amazon, Facebook oder Twitter investieren.
Ich denke, heute Mittag hatten wir einen ersten Ausverkauf, da sind wohl einige Stop-Loss-Order losgegangen. Was nicht heißen soll, dass jetzt das Ende der Abwärtsbewegung erreicht ist.
Warum diese Abwärtsbewegung? Keine Ahnung! Ich erwarte keine richtig schlechten Nachrichten. Ob nun ein Park Ende 2015 in Betrieb geht oder Anfang 2016 mag für das Jahresergebnis 2015 ärgerlich sein, ist aber nicht kriegsentscheidend.
Vielleicht hatten einige - wie ich auch - dieses Jahr noch Kurse über 15 € erwartet und sind jetzt enttäusched und wollen ihr Geld lieber in günstiger bewertete Aktien wie Amazon, Facebook oder Twitter investieren.
Ich dachte Karneval fängt morgen erst an.
An manchen Tagen kann man sich nur wundern, mehr nicht.
Da freut man sich doch auf Freitag, wenn der Q3 veröffentlicht wird.
LG Fundamental_a
PS Ich habe nicht verkauft
An manchen Tagen kann man sich nur wundern, mehr nicht.
Da freut man sich doch auf Freitag, wenn der Q3 veröffentlicht wird.
LG Fundamental_a
PS Ich habe nicht verkauft
@Katte2
Bei Lilbourne konnte man auch überall lesen, dass die Inbetriebnahme erst in 2015 erfolgte.
Abgerechnet wurde in 2014.
Das würde ich nicht als Maßstab nehmen.
Ich gehe davon aus, dass es bei Gyton schon noch in 2015 klappt.
Da ich hoffe, dass Gayton in den Eigenbestand übergeht, plane ich natürlich Gayton auch nicht als Ergebnissbeitrag ein.
Zu Extension Gayton le Marsh:
Das versucht Energiekontor scheinbar bei allen Windparks in GB.
Schnell nochmal das ein oder andere Windrad zusätzlich dranhängen.
Vor allen bei den guten Lagen.
Ist ja auch gut für uns, wenn es klappt. (Siehe Hyndburn)
LG fundamental_a
Bei Lilbourne konnte man auch überall lesen, dass die Inbetriebnahme erst in 2015 erfolgte.
Abgerechnet wurde in 2014.
Das würde ich nicht als Maßstab nehmen.
Ich gehe davon aus, dass es bei Gyton schon noch in 2015 klappt.
Da ich hoffe, dass Gayton in den Eigenbestand übergeht, plane ich natürlich Gayton auch nicht als Ergebnissbeitrag ein.
Zu Extension Gayton le Marsh:
Das versucht Energiekontor scheinbar bei allen Windparks in GB.
Schnell nochmal das ein oder andere Windrad zusätzlich dranhängen.
Vor allen bei den guten Lagen.
Ist ja auch gut für uns, wenn es klappt. (Siehe Hyndburn)
LG fundamental_a
Für EKT-Verhältnisse ein ziemlich "heftiges" Orderbuch, oder täusche ich mich da? (Schaue sonst nicht so oft nach.)
Auf Xetra gibt es jedenfalls zwischen 11,33 und 11,80 schon über 11.000 Stück im Brief. Nachdem der Kurs ja unter ziemlich geringen Umsätzen monatelang erst zwischen 13 und 12,50 und dann zwischen 12,50 und 12 gependelt ist, scheint man jetzt bereit zu sein, auch größere Stückzahlen zu deutlich niedrigeren Kursen abzugeben.
Auf Xetra gibt es jedenfalls zwischen 11,33 und 11,80 schon über 11.000 Stück im Brief. Nachdem der Kurs ja unter ziemlich geringen Umsätzen monatelang erst zwischen 13 und 12,50 und dann zwischen 12,50 und 12 gependelt ist, scheint man jetzt bereit zu sein, auch größere Stückzahlen zu deutlich niedrigeren Kursen abzugeben.
Sieht so aus, als würde Gayton nicht mehr in 2015 abgerechnet werden. Lt. Ekt UK soll der Windpark Anfang 2016 in Betrieb gehen.
Gayton le Marsh Wind Farm
An 8 turbine wind farm with an installed capacity of 16.4MW. Planning permission was granted in April 2013 with construction commencing in September 2014. The wind farm will become operational in early 2016.
http://www.energiekontor.co.uk/our-projects
(auf den rechten blauen Bubble klicken)
----------------
Neu ist für mich allerdings das Projekt Gayton Extension mit 2 geplanten zusätzlichen Mühlen. Hatten wir das schon?
