Deutsche Euroshop AG (Seite 78)
eröffnet am 29.11.02 20:32:12 von
neuester Beitrag 29.04.24 12:40:56 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 65.814.159 von tufkaz am 23.11.20 20:29:29Genau letzteres scheint möglicherweise verfrüht, wenn man sich die aktuelle Meldungslage anschaut:
http://www.finanztreff.de/news/hde-bekleidungshandel-verlier…
Es erscheint durchaus möglich, das der stationäre Einzelhandel in eine Situation kommt, in der auch in den besten Lagen bzw. in den besten großen Shoppingcentern die Leerstände Überhand nehmen, selbst wenn man radikal die Basismieten senkt.
Ich denke es wird mehr in Richtung umsatzabhängiger Miete gehen. Sprich macht ein Geschäft keinen Umsatz, dann zahlt es auch so gut wie keine Miete. Wobei der Shoppingcenterbetreiber dann ein Kündigungsrecht hat, um an einen möglichen Umsatzbringer neu zu vermieten. Das könnte die Langzeitfolge von Corona sein und damit steigt aus der Sicht von Investoren auch das Risiko bei Shoppingcenterbetreibern.
http://www.finanztreff.de/news/hde-bekleidungshandel-verlier…
Es erscheint durchaus möglich, das der stationäre Einzelhandel in eine Situation kommt, in der auch in den besten Lagen bzw. in den besten großen Shoppingcentern die Leerstände Überhand nehmen, selbst wenn man radikal die Basismieten senkt.
Ich denke es wird mehr in Richtung umsatzabhängiger Miete gehen. Sprich macht ein Geschäft keinen Umsatz, dann zahlt es auch so gut wie keine Miete. Wobei der Shoppingcenterbetreiber dann ein Kündigungsrecht hat, um an einen möglichen Umsatzbringer neu zu vermieten. Das könnte die Langzeitfolge von Corona sein und damit steigt aus der Sicht von Investoren auch das Risiko bei Shoppingcenterbetreibern.
Ich sehe jetzt auch das Problem nicht. Mietminderung ist rückwirkend nicht möglich, d.h. wer seine Miete im Frühjahr vorbehaltlos bezahlt hat, ist schon mal raus. Dann sprechen wir noch von den nächsten zwei bis drei, maximal vier Monaten; also nur temporäre Einbußen für DES; nichts was an der Börse relevant wäre. Inzwischen wird bei DES doch längst die Nachcoronazeit gehandelt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.812.530 von walker333 am 23.11.20 18:44:55Die Mieten beinhalten doch sowieso eine Basismiete und eine umsatzabhängige Komponente. Setzen die Mieter weniger um, dann gibt es auch weniger Miete für die DES.
Gut vorstellbar, das die Basismiete weiter abgesenkt und dafür der umsatzabhängige Anteil stärker betont wird.
Gut vorstellbar, das die Basismiete weiter abgesenkt und dafür der umsatzabhängige Anteil stärker betont wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.808.768 von deepvalue am 23.11.20 15:21:23
Letztlich ist es in so einer schwierigen Pandemie Situation ein Geben und Nehmen.
Wenn Gerichte mehrheitlich Mietminderung für Gewerbemieten durchwinken würden, dann zeigen Vermieter eben weniger Entgegenkommen für die laufenden und neuen Mietverträge.
Das wichtigste ist doch, dass die Einkaufszentren jetzt und langfristig attraktiv für die Kunden bleiben. Unter anderem muss Leerstand vermieden werden.
Daher finde ich es auch als Aktionär okay, wenn Deutsche Euroshop eine verständige, mittlere Rolle einnimmt, die auch zum Ziel hat, dass die Mieter nicht "absaufen".
Zitat von deepvalue: Der Staat könnte so eine Regelung durchaus einführen. Im Frühjahr konnten die Mieter auch die Mietzahlung komplett aussetzen, nachdem eine entsprechende Regelung (Gesetz) vom Bund verabschiedet wurde. Allerdings braucht es hierfür ein Gesetz. Dieses ist bisher nicht erlassen worden. Daher müßen die Mieter m.E. die Mieten für November und Dezember in voller Höhe zahlen (genauso wie für die Zeit vorher). Die Rechtsauffassung des LG München teile ich nicht. Sie widerspricht den meisten mir bekannten Äußerungen von Juristen zu diesem Thema. Die Begründung halte ich auch für ziemlich schwach.
Letztlich ist es in so einer schwierigen Pandemie Situation ein Geben und Nehmen.
Wenn Gerichte mehrheitlich Mietminderung für Gewerbemieten durchwinken würden, dann zeigen Vermieter eben weniger Entgegenkommen für die laufenden und neuen Mietverträge.
Das wichtigste ist doch, dass die Einkaufszentren jetzt und langfristig attraktiv für die Kunden bleiben. Unter anderem muss Leerstand vermieden werden.
Daher finde ich es auch als Aktionär okay, wenn Deutsche Euroshop eine verständige, mittlere Rolle einnimmt, die auch zum Ziel hat, dass die Mieter nicht "absaufen".
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.811.573 von deepvalue am 23.11.20 17:52:34Auch das LG Frankfurt hatte sich in der Sache der Sichtweise des LG Heidelberg angeschlossen. Doch seit anderthalb Monaten urteilen die Gerichte eher auf der Linie des LG München I. Persönlich finde ich dies sehr problematisch, mir scheint man möchte unter allen Umständen unbedingt die Mieterinteressen schützen ohne dabei stärker abzuwägen.
Wer früher im Examen den Wegfall der Geschäftsgrundlage bejahte, musste stets mit viel Punktabzug und viel geschlängeltem Bleistift rechnen.
