Schenkung, wieviel im Jahr? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.10.02 18:39:31 von
neuester Beitrag 27.10.02 19:44:40 von
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ID: 652.006
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Hallo,
ich habe da noch eine Frage, wieviel Geld darf ich im Jahr an einen Verwandten oder ein Kind verschenken, ohne irgendwelche Steuern zahlen zu müssen?
Danke im vorraus
ich habe da noch eine Frage, wieviel Geld darf ich im Jahr an einen Verwandten oder ein Kind verschenken, ohne irgendwelche Steuern zahlen zu müssen?
Danke im vorraus
Du darfst beliebig hohe Summen verschenken ohne Steuern zahlen zu müssen. Die Beschenkten müssen bei Überschreiten der Freibeträge Schenkungsteuer bezahlen.
danke erstmal,
aber wieviel muss denn nun mein Sohn bezahlen? Wie hoch sind die Freibeträge bei einem erwachsenen ledigen Kind?
aber wieviel muss denn nun mein Sohn bezahlen? Wie hoch sind die Freibeträge bei einem erwachsenen ledigen Kind?
Der Freibetrag bei einem Kind beträgt 205.000 EUR:
ErbStG § 16 Freibeträge
(1) Steuerfrei bleibt in den Fällen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Erwerb
1. des Ehegatten in Höhe von 307.000 Euro;
2. der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener
Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 205.000 Euro;
3. der übrigen Personen der Steuerklasse I in Höhe von 51.200 Euro;
4. der Personen der Steuerklasse II in Höhe von 10.300 Euro;
5. der Personen der Steuerklasse III in Höhe von 5.200 Euro.
(2) An die Stelle des Freibetrags nach Absatz 1 tritt in den Fällen des § 2
Abs. 1 Nr. 3 ein Freibetrag von 1.100 Euro.
ErbStG § 16 Freibeträge
(1) Steuerfrei bleibt in den Fällen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Erwerb
1. des Ehegatten in Höhe von 307.000 Euro;
2. der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener
Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 205.000 Euro;
3. der übrigen Personen der Steuerklasse I in Höhe von 51.200 Euro;
4. der Personen der Steuerklasse II in Höhe von 10.300 Euro;
5. der Personen der Steuerklasse III in Höhe von 5.200 Euro.
(2) An die Stelle des Freibetrags nach Absatz 1 tritt in den Fällen des § 2
Abs. 1 Nr. 3 ein Freibetrag von 1.100 Euro.
Wenn du diese Summe geschenkt hast, kannst du nach 10 Jahren dieselbe Summe nochmal schenken, ohne dass dein Sohn schenkungsteuer zahlen muss:
ErbStG § 14 Berücksichtigung früherer Erwerbe
(1) Mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende
Vermögensvorteile werden in der Weise zusammengerechnet, daß dem letzten
Erwerb die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Wert zugerechnet werden. Von
der Steuer für den Gesamtbetrag wird die Steuer abgezogen, die für die
früheren Erwerbe nach den persönlichen Verhältnissen des Erwerbers und auf
der Grundlage der geltenden Vorschriften zur Zeit des letzten Erwerbs zu
erheben gewesen wäre. Anstelle der Steuer nach Satz 2 ist die tatsächlich
für die in die Zusammenrechnung einbezogenen früheren Erwerbe zu
entrichtende Steuer abzuziehen, wenn diese höher ist. Erwerbe, für die sich
nach den steuerlichen Bewertungsgrundsätzen kein positiver Wert ergeben hat,
bleiben unberücksichtigt.
(2) Die durch jeden weiteren Erwerb veranlaßte Steuer darf nicht mehr
betragen als 50 vom Hundert dieses Erwerbs.
