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    Lügner Koch - der Blockierer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.12.02 18:41:07 von
    neuester Beitrag 01.12.02 22:13:11 von
    Beiträge: 23
    ID: 667.569
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      schrieb am 01.12.02 18:41:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Koch und Kellnerin
      BLOCKADE IM BUNDESRAT


      Von Gerd Appenzeller



      Vielleicht hat es ja etwas mit dem Wohlfühlfaktor zu tun: Seit die Union bei der Abstimmung über das Zuwanderungsgesetz im Bundesrat am 22. März auch nach eigener Einschätzung so überaus erfolgreich Theater gespielt hat, liebt sie die Bühne und das Stück. Im Preußischen Herrenhaus wird deswegen der „Widerstand gegen Rot-Grün“ en suite gespielt. Bis zum 2.Februar des kommenden Jahres scheint sich Roland Koch, Regisseur und Hauptdarsteller in einer Person, des anhaltenden Publikumserfolges sicher. Dann gibt`s einen Kassensturz und man sieht weiter.

      Gestern gab es wieder so eine Aufführung. Diesmal hat die Unionsmehrheit im Bundesrat das „Notpaket“ der Bundesregierung gestoppt, mit dem die aktuellen Probleme der Renten- und Krankenversicherung wenn schon nicht gelöst, dann doch wenigstens entschärft werden sollten. Am 5. Dezember wird der Vermittlungsausschuss darüber beraten, am 20. Dezember sollen sich Bundesregierung und Bundesrat erneut mit dem Ergebnis dieser Einigungsstelle befassen. Das Parlament könnte sich dann mit seiner rot-grünen, der so genannten Kanzlermehrheit durchsetzen. Sagt die Regierung. Die Opposition ist anderer Ansicht. Letzten Endes wird auch diese Frage wohl durch das Bundesverfassungsgericht entschieden werden müssen. Stillstand heißt das also.

      Stillstand auf jeden Fall bis zum 2. Februar. Dann wird in Niedersachsen und Hessen gewählt. Das soll für CDU und CSU, man muss es wohl so sagen, der Tag der Rache für die knappe Niederlage bei der Bundestagswahl werden. Denn Edmund Stoiber und Roland Koch, sie vor allen anderen Unionspolitikern, haben bis heute nicht verschmerzt, dass es am 22. September für einen Machtwechsel in Berlin nicht gereicht hat. Seitdem behandeln sie Gerhard Schröder und seine Minister wie eine Bande, die sich an die Regierung geputscht hat. Und weil der Kanzler und sein Kabinett so hilflos agierten, weil sie so dramatische Schwierigkeiten haben, auf die wirtschaftliche Schieflage des Landes vernünftig zu reagieren, kommt das bei einem gleichermaßen enttäuschten wie hämischen Publikum gut an. Schröder-Bashing ist der Hit. Aber wohin soll das führen?

      Nehmen wir einmal an, am 2. Februar gewinnt Kochs CDU in Hessen – was aus heutiger Sicht nicht ausgeschlossen ist – die absolute Mehrheit. Und nehmen wir auch an, dass am gleichen Tag in Niedersachsen Schröders Nachfolger Sigmar Gabriel vom erfolgreich geschürten Volkszorn aus dem Amt getrieben wird. Dann geht ohne die Union in der Zweiten Kammer nun wirklich gar nichts mehr. Und außerdem? Nichts. Gerhard Schröder bleibt Kanzler. Nirgendwo im Grundgesetz steht geschrieben, dass ein Bundeskanzler Neuwahlen ausschreiben müsste oder auch nur dürfte, wenn seine Partei Landtagswahlen verliert. Natürlich könnte er in einem Akt der Resignation einen Kniefall vor Angela Merkel machen und sie bitten, mit der von ihr geführten Union als Juniorpartner in eine Große Koalition einzutreten. Und dann?

