checkAd

    Besuchsrecht der Großeltern beim Enkelkind ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.11.02 12:07:23 von
    neuester Beitrag 04.11.02 17:07:57 von
    Beiträge: 6
    ID: 655.086
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 667
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 12:07:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe mal eine Frage, wer weiß, ob es ein Besuchsrecht von Großeltern bei ihrem Enkelkind gibt, wenn die erziehungs-
      berechtigte Mutter dieses verbietet.

      Wenn ja, worauf basiert das und wie kann man es (gericht-
      lich ?) einfordern.

      Vielen Dank, Lintho.
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 12:11:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Umgangsrecht der Eltern:
      Demjenigen Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, hat ein Umgangsrecht mit dem Kind. Es macht keinen Unterschied, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht.

      Lassen sich verheiratete Eltern scheiden, so entscheidet das Gericht grundsätzlich nicht über das Umgangsrecht. Nur dann,wenn einer der Eltern ene gerichtliche Entscheidung ausdrücklich beantragt, entscheidet der Richter (§ 1671 Absatz 1 BGB).

      Das Familiengericht kann auf Antrag das Umgangsrecht eines Elternteils einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist (§ 1684 Abs. 4 BGB).

      Umgangsrecht von Großeltern, Geschwistern und früheren Stiefeltern:
      Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieses dem Wohl des Kindes dient (§ 1685 Absatz 1 BGB).
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 12:12:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das muss man schon einklagen. Vorausgesetzt, es ist für das Wohl des Kindes erforderlich...
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 12:43:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du kannst Dich auch an das zuständige Jugendamt wenden ! Die können Dir auch weiterhelfen ...
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 14:23:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      mmmhh, könnte mir keinen Fall denken, bei dem es dem Wohl des Kindes dienen könnte, wenn die Grosseltern auf Umgang klagen.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4500EUR +9,76 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 04.11.02 17:07:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      ich kann mir das sehr gut vorstellen, vorausgesetzt,
      bei der mutter, die den grosseltern den umgang ver-
      bietet, handelt es sich um eine arbeitsfaule, drogen-
      suechtige crack-schlampe, ansonsten denke ich hat man
      da wenig chancen, denke ich.

      GGG


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Besuchsrecht der Großeltern beim Enkelkind ?