Frage zur Eigenheimzulage - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.11.02 07:50:15 von
neuester Beitrag 10.11.02 14:15:08 von
neuester Beitrag 10.11.02 14:15:08 von
Beiträge: 10
ID: 657.784
ID: 657.784
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 394
Gesamt: 394
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 36 Minuten | 6157 | |
vor 15 Minuten | 6154 | |
vor 38 Minuten | 3707 | |
heute 14:05 | 3483 | |
vor 15 Minuten | 1818 | |
vor 30 Minuten | 1424 | |
heute 12:03 | 1308 | |
vor 25 Minuten | 1293 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.696,56 | +1,01 | 201 | |||
2. | 7. | 0,2920 | -69,58 | 106 | |||
3. | 4. | 0,2040 | +5,43 | 84 | |||
4. | 2. | 160,58 | -1,18 | 57 | |||
5. | 38. | 2,5300 | +8,10 | 39 | |||
6. | 3. | 10,440 | +1,95 | 37 | |||
7. | 5. | 4,1150 | -1,44 | 34 | |||
8. | 8. | 5,8720 | -1,61 | 28 |
Gibt es die Eigenheimzulage auch, wenn ich das Haus meiner Eltern zu einem Freundschaftspreis (z.B. 100 TEUR) kaufe?
Kann ich dann trotzdem einen Teil wieder an meine Eltern vermieten?
Kann ich dann trotzdem einen Teil wieder an meine Eltern vermieten?
Gib mir mal deine Adresse, ich schick dir alles was du brauchst
Eigenheimzulage gibt es nur für selbstgenutztem Wohnraum.
Soweit Wohnungen vermietet werden (auch an Eltern)gibt es keine Eigenheimzulage.
cu
pegru
Soweit Wohnungen vermietet werden (auch an Eltern)gibt es keine Eigenheimzulage.
cu
pegru
@pegru
Er will ja auch nur einen Teil vermieten ...
Wenn der andere Teil selbstgenutzt ist, gibt es dafür Eigenheimzulage.
Er will ja auch nur einen Teil vermieten ...
Wenn der andere Teil selbstgenutzt ist, gibt es dafür Eigenheimzulage.
Hi never...,
Lies doch meinen Beitrag nochmal.
Mit dem Wort soweit hatte ich auszudrücken versucht, dass Eigenheimzulage nur für den selbstgenutzten Wohnraum möglich ist.
Alles klar?
cu
pegru
Lies doch meinen Beitrag nochmal.
Mit dem Wort soweit hatte ich auszudrücken versucht, dass Eigenheimzulage nur für den selbstgenutzten Wohnraum möglich ist.
Alles klar?
cu
pegru
Hi,
ok was ist wenn ich im Moment Eigenheimzulage bekomme, seit 5 Jahren und die Wohnung vermieten will
1) ab sofort klar gibt es zukünftig keine mehr aber
muss ich etwas zurückzahlen gibt es fristen ?
2) nach ablauf also 8 Jahre voll bezogen und dann vermiete ?
Danke Gruss
DAS_OMEN
ok was ist wenn ich im Moment Eigenheimzulage bekomme, seit 5 Jahren und die Wohnung vermieten will
1) ab sofort klar gibt es zukünftig keine mehr aber
muss ich etwas zurückzahlen gibt es fristen ?
2) nach ablauf also 8 Jahre voll bezogen und dann vermiete ?
Danke Gruss
DAS_OMEN
@DAS_OMEN,
angenommen Du ziehst im fünften Jahr aus, dann bekommst Du noch für das gesamte fünfte Jahr die Eigenheimzulage.
Bei der Eigenheimzulage handelt es sich um ein Geschenk des Staates, das Du nicht (ich wiederhole: NICHT) zurückzahlen musst.
cu
pegru
angenommen Du ziehst im fünften Jahr aus, dann bekommst Du noch für das gesamte fünfte Jahr die Eigenheimzulage.
Bei der Eigenheimzulage handelt es sich um ein Geschenk des Staates, das Du nicht (ich wiederhole: NICHT) zurückzahlen musst.
cu
pegru
Vielen Dank erstmal für die vielen Antworten.
Es ist so, dass ich mind. 50 % selbst nutzen möchte und den Rest an meine Eltern vermieten will. Das Haus hat 360 qm, allerdings gibt es keine Teilungserklärung.
Es ist so, dass ich mind. 50 % selbst nutzen möchte und den Rest an meine Eltern vermieten will. Das Haus hat 360 qm, allerdings gibt es keine Teilungserklärung.
wenn Du das Haus "unentgeltlich" Deinen Eltern überlässt, dann kannst Du dafür Eigenheimzulage bekommen!!!
Das ist die einzige Möglichkeit für eine nicht selbstgenutzte Immo die Eigenheimzulage zu kassieren!
bav
Das ist die einzige Möglichkeit für eine nicht selbstgenutzte Immo die Eigenheimzulage zu kassieren!
bav
@pegru
danke sowas kann man ja fast nicht glauben Geschenk vom Staat !!!
danke sowas kann man ja fast nicht glauben Geschenk vom Staat !!!
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
187 | ||
109 | ||
76 | ||
65 | ||
37 | ||
35 | ||
32 | ||
30 | ||
26 | ||
25 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
23 | ||
23 | ||
22 | ||
21 | ||
20 | ||
19 | ||
17 | ||
15 | ||
12 | ||
11 |