      In Bayern würde Edmund Stoiber schäumen. Und Nein sagen. In Hessen würde Roland Koch schäumen. Und Nein sagen. Denn die CDU und die CSU setzen ja, nicht wahr, auf den Zusammenbruch der rot-grünen Regierung. Nicht die ganze CDU, das ist wahr. Der nicht völlig wutblinde Teil von ihr schätzt den von Roland Koch oktroyierten Krawallkurs gar nicht. Angela Merkel zum Beispiel. Dennoch trägt sie als Kellnerin brav auf, was der Hesse zubereitet hat.

      Dem Land hilft das natürlich nichts. Aber könnte man das nicht schon vor dem 2. Februar 2003 merken?

      Tagesspiegel http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/30.11.2002/328811.asp
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      schrieb am 01.12.02 18:45:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Koch ist sicherlich aalglatt.

      Aber wir sind ihm auf ewig zu Dank verpflichtet.
      Dank des Wahlausganges in Hessen ist uns das Gesetz zur doppelten Staatsbürgerschaft (und somit millionen neue "deutsche" Staatsbürger) erspart geblieben.

      Und wenn die beim Verfassungsgericht keine Oberdeppen sind bleibt uns (auch Dank Koch) das neue Zuwanderungsgesetz ebenfalls erspart!
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 18:47:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      und Dank Koch bleiben uns ja vielleicht auch die jetzigen Unsinnigkeiten der 1:1 umgesetzten Hartz-Konzepts erspart. (wenn ich ihn auch nicht mag; aber leider brauchen wir wohl solche Leute, um die Spinner zu stoppen)!:D
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 18:48:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ist schon Hessenwahl?

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 18:53:58
      !
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      schrieb am 01.12.02 18:57:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Für diesen Text hast du dir ja eine sehr vertrauenswürdige und objektive Quelle ausgesucht (SPD-Pressemitteilung) :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 18:57:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      wobei ich ausser der farbdifferenz keinen unterschied zwischen der spd-blockadepolitik von lafontaine gegen kohl und der jetzigen von koch sehe. doch, einen unterschied gibts. lafontaine hat steuersenkungen blockiert... ;)
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 18:58:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      #1
      Die CSU/CDU haben aber schnell gelernt kann mich noch sehr gut an die kohl zeit erinnern.
      :)
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 18:59:09
      !
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      Avatar
      schrieb am 01.12.02 19:04:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 19:07:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      Erinnert sich noch jemand daran, wer bei der Blockade der großen Steuerreform
      durch Lafontaine der Koordinator der SPD-Länder war??
      Der jetzige Finanzminister: Wie das Leben so spielt.
      Ist er eigentlich noch im Amt, oder schon geopfert??
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 19:16:44
      Beitrag Nr. 12 ()
      hallo,

      wenn die regierung gescheite gesetzt machen würde, gäbe es keine blockade.
      zu ercht wurde auch darauf verwiesen, dass die spd 1997-1998 eine unsinnige blockadepolitik betrieben hat. sie hat damals unserm land einen schweren schaden zugefügt, der durch ihre gesetze ab 199 noch verschlimmert wurde.

      soll die regierung doch zurüctreten, der bundestag sich auflösen und uns bürgern eine 2. chance geben.

      grüße

      goldjunge
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 19:44:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hat sich hier eigentlich schon mal jemand mit dem Abstimmungsergebnis der Bundesratssitzung vom Freitag befasst?

      Durch das Gejammer von Schröder über die Medienkritik ist das ja leider fast untergegangen.

      Für die "Hartz-Gesetze" genannte Flickschusterei der Regierung haben im Bundesrat gerade mal 2 Bundesländer gestimmt, nämlich NRW und Niedersachsen. Das SPD-geführte Rheinland-Pfalz hat dagegen gestimmt, der Rest sich enthalten. Darunter auch rot-grüne Landesregierungen wie Schleswig-Holstein.

      Es ist also ein faule Ausrede, wenn von Blockade durch die CDU gesprochen wird. Selbst die SPD-Landesregierungen "blockieren" den Murks, den die Dilettanten in Berlin fabrizieren.
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 20:04:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      #1
      Lies einmal in aller ruhe und schau wer für das gesetz gestimmt hat, ich glaueb deine SPD ist da sich nicht einig.

