Ein Fall für den Staatsanwalt... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.12.02 14:47:09 von
neuester Beitrag 16.12.02 15:26:23 von
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Also: wen Herr X 1.000.000 € am Fiskus vorbei gemogelt hat und heute sagt da sind sie die 1 Mio dann zahlt er 25 %, nach Amnestieregelung.
Herr Y der die 1 Mio. aber bei dem Finanzamt angegeben hat und 48 % Steuer bezahlt hat ...? Bekommt der dann Dank seiner Ehrlickeit zumindestens 23 % Steuren zurück und die zinsen abzgl 25 % Zinssteuer.
Wenn nicht ist das, dass die Bundesregierung Behilfe zum Steuerhinterzug macht und ein Fall für den Staatsanwalt
wäre.
Dem Bundesverfassungsgericht müsste doch nach diesen Plänen heute die roten Mützen hochgegangen sein.
Herr Y der die 1 Mio. aber bei dem Finanzamt angegeben hat und 48 % Steuer bezahlt hat ...? Bekommt der dann Dank seiner Ehrlickeit zumindestens 23 % Steuren zurück und die zinsen abzgl 25 % Zinssteuer.
Wenn nicht ist das, dass die Bundesregierung Behilfe zum Steuerhinterzug macht und ein Fall für den Staatsanwalt
wäre.
Dem Bundesverfassungsgericht müsste doch nach diesen Plänen heute die roten Mützen hochgegangen sein.
Mit Deiner Kenntnis von Rechtschreibung kann Dir das doch egal sein. Denn beide Millionäre, X und Y, zahlen Steuern für die erfolglose Integration Deinesgleichen.
@infomelder
HerrY bezahlte bisher die genannten Steuersätze auf die Kapitalerträge. Herr X zahlt hingegen die 25% auf das reimportierte Kapital. Das Kapital muss schon etliche Jahre im Ausland gearbeitet haben,um einen Steuervorteil für Herrn X zu bringen.
ciao
panta rhei
HerrY bezahlte bisher die genannten Steuersätze auf die Kapitalerträge. Herr X zahlt hingegen die 25% auf das reimportierte Kapital. Das Kapital muss schon etliche Jahre im Ausland gearbeitet haben,um einen Steuervorteil für Herrn X zu bringen.
ciao
panta rhei
Ok Rechtschreibung war unter aller Sau, sorry. Tippfehler nene.
zu pantarhei :
Nix da, wenn Herr X dieses Jahr 1. Mio schwarz eingenommen hat, am Fiskus vorbei, zahlt der nur 25 % nach Neuregelung und Selbstanzeige.
Herr Y hingegen zahlt Spitzensteuersatz.
zu pantarhei :
Nix da, wenn Herr X dieses Jahr 1. Mio schwarz eingenommen hat, am Fiskus vorbei, zahlt der nur 25 % nach Neuregelung und Selbstanzeige.
Herr Y hingegen zahlt Spitzensteuersatz.
@infomelder
Dann gehst du davon aus, dass das ausländische Vermögen bereits beim Erwerb nicht versteuert wurde - also ein Fall von Geldwäsche. Wenn sich dies nachweisen läßt, fällt es bestimmt nicht unter die vorgeschlagene Amnestie.
Die neuen Gesetze zielen auf die Besteuerung von Kapitalerträgen.
ciao
panta rhei
Dann gehst du davon aus, dass das ausländische Vermögen bereits beim Erwerb nicht versteuert wurde - also ein Fall von Geldwäsche. Wenn sich dies nachweisen läßt, fällt es bestimmt nicht unter die vorgeschlagene Amnestie.
Die neuen Gesetze zielen auf die Besteuerung von Kapitalerträgen.
ciao
panta rhei
genau und auf diese Schwazgeld geht dass Gesetz auch ab.
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