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    @NATALY -> Verlustrücktrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.11.02 21:00:32 von
    neuester Beitrag 27.11.02 23:11:18 von
    Beiträge: 23
    ID: 664.317
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      Avatar
      schrieb am 23.11.02 21:00:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Nataly,

      wann wird ein Verlustrücktrag angewendet ?

      Bedeuted das, daß in Vorjahren gezahlte Spekusteuer
      wegen Verluste des vergangenen Jahres wieder rückerstattet werden ?

      Danke für Deine kompetente Antwort !

      Gruß Sasila
      Avatar
      schrieb am 23.11.02 21:10:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn du z.B. 2001 Speku-Gewinne hattest und darauf Einkommensteuer gezahlt hast und in 2002 hattest du Speku-Verluste, dann kannst du diese nach 2001 rücktragen und bekommst Einkommensteuererstattung.
      Avatar
      schrieb am 23.11.02 21:22:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      NATALY,

      welcher Steuersatz kommt dabei zum Tragen ?

      Angenommen ich habe 10000 DM Gewinne versteuert und dabei
      3000 DM an Steuern berappt.

      Ein Jahr später sieht die Sache genau umgekehr aus und
      am Ende des Jahres sind es 10000 DM Verluste.

      Bekomme ich dann die 3000 DM wieder zurück oder
      wird mein zu versteuerndes Einkommen um 10000 gekürzt ?


      Danke !
      :) :) :) :) :) :)
      Avatar
      schrieb am 23.11.02 21:34:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      In dem geschilderten Fall wird die Einkommensteuer neu berechnet, wobei der Speku-Gewinn auf 0 gesetzt wird. Das zu versteuernde Einkommen ist um den Speku-Gewinn (also um 10.000 DM) niedriger.
      Avatar
      schrieb am 23.11.02 21:52:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke !

      :)

      Dann bekommt man u.U. weniger zurück als man eingezahlt hat.


      Gruß Sasila

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      Avatar
      schrieb am 23.11.02 21:56:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nataly,

      noch eine Frage:

      können nach dem neuen Steuerecht Verluste auf unbestimmte Zeit vorgetragen werden ?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 23.11.02 21:59:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      "Dann bekommt man u.U. weniger zurück als man eingezahlt hat."

      Wie meinst du das? Und was wurde "eingezahlt"?
      Avatar
      schrieb am 23.11.02 22:27:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      eingezahlt: ich wollte schreiben "abgeführt" , sorry


      Verlustvortrag nun zeitlich unbegrenzt ?




      :)
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 07:51:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Sasila: Wahrscheinlich meinst du mit "abgeführt" die vom Arbeitgeber einbehaltene und an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuer. Diese bezieht sich nur auf deine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, nicht auf Speku-Gewinne. Mit Speku-Verlusten kannst du nicht die Steuer auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mindern, eine Verrechnung von Speku-Verlusten mit (positiven) anderen Einkünften ist ausdrücklich ausgeschlossen.
      Verlustvortrag: Eine zeitliche Begrenzung von Verlustvorträgen auf 7 Jahre war in der Diskussion, wurde aber nach derzeitigem Stand der Diskussion wieder aufgegeben. Daher: Nach bisherigem und wohgl auch künftigem Recht keine zeitliche Begrenzung.
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 09:07:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      @NATALY

      Jetzt hast Du mich etwas verwirrt:

      Fall1:

      2000: 10000 DM Spekugewinne -> dafür 2500 DM Steuer gezahlt
      ( Einkommen ohne Spekugewinne sei in 2000 150 TDM, HEV kommt zum Tragen )

      2001: 10000 DM Spekuverluste -> dafür 2300 DM Steuer rückerstattet ( Einkommen ohne Spekuverluste sei in 2001 110 TDM, HEV kommt zum Tragen )


      Fall2:

      2000: 10000 DM Spekugewinne -> dafür 2300 DM Steuer gezahlt
      ( Einkommen ohne Spekugewinne sei in 2000 110 TDM, HEV kommt zum Tragen )

      2001: 10000 DM Spekuverluste -> dafür 2500 DM Steuer rückerstattet ( Einkommen ohne Spekuverluste sei in 2001 150 TDM, HEV kommt zum Tragen )


      Sind diese beiden Fälle realistisch ?

      Hängt also der für Spekugewinne zu zahlende bzw.
      für Spekuverluste rückerstattete Steuerbetrag vom
      persönliche Steuersatz in betreffenden Jahr
      d.h. Summe der Einkommen inkl. Spekuverluste / Spekugewinne ab ?

      D.h. Speku-Gewinne werden wie Einkommen verrechnet, rückgetragene Verluste wirken wie Freibeträge ?


