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    Schenkung, wieviel im Jahr? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.10.02 18:39:31 von
    neuester Beitrag 27.10.02 19:44:40 von
    Beiträge: 21
    ID: 652.006
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      Avatar
      schrieb am 27.10.02 18:39:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe da noch eine Frage, wieviel Geld darf ich im Jahr an einen Verwandten oder ein Kind verschenken, ohne irgendwelche Steuern zahlen zu müssen?

      Danke im vorraus
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 18:50:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du darfst beliebig hohe Summen verschenken ohne Steuern zahlen zu müssen. Die Beschenkten müssen bei Überschreiten der Freibeträge Schenkungsteuer bezahlen.
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 18:53:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      danke erstmal,

      aber wieviel muss denn nun mein Sohn bezahlen? Wie hoch sind die Freibeträge bei einem erwachsenen ledigen Kind?
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 18:59:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der Freibetrag bei einem Kind beträgt 205.000 EUR:

      ErbStG § 16 Freibeträge


      (1) Steuerfrei bleibt in den Fällen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Erwerb
      1. des Ehegatten in Höhe von 307.000 Euro;
      2. der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener
      Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 205.000 Euro;
      3. der übrigen Personen der Steuerklasse I in Höhe von 51.200 Euro;
      4. der Personen der Steuerklasse II in Höhe von 10.300 Euro;
      5. der Personen der Steuerklasse III in Höhe von 5.200 Euro.

      (2) An die Stelle des Freibetrags nach Absatz 1 tritt in den Fällen des § 2
      Abs. 1 Nr. 3 ein Freibetrag von 1.100 Euro.
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 19:01:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn du diese Summe geschenkt hast, kannst du nach 10 Jahren dieselbe Summe nochmal schenken, ohne dass dein Sohn schenkungsteuer zahlen muss:

      ErbStG § 14 Berücksichtigung früherer Erwerbe


      (1) Mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende
      Vermögensvorteile werden in der Weise zusammengerechnet, daß dem letzten
      Erwerb die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Wert zugerechnet werden. Von
      der Steuer für den Gesamtbetrag wird die Steuer abgezogen, die für die
      früheren Erwerbe nach den persönlichen Verhältnissen des Erwerbers und auf
      der Grundlage der geltenden Vorschriften zur Zeit des letzten Erwerbs zu
      erheben gewesen wäre. Anstelle der Steuer nach Satz 2 ist die tatsächlich
      für die in die Zusammenrechnung einbezogenen früheren Erwerbe zu
      entrichtende Steuer abzuziehen, wenn diese höher ist. Erwerbe, für die sich
      nach den steuerlichen Bewertungsgrundsätzen kein positiver Wert ergeben hat,
      bleiben unberücksichtigt.

      (2) Die durch jeden weiteren Erwerb veranlaßte Steuer darf nicht mehr
      betragen als 50 vom Hundert dieses Erwerbs.

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      Avatar
      schrieb am 27.10.02 19:05:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Dein Sohn fällt in die Steuerklasse I der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Wenn der Freibetrg überschritten wird, muss er auf die Summe, die darüber liegt, Schenkungsteuer nach Maßgabe der Tabelle in § 19 ErbStG zahlen:

      (1) Die Erbschaftsteuer wird nach folgenden Vomhundertsätzen erhoben:
      ------------------------------------------------
      Wert des steuerpflichtigen I Vomhundertsatz
      Erwerbs (§ 10) bis I in der Steuerklasse
      einschließlich ... Euro I -------------------
      I I II III
      ------------------------------------------------
      52.000 I 7 12 17
      256.000 I 11 17 23
      512.000 I 15 22 29
      5.113.000 I 19 27 35
      12.783.000 I 23 32 41
      25.565.000 I 27 37 47
      über 25.565.000 I 30 40 50

      (2) Ist im Falle des § 2 Abs. 1 Nr. 1 ein Teil des Vermögens der
      inländischen Besteuerung auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der
      Doppelbesteuerung entzogen, ist die Steuer nach dem Steuersatz zu erheben,
      der für den ganzen Erwerb gelten würde.

      (3) Der Unterschied zwischen der Steuer, die sich bei Anwendung des Absatzes
      1 ergibt, und der Steuer, die sich berechnen würde, wenn der Erwerb die
      letztvorhergehende Wertgrenze nicht überstiegen hätte, wird nur insoweit
      erhoben, als er

      a) bei einem Steuersatz bis zu 30 vom Hundert aus der Hälfte,
      b) bei einem Steuersatz über 30 vom Hundert aus drei Vierteln,
      des die Wertgrenze übersteigenden Betrags gedeckt werden kann.
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 19:06:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      ich darf meinem Sohn also alle 10 Jahre 205.00€ schenken, ohne das dieser Steuern irgendeiner Art zahlen muss?

      Sorry das ich nochmal nachfrage, aber Gesetzestexte sind für mich totaler Kauderwelsch.

      Bist Du Steuerberaterin o.ä.?

      vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 19:10:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      eben war ich wohl zu schnell. Es handelt sich um 51.200€?

      Mein Sohn ist Erwachsen, ledig, keine Kinder.
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 19:12:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      "Steuern irgendeiner Art"?

