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    Recht und Steuern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.12.02 21:53:52 von
    neuester Beitrag 15.01.03 21:51:02 von
    Beiträge: 4
    ID: 678.071
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      Avatar
      schrieb am 30.12.02 21:53:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Fragen zur Minijob-Neuregelung
      Ab 1.4.2003 sollen Minijobs von 325 € auf 400 € erhöht werden, die Arbeitgeber müssen diese dann mit 25% versteuern, Arbeitsnehmer brauchen keine Steuer zahlen.
      Steht das Gesetz schon fest? Muß ich meinen Minijob dann bei der Einkommenssteuer nicht mehr angeben, weil alles mit den 25% Steuern vom Arbeitgeber erledigt ist?
      Da ich bei der alten Regelung für meinen einen Minijob keine Steuerbefreiung erhalten habe, mußte ich diesn mit 40% versteuern. Von meinen 325 € habe ich nur 197 € ausbezahlt bekommen.
      Avatar
      schrieb am 31.12.02 11:22:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi pullalilly,

      versuch Dein Glück mal auf dieser Seite:
      http://www.steuerrat24.de/
      Topthema Nr. 3

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 31.12.02 11:28:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nachtrag:
      Bundesrat hat zugestimmt, d.h. Gesetz kommt zu Stande.

      Auszug aus obiger Homepage:


      "Der Verdienst aus einer einzigen geringfügigen Beschäftigung bleibt für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Neu ist, dass dies auch für eine Nebenbeschäftigung gilt, die neben einem Hauptberuf ausgeübt wird. Die bisherigen Freistellungsbescheinigungen werden ab dem 1.4.2003 abgeschafft (§ 3 Nr. 39 EStG wird gestrichen).".

      Hilft dies weiter?

      Guten Rutsch ins neue Jahr

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 15.01.03 21:51:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      #1

      Soweit richtig, wobeio es sich bei den 25% um
      Sozialabgaben handelt.
      Die gezahleten Steuern bekommst Du am Jahresende
      wieder.

      Gruß

      Axle


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