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    Ein Fall für den Staatsanwalt... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.12.02 14:47:09 von
    neuester Beitrag 16.12.02 15:26:23 von
    Beiträge: 6
    ID: 673.717
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      schrieb am 16.12.02 14:47:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Also: wen Herr X 1.000.000 € am Fiskus vorbei gemogelt hat und heute sagt da sind sie die 1 Mio dann zahlt er 25 %, nach Amnestieregelung.

      Herr Y der die 1 Mio. aber bei dem Finanzamt angegeben hat und 48 % Steuer bezahlt hat ...? Bekommt der dann Dank seiner Ehrlickeit zumindestens 23 % Steuren zurück und die zinsen abzgl 25 % Zinssteuer.

      Wenn nicht ist das, dass die Bundesregierung Behilfe zum Steuerhinterzug macht und ein Fall für den Staatsanwalt
      wäre.

      Dem Bundesverfassungsgericht müsste doch nach diesen Plänen heute die roten Mützen hochgegangen sein.
      Avatar
      schrieb am 16.12.02 14:56:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Mit Deiner Kenntnis von Rechtschreibung kann Dir das doch egal sein. Denn beide Millionäre, X und Y, zahlen Steuern für die erfolglose Integration Deinesgleichen.
      Avatar
      schrieb am 16.12.02 15:00:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      @infomelder

      HerrY bezahlte bisher die genannten Steuersätze auf die Kapitalerträge. Herr X zahlt hingegen die 25% auf das reimportierte Kapital. Das Kapital muss schon etliche Jahre im Ausland gearbeitet haben,um einen Steuervorteil für Herrn X zu bringen.
      ciao
      panta rhei
      Avatar
      schrieb am 16.12.02 15:08:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ok Rechtschreibung war unter aller Sau, sorry. Tippfehler nene.

      zu pantarhei :

      Nix da, wenn Herr X dieses Jahr 1. Mio schwarz eingenommen hat, am Fiskus vorbei, zahlt der nur 25 % nach Neuregelung und Selbstanzeige.

      Herr Y hingegen zahlt Spitzensteuersatz.
      Avatar
      schrieb am 16.12.02 15:21:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      @infomelder

      Dann gehst du davon aus, dass das ausländische Vermögen bereits beim Erwerb nicht versteuert wurde - also ein Fall von Geldwäsche. Wenn sich dies nachweisen läßt, fällt es bestimmt nicht unter die vorgeschlagene Amnestie.
      Die neuen Gesetze zielen auf die Besteuerung von Kapitalerträgen.
      ciao
      panta rhei

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      Avatar
      schrieb am 16.12.02 15:26:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      genau und auf diese Schwazgeld geht dass Gesetz auch ab.


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