      Nun: Wenn er das geschenkte Geld z.B. in festverzinslichen Wertpapieren oder Dividendenpapieren anlegt, bezieht er "Einkünfte aus Kapitalvermögen" und muss darauf ggf. Einkommensteuer zahlen.

      Wenn er damit z.B. Wertpapiere kauft und diese innerhalb der Spekufrist mit Gewinn verkauft, dann bezieht er "einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" und muss ggf. darauf Einkommensteuer zahlen.

      Übrigens: Falls die Schenkung in notariell beurkundeter Form erfolgt, bekommt das Finanzamt eine Abschrift der Urkunde.
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 19:14:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      zu #8: Du willst deinem Sohn 51.200 EUR schenken? Darauf fällt keine Schenkungsteuer an.
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 19:16:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      Es gibt keine Urkunde.

      Ich meine ausserdem, in dem Moment, indem man ein Geldgeschenk bekommt, muss man dann Steuern zahlen? Wie hoch sind die Freibeträge? Wieviel darf ich also meinem Kind, sagen wir pro Jahr, schenken, ohne daß er Steuern für die Schenkung zahlen muss?

      Alles andere danach ist klar.
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 19:16:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      "#7 von graffititoy 27.10.02 19:06:17 Beitrag Nr.: 7.695.674 7695674
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
      ich darf meinem Sohn also alle 10 Jahre 205.00€ schenken, ohne das dieser Steuern irgendeiner Art zahlen muss?"

      Du kannst deinem Sohn alle 10 Jahre 205.000 EUR schenken, ohne dass dieser SCHENKUNGSTEUER zahlen muss.
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 19:20:52
      Beitrag Nr. 13 ()
      ok, bringen wir es auf den Punkt. es geht um ca. 75.000€ die verschenkt wurden, innerhalb von 3 JAhren.

      Von Vater zu Sohn.

      Müssen hier Steuern gezahlt werden?

      Es tauchen sozusagen in der Steuererklärung Gelder auf, Verluste aus Aktiengeschäften, die schliesslich begründet werden müssen, also, woher das Geld kommt.

      Kann das Amt bei einer solchen Summe Ärger machen, dem Verschenker und, oder dem Beschenkten, da heir Steuerlich nichts angegeben wurde.
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 19:22:16
      Beitrag Nr. 14 ()
      "Ich meine ausserdem, in dem Moment, indem man ein Geldgeschenk bekommt, muss man dann Steuern zahlen? Wie hoch sind die Freibeträge? Wieviel darf ich also meinem Kind, sagen wir pro Jahr, schenken, ohne daß er Steuern für die Schenkung zahlen muss?"

      (1) Der Freibetrag für ein Kind beträgt 205.000 EUR.

      Dieser Freibetrag bezieht sich auf 10 Jahre. Einen jährlichen Freibetrag gibt es nicht, es bleibt dir überlassen, wie du das Geld auf die 10 Jahre verteilst.
      Du könntest z.B. jedes Jahr 20.500 EUR schenken. Dann wird der auf 10 Jahre bezogene Freibetrag nicht überschritten.
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 19:25:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      vielen Dank für die Hilfe.

      Alles Gute
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 19:25:46
      Beitrag Nr. 16 ()
      Für eine Summe von 75.000 EUR, die innerhalb von drei Jahren vom Vater an den Sohn verschenkt wurden, fällt keine Schenkungsteuer an. Schenkungen des Vaters an den Sohn sind nicht verboten und müssen auch nicht vom Finanzamt genehmigt werden. Eine strafbare Handlung im Sinne einer Steuerhinterziehung liegt hier nicht vor.
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 19:26:46
      Beitrag Nr. 17 ()
      Nataly hat doch in Posting Nr. 4 die Freibeträge genannt .
      Danach darfst du deinem Kind dieses Jahr 205000 € schenken , nach zehn Jahren kannst du wieder den selben Betrag schenken und so weiter , wobei aber gesagt werden muss , falls du sterben solltest und dein Kind erbt , dann werden die 205000 € zu dem Erbe dazuaddiert , falls seit der Schenkung noch keine zehn Jahre vergangen sind und darauf wären dann Steuern fällig , für den Betrag der die Freigrenze übersteigt .

      Bei der jetztigen Regierung würde ich aber nicht darauf vertrauen , das diese Regelung auch noch in ein paar Jahren existiert ( eventuell sind dann die Freibeträge geringer )
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 19:30:45
      Beitrag Nr. 18 ()
      "Kann das Amt bei einer solchen Summe Ärger machen, dem Verschenker und, oder dem Beschenkten, da heir Steuerlich nichts angegeben wurde."

      Ich rechne nicht damit, dass ihr Ärger bekommt.
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 19:32:15
      Beitrag Nr. 19 ()
      @graffi
      aber deinem vater könnte die frage gestellt werden
      ob er sein geld unterm kopfkissen aufbewhrt

      lalli1
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 19:35:07
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Lalli1: Auch damit rechne ich nicht.
      Avatar
      schrieb am 27.10.02 19:44:40
      Beitrag Nr. 21 ()
      nochmals vielen Dank.

      Ich bin jetzt weg.

      tschau


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