      Hartz-Gesetze" im Vermittlungsausschuss
      Bundesrat verlangt grundlegende Überarbeitung beider Gesetze / Zustimmungsbedürftigkeit von "Hartz I" festgestellt


      Der Bundesrat hat zu den so genannten Hartz-Gesetzen den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung angerufen. Über die Frage der Anrufung des Vermittlungsausschuss wurde auf Antrag durch Aufruf der Länder abgestimmt.

      Beim Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sprachen sich Baden-Württemberg (6 Stimmen), Bayern (6), Hamburg (3), Hessen (5), das Saarland (3), Sachsen (4), Sachsen-Anhalt (4) und Thüringen (4) (zusammen 35 von 69 Stimmen) für die Anrufung aus; dagegen stimmten Niedersachsen (6) und Nordrhein-Westfalen (6). Die übrigen Länder enthielten sich der Stimme.

      Nach Auffassung des Bundesrates ist das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – auch in Zusammenschau mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – nicht geeignet, die notwendigen Voraussetzungen für mehr Beschäftigung in Deutschland zu schaffen. Die wenigen positiven Ansätze beschränkten sich auf einen verbesserten Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt. In wesentlichen Punkten verschlechterten die Gesetze hingegen die Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt erheblich. Sie leisteten keinen positiven Beitrag zu den notwendigen strukturellen Reformen des Arbeitsmarktes in Deutschland.

      Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in einer Reihe von Bereichen grundlegend zu überarbeiten ist:

      Der Ansatz, über eine vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung (PSA) Arbeitslosen neue Beschäftigungs- und Integrationschancen zu eröffnen, wird in seiner Zielrichtung positiv bewertet. Die konkrete Ausgestaltung der PSA sei allerdings in zentralen Punkten verfehlt und wirke sogar kontraproduktiv. Sie führe de facto zu einer Verstaatlichung der Arbeitslosigkeit: Die Arbeitsverwaltung trete zwar formal nicht als Arbeitgeber auf, übe jedoch unmittelbaren Einfluss auf die PSA und deren Arbeitnehmer aus und werde dadurch faktisch zum Arbeitgeber. Die Grenze zwischen staatlicher Arbeitsmarktpolitik und privatwirtschaftlicher Zeitarbeit werde aufgehoben. Anstatt die PSA für alle Erwerbslosen zu öffnen, hält der Bundesrat es aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für dringend geboten, die PSA auf die Gruppe der schwer vermittelbaren Arbeitslosen zu beschränken. Der Bundesrat hält es außerdem für bedenklich, dass PSA-Arbeitnehmer in der Arbeitslosenstatistik gesondert ausgewiesen und nicht mehr zur Gruppe der Arbeitslosen gezählt werden sollen.

      Grundsätzlich betrachtet der Bundesrat die Deregulierung der Zeitarbeit als positiven Beitrag zu einer Erhöhung der Beschäftigung. Allerdings hält er die grundsätzlich gleiche Entlohnung von Stamm- und Leiharbeitnehmern für verfehlt. Sie stelle statt der erforderlichen Deregulierung eine gravierende Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Zeitarbeit dar und werde Beschäftigungschancen bei Zeitarbeitsunternehmen in großem Umfang vernichten. Gerade die Vermittlungschancen von schwer vermittelbaren Arbeitslosen würden dadurch erheblich eingeschränkt. Die im Gesetz enthaltene Tariföffnungsklausel ermögliche zwar ein Abweichen vom Grundsatz gleicher Entlohnung. Es sei jedoch kaum damit zu rechnen, dass eine solche Abweichung konsensfähig ist. Im Ergebnis dürfte die Leiharbeit nach Ansicht des Bundesrates ihre Bedeutung als flexibles Instrument am Arbeitsmarkt weitgehend einbüßen.

      Der Bundesrat hält Verbesserungen bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung für notwendig. Für wenig zielführend erachtet er allerdings die unkontrollierte Ausgabe von Bildungsgutscheinen. Besonders kritisch sieht der Bundesrat, dass die Zertifizierung von Weiterbildungsmaßnahmen den Aufbau zusätzlicher Bürokratie erforderlich mache.

