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    Unser Dummbatz-Kanzler legt sich mit der englischen Verfassung an... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.01.03 20:05:49 von
    neuester Beitrag 21.01.03 08:55:41 von
    Beiträge: 15
    ID: 684.786
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      schrieb am 19.01.03 20:05:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      ... da hat er sich wohl wieder mal die Falschen gegriffen:

      SPIEGEL-online:
      "Englische Zeitungen akzeptieren Maulkorb nicht

      Am Dienstag wehrt sich der Kanzler vor dem Berliner Landgericht gegen die Berichte über eine vermeintliche Ehe-Krise im Hause Schröder. Nun droht auch aus England Ungemach. Eine britische Boulevard-Zeitung will das Schreib-Verbot über die Gerüchte ebenfalls nicht akzeptieren und verhöhnt den Regierungschef.

      Berlin/London - Ende letzter Woche hatte der Kanzler-Anwalt Michael Nesselhauf einen Erfolg seines Mandanten Gerhardt Schröder verkündet. Per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg hatte der Jurist dem Massenblatt "Mail on Sunday" verbieten lassen, weiterhin über eine angebliche Ehe-Krise des Kanzlers zu schreiben. Bei Zuwiderhandlung droht dem Blatt eine Strafe von 250 000 Euro. Zuvor hatte die Boulevard-Zeitung recht ungeniert über einen vermeintlichen Zwist in der Kanzler-Ehe geschrieben und gar Gerüchte über vollkommen unbewiesene neue Liebschaften des Kanzlers veröffentlicht.
      Doch der gerichtliche Maulkorb scheint die britischen Zeitungsmacher erst recht angestachelt zu haben. Nun droht der Streit zwischen dem Bundeskanzler und dem britischen Boulevardblatt "Mail on Sunday" zu eskalieren. Das Blatt vertrat am Wochenende den Standpunkt, es brauche der Anweisung eines deutschen Gerichts nicht Folge zu leisten. Ein deutsches Gericht habe nicht die Macht, eine britische Zeitung davon abzuhalten zu schreiben, was sie wolle. "Auf Grund der anderen Tradition und unserer starken Demokratie können wir solches Material veröffentlichen und glauben, wir haben jedes Recht dazu", schrieben die Zeitungsmacher in einer Mitteilung an ihre Leser.

      Mit gezielter Ironie bedauerten die "Mail"-Chefs die deutschen Journalisten, die von rigiden Gesetzen gebremst und daran gehindert würden, gute Arbeit zu leisten. Falls solche Regeln auch in England angewandt würden, "wären wir keine freien Menschen mehr."

      Doch damit nicht genug: In deutscher Sprache wandte sich das Blatt ausdrücklich an deutsche Leser und lud sie ein, bei den britischen Journalisten anzurufen, "wenn Sie irgendwelche Geschichten kennen, die Herr Schröder peinlich finden würde und die die deutsche Presse veröffentlichen sollte." Der Kommentar ist überschrieben mit den eindeutig verhöhnenden Worten: "Entschuldigung, Herr Schröder, aber Sie beherrschen England nicht... zumindest noch nicht." Mit seinem Verhalten zeige Schröder eindrucksvoll, dass die Briten viele Rechte verlieren würden, wenn sie sich weiter in die EU integrieren würden.

      Ein deutscher Regierungssprecher wies den Vorwurf der Zensur am Sonntag zurück. In Berlin sagte er, solche Aussagen richteten sich gegen die, die sie verfassten. Den Vorwurf der Zensur sei ungerechtfertigt, da es sich um eine Entscheidung handele, die in voller Unabhängigkeit und Souveränität der deutschen Gerichte getroffen worden sei.

      Ähnliche Verfügungen wie gegen die "Mail" hatte der Kanzler auch gegen zwei deutsche Zeitungen bereits Ende vergangenen Jahres durchgesetzt, nachdem die "Märkische Oder-Zeitung" ("MOZ") und die "Südwestpresse" mit sehr viel mehr Distanz als die "Mail" und auch in den Details weit zurückhaltender über Ehe-Gerüchte berichtet hatte. Am Dienstag wird das Verfahren erneut vor dem Berliner Landgericht verhandelt, da die "MOZ" die einstweilige Verfügung Schröders angefochten hatte, die ebenfalls mit einer angedrohten Strafe von einer Viertel Million Euro verbunden ist. Der Anwalt der "MOZ" will den Vorgang sogar in einem Hauptsacheverfahren klären lassen, da er die Pressefreiheit seines Mandanten durch das rigide Verhalten Schröders in Gefahr sieht.