ErbStG § 14 Berücksichtigung früherer Erwerbe
(1) Mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende
Vermögensvorteile werden in der Weise zusammengerechnet, daß dem letzten
Erwerb die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Wert zugerechnet werden. Von
der Steuer für den Gesamtbetrag wird die Steuer abgezogen, die für die
früheren Erwerbe nach den persönlichen Verhältnissen des Erwerbers und auf
der Grundlage der geltenden Vorschriften zur Zeit des letzten Erwerbs zu
erheben gewesen wäre. Anstelle der Steuer nach Satz 2 ist die tatsächlich
für die in die Zusammenrechnung einbezogenen früheren Erwerbe zu
entrichtende Steuer abzuziehen, wenn diese höher ist. Erwerbe, für die sich
nach den steuerlichen Bewertungsgrundsätzen kein positiver Wert ergeben hat,
bleiben unberücksichtigt.
(2) Die durch jeden weiteren Erwerb veranlaßte Steuer darf nicht mehr
betragen als 50 vom Hundert dieses Erwerbs.
Dein Sohn fällt in die Steuerklasse I der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Wenn der Freibetrg überschritten wird, muss er auf die Summe, die darüber liegt, Schenkungsteuer nach Maßgabe der Tabelle in § 19 ErbStG zahlen:
(1) Die Erbschaftsteuer wird nach folgenden Vomhundertsätzen erhoben:
------------------------------------------------
Wert des steuerpflichtigen I Vomhundertsatz
Erwerbs (§ 10) bis I in der Steuerklasse
einschließlich ... Euro I -------------------
I I II III
------------------------------------------------
52.000 I 7 12 17
256.000 I 11 17 23
512.000 I 15 22 29
5.113.000 I 19 27 35
12.783.000 I 23 32 41
25.565.000 I 27 37 47
über 25.565.000 I 30 40 50
(2) Ist im Falle des § 2 Abs. 1 Nr. 1 ein Teil des Vermögens der
inländischen Besteuerung auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung entzogen, ist die Steuer nach dem Steuersatz zu erheben,
der für den ganzen Erwerb gelten würde.
(3) Der Unterschied zwischen der Steuer, die sich bei Anwendung des Absatzes
1 ergibt, und der Steuer, die sich berechnen würde, wenn der Erwerb die
letztvorhergehende Wertgrenze nicht überstiegen hätte, wird nur insoweit
erhoben, als er
a) bei einem Steuersatz bis zu 30 vom Hundert aus der Hälfte,
b) bei einem Steuersatz über 30 vom Hundert aus drei Vierteln,
des die Wertgrenze übersteigenden Betrags gedeckt werden kann.
(1) Die Erbschaftsteuer wird nach folgenden Vomhundertsätzen erhoben:
------------------------------------------------
Wert des steuerpflichtigen I Vomhundertsatz
Erwerbs (§ 10) bis I in der Steuerklasse
einschließlich ... Euro I -------------------
I I II III
------------------------------------------------
52.000 I 7 12 17
256.000 I 11 17 23
512.000 I 15 22 29
5.113.000 I 19 27 35
12.783.000 I 23 32 41
25.565.000 I 27 37 47
über 25.565.000 I 30 40 50
(2) Ist im Falle des § 2 Abs. 1 Nr. 1 ein Teil des Vermögens der
inländischen Besteuerung auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung entzogen, ist die Steuer nach dem Steuersatz zu erheben,
der für den ganzen Erwerb gelten würde.
(3) Der Unterschied zwischen der Steuer, die sich bei Anwendung des Absatzes
1 ergibt, und der Steuer, die sich berechnen würde, wenn der Erwerb die
letztvorhergehende Wertgrenze nicht überstiegen hätte, wird nur insoweit
erhoben, als er
a) bei einem Steuersatz bis zu 30 vom Hundert aus der Hälfte,
b) bei einem Steuersatz über 30 vom Hundert aus drei Vierteln,
des die Wertgrenze übersteigenden Betrags gedeckt werden kann.
ich darf meinem Sohn also alle 10 Jahre 205.00€ schenken, ohne das dieser Steuern irgendeiner Art zahlen muss?
Sorry das ich nochmal nachfrage, aber Gesetzestexte sind für mich totaler Kauderwelsch.