      Im Einzelnen lehnt der Bundesrat einen Anspruch auf Freistellung mit Entgeltfortzahlung bezüglich Meldung beim Arbeitsamt, Einstellungs- und Eingangsuntersuchung, Beratungs- und Informationsgesprächen sowie Vorstellungsgesprächen für Arbeitnehmer, denen gekündigt wurde oder die selbst gekündigt haben, ab, da hiermit vor allem kleine und mittlere Unternehmen unbillig belastet würden. Eine gesetzliche Gleichstellung von Leiharbeitnehmern und Stammbelegschaften bei den Arbeitsbedingungen verteuere die Zeitarbeit und mindere die Beschäftigungschancen von Zeitarbeitnehmern erheblich. Eine entsprechende gesetzliche Festlegung müsse daher ersatzlos entfallen. Die Personalserviceagenturen - soweit sie überhaupt weiter verfolgt werden sollen - seien so auszugestalten, dass sich daraus kein unbezahlbarer dritter Arbeitsmarkt entwickelt; eine Konkurrenz der privatrechtlich betriebenen Zeitarbeitsunternehmen durch die Personalserviceagenturen mit öffentlichen Mitteln sei zu vermeiden.

      Der Bundesrat hält das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - anders als der Bundestag - für zustimmungsbedürftig. Er ist der Auffassung, dass der Bund mit der Festlegung von besonderen Leistungsstufen und -zulagen für Bundesbeamte, die über die derzeit für Bund und Länder einheitlich geltenden Regelungen des Bundesbesoldungsrechts hinausgehen, "andere Maßstäbe" für die Bemessung der Besoldung im Sinne des Artikels 74a Abs. 3 des Grundgesetzes festlege. Mit der grundsätzlichen Umgestaltung und Ausweitung des Aufgabenprofils der Bundesanstalt für Arbeit und der Schaffung völlig neuer Aufgabenfelder für die Arbeitsämter sei außerdem Artikel 87 Abs. 3 des Grundgesetzes betroffen.



      Beim Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt stimmten Baden-Württemberg (6), Bayern (6), Hamburg (3), Hessen (5), Rheinland-Pfalz (4), das Saarland (3), Sachsen (4), Sachsen-Anhalt (4) und Thüringen (4) (zusammen 39 von 69 Stimmen) für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Niedersachsen (6) und Nordrhein-Westfalen (6) stimmten dagegen. Die übrigen Länder enthielten sich der Stimme.

      Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die gesetzliche Ausgestaltung der Hartz-Vorschläge die Rahmenbedingungen für Beschäftigung in wesentlichen Punkten verschlechtere. Dabei wurden einige Bereiche besonders hervorgehoben, die überarbeitet werden müssten.

      Äußerst kritisch sieht der Bundesrat dabei die Ausgestaltung der Ich-AG`s. Die Regelung werde zu einem Verdrängungswettbewerb im kleinen Handwerk führen und so Existenzen vernichten. Arbeitsplätze im Mittelstand gingen verloren. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass in erster Linie echte Selbständigkeit gefördert werden müsse und kein künstlicher Arbeitsmarkt konstruiert werden dürfe, der ohne massive Subventionierungen nicht existieren könnte. Der richtige Weg wäre nach Meinung des Bundesrates, die Regelungen, wie sie durch das Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit vom 20.12.1999 eingeführt wurden, zurückzunehmen und durch solche zu ersetzen, die zu einer angemessenen Abgrenzung zwischen der Sphäre der sozialrechtlichen Absicherung auf der eine Seite und der unternehmerischen Entfaltung, aber auch des unternehmerischen Risikos, auf der anderen Seite führen.

      Auch der Bereich der Mini-Jobs begegnet nach Ansicht des Bundesrates erheblichen Bedenken. Das vorgesehene Modell schöpfe nur einen kleinen Teil des Beschäftigungspotentials im Bereich der geringfügigen Beschäftigung aus. Die Beschränkung auf hauswirtschaftliche Dienstleistungen greife zu kurz. Anzustreben sei eine Ausweitung der Regelung auf den gesamten Niedriglohnbereich. Im Bereich über 500 EURO setze die Abgabenlast sofort voll ein. Die Ausgestaltung sei hier zu bürokratisch.

