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    Miethauspleite - beteiligt sich die Bank am Verlust ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.10.02 20:36:47 von
    neuester Beitrag 24.10.02 12:57:04 von
    Beiträge: 6
    ID: 650.614
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      schrieb am 23.10.02 20:36:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Frage: Ein Freund von mir hat mit einer DreierGbR ein Miethaus in OstBerlin gekauft und sehr aufwendig saniert. Hoher Gewerbeanteil. Die Jungens finden aber keine Mieter, welche die geforderte Miete (Minimum 17 € netto/m²) zahlen, außerdem stehen die meisten, aufwendig sanierten Wohnungen leer. Jetzt haben sie nach langem Suchen einen Interessenten, welcher das Haus kaufen will, jedoch ist die Belastung gegenüber der Bank um ca. 770.000 € über dem gebotenen Kaufpreis. Die Bank sagt, sie würde u.U. die Pfandhaftentlassung geben, jedoch bleiben die drei ExHausbesitzer dann gesamtschuldnerisch auf diesen € 770.000,- hängen. Von den drei gehts aber zweien wirtschaftlich inzwischen miserabel und der dritte kann natürlich auch nicht alles zahlen. Endet das für alle drei mit einem Offenbarungseid? Oder schreibt die Bank die Kohle ab? Ein weiterer Bekannter meinte, sie müßten alle eine Weile guten Willen zeigen (monatlich so um die € 70(!) zahlen) und nach ca. einem Jahr würde es dann "ausgebucht". Wertberichtigung.

      Wer kann dazu was Substanzielles sagen?
      Gruß Knulp
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 20:41:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      warum sollte die bank die 3 aus der schuld entlassen ?
      irgendeiner wird es schon irgendwann zu etwas bringen.
      oder etwas haben, das verwertet werden kann.

      vielleicht ist ein teilnachlaß zu erreichen, aber alles wohl kaum.
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 21:14:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      haben die das darlehen von der bank oder von der caritas bekommen???

      komische frage, ist doch nicht wirklich ernst gemeint, oder?
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 21:36:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      bilanzmäßig wird die bank wohl wertberichtigen.
      aber das hilft den dreien nichts.
      Avatar
      schrieb am 24.10.02 11:43:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die drei Helden mussten sicher bürgen, inkl.Frauen/LV etc. Wenn sie Ihren Darlehensverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, bzw. dieses Absehbar ist müssen sie Insolvenz beantragen und zwar sofort! Wenn die Bank bzw. der Staat der Meinung ist das die Planung mit absehbar falschen Annahmen/Angaben erstellt wurde und es einen Geschädigten auf Grund von Verzögerungen gibt wird es eine Anzeige wegen Konkursbetrugs bzw. Verschleppung geben.
      Wenn die drei Helden meinen mit einem blauen Auge davonzukommen dann haben sie sich getäuscht. Ihnen wird alles werthaltige gepfändet und Straffreiheit würde ich ihnen nicht in Aussicht stellen wollen, weil unter anderem auch der Staat mit gewährten Steuervergünstigung ein Geschädigter ist! Eine GBR hilft in der Praxis auch nicht weiter.

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      schrieb am 24.10.02 12:57:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      hossinger, du scheinst ja so eine art finanzierungs- und rechtsexperte zu sein. dein posting riecht nach bankazubi oder gerade ausgelernt.

      bei einer gbr brauchen die gesellschafter nicht zu bürgen, da sie ohnehin persönlich haften!

      eine gbr ist wie eine gute oder schlechte ehe, wie man es nimmt.


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