checkAd

    Privater Rechtsschutz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.10.02 11:30:10 von
    neuester Beitrag 02.11.02 15:12:01 von
    Beiträge: 9
    ID: 651.917
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 514
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 11:30:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, seit Jahren habe ich eine private Rechtschutzversicherung. Nun brauche ich diese zum ersten Mal.Pro Prozess oder Inanspruchnahme des Rechtsschutzes zahle ich einen Eigenanteil von ca 150 Euro.Muß der Beklagte diesen Anteil übernehmen, vorrausgesetzt ich würde den Prozess gewinnen ? MfG und vielen Dank, Hausierer
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 12:06:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      nein. ist dein eigenanteil. wenn du aber einen cleveren RA hast, rechnet er das schon irgendwie mit ein...
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 12:15:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn der Beklagte den Prozess verliert, muss er die gesamten Kosten tragen. Deine Rechtsschutzversicherung muss nichts bezahlen. Der Eigenanteil kommt nur zum Tragen, wenn du den Prozess verlierst.
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 12:40:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      leider beides falsch.

      Der Mandant muss zunächst immer seinen RA bezahlen.

      Kostenerstattung durch die unterlegene Partei
      findet im Anschluß statt.


      -SL-
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 13:25:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      zu #4: Die Aussagen von Spekulump treffen nicht zu. Es bleibt der Entscheidung des Anwalts überlassen, wann er sein Honorar einfordert. wenn er das Honorar erst nach erfolgter Kostenerstattung durch den im Prozess unterlegenen Beklagten einfordert, ist dies nicht zu beanstanden. Im vorliegenden Fall ist darüber hinaus zu beachten, dass der Mandant rechtsschutzversichert ist. Dies bedeutet, dass der Anwalt sein Honorar von der Versicherung erhält. Auch die Gerichtskosten, die der Kläger vorab an das Gericht zahlen muss, damit die Klage zugestellt werden kann, übernimmt die Rechtsschutzversicherung.
      An der Darstellung, dass der Eigenanteil in Höhe von 150 EUR nur zum Tragen kommt, wenn der rechtsschutzversicherte Kläger den Prozess verliert, ist festzuhalten.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4040EUR +1,00 %
      NurExone Biologic: Erfahren Sie mehr über den Biotech-Gral! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 15:15:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Vielen dank erstmal, so ungefähr wurde es mir damals bei Vertragsabschluß erläutert.
      Der Rechtsanwalt holt sich zuerst sein okay von der Rechtsschutzversicherung.Die werden ja wohl nur zustimmen wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Meine Fragen wurden hier im Board zu meiner Zufriedenheit beantwortet.Sollte der Prozess verloren werden, kann ich mit den 150 Euro Eigenanteil leben.Gut das der Beklagte meinen Eigenanteil übernehmen muß. Werde diesen darauf hinweisen.Vielleicht lenkt dieser ja noch ein. Vielen Dank an alle...MfG Hausierer
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 15:59:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      "Gut das der Beklagte meinen Eigenanteil übernehmen muß. Werde diesen darauf hinweisen."

      @hausierer: Dieser Hinweis wäre unrichtig.
      Richtig ist: Wenn der Beklagte den Prozess verliert, muss er die gesamten Kosten des Rechtsstreits übernehmen (nicht etwa nur deinen Eigenanteil von 150 EUR). Die Kosten setzen sich zusammen aus:
      (1) den Gerichtskosten
      (2) den Gebühren deines Anwalts
      (3) den Gebühren des Anwalts des Beklagten

      Sollte allerdings der Beklagte selber eine Rechtsschutzversicherung haben und diese Deckung übernehmen, dann werden die unter (1) bis (3) genannten Kosten von seiner Rechtsschutzversicherung übernommen.

      Wenn du den Prozess verlierst, musst du deinen Eigenanteil in Höhe von 150 EUR übernehmen.

      P.S.: Ich gehe davon aus, der Gegenseite bereits bekannt ist, dass sie sämtliche Kosten des Rechtsstreits tragen muss, wenn sie im Prozess unterliegt. Ein Hinweis darauf dürfte überflüssig sein.
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 17:09:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Avatar
      schrieb am 02.11.02 15:12:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ups, so langsam verliere ich die Geduld. Seit Tagen versuche ich nun diese Person, die ich eventuell verklagen muß,zu erreichen.Samstags abends hatte ich einen Artikel gekauft. Bis Sonntagmorgen 1 Uhr vergebens versucht diesen Artikel zufriedenstellend ans laufen zu bringen.Umsonst.
      Seit diesem Sonntagmorgen geht derjenige auch nicht mehr ans Handy. Die Mailbox ist abgeschaltet.Nur der Anrufbeantworter der Mutter springt an.Erst als ich auf diesem AB weitere Schritte andeutete, wurde ich einmal innerhalb von 2 minuten zurückgerufen.Das war am Mittwoch.Mit der Bemerkung, man würde den Artikel zurücknehmen und mich zwecks Termin nochmal anrufen.Pustekuchen,Funkstille.Keine Möglichkeit diese Person ans Handy zu bekommen.Ebenfalls schickte ich SMS Nachrichten,mit der Bitte mich zurückzurufen.Nichts.
      Frage: Wird bei seinem Netzanbieter festgehalten, das meine SMS abgerufen wurden? Gebe die Hoffnung noch nicht auf, mich gütlich zu einigen. Ansonsten bleibt mir nur noch der Weg über den Anwalt.MfG Hausierer


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Privater Rechtsschutz