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    Guten Appetit: Kannibalismus in Deutschland nicht strafbar ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.12.02 20:17:24 von
    neuester Beitrag 15.12.02 21:02:12 von
    Beiträge: 5
    ID: 673.412
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      schrieb am 15.12.02 20:17:24
      Beitrag Nr. 1 ()


      Kannibalismus nicht strafbar

      Kannibalismus ( laut Brockhaus der "Verzehr von Menschenfleisch durch Menschen" ) kommt bei einigen Indianerstämmen im Regenwald Mittel- und Südamerikas oder auf Neuguinea vor. Forscher unterscheiden zwischen Endokannibalismus, bei dem Verwandte nach ihrem natürlichen Tod gegessen werden - und Exokannibalismus, der sich gegen Feinde richtet. Manche Stämme versuchen so, Körper und Geist der Toten zu erhalten, andere wollen die Geister gerade fernhalten. In Deutschland machte Serienmörder Fritz Haarmann (zwischen 1918 und 1924 mindestens 24 Morde) als "Kannibale" Schlagzeilen. 1976 wurde der Fall des Duisburgers Joachim Kroll bekannt, der acht Menschen tötete und von ihnen aß. Kannibalismus ist - abgesehen vom Töten - erlaubt. Strafrechtsprofessor Lorenz Böllinger: "Das Essen von Menschenfleisch ist kein Tatbestand nach dem deutschen Strafrecht." :eek:

      Quelle: http://www.abendblatt.de/daten/2002/12/13/104067.html

      Weitere Nachrichtenseiten: http://www.Germany-Pool.de
      .
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      schrieb am 15.12.02 20:34:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Naja, ist möglicherweise als Störung der Totenruhe § 168 StGB strafbar:D
      Avatar
      schrieb am 15.12.02 20:52:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      ......vielleicht die Form des ultimativen Begräbnisrituals :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.12.02 20:54:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Mahlzeit!

      Penis a la creme

      Donnerstag 12. Dezember 2002, 15:50 Uhr
      Tat des Menschenfresser vollständig auf Video

      Kassel (AP) Die Tat des mutmaßlichen Menschenfressers aus Rotenburg liegt vollständig auf Video aufgezeichnet vor. Das teilte die Staatsanwaltschaft Kassel am Donnerstag mit. Gegen den geständigen 41-Jährigen wurde Haftbefehl wegen Mordes erlassen. «Wir haben keinen Zweifel an der geistigen Verfassung», sagte Oberstaatsanwalt Hans-Manfred Jung. Sonst wäre der Mann nicht in Untersuchungshaft, sondern in die Psychiatrie eingewiesen worden.

      Die Polizei hatte den Videofilm in der Wohnung des Verdächtigen gefunden, außerdem Menschenfleisch und Skelettteile. Am Donnerstag wurde der Garten des 41-Jährigen im Stadtteil Wüstefeld in Rotenburg mit einem Bagger umgegraben.

      Die Polizei kam dem mutmaßlichen Kannibalen bei einer Routine-Kontrolle im Internet auf die Spur. Ermittler stießen auf Anzeigen des 41-Jährigen, der jemanden suchte, der sich von ihm töten und anschließend aufessen lassen würde. Nach einem Bericht der «Bild»-Zeitung lautete der Text des Computerfachmanns Armin M.: «Suche jungen, gut gebauten 18- bis 30-Jährigen zum Schlachten.»

      Sechs Interessenten hatten sich daraufhin gemeldet, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Eine der Zuschriften sei von der Polizei gewesen. Diese durchforste das Internet regelmäßig nach strafbaren Inhalten. Auf eine der ersten Anzeigen des 41-Jährigen meldete sich der 42-jährige Berliner Diplom-Ingenieur Bernd Jürgen B. Er wurde laut Staatsanwaltschaft am 9. Oktober 2001 als vermisst gemeldet, nicht, wie zunächst angegeben, im Frühjahr 2000.
      Der Berliner soll selbst kannibalistische Neigungen gehabt haben. Er ließ sich den Angaben zufolge erst von dem Rotenburger das Geschlechtsteil abschneiden. Beide sollen es dann gegessen haben, bevor es zur verabredeten Tötung kam.
      Die laut Polizeibericht homosexuellen Männer sollen die Tötung vor laufender Videokamera vereinbart haben.

      Wie Staatsanwalt Jung berichtete, tötete der 41-Jährige den Mann mit Stichen und Schnitten in den Hals und zerstückelte die Leiche in Fleischportionen, die er tiefgefrieren ließ. Zum großen Teil habe er diese später aufgegessen. Ein Teil sei im eigenen Garten vergraben worden. Ermittlerkreisen zufolge hatte der Rotenburger in seinem Fachwerkhaus eigens einen Schlachtraum eingerichtet.

      Er hat nach seiner Festnahme ein Geständnis abgelegt, das er am Donnerstag vor dem Haftrichter wiederholte. Nach einem Bericht der «Hessisch Niedersächsischen Allgemeinen» beschrieben Nachbarn ihn als freundlich und höflich. Der Computerexperte habe auch zwölf Jahre als Zeitsoldat gedient, hieß es.

      «Wir gehen von Tötung aus Mordlust, also von Mord aus», sagte Oberstaatsanwalt Jung. Der Begriff Kannibalismus sei im Strafrecht allerdings nicht zu finden. Strafrechtlich kann die Tat theoretisch auch als Tötung auf Verlangen gewertet werden.

      http://de.news.yahoo.com/021212/12/347vk.html
      Avatar
      schrieb am 15.12.02 21:02:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Seid Ihr glücklich, dass Ihr keine anderen Sorgen habt.
      MacHaeberle


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