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    kann ich ausserbörslich Aktien an eine GmbH verkaufen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.08.02 16:03:21 von
    neuester Beitrag 01.09.02 14:38:51 von
    Beiträge: 20
    ID: 626.457
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      Avatar
      schrieb am 29.08.02 16:03:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      an die Experten:
      ist es möglich, meine privat gehaltenen Aktien an eine GmbH zu verkaufen bei der ich Geschäftsführender Gesellschafter bin ? Muß dazu die GmbH ein Depotkonto einrichten, oder kann ich mein privates Depotkonto dazu benutzen und sozusagen durch ein schriftliches Dokument den Verkauf festlegen, d.h. die Aktien liegen weiterhin auf meinem privaten Depot, gehören aber der GmbH ?

      Vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 16:12:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also Ideen haben die Leute. Die GmbH wir wohl ein eigens Depot einrichten müssen, oder wickelst Du den GmbH - Zahlungsverkehr auch über Dein Privatkonto ab. So eine Frage ist ein Kündigungsgrund für einen GmbH Geschäftsführer!
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 16:18:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      zur Ergänzung:
      es handelt sich um eine "Ein Mann GmbH".

      realus
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 16:28:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich vermute Du willst Deine Managment Data die Du damals für 25€ gekauft hast für 25€ an die GmbH verkaufen? Danach dann steuerfrei die Kohle kassieren und die GmbH auf den
      Verlusten sitzen lassen??
      Ganz heißes Eisen mein lieber!

      gruß
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 16:35:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      @globalguru
      ganz im Gegenteil. Der Verkaufspreis würde zum aktuellen Kurs stattfinden. Es geht mir nicht um irgendwelche Steuertricks, sondern um die Möglichkeit, außerbörslich Aktien zu verkaufen.

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      Avatar
      schrieb am 29.08.02 16:40:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      ... und ich wollte nicht unbedingt ein eigenes Depot für die GmbH einrichten.
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 16:50:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      außerdem ist bei Comdirekt ein Depot für Firmen nicht möglich.

      realus
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 17:13:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      realus,

      und wenn du der gmbh 500 Aktien verkaufst, du du gar nicht hast? Shortselling?

      Ich könnte mir vorstellen, dass bei einer Prüfung der GmbH mit Interesse auch noch dein privates Depot mit Umfeld genauer geprüft werden.

      Ich würde Privat- / GmbH- Vermögen immer strikt trennen.

      Und welchen Kurs willst du ansetzten? Tagestiefstkurs beim Verkauf an die GmbH, Hoch beim Rückkauf? Nach 20.oo Uhr kann man auch noch handeln, abhängig davon noch etwas Gewinn mitnehmen ?

      Alle Probleme nur um 100+ EUR zu sparen? Lieber nicht :).

      Gruß J.
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 17:31:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      habe alles strikt getrennt, ist doch klar. es geht mir nicht um eine schnelle mark ( euro ), sondern rein um die rechtliche seite. schließlich liest man immer wieder, das aktien außerbörslich gekauft/verkauft werden.
      alles soll ganz korrekt durchgeführt werden.
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 17:55:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      realus, blöde Frage:
      Hast du schon mal eine Steuerprüfung mitmachen dürfen?
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 18:07:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      @j2010
      In den vergangenen 16 Jahren noch nicht. Die Wahrscheinlichkeit einer Steuerprüfung bei einem so kleinen Unternehmen wie meinem ist fast unwahrschweinlich. Hier gibt es nichts zu holen.
      Eine Steuerprüfung muß sich letztendlich ja auch lohnen.
      Avatar
      schrieb am 29.08.02 20:03:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wenn alles in Deiner GmbH so blitzeblanke sauber ist, warum soll sie dann kein Depot eröffnen wollen? Gesetze halten sie jedenfalls nicht davon ab.

      Höchstens davon, vom GF nachts Aktien teuer einzukaufen und tagsdrauf mit Verlust zu veräussern.
      Avatar
      schrieb am 30.08.02 09:44:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wozu soll der Verkauf an die GmbH gut sein?
      Als Privatmann bleiben Veräußerungsgewinne steuerfrei,sofern zwischen Kauf und Verkauf 1 Jahr liegt,bei der GmbH müssten Sie meines Wissens in jedem Fall voll als Gewinn behandelt werden..Oder hat sich da was geändert?

      Dollarking2000
      Avatar
      schrieb am 30.08.02 11:13:01
      Beitrag Nr. 14 ()
      1. eine GmbH besteht nicht aus Aktien, sondern aus Anteilen
      2. Sofern diese nicht auf einem geregelten Markt gehandelt werden oder sonst wie Beschränkungen unterliegen sind sie frei handelbar
      3. das mit dem Depot ist ein weiterer Unsinn, da die Anteile wahrscheinlich nur im Firmenbuch, Gesellschaftsvertrag und in der Bilanz aufscheinen
      4. für die übertragung von GmbH- Anteilen ist nur ein Notariatsakt und eine Eingabe im Firmenbuch notwendig.

      sorry für die ö.reich. terminologie, aber es funkt. in D genauso
      Avatar
      schrieb am 30.08.02 12:44:36
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Hiro_proto: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil :D

      Wer lesen kann, und auch verstehen kann, obwohl die Interpunktion stark vernachlässigt wurde, ist nicht nur im Vorteil.... der ist ...... :D


      ist es möglich, meine privat gehaltenen Aktien an eine GmbH zu verkaufen bei der ich Geschäftsführender Gesellschafter bin ?

      muss lauten

      ist es möglich, meine privat gehaltenen Aktien -----> , <----- an eine GmbH zu verkaufen bei der ich Geschäftsführender Gesellschafter bin ?

      ;)
      Avatar
      schrieb am 30.08.02 13:20:11
      Beitrag Nr. 16 ()
      ...hätt´ich auch selbst draufkommen können! thx

      grundsätzlich sehe ich da kein problem; allerdings hielte ich es der transparenz wegen für besser ein neues depot zu eröffnen. ansonsten ist es einfach nur wichtig, das du die aktien zu fremdüblichen konditionen übernimmst, damit du nicht in die verlegenheit einer verdeckten gewwinausschüttung kommst!
      Avatar
      schrieb am 30.08.02 13:41:18
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Hiro...: Bin ja auch fast darauf reingefallen :D

      Ich dachte ...Hääää? GmbH und Aktien... wo lebt der Kerl.. ;)
      Avatar
      schrieb am 01.09.02 13:49:35
      Beitrag Nr. 18 ()
      Bin kein Jurist, aber kommt in diesem Fall nicht das Selbstkontrahierungsverbot des GmbH-Geschäftsführers in Betracht? :confused:

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 01.09.02 14:31:15
      Beitrag Nr. 19 ()
      Zu #18: Üblicherweise enthält der Gesellschaftsvertrag der GmbH eine Befreiung des Geschäftsführers vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB.

      Wenn die Aktien der GmbH gehören sollen, warum sollen sie dann auf dem Depot des Gesellschafter-Geschäftsführers bleiben?
      Avatar
      schrieb am 01.09.02 14:38:51
      Beitrag Nr. 20 ()
      Danke, Nataly! Wieder was gelernt. :)


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