checkAd

    Wie kann ich Teilausführungsgebühr sparen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.10.02 23:07:59 von
    neuester Beitrag 12.10.02 19:50:39 von
    Beiträge: 11
    ID: 645.264
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 465
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 23:07:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo,

      Wie kann ich die Teilausführungsgebühr einsparen ?
      Ist doch ärgerlich, nun wo am Xetra einzelne Stücke statt
      100 Stück handelbar sind.

      Donald
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 23:13:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kauf am Parkett und ünterstütz damit auch die armen Broker... :D :D

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 23:15:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      flohmarkt?
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 23:38:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Teilausführungsgebühr läßt sich bei Orders über Xetra nicht verhindern, ist auch aus den AGB der Direktbanken zu entnehmen.
      Bei erstmaliger TAGeb. kann man aber u. U. die Gebühren im Wege der Kulanz erstattet bekommen - hat bei mir beim ersten Mal funktioniert, beim zweiten Mal nicht mehr. Am besten Orders wie o. g. über Frankfurt oder andere Plätze abwickeln, weil dort keine Teilausführungen vorkommen.
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 23:49:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Reklamiere die mehrfache Abrechnung bei der Bank und sage dass Du damit nicht einverstanden bist und fordere den Betrag zurück.

      Die Klage z.B. einer Verbraucherzentrale gegen solche AGB dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein! Das geht dann hoch bis zum BGH, und anschliessend dürfen die Banken wohl für die letzten Jahre zurückblechen ... Für die mehrfache Abrechnung der Mindestprovision gibt es m.E. keine wirksame Grundlage. Das geht in die Millionen.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      4,6400EUR +16,88 %
      Die nächste 700% NASDAQ-Crypto-Chance? mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 00:20:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Im XETRA-Handel gibt es die Orderform "Fill-or-Kill". Es ist dann wohl eher Schuld des Broker(-Programmes), wenn diese Alternative nicht an den Kunden weitergereicht wird (nirgends "anzuklicken" ist.

      J.R.
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 12:04:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ sedum

      Das stimmt so nicht ganz. Gerade in letzter Zeit hatte ich häufiger auch Teilausführungen in Frankfurt und habe mich tierisch drüber geärgert.
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 13:07:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Natürlich kommt es auch den Präsenzbörsen zu Teilausführungen. Die Kauf- und Verkaufprogramme in Xetra (vgl. mal die Threads zu Comdirect und Ce consumer) und das "pingen" der Kleinanleger in Xetra tun ein übriges.

      Warum soll die Bank mehrfach die Mindestprovision bekommen wenn sie ihre Leistung mit der Weiterleitung der Order erbracht hat? Es reicht doch, alles nach der 1. Teilausführung prozentual abzurechnen. Die Makler rechnen ja auch nach Prozenten ab.

      Hierin liegt meiner Meinung nach eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher, mit der Folge das die AGB unwirksam sein dürften.
      Kein institutioneller würde sich so abzocken lassen. Bei den dummen Kleinanlegern wurde und wird es schon versucht. Spannend wird es, wenn die Banken wegen der Prozesse anfangen Rückstellungen bilden zu müssen.
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 15:46:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      #1

      kauf doch aus dem ask
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 16:03:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die Berechnung von Teilausführungsbegühren der Broker ist eine ärgerliche Geldschneiderei!
      Lest mal auf der XETRA-Page der Börse nach! Dort steht geschrieben, dass die Börse bei Teilausführungen den Brokern nicht einen Cent mehr berechnet, und dass, falls der Broker dem Kunden diese gesondert in Rechnung stellt, dieser das reklamieren sollte.
      Da alles vollcomputerisiert läuft, werden den Brokern auch keine zusätzlichen Inhousekosten entstehen.
      Einige wenige Onlinebroker erstatten wenigstens ihren `Heay-Tradern` die Gebühren zurück - wie z.B. Consors-Startrader und Sino...
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 19:50:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      Die einzige sichere Möglichkeit, Teilausführungen zu verhindern, ist, außerbörslich zu handeln, also über LiveTrading bei der comdirect z.B. (Weiß nicht, wie die anderen Broker das nennen, aber egal) . Während der Börsenzeiten tagsüber sind die außerbörslichen Kurse sogar oft besser und haben einen geringeren Spread. Man muss allerdings genau Obacht geben. Ein Klick genügt, und der Trade ist abgewickelt. Auch ungerade Stückelungen, z. B. 267 Stück, werden immer als Ganzes ausgeführt.

      MfG


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Wie kann ich Teilausführungsgebühr sparen ?