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    Wer kennt sich mit Haftplichtversicherungen aus????? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.10.02 21:55:14 von
    neuester Beitrag 24.10.02 00:43:20 von
    Beiträge: 17
    ID: 650.645
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      Avatar
      schrieb am 23.10.02 21:55:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wer kennt sich mit Versicherungen aus. Habe bei Bekannten mit der Zigarette ein Loch im Holztisch gebrannt (die Kippe ist aus dem Ascher auf den Tisch gefallen).

      Kommt dafür die Haftpflichtvers. auf oder reden die sich raus, wegen grober Fahrlässigkeit oder so.
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 21:59:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      hi bei welcher versicherung bist du denn? unterschiedliche vers unterschiedliche reaktionen
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 22:05:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      @#1
      .. während Du mit Deiner Bekannten äh was gemacht hast?
      Grob fahrlässig, dafür kommt keine Versicherung auf!
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 22:07:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallöchen

      Ich bin zwar kein Experte aber ich würd drauf wetten, das deine Haftpflichtversicherung zahlen muß. Grobe Fahrlässigkeit oder gar Mutwilligkeit ist juristisch nur sehr schwer nachweisbar. In deinem Fall (Kippe auf Holztisch gefallen) würde ich das fast automatisch ausschließen. Voraussetzung ist häufig auch noch, das kein Verwandschaftsverhältnis 1. Grades zwischen Schädiger und Geschädigten besteht, d.h. mit Eltern, Geschwistern und Kindern gibts keine deals.


      Ignatz
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 22:11:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ignatz

      sorry das ist nicht richtig, das gilt nur wenn diese in einem haushalt leben, sonnst kannste es vergessen

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      schrieb am 23.10.02 22:12:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      meines erachtens muß sie zahlen
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 22:12:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ignatz

      solltest du ebenfalls ne phv (privathaftpflicht) haben so kannste das in den ahb in deiner police nachlesen
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 22:15:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      agtsk01


      falsch, viele versicherungen haben die verwandtschaftsklausel nicht mehr :cool:
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 22:18:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      @sternenfee

      eben sach ich ja

      ich wollte ignatz ja nur sagen das dies nicht zum ausschluss führen kann

      denn merke:

      Allgem Haftpfl Bedingungen (AHB) sind Vorschriften die nur zum Vorteil des Kunden abgeändert werden können nie zum Nachteil, somit ist die Aussage von Ignatz (der aber selber sagte er wäre kein Experte) falsch, denn wenn sie (die Klausel) noch vorhanden wäre, dann würde sie nur greifen, wenn gemeinsamer Haushalt.
      Schon wenn die Tocher etc ausser Haus wohnt bestünde Leistungspflicht, oder ?
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 22:20:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      oder ?
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 22:25:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      Typischer Fall, genau für solche Fälle ist die PH da. Auf den grad der Fahrlässigkeit kommt es bei der Haftpflicht nicht an. Im übrigen würde ich annehmen, daß das nicht grob fahrlässig ist, wenn Du eine Zigarette fallen läßt. Das kann jedem passieren, vorausgesetzt er ist Raucher :-)
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 22:26:48
      Beitrag Nr. 12 ()
      denk ich auch......aber es handelt sich hier ja um eine bekannte und nicht um eine verwandte und da muß sie sowieso zahlen......außer es handelt sich um eine geliehene sache, da zahlt die phv nicht :)
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 22:33:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      Bei einer Privaten Haftpflicht geht es immer ums Verschulden. Du mußt schuldhaft gehandelt haben. In dem Augenblick als Du die Kippe in den Aschenbecher gelegt hast, und diese ist rausgefallen, ist das Dein Verschulden. Ausnahme Deine Bekannte hat auf ihrem Höhepunkt gegen den Tisch getreten, dann müßte sie für den Schaden selber aufkommen. Verwandtschaft ist nur dann nicht mitversichert, wenn man mit denen im selben Haushalt lebt, sonst werden Schäden innerhalb der Verwandtschaft bezahlt. Die Hauptsache ist, es liegt ein Verschulden des Verursachers vor. Man wird Dir eine Wertminderung anbieten, einen neuen Tisch bekommst Du nur bei schwerwiegenden Gründen.
      Gruß
      Joerver
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 23:09:42
      Beitrag Nr. 14 ()
      Paperlapap!

      In so einem Fall sollte keine Versicherung zahlen.

      1. Messer, Schere, Feuer, Licht, ist für klene Kinder nicht....

      2. In so einem Fall kann ja auch der Bekannten das Mißgeschick passiert sein. Also holt man sich einen "guten" Bekannten, der das Ganze auf seine Kappe nimmt und die Versicherung zahlt.
      Oder: Der Tisch sollte sowieso wech, und auf die Art bekommt man günstig einen neuen....

      Es sei euch (wie auch immer) gegönnt. Aber das sowas von anderen Versicherten gezahlt werden muß, ist nicht Sinn der Sache!

      Um so ein Maleur in Zukunft zu vermeiden, ist es das Beste, der Verursacher zahlt selbst, dann wird er auch in Zukunft besser auf seine Kippe achten (m.E. grob Fahrlässig).

      Gruß
      oder
      Wad is?
      Avatar
      schrieb am 23.10.02 23:12:26
      Beitrag Nr. 15 ()
      Paperlapap!

      In so einem Fall sollte keine Versicherung zahlen.

      1. Messer, Schere, Feuer, Licht, ist für klene Kinder nicht....

      2. In so einem Fall kann ja auch der Bekannten das Mißgeschick passiert sein. Also holt man sich einen "guten" Bekannten, der das Ganze auf seine Kappe nimmt und die Versicherung zahlt.
      Oder: Der Tisch sollte sowieso wech, und auf die Art bekommt man günstig einen neuen....

      Es sei euch (wie auch immer) gegönnt. Aber das sowas von anderen Versicherten gezahlt werden muß, ist nicht Sinn der Sache!

      Um so ein Maleur in Zukunft zu vermeiden, ist es das Beste, der Verursacher zahlt selbst, dann wird er auch in Zukunft besser auf seine Kippe achten (m.E. grob Fahrlässig).

      Gruß
      oder
      Wad is?
      Avatar
      schrieb am 24.10.02 00:40:39
      Beitrag Nr. 16 ()
      Mache Dir keine Sorgen, dieser Fall ist gedeckt wichtig ist eine übereinstimmende SCHADENSMELDUNG.
      Wichtig zu wissen ist, daß die PH lt. BGB nur eine Zeitwertentschädigung zahlen muß. Sollte es sich um einen hochwertigen Tisch handeln wird die Tischplatte abgezogen was fast jede gute Versicherung voll zahlen sollte.
      Bei Problemen melde Dích noch mal.
      Mfg. F.S.
      Avatar
      schrieb am 24.10.02 00:43:20
      Beitrag Nr. 17 ()
      Die PHV zahlt auch bei gröbster Fahrlässigkeit.

      Nur nicht bei Vorsatz.

      Im beschriebenen Fall also eindeutig ja.


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