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    Kanal-/Abwassergebühren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.09.02 15:07:43 von
    neuester Beitrag 23.09.02 08:41:13 von
    Beiträge: 7
    ID: 636.054
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      Avatar
      schrieb am 20.09.02 15:07:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich meine irgendwo gelesen zu haben, daß man eine Reduzierung der Abwassergebühren beantragen kann, wenn nachweisbar ist, daß eine gemessene Menge zur Wässerung des Gartens verwendet wird, z.B. das Wasser eines Pools im Herbst und Frühjahr entsprechend verwendet wird.
      Hat jemand zu diesem Thema Informationen oder Hinweise auf Fundstellen in der Literatur geben. Herzlichen Dank.
      Gruss nissie
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 15:12:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      man kann einen gesonderten kaltwasser-anschluss mit zähler einrichten lassen, die dort gemessene wassermenge kann dann in bezug auf die seilgebühren einmal im jahr erstattet werden. wir verwenden diesen anschluss, um von zeit zu zeit im sommer unseren gartenteich aufzufüllen
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 15:15:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nissie:

      Besorg` Dir die Entwässerungssatzung Deines Abwasserentsorgers. - Da steht`s `drin.

      M.
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 15:21:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      sehr Ihr,
      deshalb klappt in D nix.
      Sogar für so einen Scheiß gibt es ein Posting.

      In anderen Ländern holt man die Schaufel.
      Gräbt einen Brunnen.
      Hängt eine Pumpe dran und fertich !!!!!!
      Wer weniger Wasser aus der Leitung verbraucht
      zahlt auch weniger Abwasser.

      Man seid Ihr in D arme Schweine.....
      Avatar
      schrieb am 20.09.02 15:40:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4 Sogar für so einen Scheiß gibt es ein Posting

      meinst du dich selber:confused::D

      @nissie

      matthäus hat recht. es ist unterschiedlich von kommune zu kommune

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      schrieb am 20.09.02 15:51:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zu #2: Auch die Bezeichnungen sind unterschiedlich, während in der Gegend vonsetb2609 die Bezeichnung angeblich "Seilgebühren" lautet, spricht man bei uns von Abwassergebühren.
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 08:41:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      #4
      Nee, nee wenn du das in D machst, kassiert der örtliche Wasserversorger eine Grundwasserentnahmegebühr. Schön was?

      Auch wenn da keiner kommt und nachschaut, der Brunnen will erst mal bis GW gebohrt sein! SW kannste vergessen! Wenn du also auf Lehm sitzt, kann´s passieren, das du mal so schlappe 50m tief bohren darfst. Viel Spass beim Graben!

      #1
      Wenn du einen kulanten Wasserversorger hast, dann kannst du auch auf einen zusätzlichen Zähler verzichten und anstelle pauschal pro qm Gartenfläche was abziehen (Kann z.B. pauschaler Sprengwasserabzug heissen). Wie und wieviel höchstens sagt dir dein Wasserversorger.


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