      Nach Auffassung des Bundesrates bleiben die Regelungen zum "Job Center" weiter hinter den Vorstellungen der Hartz-Kommission als "Neues Arbeitsamt" zurück. Die Job Center seien in dieser Ausgestaltung bloße gemeinsame Anlaufstellen von Arbeitsämtern und Sozialämtern.

      Auch die Einführung des Brückengeldes für ältere Arbeitnehmer über 55 Jahre sieht der Bundesrat sehr kritisch, da dadurch die Frühverrentung gefördert werde. Dies führe zu einer deutlichen Mehrbelastung der Sozialversicherungssysteme. Vor diesem Hintergrund werde auch die Frage der Finanzierbarkeit des Brückengeldes im Gesetz nicht hinreichend dargelegt. Vielmehr wären angesichts der demografischen Entwicklung gezielte Wiedereingliederungsmaßnahmen erforderlich, um die Erwerbstätigenquote der über 50-jährigen zu steigern. Wie die Einführung der PSA diene auch die Einführung des Brückengeldes hauptsächlich einer Schönung der Arbeitslosenstatistik, da die Empfänger von Brückengeld nicht mehr zur Gruppe der Arbeitslosen gezählt würden.

      Schließlich hält der Bundesrat auch die Möglichkeiten zur Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse für unzureichend.
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 20:09:23
      Beitrag Nr. 15 ()
      Es ist das gute Recht einer Opposition mit Bundesratsmehrheit, dort die Gesetzentwürfe der Regierung zu blockieren und Nachverhandlungen durchzusetzen.

      Ich sehe da kein Problem und erst recht keinen Grund, den Koch zu beschimpfen!
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 20:40:03
      Beitrag Nr. 16 ()
      @benaco

      danke, nicht nötig, ich habe es im Fernsehen verfolgt.
      Problem aber ist, nichts wird durchgehen bis zu den Wahlen, darum und nur darum geht es.

      gruß
      rudi
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 20:45:17
      Beitrag Nr. 17 ()
      Kieler Ministerin bittet auch Opposition um Hilfe gegen Eichel-Pläne

      Kiel (dpa/lno) - Die schleswig-holsteinische Landesregierung will auch mit Hilfe der Opposition Bestrebungen der rot-grünen Bundesregierung abwehren. So bittet Landwirtschaftsministerin Ingrid Franzen (SPD) in Sorge um den heimischen Gartenbausektor auch Bundestagsabgeordnete von CDU und FDP um Hilfe gegen Steuerpläne von Finanzminister Hans Eichel (SPD). Einen entsprechenden Bericht der «Kieler Nachrichten» bestätigte am Donnerstag das Ministerium in Kiel.

      Kiel (dpa/lno) - Die schleswig-holsteinische Landesregierung will auch mit Hilfe der Opposition Bestrebungen der rot-grünen Bundesregierung abwehren. So bittet Landwirtschaftsministerin Ingrid Franzen (SPD) in Sorge um den heimischen Gartenbausektor auch Bundestagsabgeordnete von CDU und FDP um Hilfe gegen Steuerpläne von Finanzminister Hans Eichel (SPD). Einen entsprechenden Bericht der «Kieler Nachrichten» bestätigte am Donnerstag das Ministerium in Kiel.

      Franzen adressierte ihren Hilfsappell nicht nur an Bundes- Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) und an SPD- Bundestagsabgeordnete, sondern auch an die CDU-Parlamentarier Peter Harry Carstensen und Dietrich Austermann sowie FDP-Landeschef Jürgen Koppelin. «Um eine weitere Schwächung dieses für Schleswig-Holstein wichtigen Sektors zu vermeiden, bitte ich Sie, sich dafür einsetzen, dass die vorgesehenen steuerrechtlichen Änderungen hier nicht zu einer zusätzlichen Belastung mit der Folge von Arbeitsplatzverlusten und der Schließung von Betrieben in Schleswig- Holstein führen», heißt es in den gleich lautenden Briefen. «Das ist auch nicht ungewöhnlich», sagte der Kieler Ministeriumssprecher Eckhard Jacobs zu dem Vorgehen seiner Ministerin.

