Moderne Rentenpolitik - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.10.02 14:12:34 von
neuester Beitrag 29.10.02 17:35:13 von
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Ein Kommentar aus der FTD, den ich mir gleich zweimal durchgelesen habe. Ich werde mir die aktuelle FTD Ausgabe kaufen und einigen verdutzten "Superverdienern" zum Lesen geben, die privat für ihre Rente vorsorgen wollen oder vermögenswirksamen Leistungen nutzen wollen.
Die Rente ist sicher!
http://www.ftd.de/bm/ga/1035389216244.html?nv=se
_________________________________________________________
ftd.de, Di, 29.10.2002, 2:00
Die neuen Steuerpläne: Altersvorsorge - Böses Erwachen für ´Riester-Rentner´
Von Ute Brandt
Seit der rot-grünen Rentenreform haben sich Millionen Bürger für eine freiwillige Altersvorsorge (Riester-Rente) entschieden. Viele von ihnen fühlen sich durch die neuen Steuerpläne der Koalition verunsichert.
Seit diesem Jahr können alle gesetzlich Versicherten ein Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens steuerfrei in eine private oder betriebliche Vorsorge investieren, maximal 525 Euro. Bis 2008 steigt die Privatvorsorge auf vier Prozent, maximal 2100 Euro. Abhängig vom persönlichen Einkommen und der Anzahl der Kinder erhält jeder Arbeitnehmer eine staatliche Zulage oder Steuererleichterungen per Sonderausgabenabzug. Bislang werden in der Ansparphase keine Steuern für Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) und Wertsteigerungen fällig. Dafür greift der Fiskus im Alter voll zu.
Die einzelnen Formen der privaten geförderten Altersvorsorge, Banksparpläne, Fondsparpläne und Rentenversicherungen, können unterschiedlich betroffen sein. Für klassische Banksparpläne ändert sich nichts, denn die Wertentwicklung beruht ausschließlich auf Zinserträgen und die bleiben von den bisher bekannten Änderungsvorschlägen unberührt.
Keine zusätzliche Besteuerung von Erträgen aus Zinspapieren
Bei Fondssparplänen können sich nur Nachteile ergeben, wenn bisher steuerfreie Kursgewinne von Wertpapieren auf der Ebene des Fonds oder auf der Ebene des Sparers zusätzlich besteuert werden sollten. Konkrete Hinweise darauf gibt es bisher nicht, auszuschließen ist eine solche Entwicklung aber auch nicht. Analog verhält es sich mit geförderten Rentenversicherungen. Bei Erträgen ausschließlich aus Zinspapieren besteht keine Gefahr einer zusätzlichen Besteuerung. Fondsgebundene Lebensversicherungen könnten in gleicher Weise betroffen sein wie Fondssparpläne.
Für Sparer, deren Vorsorgeaufwendungen per Riester-Vertrag nur teilweise gefördert werden, sind Nachteile programmiert. Teilförderung gibt es beispielsweise, wenn jemand höhere Beträge in einen Riester-Vertrag einzahlt als staatlich gefördert werden können. Entstehen aus diesem "überzahlten" Teil Kursgewinne, setzt nach den rot-grünen Plänen die Steuerpflicht ein.
Noch stärker benachteiligt werden Anleger und Sparer, die privat ohne Riester-Förderung mit Anlagen in Wertpapieren oder Wertpapierfonds vorsorgen. Für sie würden Kursgewinne bei Verkäufen von Wertpapieren (Aktien, Anleihen, Fondsanteile und andere) voll steuerpflichtig.
Pensionsfonds und VL-Sparer zählen zu den Verlierern
Das träfe übrigens auch alle, die mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL) gefördert werden. VL-Sparen mit Wertpapieren bleibt nach den Koalitionsplänen praktisch ohne Förderung, weil die 20 beziehungsweise 25 Prozent VL, die Vater Staat spendiert, durch die Besteuerung wieder an ihn zurückfließen. Löst der Arbeitnehmer nach sieben Jahren die VL-Anlage auf, zahlt er dem Fiskus, je nach persönlichem Einkommensteuersatz, bestenfalls das zurück, was er an Zulage kassiert hat. Wer sich inzwischen auf der Gehaltsliste weiter oben wieder findet, zahlt sogar noch mehr.