Wer früher im Examen den Wegfall der Geschäftsgrundlage bejahte, musste stets mit viel Punktabzug und viel geschlängeltem Bleistift rechnen.
Die Rechtslage ist mir wohlbekannt, da ich hauptberuflich meine Wohn- und Gewerbeeinheiten vermiete. In Österreich hat der Gesetzgeber sogar in das dortige Bürgerliche Gesetzbuch sogar explizit eine Mietminderungsmöglichkeit geschrieben. Das hat der deutsche Gesetzgeber nicht gemacht. Das Instrument der Störung der Geschäftsgrundlage ist m.E. nicht anzuwenden. So auch das LG Heidelberg (Urteil vom 30.07.2020 – Aktenzeichen O 66/20).
Das Landgericht führt aus, dass weder ein Minderungstatbestand nach § 536 Abs. 1 BGB noch eine Unmöglichkeit der Gebrauchsüberlassung nach § 275 BGB mit der Folge des § 326 Abs. 1 BGB vorliegt. Darüber hinaus ist im vorliegenden Fall auch keine Vertragsanpassung nach § 313 BGB wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage vorzunehmen
Das Landgericht führt aus, dass weder ein Minderungstatbestand nach § 536 Abs. 1 BGB noch eine Unmöglichkeit der Gebrauchsüberlassung nach § 275 BGB mit der Folge des § 326 Abs. 1 BGB vorliegt. Darüber hinaus ist im vorliegenden Fall auch keine Vertragsanpassung nach § 313 BGB wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage vorzunehmen
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.808.768 von deepvalue am 23.11.20 15:21:23So exotisch ist die Auffassung des LG München nicht; auch das LG Mönchengladbach hat bspw. im Urteil vom 2.11.2020 (AZ: 12 O 154/20) eine 50 %-ige Mietminderung durchgewunken. Solange der BGH darüber nicht urteilen musste, wird die Unsicherheit weiterhin bestehen bleiben und gewerbliche Mieter können sich mittels eines juristischen Kniffs eine "kostenlose Call-Option auf Mietminderung" verschaffen.
Dabei geht es nicht um eine Mietstundung, sondern um eine Mietminderung. Das ist ein riesiger Unterschied, da es nicht bloß um den Zeitpunkt der Mietzahlungspflicht, sondern um die Höhe der zu zahlenden Miete geht.
Dabei geht es nicht um eine Mietstundung, sondern um eine Mietminderung. Das ist ein riesiger Unterschied, da es nicht bloß um den Zeitpunkt der Mietzahlungspflicht, sondern um die Höhe der zu zahlenden Miete geht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.807.097 von SwedishChef am 23.11.20 13:14:04
Der Staat könnte so eine Regelung durchaus einführen. Im Frühjahr konnten die Mieter auch die Mietzahlung komplett aussetzen, nachdem eine entsprechende Regelung (Gesetz) vom Bund verabschiedet wurde. Allerdings braucht es hierfür ein Gesetz. Dieses ist bisher nicht erlassen worden. Daher müßen die Mieter m.E. die Mieten für November und Dezember in voller Höhe zahlen (genauso wie für die Zeit vorher). Die Rechtsauffassung des LG München teile ich nicht. Sie widerspricht den meisten mir bekannten Äußerungen von Juristen zu diesem Thema. Die Begründung halte ich auch für ziemlich schwach.
Zitat von SwedishChef: Verstehe ich das richtig?
Der Staat sagt, Du lieber Ladenbesitzer musst für eine Begrenzung der Kundenanzahl sorgen und ein Hygienekonzept erstellen und einhalten. Der Ladenbesitzer darf daraufhin bei seinem Vermieter die Miete kürzen.
Ist nicht meine Welt
Der Staat könnte so eine Regelung durchaus einführen. Im Frühjahr konnten die Mieter auch die Mietzahlung komplett aussetzen, nachdem eine entsprechende Regelung (Gesetz) vom Bund verabschiedet wurde. Allerdings braucht es hierfür ein Gesetz. Dieses ist bisher nicht erlassen worden. Daher müßen die Mieter m.E. die Mieten für November und Dezember in voller Höhe zahlen (genauso wie für die Zeit vorher). Die Rechtsauffassung des LG München teile ich nicht. Sie widerspricht den meisten mir bekannten Äußerungen von Juristen zu diesem Thema. Die Begründung halte ich auch für ziemlich schwach.
Verstehe ich das richtig?
Der Staat sagt, Du lieber Ladenbesitzer musst für eine Begrenzung der Kundenanzahl sorgen und ein Hygienekonzept erstellen und einhalten. Der Ladenbesitzer darf daraufhin bei seinem Vermieter die Miete kürzen.
Ist nicht meine Welt
Der Staat sagt, Du lieber Ladenbesitzer musst für eine Begrenzung der Kundenanzahl sorgen und ein Hygienekonzept erstellen und einhalten. Der Ladenbesitzer darf daraufhin bei seinem Vermieter die Miete kürzen.
Ist nicht meine Welt
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.806.263 von jkreusch am 23.11.20 12:15:58All diesem Unfug wird das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorschieben. Das wird jedem klar
sein, der sich in der Materie wirklich auskennt. Aber gerade wegen solcher theoretischen Probleme
steht Dt. Euroshop gegenwärtig nicht bei 30, sondern unter 20..
sein, der sich in der Materie wirklich auskennt. Aber gerade wegen solcher theoretischen Probleme
steht Dt. Euroshop gegenwärtig nicht bei 30, sondern unter 20..
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