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    Testierte Bilanzen und BWAs - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.09.02 10:41:05 von
    neuester Beitrag 14.09.02 11:18:52 von
    Beiträge: 9
    ID: 632.563
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      schrieb am 13.09.02 10:41:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Morgen!
      Ich habe eine Frage und hoffe, es gibt hier den ein oder anderen Spezialisten, der sie mir beantworten kann.
      Ein Freund von mir hat vor ca. zwei jahren in Thüringen ein Unternehmen gegründet. Das Geschäft läuft sehr gut, es wurden inzwischen 10 Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen. Durch den steigenden Umsatz wurde natürlich auch der Kapitalbedarf immer größer. Die Bank hat ihm jedoch zunächst nur einen Dispositionskredit von 5.000 Euro (bei einem Umsatz von monatlich ca. 22.500 Euro) eingeräumt und verlangt jetzt zur Überprüfung einer Erweiterung des Kredits eine testierte Bilanz und entsprechend testierte BWAs. Die Buchhaltung und die Erstellung der Jahresabschlüsse wird aber von einem (vorgebildeten) Angestellten im Unternehmen selber vorgenommen.
      Was kann man jetzt tun? Gibt es Steuerberater, die auch nicht von ihnen selber erstellte Bilanzen testieren?
      Ist das Bestehen der Bank auf Testate überhaupt rechtens???Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
      Vielen Dank für die Mühe und einen schönen Tag noch!
      Gruß
      Achim
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 10:51:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer dürfen m.W. kein Testat erteilen, soweit sie bei der Erstellung des JA selbst mitgewirkt haben. Ansonsten kein Prob. Ja, es ist rechtens. Entsprechend § 27 KWG kann in bestimmten Fällen ein kredit sogar nur dann gewährt werden wenn ein Testat vorliegt.
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 10:58:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Nurmalso.....:
      Danke!
      Du meinst also, dass wir uns problemlos an einen vereidigten Buchprüfer wenden könnten? Wir haben nämlich schonmal ein paar Steuerberater gefragt, die sich geweigert haben einen nicht von ihnen erstellten JA zu testieren!
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 11:14:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hmmm! Ich muss eingestehen, dass ich Laie bin. Dennoch sehe ich keinerlei Probleme. Gehe zu einem vBP/WP und frag mal an. Es ist allerdings keine billige Sache, obgleich bei der WPG meist der Praktikant damit beauftragt wird :D. Es ist übrigens der § 18 des KWG und nicht der § 27.
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 11:22:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Okay! Danke für die Info! Wir werdens mal probieren!
      Ein schönes Wochenende!

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      schrieb am 13.09.02 11:56:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      der Umsatz von 22.500 € sagt im Prinzip nicht viel aus.

      Naja, bei 10 Arbeits-und Ausbildungsplätze, sagt er dann doch etwas aus.
      Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß der Betrieb gesund ist, bei 22.500 € UMSATZ!

      Aber selbst wenn es 22.500 € Gewinn im Monat sind, die Banken machen immer einen solchen Aufstand, bei Selbständigen.

      Ich hatte als Arbeitsloser auch mehr Dispo, als mir manche Bank als Selbständiger geben wollte :cry:

      Selbst bei einem Bankwechsel, wollen die alles mögliche haben und sehen.

      Banken sind Verbrecher....
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 12:21:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      syncmaster:
      Doch, doch, der Betrieb ist sogar ziemlich gesund. Es werden 6 Angestellte (z.T. allerdings auf Teilzeitbasis) und 4 Azubis beschäftigt. Der Monatsumsatz reicht für einen Reingewinn von etwa 15% bezogen auf den Umsatz. Damit kann man keine großen Sprünge machen aber wie gesagt, das Unternehmen ist noch in der Startphase.
      Die Banken kann ich wirklich nicht verstehen. Die werden von der dta bei den Gründungsdarlehen teilweise vollständig von der Haftung freigestellt und man kann ihnen auch noch andere Sicherheiten bieten (Forderungen, Warenbstand) und trotzdem stellen die sich bürokratischer an als das Finanzamt (denen reicht nämlich eine vom Inhaber unterschriebene Bilanz aus!)
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 17:24:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      wer die Kohle hat, bestimmt wie was gemacht wird.Forderungen und Warenbestand als Sicherheit,über sowas lacht heute jeder Banker.Die Zeiten sind lange vorbei!
      Avatar
      schrieb am 14.09.02 11:18:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      Moin!

      Also ich würde als Steuerberater keinen Abschluss oder BWA testieren,die ich nicht selber erstellt habe.
      Schliesslich kann ein Testat auch zum Haftungsfall werden!
      Am besten wäre,Du lässt den Abschluss und evtl. auch die Buchführung durch ein Steuerbüro erstellen.
      Der Steuerberater,bei dem ich arbeite, testiert die Bilanzen dann auf jeden Fall.Und der Abschluss inkl. Steuererklärungen würde wohl bei Dir nicht mehr als 2500€ kosten.

      Im Hinblick auf Basel II werden die Banken sogar auf testierte Bilanzen bestehen müssen!

      Dollarking2000


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