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    1 & 1 droht mit Inkasso, was soll ich machen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.10.02 18:06:17 von
    neuester Beitrag 08.10.02 22:03:21 von
    Beiträge: 30
    ID: 643.587
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      schrieb am 08.10.02 18:06:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      1 & 1 droht mit Inkasso, was soll ich machen?
      Zur Geschichte:
      Ich habe vor ca. 4 Jahren bei 1 & 1 ein Modem gekauft, gekoppelt mit einem Konto bei der Deutschen Bank 24 und dem Internet.plus Tarif. Das Konto wurde gleich im Anschluss gekündigt und der Internetzugang über 1 & 1 nie genutzt.
      Im Juni diesen Jahres habe ich dann von 1 & 1 ein Schreiben (kam nicht als Einschreiben!) Mitteilung mit folgendem Inhalt bekommen:... in den nächsten Wochenwerden wir den von Ihnen genutzten Internetzugangstarif auslaufen lassen. Dieser Zugang wurde seinerzeit mit einer zwischenzeitlich beendeten Kooperation ins Leben gerufen. Wir können jedoch ab dem 17.7.2002 folgenden Tarif anbieten: ...mtl. Grundgebühr 2,49 Euro, Nutzungsentgeld 0,97 Cent/Minute...Sollten Sie jedoch mit der Umstellung nicht einverstanden sein, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie binnen 4 Wochen nach Zugang dieses Schreiben wiedersprechen müssen. Ein Widerspruch hätte die Beendigung des Internetvertrages zur Folge (LEIDER HABE ICH NICHT WIDERSPROCHEN UND DAS SCHREIBEN IN DEN GEISTIGEN MÜLLEIMER GESCHMISSEN)..
      Frage ist die Tarifumstellung so in Ordnung gewesen.?..

      Am 6. September kam folgendes Schreiben:
      ... es konnte keine Abbuchung erfolgen (das Deutsche Bank Konto existiert ja schon lange nicht mehr)..... Daraus ergibt sich folgende Rechnung 2,49Euro + Bearbeitungsgebühr lt. AGB... Auch hierauf habe ich nicht reagiert, weil ich der Meinung bin, dass alles nicht rechtens ist, da ich der Tarifumstellung nicht zugestimmt habe und den Zugang sowieso nicht nutze.


      Am 18. September dann folgendes Schreiben: .....Zahlungserinnerung.....für Grundgebühr (2,49) + Bearbeitungsgebühr (7,67).... zahlbar bis zum 28.09.2002... falls keine Zahlungen eingehen werden wir (1 & 1) die Dienstleistungen einstellen..... War mir wieder egal und habe nicht reagiert, da ich den Zugang sowieso nicht nutze.


      Am 4. Oktober dieses Schreiben:
      .... wir bitten sie letztmalig den Betrag bis zum 14.10.2002 zu überweisen Nach Zahlungseingang werden wir den Vertrag wieder freischalten. Betrag mittlerweile Grundgebühr 2 x 2,49 Euro (August + September) + 5 Euro Bearbeitungsgebühr + 5 Euro Mahnkosten = 17,65 Euro.... falls keine Zahlung erfolgt Weiterleitung an unser Inkassobüro. Mehrkosten müssen von Ihnen getragen werden.

      Meine Fragen jetzt:
      Alle Schreiben sind nicht als Einschreiben gekommen, haben sie überhaupt eine rechtliche Wirkung?
      Hab mal gehört, dass Beträge unter 50 DEM (also ca. 25,00 Euro nicht einklagbar sind. Ist das Richtig? Und wenn ja wird der Betrag dann durch die entstehenden Mehrkosten auf 25 Euro hochgetrieben, wird er dann einklagbar?
      Wie soll ich mich verhalten? 17,65 Euro überweisen für eine Dienstleistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe, damit ich endlich Ruhe habe?
      Wie bisher, gar nicht reagieren?
      Bin dankbar für gutgemeinte Ratschläge.
      Gruss b100
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 18:11:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Gute frage .. hmmmmm

      Also ich bin auch 1&1 kunde und hatte noch nie probleme mit denen. Wenn es fragen gab dann habe ich immer angerufen und es wurde mir problemlos weitergeholfen.

      Ich denke mal die sind im recht da du nicht wiedersprochen hast!

      Unabhängig ob du die änderung per einschreiben oder nicht bekommen hast.


      ZockerGruss
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 18:15:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Primär lag das Versäumnis ja bei Dir, wegen 17 Euro würde ich mir da keinen Stress machen. Beiß in den sauren Apfel und zahls ... ;)
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 18:17:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      also, soweit ich weiss, darf man einen gerichtlichen Mahnbescheid wirklich erst ab einem Mindestbetrag (ich schätze mal die 25€ kommen in etwa hin) beantragen. Eine andere Möglichkeit das Geld von Dir zu erzwingen ist meines Wissens nicht möglich (jedenfalls nicht legal). Allerdings können sie mit den Gebühren schnell über den Betrag kommen. Dagegen gibt es aber auch ein Mittel:
      Du schreibst ihnen einfach, daß du nicht bereit bist den Betrag zu bezahlen und das du keine weiteren Mahnungen usw. erhalten willst. Dann dürfen sie auch nicht weiter mahnen (weil sie ja wissen, daß es nichts bringt) und bleiben garantiert unter diesem Mindestbetrag.
      Mein Bruder hat das mal mit AOL gemacht, die haben danach auch aufgegeben, also muß da wahrscheinlich was dran sein.
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 18:18:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es sind übrigens auch Centbeträge einklagbar, soviel dazu.

