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    Telekom will den Selbstzahlern an den Geldbeutel - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.01.03 18:22:46 von
    neuester Beitrag 13.01.03 21:01:02 von
    Beiträge: 18
    ID: 681.752
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      schrieb am 12.01.03 18:22:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Um mit aller gewalt die einzugsermächtigung durchzudrücken, will die deutsche telekom in kürze alle selbstzahler (das heißt diejenigen, die erst nach erhalt der rechnung überweisen) mit 1,20 euro monatlich belasten.

      daß ich aber als kunde erst einsicht in meine rechnung haben will (bei den stromlieferanten kenne ich die monatliche abbuchung hingegen) und vor allen dingen auch gesichert sein will gegen dialer im internet, die dich auch ungewollt auf teure 0190er und seit anfang 2003 0900er nummern setzen ist hier völlig egal.

      die rechnung von z.b. 500 euro würde dann nämlich auch sofort über die einzugsermächtigung gezahlt.

      ohne mich.

      ich habe der telekom gemailt, daß ich bei belastung der selbstzahler den großteil aller telefonate bei anderen call-by-call anbietern durchführen werde. und sie aufgefordert, lieber noch einmal nachzurechnen.

      das sollten wir übrigens alle tun.


      cosecha
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 18:28:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      @ cosecha

      ich glaube, Du befindestdich im Irrtum! Eine Rechnung (wo alles kontrollierbar ist) erhälst du vorher sowieso (!!!), also auch dann wenn abgebucht wird!
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 18:33:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      aber telekom kann dann trotzdem abbuchen, oder ich muß erst umständlich widerrufen. fraglich auch, ob dann die zeit noch reicht oder das geld schon futsch ist.

      jedenfalls kann ich die rechnung nicht kürzen, und den betrüger zu mahnung oder klage zwingen.

      p.s. in den letzten 2 monaten sind 2 meiner verwandten und bekannten solchen fällen aufgesessen.

      cosecha
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 18:35:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      und was hast du damit dann erreicht , selbst wenn du nur die Grundgebühr bei der Telekom bezahlst , dann musst du die Gebühr als Selbstzahler berappen ( vorausgesetzt der Antrag kommt bei der Regulierungsbehörde durch ), mal abgesehen davon , das die Call by Call Anbieter die Rechnung über die Telekom ( normalerweise ) verschicken .
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 18:38:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      wenn mich aber nicht alles täuscht , dann kannst du deine Bank beauftragen , das Geld zurückzuholen , was diese dann innerhalb einer gewissen Frist auch machen muss .

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      schrieb am 12.01.03 18:40:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5 yep, auch nach 4 wochen noch...und ist auch nicht umständlich :rolleyes: :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 18:42:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      natürlich muß ich die gebühr berappen.

      die telekom sollte sich aber überlegen, ob das richtig ist.
      wenn ich für 50 euro monatlich bei der telekom telefoniere und trotz selbstzahlung keine 1,20 berappen muß, ist das sicherlich für die telekom besser, als wenn sie die 1,20 euro bekommen und ein vergrätzter trotziger kunde wickelt alles über andere anbieter ab.

      es ist das prinzip, was mich fürchterlich nervt, genauso wie kostenpflichtige girokonten, die im regelfall lukrative folgegeschäfte nach sich ziehen.

      die telekom soll mit anderen worten drauf verzichten, sonst gibt es keine umsätze mehr.

      cosecha
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 18:46:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      ist das fakt?

      muß die bank gegebenenfalls rücküberweisen?

      cosecha
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 18:47:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      cosecha

      die Telekom ist auch nicht meine "Lieblingsfirma"!!

      Wahrscheinlich wollen die Leute entlassen (sehr sozial und fürsorglich) um die Verwaltung ganz schlank zu machen!

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 19:03:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      @cosecha

      Ja, ist Fakt. Jede Abbuchung von deinem Konto kannst Du innerhalb von 4 oder 6 Wochen (weiß ich jetzt nicht so genau) widerrufen. Die Bank holt das Geld dann zurück. Du mußt dazu nur mal kurz bei deiner Bank vorbei fahren. Ist vollkommen unkompliziert und deine Bank fragt Dich auch nicht nach den Gründen. Das ist nicht deren Problem. Dein Konto ist dein Konto und es ist dein Geld. Wenn Dir eine Abbuchung nicht gefällt kannst Du sie zurück holen.

      Wie Du dich dann hinterher mit dem Abbucher einigst ist deine Sache.
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 19:10:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      #10 Exakt!

      Deswegen zahle ich auch bei Internetgeschäften am liebsten mit Abbuchung.
      Klingt im ersten Moment nicht so, ist aber mit am risikoärmsten!
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 19:12:35
      Beitrag Nr. 12 ()
      die pleiteEngel !!!

      wollen nur noch abzocken !!!

      ich habe sie auch schon angeschrieben dass sollte jeder tun !!
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 19:16:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      hier noch was von der Verbraucherznetrale:

      http://www.verbraucherzentrale.de/doc261A.html

      mfg
      Tageshoch
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 22:26:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      #10,11 Schön in der Theorie.
      Ja, man kann innerhalb von 6 Wochen die Abbuchung rückgängig machen. Das Problem ist nur, dass dabei Stornogebühren entstehen. Gleichzeitig gilt die Stornierung als Widerruf der Einzugsermächtigung, d.h. in den folgenden Rechungen darf man dann trotzdem die Pauschale von 1,20 EUR bezahlen.
      Avatar
      schrieb am 12.01.03 22:44:48
      Beitrag Nr. 15 ()
      Frag Dich lieber mal wieviel ungerechtfertigte Forderungen in den letzten Jahren tatsächlich an dich ergingen, die eine Rückbuchung erforderlich gemacht hätten und mach dann mal eine Kosten/Nutzen-Rechnung auf.
      Ob eine effizientes Zahlungsverfahren nicht mehr wert ist als die Gefahr von Stornogebühren.
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 18:13:09
      Beitrag Nr. 16 ()
      genau , wie oft hast du denn in letzter zeit reklamiert ??????????
      wenn es öfter vorkommt , dann würde ich vielleicht auch als Selbstzahler gelten .
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 18:23:57
      Beitrag Nr. 17 ()
      Das haben schon die Stadtwerke München versucht,für Überweisungen mehr zu verlangen. Letzendlich erhalten jetzt die, die eine Einzugsermächtigung erteilen, eine kleine Gutschrift...:lick:
      Avatar
      schrieb am 13.01.03 21:01:02
      Beitrag Nr. 18 ()
      was ist das nur für eine Diskussion hier ? ausser Dako scheint Ihr alle ein wenig krass drauf zu sein,

      wer hier surft hat doch ein wenig verständnis für moderne sachen, oder ?

      natürlich sollen die bezahlen, die Kosten verursachen, wie zum beispiel SINNLOSES aushaken, ob die Zahlung eingegangen ist, von mir aus können die 5 Euro nehmen !!

      @ dako es ist wirklich die sicherste zahlung !

      und wenn ich in 1 Jahr mal ne Rückbuchng habe ist das günstiger als die ganzen Überweisungen (die ja auch Zeit kosten !)

      bye
      crumb

      schlagt mich oder gebt mit strassennamen !


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