Auch für die betriebliche geförderte Altersvorsorge könnte es Auswirkungen geben. Branchenkenner befürchten, dass die Rendite vor allem von Pensionsfonds leiden wird. Die Direktversicherung dürfte dagegen bei der betrieblichen Altersvorsorge noch interessanter werden.
Unter dem Strich steht wieder einmal die Lebensversicherung als Gewinner da. Besonders Lebensversicherungen, deren Rendite hauptsächlich auf Kapitalerträgen beruhen, können ihren Vorsprung ausbauen, wenn andere Vorsorgeformen (Aktien und Fonds) zusätzlich benachteiligt werden.
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Durch die Hintertür
VL-Vertrag: Wenn der Fiskus ungehindert auf Veräußerungsgewinne für Wertpapiere zugreifen darf, könnte es auch für Investmentsparer im Rahmen Vermögenswirksamer Leistungen (VL), die Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben, eine teure Überraschung geben. Der Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaften (BVI) hat die Belastung in Euro und Cent ausgerechnet:
Ein Arbeitnehmer, der insgesamt 2880 Euro über einen VL-Vertrag anspart, erhält nach sieben Jahren 4122 Euro ausbezahlt. Bei einer Versteuerung des Gewinns ergäbe sich ein zu versteuernder Betrag von 1242 Euro (VL-Vermögen 4122 Euro minus Sparleistung 2880 Euro). Bei einem persönlichen Steuersatz von 25 Prozent müsste der Anleger 311 Euro an den Fiskus abgeben. Fazit: Der Staat holt sich von der gezahlten Arbeitnehmersparzulage in Höhe von maximal 576 Euro fast die Hälfte (265 Euro) wieder zurück.
Die Rente ist sicher!
http://www.ftd.de/bm/ga/1035389216244.html?nv=se
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ftd.de, Di, 29.10.2002, 2:00
Die neuen Steuerpläne: Altersvorsorge - Böses Erwachen für ´Riester-Rentner´
Von Ute Brandt
Seit der rot-grünen Rentenreform haben sich Millionen Bürger für eine freiwillige Altersvorsorge (Riester-Rente) entschieden. Viele von ihnen fühlen sich durch die neuen Steuerpläne der Koalition verunsichert.
Seit diesem Jahr können alle gesetzlich Versicherten ein Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens steuerfrei in eine private oder betriebliche Vorsorge investieren, maximal 525 Euro. Bis 2008 steigt die Privatvorsorge auf vier Prozent, maximal 2100 Euro. Abhängig vom persönlichen Einkommen und der Anzahl der Kinder erhält jeder Arbeitnehmer eine staatliche Zulage oder Steuererleichterungen per Sonderausgabenabzug. Bislang werden in der Ansparphase keine Steuern für Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) und Wertsteigerungen fällig. Dafür greift der Fiskus im Alter voll zu.
Die einzelnen Formen der privaten geförderten Altersvorsorge, Banksparpläne, Fondsparpläne und Rentenversicherungen, können unterschiedlich betroffen sein. Für klassische Banksparpläne ändert sich nichts, denn die Wertentwicklung beruht ausschließlich auf Zinserträgen und die bleiben von den bisher bekannten Änderungsvorschlägen unberührt.
Keine zusätzliche Besteuerung von Erträgen aus Zinspapieren
Bei Fondssparplänen können sich nur Nachteile ergeben, wenn bisher steuerfreie Kursgewinne von Wertpapieren auf der Ebene des Fonds oder auf der Ebene des Sparers zusätzlich besteuert werden sollten. Konkrete Hinweise darauf gibt es bisher nicht, auszuschließen ist eine solche Entwicklung aber auch nicht. Analog verhält es sich mit geförderten Rentenversicherungen. Bei Erträgen ausschließlich aus Zinspapieren besteht keine Gefahr einer zusätzlichen Besteuerung. Fondsgebundene Lebensversicherungen könnten in gleicher Weise betroffen sein wie Fondssparpläne.
Für Sparer, deren Vorsorgeaufwendungen per Riester-Vertrag nur teilweise gefördert werden, sind Nachteile programmiert. Teilförderung gibt es beispielsweise, wenn jemand höhere Beträge in einen Riester-Vertrag einzahlt als staatlich gefördert werden können. Entstehen aus diesem "überzahlten" Teil Kursgewinne, setzt nach den rot-grünen Plänen die Steuerpflicht ein.