Energiekontor UK Ltd are coming to the end of constructing the 8 turbine wind farm. We are delighted to announce that we are now looking to extend the site with a further 2 turbines.
www.gaytonlemarshwindfarm.co.uk
Gayton le Marsh Wind Farm
An 8 turbine wind farm with an installed capacity of 16.4MW. Planning permission was granted in April 2013 with construction commencing in September 2014. The wind farm will become operational in early 2016.
http://www.energiekontor.co.uk/our-projects
(auf den rechten blauen Bubble klicken)
----------------
Neu ist für mich allerdings das Projekt Gayton Extension mit 2 geplanten zusätzlichen Mühlen. Hatten wir das schon?
Energiekontor UK Ltd are coming to the end of constructing the 8 turbine wind farm. We are delighted to announce that we are now looking to extend the site with a further 2 turbines.
www.gaytonlemarshwindfarm.co.uk
Ein paar Beispiele, dass man bei Energiekontor weiterhin am Arbeiten ist:
"Feststellung des Unterbleibens
einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
für das Vorhaben Errichtung und Betrieb von
einer Windkraftanlage in 16306 Passow OT Briest
Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz
Vom 13. Oktober 2015
Die Firma Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5 in
28359 Bremen beantragt die Genehmigung nach § 4 Absatz 1
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem
Grundstück 16306 Passow OT Briest in der Gemarkung Briest,
Flur 1, Flurstück 14 (Landkreis Uckermark) eine Windkraftanlage
zu errichten und zu betreiben. (Az: G03515)
Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 des
Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
(4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens
nach Nummer 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Nach § 3c Satz 1 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine
allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.
Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens
auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten
Unterlagen sowie eigener Informationen.
Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für
das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Die Begründung
dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden
Unterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung
unter der Telefonnummer 0335 560-3182 während der Dienstzeiten
im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz,
Regionalabteilung Ost, Genehmigungsverfahrensstelle,
Zimmer 103, Müllroser Chaussee 50, 15236 Frankfurt (Oder)
eingesehen werden.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche
Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I
S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 76 der Verordnung vom
31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
- 4. BImSchV) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 3756),
zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. April
2015 (BGBl. I S. 670)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 93 der Verordnung vom
31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Regionalabteilung Ost
Genehmigungsverfahrensstelle"
Aus dem Amtsblatt Land Brandenburg
"Förmliches Genehmigungsverfahren nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz und dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz -Windpark Bramstedt - Lohe- Beteiligung der Öffentlichkeit08.10.2015
Die Fa. Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen, hat beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung gem. § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), in der derzeit geltenden Fassung, zur Errichtung und zum Betrieb von 4 Windenergieanlagen wie folgt beantragt:
Errichtung und Betrieb von 4 neuen Windenergieanlagen (WEA) des Typs "Senvion 3.4M 104“, Nabenhöhe 93 m, Rotordurchmesser 104 m, Gesamthöhe 150 m. Zusätzlich sind wegebauliche Maßnahmen, 4 Kranstellplätze, eine Brücke über die Gackau bei Bramstedt und Kompensationsmaßnahmen geplant.
Bauort sind in der Gemeinde Hagen folgende Flurstücke:
Gemarkung Lohe Flur 1, Flurstücke 33 und 34 WEA 1
Gemarkung Lohe Flur 1, Flurstück 39 WEA 2
Gemarkung Lohe Flur 3, Flurstück 216/81 WEA 3
Gemarkung Lohe Flur 1, Flurstücke 56 und 57 WEA 4
Gemarkung Lohe Flur 1, Flurstücke 65 und 70/69 und
Gemarkung Lohe Flur 3, Flurstück 98/2 und 210 Brücke
Das Vorhaben wird hiermit nach § 10 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes und § 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht. Für das Vorhaben wurde nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der zurzeit gültigen Fassung eine allgemeine Vorprüfung gem. § 3c Satz 1 UVPG durchgeführt. Die Vorprüfung hat die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben. Dieses wird hiermit nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls bekannt gemacht.
Auslegung der Antragsunterlagen
Die Antragsunterlagen werden zusammen mit der Umweltverträglichkeitsstudie vom 16.10.2015 bis einschließlich 16.11.2015 zur Einsicht ausgelegt. In den Antragsunterlagen und der Umweltverträglichkeitsstudie sind insbesondere Angaben zu die den wesentlichen Auswirkungen aus Lärm u. Schattenwurf und zu den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Natur und Landschaft, Kulturgüter u. sonstige Sachgüter enthalten.