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      Avatar
      schrieb am 08.10.02 18:19:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Und hier die Antworten:
      1.)
      Tarifumstellung war nicht in Ordnung, da Schweigen keine Willenserklärung ersetzt. Im übrigen müßte 1&1 den Zugang des Schreibens nachweisen.
      2.)
      Die anschließenden Gebühren sind deshalb auch nicht zu zahlen.
      3.)
      Man kann selbstverständlich auch Beträge unter 25,00 EUR einklagen (sogar 1 CENT).
      4.)
      Verhalte Dich ruhig und warte ab, was passiert. Zu 99% verläuft die Sache im Sand, da 1&1 die Rechtslage kennt und nur droht (ein paar Dumme fallen immer drauf rein).
      Falls 1&1 wirklich klagt: EGAL...sie werden verlieren, weil kein Anspruch besteht (s.o.)

      Grüße aus Kiel
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 18:19:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      ach, man kann wegen cent-beträgen klagen einreichen, na klar :-)
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 18:20:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      mICH bescheißen die seit 6 Monaten mit der Rechnung !!

      Ich werde bei denen abhauen !!

      Alles was mit dem NEUEN MARKT zu tun hat sind Verbrecher
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 18:22:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      @tommy,

      so ist das.
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 18:23:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      mit abwesentheit bei postzugang kannst es auch versuchen

      manchmal kommen briefe auch nicht an; posträuber usw. (gibts wicklich)
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 18:27:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      Dt. rechtsprechnung sagt:

      wenn man nichts sagt darf dieses NICHT als Zustimmung gelten! habe ich von einem Vorsitzenden Richter am Landesgericht!

      Da du nichts gesagt hast darf der tausch somit nicht von dir als angenommen durchgeführt werden.
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 18:31:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      Das ist schon rechtens mit der Tarifumstellung.

      Sie haben dich laut deren AGB´s darüber informiert und dir eine Frist von 4 Wochen gesetzt.

      Ist völlig korrekt.

      Beste Beispiel T-Offline.

      Die erhöhen ab 01.11.02 die Preise für die DSL-Flat. Als Kunde wurde ich darüber informiert und bekam gleichzeitig die Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen dem zu widersprechen.

      Mache ich das nicht stimme ich den neuen Tarifen zu und bleibe T-Offline Kunde.

      Sage ich nein wird mein DSL Anschluß gekündigt.

      Hatte das gleiche mal mit Ebay.

      Die haben von mir Gebühren verlangt obwohl ein Geschäft nicht zu stande gekommen ist. Diesen Betrag bekommt man immer mit der nächsten Rechnung gut geschrieben.

      Hab das aber nicht eingesehen und wollte das von der laufenden Rechnung abgezogen bekommen und dann diesen Betrag überweisen.

      Es ging um einen Betrag von ca. 25 DM.

      Ende vom Lied. Ich war sturr und musste weil sich eine Inkassofirma der Sache mittlerweile angenommen hat genau 54,84 DM bezahlen.

      Die waren ebenfalls im Recht.

      Also bezahl und dann Kündige doch diesen Vertrag.
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 18:35:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      @11

      Die Frage ist natürlich: Wenn ausdrücklich im Brief auf eine Zustimmung hingewiesen wird, fällt dieser "Spruch" untern Tisch.
      Aber ich würde auch sagen, wer sich nicht rührt, kann dafür (immer beachten, ob es ausdrücklich geschrieben, wie z.B. jhrl. Beitragserhöhung bei Kapitallebensversicherung) nicht beschuldigt werden.

      Sollen sie doch kommen: Ein Internetzugang öffnet nicht jede Tür....
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 18:37:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ Eastside

      deine Aussage ist nicht korrekt. Hätte 1 & 1 einfach den Tarif ohne Info umgestellt wäre das nicht rechtens.

      Aber die Info ging raus und dort wurde eine Frist gesetzt.

      Er hat sie versäumt.

      Pech!!

      Die Richterin war wohl betrunken die dir die Info gegeben hat.

      :-)
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 18:39:57
      Beitrag Nr. 15 ()
      Wichtig ist nur das, was Du unterschrieben hast.
      Hattest Du vor 4 Jahren irgendwas mit Grundgebühren unterschrieben?
      Hört sich nicht so an. Also laß es im Sande verlaufen.
      Jede Firma, auch wenn sie noch so gut läuft, hat einen gewissen Bodensatz an Mitarbeitern, die aus Mitleid mehr oder weniger durchgefüttert und durchgeschleppt werden. An so ein Exemplar bist Du wohl herangeraten.
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 18:40:14
      Beitrag Nr. 16 ()
      @13

      Schweigen ersetzt (unter Nichtkaufleuten) niemals eine Willenserklärung.

