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    KEIN WITZ ->vorbestraft : geldwäsche ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.09.02 16:29:25 von
    neuester Beitrag 30.09.02 18:31:33 von
    Beiträge: 13
    ID: 640.551
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      Avatar
      schrieb am 30.09.02 16:29:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo baord,
      was passiert, wenn man vorbestraft ist?

      wie sind die verjährungsfristen!

      ich bin wohl wegen geldwäsche dran, versuchte....

      was kann ich machen, wann und wie werde ich unbetraft?!

      danke,
      b.stelle
      Avatar
      schrieb am 30.09.02 16:35:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      ich habe auch mal einen 100- EUR Schein in meiner Jeans vergessen. Hat meine Frau dann mit der Buntwäsche mitgewaschen. Iss aber nichts passiert.

      Du darfst es halt nicht bei der Griminal Bolizei melden wenn Du sowas getan hast, dann passiert auch nichts.
      Avatar
      schrieb am 30.09.02 16:38:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mein Tipp:
      Nur Münzen waschen, dann merkt´s keiner.

      W:D
      Avatar
      schrieb am 30.09.02 16:39:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Was is´n das für ne Frage?

      Hast Du 297.3 Mio Dollar Drogengelder gewaschen, oder 500 Euro Schwarzgeld in die Kasse gebucht weil Du Liquidität brauchst. Oder haben wir unsere Börsengewinne nicht angegeben und jetzt versucht..........
      Avatar
      schrieb am 30.09.02 16:42:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das ist kein witz, wie sind die verjährungsfristen für versuchte geldwäsche !

      Ich habe versucht einen scheck über 200.000 € einzulösen, der scheck war gefälscht und stammt natürlich aus Drogengeldern :O.

      Kein witz, bitte um hilfe, danke.

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      Avatar
      schrieb am 30.09.02 16:47:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wie bist Du an den Scheck gekommen?
      Hat es sich um ein "normales" Geschäft gehandelt (Auto, Haus etc)?
      Wußtest Du woher das Geld kommt, bzw. wie es "verdient" wurde?
      Gibt es Verträge?
      ?
      ?
      ?
      Avatar
      schrieb am 30.09.02 16:48:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ach ja, wenn es sich um EUROS handelt ist die Sache mit Sicherheit nicht verjährt!
      Avatar
      schrieb am 30.09.02 16:52:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      ich will nur wissen, was mir bei einer verurteilung droht + wie die verjährungsfristen sind!

      -kredit von freund (nigeria), wußte nichts über scheck.

      beim einlösen, wurde ich abgewiesen und dnan stand die polizei vor meiner tür !
      Avatar
      schrieb am 30.09.02 16:55:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      geldwäsche mit nem scheck ist schwer vorstellbar!
      Avatar
      schrieb am 30.09.02 17:02:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wenn Du den Kredit glaubhaft darstellen kannst, passiert Dir gar nix.
      Du bist nicht verpflichtet die Herkunft des Geldes zu überprüfen. Wenn es sich um einen Scheck handelt schon gar nicht! Bei Bargeld wäre die Sache sicherlich nicht so spassig.
      Wichtig ist, wenn überhaupt, dass Du das Darlehen darstellen kannst.
      Avatar
      schrieb am 30.09.02 17:20:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      Oh Mann-o-Mann-o-Mann,

      die Nigeria Connection hat wohl wieder zugeschlagen.

      Du bist das Opfer nicht der Täter. :cry:


      Gruß Baud
      Avatar
      schrieb am 30.09.02 18:08:24
      Beitrag Nr. 12 ()
      probiers doch mal mit nem anwalt/verteidiger
      bei geringen strafen gilt man als nicht vorbestraft auch wenn es einen eintrag im bundeszentralregister gibt :cool:
      Avatar
      schrieb am 30.09.02 18:31:33
      Beitrag Nr. 13 ()
      Step 1) Waschen

      Step 2) Verhandeln

      Step 3) Das Ergebnis


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