Die Antragsunterlagen können im genannten Zeitraum beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung,
Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322
(montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr)eingesehen werden.
Ebenso ist eine Einsichtnahme im Fachbereich 3 (Bauverwaltung) im Gemeindebüro Forsthaus des Rathaus der Gemeinde Hagen, Amtsplatz 3, 27628 Hagen, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr) im 1. OG, Zimmer F03 möglich.
Einwendungsfrist
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich beim Landkreis Cuxhaven und der Gemeinde Hagen erhoben werden. Sie müssen dort bis einschließlich 30.11.2015 eingegangen sein. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Erörterungstermin
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet der Landkreis Cuxhaven als Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen über die Durchführung eines Erörterungstermins.
Sollte ein Erörterungstermin durchgeführt werden, wird Ort und Datum hierfür zu gegebener Zeit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.
Cuxhaven, 08.10.2015 LANDKREIS CUXHAVEN
In Vertretung
Jochimsen
Erster Kreisrat"
Aus dem Amtsblatt Landkreis Cuxhaven
Auch in GB geht es weiter
"February deadline for Brightenber wind turbine appeal
Skipton MP Julian Smith is eeking an early conclusion to Brightenber wind turbine appeal
Skipton MP Julian Smith is eeking an early conclusion to Brightenber wind turbine appeal
Craven Herald: Photograph of the Author
Lesley Tate, Senior Reporter / Thursday 5 November 2015 / News
A DEADLINE for the Secretary of State to decide on controversial plans to site three 328ft (100m) wind turbines at Brightenber Hill, near Gargrave, has been set for next year.
Secretary of State for Communities and Local Government, Greg Clark, will make his decision on or before February 11, it was announced by the Planning Inspectorate.
A resumed hearing into an appeal by EnergieKontor UK was held in June following Craven District Council's refusal of the second application for the site in 2012.
Mr Clark will decide on the appeal himself because of the 'significant' levels of opinion on both sides.
Share article
He will consider a report and recommendation made by the hearing inspector before making his decision.
Skipton MP Julian Smith, a long-standing opponent to the scheme, said he would be meeting minsters to urge an early conclusion."
Aus Graven Herald & Pioneer
LG Fundamental_a
"Feststellung des Unterbleibens
einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
für das Vorhaben Errichtung und Betrieb von
einer Windkraftanlage in 16306 Passow OT Briest
Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz
Vom 13. Oktober 2015
Die Firma Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5 in
28359 Bremen beantragt die Genehmigung nach § 4 Absatz 1
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem
Grundstück 16306 Passow OT Briest in der Gemarkung Briest,
Flur 1, Flurstück 14 (Landkreis Uckermark) eine Windkraftanlage
zu errichten und zu betreiben. (Az: G03515)
Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 des
Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
(4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens
nach Nummer 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Nach § 3c Satz 1 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine
allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.
Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens
auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten
Unterlagen sowie eigener Informationen.
Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für
das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Die Begründung
dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden
Unterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung
unter der Telefonnummer 0335 560-3182 während der Dienstzeiten
im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz,
Regionalabteilung Ost, Genehmigungsverfahrensstelle,
Zimmer 103, Müllroser Chaussee 50, 15236 Frankfurt (Oder)
eingesehen werden.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche
Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I
S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 76 der Verordnung vom
31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
- 4. BImSchV) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 3756),
zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. April
2015 (BGBl. I S. 670)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 93 der Verordnung vom
31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Regionalabteilung Ost
Genehmigungsverfahrensstelle"
Aus dem Amtsblatt Land Brandenburg
"Förmliches Genehmigungsverfahren nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz und dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz -Windpark Bramstedt - Lohe- Beteiligung der Öffentlichkeit08.10.2015
Die Fa. Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen, hat beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung gem. § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), in der derzeit geltenden Fassung, zur Errichtung und zum Betrieb von 4 Windenergieanlagen wie folgt beantragt:
Errichtung und Betrieb von 4 neuen Windenergieanlagen (WEA) des Typs "Senvion 3.4M 104“, Nabenhöhe 93 m, Rotordurchmesser 104 m, Gesamthöhe 150 m. Zusätzlich sind wegebauliche Maßnahmen, 4 Kranstellplätze, eine Brücke über die Gackau bei Bramstedt und Kompensationsmaßnahmen geplant.