      Gruß Sasila


      :)
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 10:56:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Sasila:
      "2000: 10000 DM Spekugewinne -> dafür 2500 DM Steuer gezahlt"

      Nach dem deutschen Einkommensteuersystem wird nicht auf die einzelnen Einkünfte Steuer gezahlt, falls du damit etwa sagen wolltest:
      Gesamte Einkommensteuer = Steuer auf nichtselbständige Arbeit + Steuer auf Speku-Gewinne
      wäre diese Aussage falsch.
      Besteuert wird vielmehr das "zu versteuernde Einkommen". Die detaillierte Vorschrift, wie dieses zu berechnen ist, ergibt sich aus § 2 Abs. 3 EStG. Vereinfacht ausgedrückt, werden zunächst die verschiedenen Einkünfte (z.B. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit, aus Landwirtschaft, aus Gewerbe, aus Kapital, aus privaten Veräußerungsgeschäften) zusammengezählt.Dies ergibt die "Summe der Einkünfte". Davon wird der Altersentlastungsbetrag abgezogen (bei dir wohl noch nicht) und man erhält den "Gesamtbetrag der Einkünfte". Davon zieht man die Sonderausgaben ab und die außergewöhnlichen Belastungen und damit ist man bei dem "zu versteuernden Einkommen". Erst dieses bildet den Gegenstand der Besteuerung. Daher ist es grundsätzlich nicht möglich, zu sagen, wieviel Steuer auf eine bestimmte Einkunftsart bezahlt wurde.
      Solange du Speku-GEWINNE erzielst, wird diese Einkinftsart genauso behandelt wie die anderen Einkünfte auch. Die Speku-Einkünfte werden einfach zu den anderen Einkünften hinzuaddiert.
      Besonderheiten gibt es dagegen bei den Verlusten (=negativen Einkünften) aus privaten Veräußerungsgeschäften. Verluste werden bei der Ermittlung des "Gesamtbetrags der Einkünfte so behandelt, als würden sie -0- betragen ("Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden; sie dürfen nicht nach § 10 d abegzogen werden" , § 23 Abs. 3 EStG). Speku-Verluste dürfen nur mit Speku-Gewinnen ausgeglichen werden und zwar entweder mit Speku-Gewinnen des vorangegangenen Kalenderjahrs oder sie werden zur Verrechnung mit künftigen Speku-Gewinnen vorgetragen. (Das heißt natürlich: Wenn dir die Lust am Spekulieren vergangen ist und(oder du keine Speku-Gewinne erzielst, bleibst du auf den Verlusten sitzen).
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 11:02:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Sasila:
      "Hängt also der für Spekugewinne zu zahlende bzw.
      für Spekuverluste rückerstattete Steuerbetrag vom
      persönliche Steuersatz in betreffenden Jahr
      d.h. Summe der Einkommen inkl. Spekuverluste / Spekugewinne ab ?"

      Ja, wenn SpekuGEWINNE vorliegen. Allerdings werden Speku-VERLUSTE bei der Ermittlung der "Summe der Einkünfte" nicht berücksichtigt, es wird so getan, als wären Speku-Einkünfte in Höhe von -0- DM erzielt worden.
      Eine steuermindernde Wirkung von Speku-Verlusten kann daher nur in anderen Kalenderjahren eintreten und auch nur dann, wenn dort Speku-Gewinne vorhanden sind, mit denen aufgerechnet werden kann.

      Der "Speku-Verlust" ist (wenn er vom Finanzamt festgestellt wird) praktisch ein "Gutschein" zur Verrechnung mit Speku-Gewinnen. Das hast du wohl mit "Freibetrag" gemeint.
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 17:36:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      @NATALY

      Wie ich die Steuern für Spekugewinne berechne ?

      Ich schaue in der LS-Tabelle mit und ohne Spekugewinne/verluste.

      Geht der Verlustrücktrag nur mit dem Vorjahr oder gnerell ?


      Sasila
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 17:43:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      @NATALY

      Jetzt hast Du mich völlig verwirrt.

      Ich raffs jetzt langsam garnix mehr !

      Was heißt dann Verlustvortrag, wenn -o- als Gewinn angenommen wird.


      Oben sprachst Du doch noch von Rückerstattung ?!?

      :confused: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused:

      Sasila
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 17:47:04
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Sasila: Der VerlustRÜCKtrag geht nur in das unmittelbar vorangegangene Kalenderjahr.
      Die Verwendung der Lohnsteuertabelle ist nicht ganz korrekt. Du solltest die Einkommensteuer-Grundtabelle verwenden. Es kann allerdings sein (muss aber nicht sein), dass die Unterschiede zwischen Lohnsteuer- und Einkommensteuer-Tabelle in deinem Fall gering sind.
      Wenn du die Einkommensteuer mit und ohne Speku-Gewinn vergleichst, erhältst du die Aussage, um welchen Betrag die Einkommensteuer steigt, wenn du einen bestimmten Speku-Gewinn zum Einkommen dazuaddierst. Wenn du unbedingt willst, kannst du natürlich sagen, dieser Betrag sei deine "Speku-Steuer", korrekt ist es aber nicht.
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 18:02:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      @NATALY,

      ich nehme die Grundtabelle !

