Hilfe Risiko-Lebensversicherung und die Besteuerung ? Hilfe - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.12.02 16:15:51 von
neuester Beitrag 04.12.02 16:04:48 von
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Hallo,
ich habe mal eine frage an die experten,
wenn ich eine risko-lebensversicherung über 100.000 € zu gunsten meiner frau abschliese mit einer laufzeit von 8 jahren, muß die frau dann im falle meines ablebens von den
100.000 € versicherungsumme steuern zahlen (18%)?
und wenn ich die gleiche versicherung über 12 jahre abschliese, dann muß keine steuer gezahlt werden. ??
ist das richtig ?
keine kapitalversicherung nur risiko
danke für antworten
ich habe mal eine frage an die experten,
wenn ich eine risko-lebensversicherung über 100.000 € zu gunsten meiner frau abschliese mit einer laufzeit von 8 jahren, muß die frau dann im falle meines ablebens von den
100.000 € versicherungsumme steuern zahlen (18%)?
und wenn ich die gleiche versicherung über 12 jahre abschliese, dann muß keine steuer gezahlt werden. ??
ist das richtig ?
keine kapitalversicherung nur risiko
danke für antworten
nein nur bei kapitalbildenden RV oder LV sind die Gewinnanteile zu versteuern, wenn das 12 Jahr noch nicht abgelaufen ist. Bei reinen Risiko - Versicherungen wird ja auch kein Kapital was sich vermehren könnte angespart.
Für die Versteuerung der Fälligkeit durch Todesfall ist die Laufzeit unerheblich
ABER:
Läuft die Versicherung auf Dich (Du bist Versicherungsnehmer und versicherte Person) und begünstigst im Todesfall eine andere Person, so unterliegt der fällige Versicherungsbetrag natürlich der Erbschaftssteuer - unter Berücksichtigung der Freibeträge.
Das ist ein Fehler, den die meisten machen - deshalb sollte ansich Deine Frau Versicherungsnehmer sein und Du dann versicherte Person.
Mit freundlichen Grüßen
www.MBI-Service.de
ABER:
Läuft die Versicherung auf Dich (Du bist Versicherungsnehmer und versicherte Person) und begünstigst im Todesfall eine andere Person, so unterliegt der fällige Versicherungsbetrag natürlich der Erbschaftssteuer - unter Berücksichtigung der Freibeträge.
Das ist ein Fehler, den die meisten machen - deshalb sollte ansich Deine Frau Versicherungsnehmer sein und Du dann versicherte Person.
Mit freundlichen Grüßen
www.MBI-Service.de
Sorry, das stimmt ich hab´s halt auch vergessen.
@all
Danke
und wie ist das mit einer Risikolebensversicherung auf
gegenseitigkeit und die Beiträge werden von einem Konto
das auf beider Namen läuft abgebucht mit der Erschaftssteuer.
Danke
und wie ist das mit einer Risikolebensversicherung auf
gegenseitigkeit und die Beiträge werden von einem Konto
das auf beider Namen läuft abgebucht mit der Erschaftssteuer.
Ketschendorfer, Du denkst doch etwa nicht.......
#6
nein ich denke nicht,
ich will nur die restliche hypo auf mein haus absichern
da noch ein kleines kind (3 1/2) da ist und im falle eines falles könnte ja auch ich nicht mehr voll arbeiten, denn einer muß sich um das kind kümmern, verwandschaft ist keine in der nähe und die kindergärten haben auch nicht ewig offen also was tun.
Bei bekannten war dies kürzlich der fall obwohl kein kind da war, aber das haus ist jetzt weg, denn die frau konnte
das nicht mehr abbezahlen.
nein ich denke nicht,
ich will nur die restliche hypo auf mein haus absichern
da noch ein kleines kind (3 1/2) da ist und im falle eines falles könnte ja auch ich nicht mehr voll arbeiten, denn einer muß sich um das kind kümmern, verwandschaft ist keine in der nähe und die kindergärten haben auch nicht ewig offen also was tun.
Bei bekannten war dies kürzlich der fall obwohl kein kind da war, aber das haus ist jetzt weg, denn die frau konnte
das nicht mehr abbezahlen.
.....unabhängig von einer Besteuerung der Versicherungsleistung sind in jedem Fall bei Vererbung an den Ehegatten 307.000 € steuerfrei.
SFK
SFK
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