Bauort sind in der Gemeinde Hagen folgende Flurstücke:
Gemarkung Lohe Flur 1, Flurstücke 33 und 34 WEA 1
Gemarkung Lohe Flur 1, Flurstück 39 WEA 2
Gemarkung Lohe Flur 3, Flurstück 216/81 WEA 3
Gemarkung Lohe Flur 1, Flurstücke 56 und 57 WEA 4
Gemarkung Lohe Flur 1, Flurstücke 65 und 70/69 und
Gemarkung Lohe Flur 3, Flurstück 98/2 und 210 Brücke
Das Vorhaben wird hiermit nach § 10 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes und § 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht. Für das Vorhaben wurde nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der zurzeit gültigen Fassung eine allgemeine Vorprüfung gem. § 3c Satz 1 UVPG durchgeführt. Die Vorprüfung hat die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben. Dieses wird hiermit nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls bekannt gemacht.
Auslegung der Antragsunterlagen
Die Antragsunterlagen werden zusammen mit der Umweltverträglichkeitsstudie vom 16.10.2015 bis einschließlich 16.11.2015 zur Einsicht ausgelegt. In den Antragsunterlagen und der Umweltverträglichkeitsstudie sind insbesondere Angaben zu die den wesentlichen Auswirkungen aus Lärm u. Schattenwurf und zu den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Natur und Landschaft, Kulturgüter u. sonstige Sachgüter enthalten.
Die Antragsunterlagen können im genannten Zeitraum beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung,
Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322
(montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr)eingesehen werden.
Ebenso ist eine Einsichtnahme im Fachbereich 3 (Bauverwaltung) im Gemeindebüro Forsthaus des Rathaus der Gemeinde Hagen, Amtsplatz 3, 27628 Hagen, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr) im 1. OG, Zimmer F03 möglich.
Einwendungsfrist
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich beim Landkreis Cuxhaven und der Gemeinde Hagen erhoben werden. Sie müssen dort bis einschließlich 30.11.2015 eingegangen sein. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Erörterungstermin
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet der Landkreis Cuxhaven als Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen über die Durchführung eines Erörterungstermins.
Sollte ein Erörterungstermin durchgeführt werden, wird Ort und Datum hierfür zu gegebener Zeit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.
Cuxhaven, 08.10.2015 LANDKREIS CUXHAVEN
In Vertretung
Jochimsen
Erster Kreisrat"
Aus dem Amtsblatt Landkreis Cuxhaven
Auch in GB geht es weiter
"February deadline for Brightenber wind turbine appeal
Skipton MP Julian Smith is eeking an early conclusion to Brightenber wind turbine appeal
Skipton MP Julian Smith is eeking an early conclusion to Brightenber wind turbine appeal
Craven Herald: Photograph of the Author
Lesley Tate, Senior Reporter / Thursday 5 November 2015 / News
A DEADLINE for the Secretary of State to decide on controversial plans to site three 328ft (100m) wind turbines at Brightenber Hill, near Gargrave, has been set for next year.
Secretary of State for Communities and Local Government, Greg Clark, will make his decision on or before February 11, it was announced by the Planning Inspectorate.
A resumed hearing into an appeal by EnergieKontor UK was held in June following Craven District Council's refusal of the second application for the site in 2012.
Mr Clark will decide on the appeal himself because of the 'significant' levels of opinion on both sides.
Share article
He will consider a report and recommendation made by the hearing inspector before making his decision.
Skipton MP Julian Smith, a long-standing opponent to the scheme, said he would be meeting minsters to urge an early conclusion."
Aus Graven Herald & Pioneer
LG Fundamental_a
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.027.045 von Syrtakihans am 06.11.15 18:24:55
WP Hürth kann man für dieses Jahr streichen. Der wird wohl erst in 2016 realisiert.
Ansonsten sollten die von dir aufgeführten Anlagen wohl in 2015 in Betrieb gehen.
Kann natürlich sein, dass das ein oder andere Projekt in 2016 rutscht.
Sieht aber zur Zeit nicht danach aus.
Rurich und Elsdorf müsste doch auch so langsam durch sein?
LG Fundamental_a
Zitat von Syrtakihans: Zum Projektgeschäft:
Alle für 2015 vorgesehenen Inbetriebnahmen (Gayton le Marsh, Heerstedt-Lunestedt, Linnich-Körrenzig, Luckow-Petershagen, Hürth, Appeln, Nadrensee) sollen am Jahresende erfolgen. Insofern ist es für mich nicht verwunderlich, dass in den letzten Monaten keine Inbetriebnahmen gemeldet wurden.
WP Hürth kann man für dieses Jahr streichen. Der wird wohl erst in 2016 realisiert.
Ansonsten sollten die von dir aufgeführten Anlagen wohl in 2015 in Betrieb gehen.
Kann natürlich sein, dass das ein oder andere Projekt in 2016 rutscht.