Noch stärker benachteiligt werden Anleger und Sparer, die privat ohne Riester-Förderung mit Anlagen in Wertpapieren oder Wertpapierfonds vorsorgen. Für sie würden Kursgewinne bei Verkäufen von Wertpapieren (Aktien, Anleihen, Fondsanteile und andere) voll steuerpflichtig.
Pensionsfonds und VL-Sparer zählen zu den Verlierern
Das träfe übrigens auch alle, die mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL) gefördert werden. VL-Sparen mit Wertpapieren bleibt nach den Koalitionsplänen praktisch ohne Förderung, weil die 20 beziehungsweise 25 Prozent VL, die Vater Staat spendiert, durch die Besteuerung wieder an ihn zurückfließen. Löst der Arbeitnehmer nach sieben Jahren die VL-Anlage auf, zahlt er dem Fiskus, je nach persönlichem Einkommensteuersatz, bestenfalls das zurück, was er an Zulage kassiert hat. Wer sich inzwischen auf der Gehaltsliste weiter oben wieder findet, zahlt sogar noch mehr.
Auch für die betriebliche geförderte Altersvorsorge könnte es Auswirkungen geben. Branchenkenner befürchten, dass die Rendite vor allem von Pensionsfonds leiden wird. Die Direktversicherung dürfte dagegen bei der betrieblichen Altersvorsorge noch interessanter werden.
Unter dem Strich steht wieder einmal die Lebensversicherung als Gewinner da. Besonders Lebensversicherungen, deren Rendite hauptsächlich auf Kapitalerträgen beruhen, können ihren Vorsprung ausbauen, wenn andere Vorsorgeformen (Aktien und Fonds) zusätzlich benachteiligt werden.
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Durch die Hintertür
VL-Vertrag: Wenn der Fiskus ungehindert auf Veräußerungsgewinne für Wertpapiere zugreifen darf, könnte es auch für Investmentsparer im Rahmen Vermögenswirksamer Leistungen (VL), die Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben, eine teure Überraschung geben. Der Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaften (BVI) hat die Belastung in Euro und Cent ausgerechnet:
Ein Arbeitnehmer, der insgesamt 2880 Euro über einen VL-Vertrag anspart, erhält nach sieben Jahren 4122 Euro ausbezahlt. Bei einer Versteuerung des Gewinns ergäbe sich ein zu versteuernder Betrag von 1242 Euro (VL-Vermögen 4122 Euro minus Sparleistung 2880 Euro). Bei einem persönlichen Steuersatz von 25 Prozent müsste der Anleger 311 Euro an den Fiskus abgeben. Fazit: Der Staat holt sich von der gezahlten Arbeitnehmersparzulage in Höhe von maximal 576 Euro fast die Hälfte (265 Euro) wieder zurück.
na, ja,
wie kann man jedem immer mehr geben,
wenn immer weniger zur Verfügung steht ?
Nix versteh ??
Offenbar ist das ein Deutsches Privileg,
dass das gemeine Volk noch dümmer ist als die Polizei erlaubt.
Wie sagte schon der letzte deutsche Kaiser:
Das Volk, das Volk, Sie kommen mir immer
mit dem Volk.
Ein Volk hat man !!
Sein Volk liebt man !!
Aber man muss es ja nicht vergöttern.....
Seht Ihr, schon vor hundert Jahren war der Plebs
verarscht. Und heute immer noch.
Nur heisst der Kaiser heute Schröder.
Aber er denkt nicht viel anders.
wie kann man jedem immer mehr geben,
wenn immer weniger zur Verfügung steht ?
Nix versteh ??
Offenbar ist das ein Deutsches Privileg,
dass das gemeine Volk noch dümmer ist als die Polizei erlaubt.
Wie sagte schon der letzte deutsche Kaiser:
Das Volk, das Volk, Sie kommen mir immer
mit dem Volk.
Ein Volk hat man !!
Sein Volk liebt man !!
Aber man muss es ja nicht vergöttern.....
Seht Ihr, schon vor hundert Jahren war der Plebs
verarscht. Und heute immer noch.
Nur heisst der Kaiser heute Schröder.
Aber er denkt nicht viel anders.
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