Privater Rechtsschutz - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.10.02 11:30:10 von
neuester Beitrag 02.11.02 15:12:01 von
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ID: 651.917
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Hallo, seit Jahren habe ich eine private Rechtschutzversicherung. Nun brauche ich diese zum ersten Mal.Pro Prozess oder Inanspruchnahme des Rechtsschutzes zahle ich einen Eigenanteil von ca 150 Euro.Muß der Beklagte diesen Anteil übernehmen, vorrausgesetzt ich würde den Prozess gewinnen ? MfG und vielen Dank, Hausierer
nein. ist dein eigenanteil. wenn du aber einen cleveren RA hast, rechnet er das schon irgendwie mit ein...
Wenn der Beklagte den Prozess verliert, muss er die gesamten Kosten tragen. Deine Rechtsschutzversicherung muss nichts bezahlen. Der Eigenanteil kommt nur zum Tragen, wenn du den Prozess verlierst.
leider beides falsch.
Der Mandant muss zunächst immer seinen RA bezahlen.
Kostenerstattung durch die unterlegene Partei
findet im Anschluß statt.
-SL-
Der Mandant muss zunächst immer seinen RA bezahlen.
Kostenerstattung durch die unterlegene Partei
findet im Anschluß statt.
-SL-
zu #4: Die Aussagen von Spekulump treffen nicht zu. Es bleibt der Entscheidung des Anwalts überlassen, wann er sein Honorar einfordert. wenn er das Honorar erst nach erfolgter Kostenerstattung durch den im Prozess unterlegenen Beklagten einfordert, ist dies nicht zu beanstanden. Im vorliegenden Fall ist darüber hinaus zu beachten, dass der Mandant rechtsschutzversichert ist. Dies bedeutet, dass der Anwalt sein Honorar von der Versicherung erhält. Auch die Gerichtskosten, die der Kläger vorab an das Gericht zahlen muss, damit die Klage zugestellt werden kann, übernimmt die Rechtsschutzversicherung.
An der Darstellung, dass der Eigenanteil in Höhe von 150 EUR nur zum Tragen kommt, wenn der rechtsschutzversicherte Kläger den Prozess verliert, ist festzuhalten.
An der Darstellung, dass der Eigenanteil in Höhe von 150 EUR nur zum Tragen kommt, wenn der rechtsschutzversicherte Kläger den Prozess verliert, ist festzuhalten.
Vielen dank erstmal, so ungefähr wurde es mir damals bei Vertragsabschluß erläutert.
Der Rechtsanwalt holt sich zuerst sein okay von der Rechtsschutzversicherung.Die werden ja wohl nur zustimmen wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Meine Fragen wurden hier im Board zu meiner Zufriedenheit beantwortet.Sollte der Prozess verloren werden, kann ich mit den 150 Euro Eigenanteil leben.Gut das der Beklagte meinen Eigenanteil übernehmen muß. Werde diesen darauf hinweisen.Vielleicht lenkt dieser ja noch ein. Vielen Dank an alle...MfG Hausierer
Der Rechtsanwalt holt sich zuerst sein okay von der Rechtsschutzversicherung.Die werden ja wohl nur zustimmen wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Meine Fragen wurden hier im Board zu meiner Zufriedenheit beantwortet.Sollte der Prozess verloren werden, kann ich mit den 150 Euro Eigenanteil leben.Gut das der Beklagte meinen Eigenanteil übernehmen muß. Werde diesen darauf hinweisen.Vielleicht lenkt dieser ja noch ein. Vielen Dank an alle...MfG Hausierer
"Gut das der Beklagte meinen Eigenanteil übernehmen muß. Werde diesen darauf hinweisen."
@hausierer: Dieser Hinweis wäre unrichtig.