Sieht aber zur Zeit nicht danach aus.
Rurich und Elsdorf müsste doch auch so langsam durch sein?
LG Fundamental_a
@Herbert H
Die Daten werden mit Offshore sein.
Hinzu kommt natürlich auch, dass es absolute Daten sind, also beinhalten auch den Zubau.
Der Oktober für sich betrachtet, war natürlich unterirdisch.
Schaut man sich die Binnendaten mal bei Abo-Invest an, dann kann man es gut sehen.
Für Energiekontor zählt aber neben Deutschland besonders GB
Anteil im letzten GJ bei 37,6% Deutschland bei 44,6%
Und die Winddaten in GB sehen bis jetzt recht gut aus.
LG Fundamental_a
Die Daten werden mit Offshore sein.
Hinzu kommt natürlich auch, dass es absolute Daten sind, also beinhalten auch den Zubau.
Der Oktober für sich betrachtet, war natürlich unterirdisch.
Schaut man sich die Binnendaten mal bei Abo-Invest an, dann kann man es gut sehen.
Für Energiekontor zählt aber neben Deutschland besonders GB
Anteil im letzten GJ bei 37,6% Deutschland bei 44,6%
Und die Winddaten in GB sehen bis jetzt recht gut aus.
LG Fundamental_a
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.028.665 von fundamental_a am 06.11.15 22:00:32
Zitat von fundamental_a: Laut IWR gibt es folgende Winddaten:Diese Daten beinhalten aber die wesentlich weniger schwankenden Offshore-Daten, oder?
"Windenergie: Mehr Windstrom als im Vorjahr
Die Windstromerzeugung erreicht im Oktober 2015 etwa 4,0 Mrd. kWh und damit deutlich weniger als im September 2015 mit 5,5 Mrd. kWh. Für die Windenergie war der September 2015 allerdings ein außergewöhnlich guter Ertragsmonat. Im Vergleich zum Oktober 2014 steigt die Windenergie-Produktion auf Grund des Zubaus um 4,9 Prozent (Oktober 2014: 3,8 Mrd. kWh)."
Laut IWR gibt es folgende Winddaten:
"Windenergie: Mehr Windstrom als im Vorjahr
Die Windstromerzeugung erreicht im Oktober 2015 etwa 4,0 Mrd. kWh und damit deutlich weniger als im September 2015 mit 5,5 Mrd. kWh. Für die Windenergie war der September 2015 allerdings ein außergewöhnlich guter Ertragsmonat. Im Vergleich zum Oktober 2014 steigt die Windenergie-Produktion auf Grund des Zubaus um 4,9 Prozent (Oktober 2014: 3,8 Mrd. kWh)."
Wochenlang ist hier nix los, dann geht der Kurs mal leicht südwärts und schon ist hier was los.
Es gab oft Zeiten in dem der DAX stieg, aber EKT sich nicht bewegte.
Umgekehrte Zeiten gabs aber auch.
Kommenden Freitag wissen wir mehr.
Lg Fundamental_a
"Windenergie: Mehr Windstrom als im Vorjahr
Die Windstromerzeugung erreicht im Oktober 2015 etwa 4,0 Mrd. kWh und damit deutlich weniger als im September 2015 mit 5,5 Mrd. kWh. Für die Windenergie war der September 2015 allerdings ein außergewöhnlich guter Ertragsmonat. Im Vergleich zum Oktober 2014 steigt die Windenergie-Produktion auf Grund des Zubaus um 4,9 Prozent (Oktober 2014: 3,8 Mrd. kWh)."
Wochenlang ist hier nix los, dann geht der Kurs mal leicht südwärts und schon ist hier was los.
Es gab oft Zeiten in dem der DAX stieg, aber EKT sich nicht bewegte.
Umgekehrte Zeiten gabs aber auch.
Kommenden Freitag wissen wir mehr.
Lg Fundamental_a
30.04.24 · EQS Group AG · Energiekontor |
30.04.24 · EQS Group AG · Energiekontor |
26.04.24 · EQS Group AG · Energiekontor |
26.04.24 · EQS Group AG · Energiekontor |
15.04.24 · wO Newsflash · Honeywell International |
08.04.24 · wO Newsflash · Bayer |
08.04.24 · dpa-AFX · Energiekontor |
06.04.24 · wO Chartvergleich · ABB |
Der Börsen-Tag: Positive Tendenz bei den meisten Indizes - MDAX mit größtem Anstieg, TecDAX im Minus 03.04.24 · wO Newsflash · Carl Zeiss Meditec |
02.04.24 · wO Newsflash · BASF |