      "
      Avatar
      schrieb am 19.01.03 20:10:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      War ja auch Schwachsinn von Schröder, ebenso wie ein Klageverfahren wegen der Behauptung, seine Haare seien gefärbt/getönt. Geht`s eigentlich noch?
      Avatar
      schrieb am 19.01.03 20:12:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      vor ein britisches gericht traut er sich nicht :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.01.03 20:19:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gibt es nichts wichtigeres.?
      Avatar
      schrieb am 19.01.03 20:31:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn der Oberdepp Schrödi es vormacht wieso sollen die anderen es nicht nachmachen.:( :( :(

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      schrieb am 19.01.03 20:31:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      War der schon wieder vor Gericht? Das gibt es wirklich nicht mehr.
      Avatar
      schrieb am 19.01.03 20:31:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      #4
      Das sollte sich mal Schröder fragen.:mad:
      Avatar
      schrieb am 19.01.03 20:33:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Schröder und sein Angehängsel ist
      wirklich eine Schande.:mad:
      Avatar
      schrieb am 19.01.03 20:34:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      Mail on Sunday defies German gagging order

      19th January 2003

      A British newspaper today defied attempts by a German court to stop it publishing allegations about the private life of Chancellor Gerhard Schroeder.

      The Mail on Sunday has repeated claims about the politician`s marriage in its latest edition.

      A court in Hamburg issued an injunction on behalf of Mr Schroeder, forbidding the British weekly`s publishers, Associated Newspapers, from repeating the allegations.

      The chancellor`s lawyers claimed that if the injunction was ignored, the paper could be fined 250,000 euros (£164,000).

      Legal experts have said that the order was binding under EU law because Europe was treated as one jurisdiction.

      But a comment in the newspaper stated: "Following a hearing in a German court which we were not even informed about until it was over, we are threatened with heavy penalties if we repeat the story in Germany, though we never published it in Germany in the first place.

      "But, for now at least, we can ignore this blustering and these threats.

      "Because of our different tradition and our robust democracy, we can publish this sort of material and believe we have every right to do so."

      It added: "As far as the best legal brains can say, this German court has no right to tell us what we can and cannot publish in these islands."

      The Mail on Sunday made several claims about the German leader earlier this year which were then reported by some newspapers in Germany.

      Mr Schroeder`s lawyers wrote to the paper last week asking them not to repeat certain allegations from the story, which appeared on January 5.

      They were in the process of formulating a response when the injunction was issued.

      Last year, Mr Schroeder successfully sued a German press agency for suggesting that he dyed his hair.

      The Mail on Sunday`s editor, Peter Wright, said: "We do not accept that Chancellor Schroeder can use a German court to tell us what we can and cannot report.

      "The Mail on Sunday is a British newspaper published under British law. Mr Schroeder is an important European leader and we believe it is right that our readers should be fully informed about matters that affect his chancellorship.

      "We do not intend to start taking lessons from German chancellors or German courts about the freedom of the Press."

      Tory MP Sir Teddy Taylor said he was "shocked" by the news and said he planned to table a Commons question about the "frightening development".

      He also called on the Lord Chancellor, Lord Irvine, to make a statement on the situation.

      Sir Teddy, MP for Southend East and Rochford, said: "This is yet another endeavour to increase the power of European laws and to undermine our freedom and democracy.

      "It seems absolutely outrageous that a court in another European country can basically stop a British newspaper from publishing facts which might indeed be embarrassing."
      Avatar
      schrieb am 20.01.03 00:17:59
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wenn er sich mit der britischen Boulevardpresse anlegt hat er bereits verloren!
      Die deutsche Presse braucht dann nur noch das zitieren, was die Briten geschrieben haben.

      Mann oh Mann - ist das mittlerweile peinlich!

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 20.01.03 18:28:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      Morgen Kinder, wirds was geben!

      Die Tommy-Presse fest geschlossen,

      wird sein letzter Bock zerschossen

      der Kanzler wird es selbst erleben:

      sein Ehegerücht - man glaubt es nicht

      vor Gericht! Der arme Wicht...:D
      Avatar
      schrieb am 20.01.03 20:05:24
      Beitrag Nr. 12 ()
      ja, die Geister, die er rief:look:

      FOCUS:
      Neue Breitseite von der „Mail“



      Der Streit zwischen Gerhard Schröder und dem britischen Boulevardblatt hat eine neue Dimension erreicht. Sie werde sich nicht von Schröder zensieren lassen, schrieb die Zeitung in ihrer jüngsten Ausgabe und wiederholte ungeachtet einer Einstweiligen Verfügung des Hamburger Landgerichts Gerüchte über eine angebliche Liebesaffäre des Kanzlers.

      Verfügung gilt für Deutschland

      Das Hamburger Landgericht stellte am Montag klar, dass seine Einstweilige Verfügung nur für Deutschland gelte. Das Gericht hatte der Zeitung mehrere Behauptungen über das Privatleben des Kanzlers untersagt und im Wiederholungsfall ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro angedroht.