Richtig ist: Wenn der Beklagte den Prozess verliert, muss er die gesamten Kosten des Rechtsstreits übernehmen (nicht etwa nur deinen Eigenanteil von 150 EUR). Die Kosten setzen sich zusammen aus:
(1) den Gerichtskosten
(2) den Gebühren deines Anwalts
(3) den Gebühren des Anwalts des Beklagten
Sollte allerdings der Beklagte selber eine Rechtsschutzversicherung haben und diese Deckung übernehmen, dann werden die unter (1) bis (3) genannten Kosten von seiner Rechtsschutzversicherung übernommen.
Wenn du den Prozess verlierst, musst du deinen Eigenanteil in Höhe von 150 EUR übernehmen.
P.S.: Ich gehe davon aus, der Gegenseite bereits bekannt ist, dass sie sämtliche Kosten des Rechtsstreits tragen muss, wenn sie im Prozess unterliegt. Ein Hinweis darauf dürfte überflüssig sein.
@hausierer: Dieser Hinweis wäre unrichtig.
Richtig ist: Wenn der Beklagte den Prozess verliert, muss er die gesamten Kosten des Rechtsstreits übernehmen (nicht etwa nur deinen Eigenanteil von 150 EUR). Die Kosten setzen sich zusammen aus:
(1) den Gerichtskosten
(2) den Gebühren deines Anwalts
(3) den Gebühren des Anwalts des Beklagten
Sollte allerdings der Beklagte selber eine Rechtsschutzversicherung haben und diese Deckung übernehmen, dann werden die unter (1) bis (3) genannten Kosten von seiner Rechtsschutzversicherung übernommen.
Wenn du den Prozess verlierst, musst du deinen Eigenanteil in Höhe von 150 EUR übernehmen.
P.S.: Ich gehe davon aus, der Gegenseite bereits bekannt ist, dass sie sämtliche Kosten des Rechtsstreits tragen muss, wenn sie im Prozess unterliegt. Ein Hinweis darauf dürfte überflüssig sein.
Ups, so langsam verliere ich die Geduld. Seit Tagen versuche ich nun diese Person, die ich eventuell verklagen muß,zu erreichen.Samstags abends hatte ich einen Artikel gekauft. Bis Sonntagmorgen 1 Uhr vergebens versucht diesen Artikel zufriedenstellend ans laufen zu bringen.Umsonst.
Seit diesem Sonntagmorgen geht derjenige auch nicht mehr ans Handy. Die Mailbox ist abgeschaltet.Nur der Anrufbeantworter der Mutter springt an.Erst als ich auf diesem AB weitere Schritte andeutete, wurde ich einmal innerhalb von 2 minuten zurückgerufen.Das war am Mittwoch.Mit der Bemerkung, man würde den Artikel zurücknehmen und mich zwecks Termin nochmal anrufen.Pustekuchen,Funkstille.Keine Möglichkeit diese Person ans Handy zu bekommen.Ebenfalls schickte ich SMS Nachrichten,mit der Bitte mich zurückzurufen.Nichts.
Frage: Wird bei seinem Netzanbieter festgehalten, das meine SMS abgerufen wurden? Gebe die Hoffnung noch nicht auf, mich gütlich zu einigen. Ansonsten bleibt mir nur noch der Weg über den Anwalt.MfG Hausierer
Seit diesem Sonntagmorgen geht derjenige auch nicht mehr ans Handy. Die Mailbox ist abgeschaltet.Nur der Anrufbeantworter der Mutter springt an.Erst als ich auf diesem AB weitere Schritte andeutete, wurde ich einmal innerhalb von 2 minuten zurückgerufen.Das war am Mittwoch.Mit der Bemerkung, man würde den Artikel zurücknehmen und mich zwecks Termin nochmal anrufen.Pustekuchen,Funkstille.Keine Möglichkeit diese Person ans Handy zu bekommen.Ebenfalls schickte ich SMS Nachrichten,mit der Bitte mich zurückzurufen.Nichts.
Frage: Wird bei seinem Netzanbieter festgehalten, das meine SMS abgerufen wurden? Gebe die Hoffnung noch nicht auf, mich gütlich zu einigen. Ansonsten bleibt mir nur noch der Weg über den Anwalt.MfG Hausierer
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