      @12

      T Offline oder ebay versuchen es genauso wie 1&1 und haben in den meisten Fällen Erfolg (wie dieser thread ja auch eindrucksvoll beweist).
      Wenn der Kunde allerdings die (neuen) Beiträge zahlt, gilt diese Zahlung als (konkludente) Einwilligung in die neuen Tarife.
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 18:47:51
      Beitrag Nr. 17 ()
      Tut mir leid, kann ich absolut nicht zustimmen.

      Wenn ich als Kunde über neue Tarife informiert werde und gleichzeitig eine Frist genannt bekomme in der ich Widersprechen kann ist doch klar was ich zu machen habe.

      1. Ich widerspreche und bekomme demnach gekündigt weil ich micht dem neuen Tarifmodel nicht anpasse.

      2. Ich schweige und erkläre mich damit einverstanden.

      Ist doch wie bei einer Trauung.

      Bsp.

      Mittlerweile kann man sich doch bei jedem Verlag z.B. Bertelsmann ein Buch bestellen oder eine CD. Diese bekommt man für 4 Wochen zum testen. Gefällt einem die CD behält man diese. Schickt man den Artikel zurück hat man widersprochen und möchte den Artikel nicht behalten.

      Genau das gleiche.

      Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast geh zu einem Anwalt und lass dich beraten.

      Der kann dir nur sagen das du behaupten sollst nie einen Brief erhalten zu haben.

      Aber da du mittlerweile mehrere Briefe erhalten hast ist es sehr unwahrscheinlich das immer die Post an dich die immer von 1 & 1 nie deinen Briefkasten gesehen hat.

      Ansonsten versuch es mal mit 17 WO Board Usern. Vielleicht überweist dir jeder 1 €.

      :-)
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 19:05:44
      Beitrag Nr. 18 ()
      @17
      Du hast also bei Deiner Trauung geschwiegen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 19:13:55
      Beitrag Nr. 19 ()
      #17 Der Kerl ist ja super!

      Standesbeamter zu spacedjz:
      "Wenn Sie diese Frau heiraten wollen, dann sagen Sie jetzt nichts!" :laugh::laugh: ich schmeiß mich weg!
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 19:15:39
      Beitrag Nr. 20 ()
      @spacedjz
      welche Farbe hat der Mond eigentlich in deiner kleinen Welt?
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 19:26:33
      Beitrag Nr. 21 ()
      So wie ich das sehe wollte der gute Junge sich ein Modem erschnorren.

      Vertrag abschließen, sofort das Konto kündigen und listig, listig schon ist man strahlender Eigner eines brandneuen Modems.

      Auf diese schäbige Tour hin reagiert der Vertragspartner nun vollkommen korrekt und versucht durch ein Vertagsangebot seine ihm entstandenen Kosten wieder herein zu bekommen. Aber selbst für eine ablehnende Antwort ist man sich zu fein und spielt den Beleidigten wenn man ihm dann nach mehrmaligen Mahnungen auf die Zehen tritt.

      Typisch deutsche Schnäppchenjägermentalität kann man da nur sagen: Eine Dienstleistung in Anspruch nehmen und keine Gegenleistung dafür bringen wollen.
      Kein Wunder das es bei dieser "für mich alles umsonst"-Mentalität hier in Deutschland mit der Wirtschaft bergab geht.

      Jede Leistung verdient ihren Lohn!

      Ich hoffe sie ziehen ihm das Fell über die Ohren.
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 19:30:46
      Beitrag Nr. 22 ()
      #21

      kannst du lesen????

      Er hat sich das modem GEKAUFT !!!!

      Du bist auch einer von den unangenehmen zeitgenossen .....
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 19:31:45
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hi Kaperfahrer,

      Du gehörst offenbar zu denjenigen, die Werbegeschenke nur dann annehmen, wenn Sie das Produkt auch kaufen wollen.
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 19:32:16
      Beitrag Nr. 24 ()
      #19:laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 19:34:13
      Beitrag Nr. 25 ()
      @Zockfreak nicht aufregen,
      Kaperfahrer zahlt für seinen neuen Opel auch dann den vollen Preis, wenn der Verkäufer ihm 10 % Rabatt anbietet, denn er will ja die Wirtschaft unterstützen.
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 19:35:40
      Beitrag Nr. 26 ()
      @BBLP

      :)
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 19:46:18
      Beitrag Nr. 27 ()
      Ich kenn das Angebot von 1&1. Ihr anscheinend nicht!
      Hier ist anschend mal wieder die ganze Freibier-Brigade beinander.
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 19:48:59
      Beitrag Nr. 28 ()
      #27

      Vor 4 jahren warst du doch noch gar nicht geschäftsfähig !!! ;)
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 20:01:20
      Beitrag Nr. 29 ()
      Ich bin seit 30 Jahren selbstständig und mir gehen solche Penner auf den Geist.
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 22:03:21
      Beitrag Nr. 30 ()
      @29

      Du nimmst das wort "penner" in den mund?


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