      Die Landesregierung in Kiel geht derzeit auch in anderen Fragen auf Distanz zu den Plänen der Bundesregierung: So will sie an diesem Freitag im Bundesrat weder dem Hartz-Konzept in der vorliegenden Form zustimmen noch der geplanten Nullrunde für Kliniken und Ärzte.

      Landwirtschaftsministerin Franzen befürchtet aus den Steuerplänen Eichels Nachteile der einheimischen Gartenbau-Betriebe gegenüber der europäischen Konkurrenz. Besonders die Anhebung des Regelsteuersatzes von 7 auf 16 Prozent bei der Mehrwertsteuer sowie der Wegfall der Pauschalbesteuerung und die Einführung der Regelbesteuerung für alle Betriebe brächten Wettbewerbsverzerrungen mit sich.

      Der CDU-Bundestagsabgeordnete Austermann sagte laut «Kieler Nachrichten» umgehend Hilfe zu. Er hoffe in seiner Antwort, dass das Schreiben «auch Gegenstand der Erörterungen im Landeskabinett war und dazu führt, dass auch die Landesregierung im Bundesrat ähnlich votieren wird wie die CDU-Landesgruppe im Bundestag».

      ------------------------------------------------------

      ... da wird der Kieler SPD-Ministerin sicher gern geholfen. :laugh: :laugh:

      ------------------------------------------------------

      Noch Fragen, Rudi, oder noch immer ratlos? :D
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 20:49:59
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Carlo Disagio #13

      Hier ist eine Blokadepolitik sogar eine Pflicht -
      bis zum Rücktritt der jetzigen Chaos-Regierung.

      Wie wäre es mit dem Zwang zu Ökonomiekursen für
      Eichel und co. und zwar bevor sie weiter auf`s Volk
      losgehen dürfen!!!

      Gruss,

      CAH
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 21:41:09
      Beitrag Nr. 19 ()
      Was heißt hier Blockade von Koch / Hessen?

      Lediglich NRW und Niedersachsen haben für die Initiative der Regierung gestimmt. So sehen die Fakten aus.
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 21:58:42
      Beitrag Nr. 20 ()
      Gerade nochmal bei Christiansen die Bestätigung von Heide Simonis (SPD), sich gegen die Hartz-Pläne zu stellen.

      Vor der Wahl soll Hartz alles retten und dann sind die Konzepte wertlos.

      Im übrigens will sich Hartz auch nicht dafür verantwortlich machen lassen, wenn in zwei Jahren die Arbeitslosen nicht halbiert wurden. Deswegen distanziert er sich jetzt schon mal von der SPD und ihrem Showkanzler.
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 22:01:58
      Beitrag Nr. 21 ()
      Tja, diese Fressen gibt es in "jeder" Partei
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 22:03:18
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hey Heidi, reite doch bitte nochmal auf den 16 Jahren Kohl rum.

      Besser als gar nichts zum Reiten zu kriegen, hm?

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.12.02 22:13:11
      Beitrag Nr. 23 ()
      :laugh: :laugh: :laugh:
      So eine Blödsinige Threadüberschrift habe ich schon lange nicht mehr gelesen....
      :laugh: :laugh: :laugh:
      Wart Ihr beide die letzten 3 Monate nur in den Federn ???
      :laugh: :laugh: :laugh:
      AUFWACHEN..... SCHRÖDER ZIEHT EUCH SOZIS DAS FELL ÜBER DIE OHREN !!!!!1(und den andern gleich mit :cry: )


      :laugh: :laugh: :laugh:

      Oh man.. hier gibt es wirklich Dauerschläfer... oder seid Ihr bekifft ????? Na dann viel Spass ... bis die Kiffersteuer kommt

      :laugh: :laugh: :laugh:


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