Übertragung von Landwirtschaft - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.09.02 12:44:41 von
neuester Beitrag 14.09.02 17:48:12 von
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Meine Frage:
Mein Kumpel hat von seinen Eltern den Hof und weitere Felder übertragen bekommen. Seine Schwester hat nix bekommen. Er muss sie nur ausbezahlen.
Jetzt sind wir an seiner Steuererklärung dran und würden gerne wissen wie diese zwei Vorgänge (Übertragung Hof/Felder und Ausbezahlung) steuerlich behandelt werden. Was für Formulare müssen ausgefüllt werden, wie wird was angesetzt und auf was müssen wir achten.
Danke im voraus für eure Hilfe.
Mein Kumpel hat von seinen Eltern den Hof und weitere Felder übertragen bekommen. Seine Schwester hat nix bekommen. Er muss sie nur ausbezahlen.
Jetzt sind wir an seiner Steuererklärung dran und würden gerne wissen wie diese zwei Vorgänge (Übertragung Hof/Felder und Ausbezahlung) steuerlich behandelt werden. Was für Formulare müssen ausgefüllt werden, wie wird was angesetzt und auf was müssen wir achten.
Danke im voraus für eure Hilfe.
Wie wäre es denn, bei einem solchen Thema einen Steuerberater zu beauftragen???
Gruss,
TradeOnline
Gruss,
TradeOnline
Hi partypapst,
Übertragung einer Landwirtschaft und Zahlung von Abstandsgelder an "weichende Erben" kommt relativ häufig vor.
Die Übertragung einer Landwirtschaft im Ganzen ist steuerlich neutral.
Der Übernehmer uübernimmt die Buchwerte des Übergebers. Einkommensteuer fällt nicht. Schenkungssteuer dürfte bei überschaubaren Landwirtschaften auch kein Problem sein.
Die Zahlung der Abstandsgelder sind idR auch steuerlich neutral. Sie sind keine Anschaffungskosten der Landwirtschaft.
Wenn für die Zahlung der Abstandsgelder Grundstücke verkauft werden müssen, muss der Gewinn (Erlös minus Buchwert)versteuert werden. U.U. gibt es hierfür einen Freibetrag für weichende Erben (§ 14 IV EStG).
Kleiner Tipp am Rande. Die Einschaltung eines StB, der sich mit landwirtschaftlichen Problemen auskennt, schadet nie.
Es gilt hier der eherne Grundsatz: Ein Steuerbescheid eines Landwirten, bei dem die Steuer höher als 0 DM ist, muss falsch sein.
cu
pegru
Übertragung einer Landwirtschaft und Zahlung von Abstandsgelder an "weichende Erben" kommt relativ häufig vor.
Die Übertragung einer Landwirtschaft im Ganzen ist steuerlich neutral.
Der Übernehmer uübernimmt die Buchwerte des Übergebers. Einkommensteuer fällt nicht. Schenkungssteuer dürfte bei überschaubaren Landwirtschaften auch kein Problem sein.
Die Zahlung der Abstandsgelder sind idR auch steuerlich neutral. Sie sind keine Anschaffungskosten der Landwirtschaft.
Wenn für die Zahlung der Abstandsgelder Grundstücke verkauft werden müssen, muss der Gewinn (Erlös minus Buchwert)versteuert werden. U.U. gibt es hierfür einen Freibetrag für weichende Erben (§ 14 IV EStG).
Kleiner Tipp am Rande. Die Einschaltung eines StB, der sich mit landwirtschaftlichen Problemen auskennt, schadet nie.
Es gilt hier der eherne Grundsatz: Ein Steuerbescheid eines Landwirten, bei dem die Steuer höher als 0 DM ist, muss falsch sein.
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