      Für eine Orientierung ist das allemal ausreichend !

      Die Quintessenz ist für mich jetzt :

      - V-Rücktrag nur möglich bei Gewinnen im Vorjahr.
      - Der rückgetragene Betrag wird vom Einkommen abgezogen,
      bevor die EKST berechnet ( Grundtabelle ) wird.
      - Maximal können die Gewinne des Vorjahres rückgetragen
      werden ( betragsmäßig ).


      Sasila

      :) :) :) :) :) :)
      Avatar
      schrieb am 24.11.02 18:38:06
      Beitrag Nr. 17 ()
      OK. :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.11.02 21:10:52
      Beitrag Nr. 18 ()
      nataly
      was meinst du ist das überhaupt verfassungsgemäß daß die spekuverlsute die restliche steuer nicht mindern jedoch di die gewinne diese erhöhen, in usa ist die meines wissen anders
      Avatar
      schrieb am 26.11.02 11:02:28
      Beitrag Nr. 19 ()
      Zu #18: Wenn Speku-Verluste mit positiven anderen Einkünften aufgerechnet werden könnten, gäbe es ein einfaches und todsicheres Steuersparmodell: Du schließt zwei Geschäfte ab. Das eine Geschäft wirft Gewinn ab, wenn der Dax steigt, das andere, wenn er fällt. Kurz vor Ablauf der Speku-Frist von einem Jahr siehst du, welches Geschäft Gewinn abwirft, dieses "rettest" du dann über die Speku-Frist und vereinnahmst den Gewinn steuerfrei. Das andere, das im Verlust ist, realisierst du vor Ablauf der Speku-Frist und verringerst dadurch die steuerliche Belastung (z.B.) auf deine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Du kannst dich darauf verlassen, dass solche Modelle angeboten würden, wenn es steuerlich möglich und sinnvoll wäre. Der Staat (Fiskus) würde durchs Ofenrohr ins Gebirge schauen.
      Avatar
      schrieb am 26.11.02 11:50:12
      Beitrag Nr. 20 ()
      @bojhan: Meine Einschätzung geht deshalb dahin, dass die von dir angezweifelte Regelung mit Sicherheit verfassungsgemäß ist, solange es eine Speku-Frist gibt, speziell die Jahresfrist für Wertpapiere ist so kurz, dass das Steuerausfallrisiko zu hoch wäre. Die Regelung erscheint daher sachgerecht.
      Nach Abschaffung der Speku-Frist könnte neu diskutiert werden, ob dann die Nichtverrechenbarkeit noch verfassungsgemäß wäre.
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 13:27:45
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hallo Nataly

      Mein Fall sieht sehr ähnlich aus:

      Ich hatte in 2000 ca +5000 DM Spekugewinne, in 2001 ca -16 000 DM Spekuverluste. Die Gewinne von 2000 wurden voll mit dem Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit verrechnet und erhöhten somit das zu versteuernde Einkommen. Die Verluste von 2001 wurden hingegen lediglich als Verlustvortrag gutgeschrieben. Da ich beide Anträge (für 00 und 01) gleichzeitig eingereicht hatte, hatte ich die leise (und naive) Hoffnung, die Verluste von 01 würden automatisch mit den Gewinnen von 00 verrechnet.

      Meine Frage an dich: läßt sich da (mit Kniffen) noch was machen? Sollte ich gegen die Bescheide Widerspruch einlegen?


      Mit bestem Dank

      Ignatz

      PS: echt prima, hier eine Fachfrau zu haben, der es noch dazu Spaß macht die Leute unentgeltlich zu beraten :)
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 14:46:52
      Beitrag Nr. 22 ()
      Beantrage doch Folgendes:

      (1) Den Rücktrag von 5000 DM deiner Speku-Verluste aus 2001 nach 2000. Dafür gibt es die "Anlage VA", es dürfte aber auch formlos (aber natürlich schriftlich) gehen. Du musst einfach klar machen, dass 5000 DM nach 2000 zurückgetragen werden sollen, der Rest von 11.000 DM soll vorgetragen werden. Müsste eigentlich ohne Kniffe klappen.

      (2) Einspruch einlegen kann eigentlich nie falsch sein. Welches Datum haben denn die Bescheide?
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 23:11:18
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hallo Nataly

      Schön das es doch zu klappen scheint. :)

      Also: den Bescheid habe ich erst diese Woche bekommen. Die 4-Wochen-Frist kann ich also problemlos einhalten.

      Wie siehts das rein praktisch aus? Muß ich eine "VA" ausfüllen und was ist das überhaupt? (Vermögensanlage?)
      Kann das Finanzamt auch eine Verlustrücktrag ablehnen, und wenn ja mit welcher Begründung?

      Gruß Ignatz


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