Recht und Steuern - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.12.02 21:53:52 von
neuester Beitrag 15.01.03 21:51:02 von
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Fragen zur Minijob-Neuregelung
Ab 1.4.2003 sollen Minijobs von 325 € auf 400 € erhöht werden, die Arbeitgeber müssen diese dann mit 25% versteuern, Arbeitsnehmer brauchen keine Steuer zahlen.
Steht das Gesetz schon fest? Muß ich meinen Minijob dann bei der Einkommenssteuer nicht mehr angeben, weil alles mit den 25% Steuern vom Arbeitgeber erledigt ist?
Da ich bei der alten Regelung für meinen einen Minijob keine Steuerbefreiung erhalten habe, mußte ich diesn mit 40% versteuern. Von meinen 325 € habe ich nur 197 € ausbezahlt bekommen.
Ab 1.4.2003 sollen Minijobs von 325 € auf 400 € erhöht werden, die Arbeitgeber müssen diese dann mit 25% versteuern, Arbeitsnehmer brauchen keine Steuer zahlen.
Steht das Gesetz schon fest? Muß ich meinen Minijob dann bei der Einkommenssteuer nicht mehr angeben, weil alles mit den 25% Steuern vom Arbeitgeber erledigt ist?
Da ich bei der alten Regelung für meinen einen Minijob keine Steuerbefreiung erhalten habe, mußte ich diesn mit 40% versteuern. Von meinen 325 € habe ich nur 197 € ausbezahlt bekommen.
Hi pullalilly,
versuch Dein Glück mal auf dieser Seite:
http://www.steuerrat24.de/
Topthema Nr. 3
cu
pegru
versuch Dein Glück mal auf dieser Seite:
http://www.steuerrat24.de/
Topthema Nr. 3
cu
pegru
Nachtrag:
Bundesrat hat zugestimmt, d.h. Gesetz kommt zu Stande.
Auszug aus obiger Homepage:
"Der Verdienst aus einer einzigen geringfügigen Beschäftigung bleibt für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Neu ist, dass dies auch für eine Nebenbeschäftigung gilt, die neben einem Hauptberuf ausgeübt wird. Die bisherigen Freistellungsbescheinigungen werden ab dem 1.4.2003 abgeschafft (§ 3 Nr. 39 EStG wird gestrichen).".
Hilft dies weiter?
Guten Rutsch ins neue Jahr
cu
pegru
Bundesrat hat zugestimmt, d.h. Gesetz kommt zu Stande.
Auszug aus obiger Homepage:
"Der Verdienst aus einer einzigen geringfügigen Beschäftigung bleibt für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Neu ist, dass dies auch für eine Nebenbeschäftigung gilt, die neben einem Hauptberuf ausgeübt wird. Die bisherigen Freistellungsbescheinigungen werden ab dem 1.4.2003 abgeschafft (§ 3 Nr. 39 EStG wird gestrichen).".
Hilft dies weiter?
Guten Rutsch ins neue Jahr
cu
pegru
#1
Soweit richtig, wobeio es sich bei den 25% um
Sozialabgaben handelt.
Die gezahleten Steuern bekommst Du am Jahresende
wieder.
Gruß
Axle
Soweit richtig, wobeio es sich bei den 25% um
Sozialabgaben handelt.
Die gezahleten Steuern bekommst Du am Jahresende
wieder.
Gruß
Axle
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