Bist Du Steuerberaterin o.ä.?
vielen Dank
Sorry das ich nochmal nachfrage, aber Gesetzestexte sind für mich totaler Kauderwelsch.
Bist Du Steuerberaterin o.ä.?
vielen Dank
eben war ich wohl zu schnell. Es handelt sich um 51.200€?
Mein Sohn ist Erwachsen, ledig, keine Kinder.
Mein Sohn ist Erwachsen, ledig, keine Kinder.
"Steuern irgendeiner Art"?
Nun: Wenn er das geschenkte Geld z.B. in festverzinslichen Wertpapieren oder Dividendenpapieren anlegt, bezieht er "Einkünfte aus Kapitalvermögen" und muss darauf ggf. Einkommensteuer zahlen.
Wenn er damit z.B. Wertpapiere kauft und diese innerhalb der Spekufrist mit Gewinn verkauft, dann bezieht er "einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" und muss ggf. darauf Einkommensteuer zahlen.
Übrigens: Falls die Schenkung in notariell beurkundeter Form erfolgt, bekommt das Finanzamt eine Abschrift der Urkunde.
Nun: Wenn er das geschenkte Geld z.B. in festverzinslichen Wertpapieren oder Dividendenpapieren anlegt, bezieht er "Einkünfte aus Kapitalvermögen" und muss darauf ggf. Einkommensteuer zahlen.
Wenn er damit z.B. Wertpapiere kauft und diese innerhalb der Spekufrist mit Gewinn verkauft, dann bezieht er "einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" und muss ggf. darauf Einkommensteuer zahlen.
Übrigens: Falls die Schenkung in notariell beurkundeter Form erfolgt, bekommt das Finanzamt eine Abschrift der Urkunde.
zu #8: Du willst deinem Sohn 51.200 EUR schenken? Darauf fällt keine Schenkungsteuer an.
Es gibt keine Urkunde.
Ich meine ausserdem, in dem Moment, indem man ein Geldgeschenk bekommt, muss man dann Steuern zahlen? Wie hoch sind die Freibeträge? Wieviel darf ich also meinem Kind, sagen wir pro Jahr, schenken, ohne daß er Steuern für die Schenkung zahlen muss?
Alles andere danach ist klar.
Ich meine ausserdem, in dem Moment, indem man ein Geldgeschenk bekommt, muss man dann Steuern zahlen? Wie hoch sind die Freibeträge? Wieviel darf ich also meinem Kind, sagen wir pro Jahr, schenken, ohne daß er Steuern für die Schenkung zahlen muss?
Alles andere danach ist klar.
"#7 von graffititoy 27.10.02 19:06:17 Beitrag Nr.: 7.695.674 7695674
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ich darf meinem Sohn also alle 10 Jahre 205.00€ schenken, ohne das dieser Steuern irgendeiner Art zahlen muss?"
Du kannst deinem Sohn alle 10 Jahre 205.000 EUR schenken, ohne dass dieser SCHENKUNGSTEUER zahlen muss.
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ich darf meinem Sohn also alle 10 Jahre 205.00€ schenken, ohne das dieser Steuern irgendeiner Art zahlen muss?"
Du kannst deinem Sohn alle 10 Jahre 205.000 EUR schenken, ohne dass dieser SCHENKUNGSTEUER zahlen muss.
ok, bringen wir es auf den Punkt. es geht um ca. 75.000€ die verschenkt wurden, innerhalb von 3 JAhren.
Von Vater zu Sohn.
Müssen hier Steuern gezahlt werden?
Es tauchen sozusagen in der Steuererklärung Gelder auf, Verluste aus Aktiengeschäften, die schliesslich begründet werden müssen, also, woher das Geld kommt.
Kann das Amt bei einer solchen Summe Ärger machen, dem Verschenker und, oder dem Beschenkten, da heir Steuerlich nichts angegeben wurde.
Von Vater zu Sohn.
Müssen hier Steuern gezahlt werden?
Es tauchen sozusagen in der Steuererklärung Gelder auf, Verluste aus Aktiengeschäften, die schliesslich begründet werden müssen, also, woher das Geld kommt.
Kann das Amt bei einer solchen Summe Ärger machen, dem Verschenker und, oder dem Beschenkten, da heir Steuerlich nichts angegeben wurde.
"Ich meine ausserdem, in dem Moment, indem man ein Geldgeschenk bekommt, muss man dann Steuern zahlen? Wie hoch sind die Freibeträge? Wieviel darf ich also meinem Kind, sagen wir pro Jahr, schenken, ohne daß er Steuern für die Schenkung zahlen muss?"
(1) Der Freibetrag für ein Kind beträgt 205.000 EUR.
Dieser Freibetrag bezieht sich auf 10 Jahre. Einen jährlichen Freibetrag gibt es nicht, es bleibt dir überlassen, wie du das Geld auf die 10 Jahre verteilst.
Du könntest z.B. jedes Jahr 20.500 EUR schenken. Dann wird der auf 10 Jahre bezogene Freibetrag nicht überschritten.
(1) Der Freibetrag für ein Kind beträgt 205.000 EUR.
Dieser Freibetrag bezieht sich auf 10 Jahre. Einen jährlichen Freibetrag gibt es nicht, es bleibt dir überlassen, wie du das Geld auf die 10 Jahre verteilst.
Du könntest z.B. jedes Jahr 20.500 EUR schenken. Dann wird der auf 10 Jahre bezogene Freibetrag nicht überschritten.
vielen Dank für die Hilfe.
Alles Gute
Alles Gute
Für eine Summe von 75.000 EUR, die innerhalb von drei Jahren vom Vater an den Sohn verschenkt wurden, fällt keine Schenkungsteuer an. Schenkungen des Vaters an den Sohn sind nicht verboten und müssen auch nicht vom Finanzamt genehmigt werden. Eine strafbare Handlung im Sinne einer Steuerhinterziehung liegt hier nicht vor.
Nataly hat doch in Posting Nr. 4 die Freibeträge genannt .
Danach darfst du deinem Kind dieses Jahr 205000 € schenken , nach zehn Jahren kannst du wieder den selben Betrag schenken und so weiter , wobei aber gesagt werden muss , falls du sterben solltest und dein Kind erbt , dann werden die 205000 € zu dem Erbe dazuaddiert , falls seit der Schenkung noch keine zehn Jahre vergangen sind und darauf wären dann Steuern fällig , für den Betrag der die Freigrenze übersteigt .
Bei der jetztigen Regierung würde ich aber nicht darauf vertrauen , das diese Regelung auch noch in ein paar Jahren existiert ( eventuell sind dann die Freibeträge geringer )
Danach darfst du deinem Kind dieses Jahr 205000 € schenken , nach zehn Jahren kannst du wieder den selben Betrag schenken und so weiter , wobei aber gesagt werden muss , falls du sterben solltest und dein Kind erbt , dann werden die 205000 € zu dem Erbe dazuaddiert , falls seit der Schenkung noch keine zehn Jahre vergangen sind und darauf wären dann Steuern fällig , für den Betrag der die Freigrenze übersteigt .
Bei der jetztigen Regierung würde ich aber nicht darauf vertrauen , das diese Regelung auch noch in ein paar Jahren existiert ( eventuell sind dann die Freibeträge geringer )
"Kann das Amt bei einer solchen Summe Ärger machen, dem Verschenker und, oder dem Beschenkten, da heir Steuerlich nichts angegeben wurde."
Ich rechne nicht damit, dass ihr Ärger bekommt.
Ich rechne nicht damit, dass ihr Ärger bekommt.
@graffi
aber deinem vater könnte die frage gestellt werden
ob er sein geld unterm kopfkissen aufbewhrt
lalli1
aber deinem vater könnte die frage gestellt werden
ob er sein geld unterm kopfkissen aufbewhrt
lalli1
@Lalli1: Auch damit rechne ich nicht.
nochmals vielen Dank.
Ich bin jetzt weg.
tschau
Ich bin jetzt weg.
tschau
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