      Eine Gerichtssprecherin erläuterte dazu, mit der Einstweiligen Verfügung sei es der Zeitung verboten worden, ihre Behauptungen über eine angebliche Affäre des Kanzlers „in Deutschland zu veröffentlichen und zu verbreiten oder behaupten, veröffentlichen und verbreiten zu lassen“. Die Verfügung erstrecke sich somit auf das Berichterstattungsgebiet Deutschland. Wenn die „Mail on Sunday“ hier vertrieben werde, müsse sie sich an die Auflagen halten.

      „Wir haben jedes Recht dazu“

      Das Massenblatt vertrat den Standpunkt, es brauche der Anweisung eines deutschen Gerichts nicht Folge zu leisten. Dieses habe nicht die Macht, eine britische Zeitung davon abzuhalten zu schreiben, was sie wolle. „Auf Grund der anderen Tradition und unserer starken Demokratie können wir solches Material veröffentlichen und glauben, wir haben jedes Recht dazu.“ Die Zeitung bedauerte die deutschen Journalisten, die von rigiden Gesetzen gebremst und daran gehindert würden, gute Arbeit zu leisten. Falls solche Regeln auch in England angewandt würden, „wären wir keine freien Menschen mehr“.
      Avatar
      schrieb am 20.01.03 20:21:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      Mit grauen Haaren, die schwarz gefärbt waren,
      wollte Gerd es wissen,
      ob das Gerücht, seine Ehe sei zerschlissen,
      er nicht anfechten kann,
      bei der bösen Presse in Engeland.
      Die will berichten über Dinge,
      die Schröder gehen lassen über die Klinge.
      Drum guckt er grimmig und droht mit Klage,
      wer immer es auch wage,
      seine Ehe zu beschmutzen.
      Doch das wird diesem nichts nutzen in solcherlei Lage
      und Schröderli gerät ganz schön in Rage!:p
      Avatar
      schrieb am 21.01.03 08:37:42
      Beitrag Nr. 14 ()
      ftd.de, Di, 21.1.2003, 7:00
      Gericht entscheidet im Streit zwischen Kanzler und Zeitungen

      Das juristische Tauziehen um Berichte über eine angebliche Ehekrise von Kanzler Gerhard Schröder steht vor einer ersten Entscheidung: Das Berliner Landgericht verhandelt am Dienstag den Streit zwischen Schröder und der "Märkischen Oderzeitung".

      Das Gericht entscheidet über den Einspruch der Zeitung gegen eine Einstweilige Verfügung, mit der Schröder die Wiedergabe von Gerüchten über sein Privatleben untersagen ließ. Die "Märkische Oderzeitung" aus Brandenburg und die Ulmer "Südwest Presse" hatten einen Artikel ihres gemeinsamen Korrespondenten abgedruckt, in dem über angebliche Eheprobleme des Kanzlerpaars spekuliert wurde.

      Die "Märkische Oderzeitung" will eine Einschränkung der Berichterstattung nicht hinnehmen. Sie hätte seriös berichtet. Ihr Anwalt Johannes Weberling kündigte an, die Kanzlergattin Doris Schröder-Köpf als Zeugin vorzuladen. Auch Schröders Personenschützer sollen aussagen. Der Wahrheitsgehalt der Gerüchte könnte erst in einem weiteren Verfahren verhandelt werden, kündigte eine Gerichtssprecherin am Montag an.



      Kanzler nannte Gerüchte unwahr


      Weberling ist überzeugt, dass Schröders Einstweilige Verfügung wegen eines Formfehles aufgehoben werden muss. Der Anwalt des Kanzlers habe die Anordnung zwar der Zeitung, aber nicht ihm als Rechtsvertreter zugestellt. Weberling sagte, dass der Kanzler wie kein anderer seine Privat- und Intimsphäre sozialisiert habe. Entscheidend aber sei, dass der Korrespondent zwei Gerüchte wiedergegeben habe, die vorher bereits in zwei Zeitungen gestanden hätten, ohne dass der Kanzler dagegen eingeschritten sei.


      Der Kanzler sieht sich in seiner Intimsphäre verletzt und bezeichnete die Gerüchte in einer eidesstattlichen Versicherung als unwahr. "Jemand der in der öffentlichen Wahrnehmung steht muss akzeptieren, dass auch Privates interessiert", sagte Schröder. "Es gibt aber keinerlei Recht, Lügen zu verbreiten." Schröders Anwalt Michael Nesselhauf drohte, alle Medien zu verklagen, die Gerüchte über angebliche Affären seines Mandanten drucken.



      Medienrechtler: Intimsphäre von Politikern ist tabu


      Der Dortmunder Medienrechtler Udo Branahl warnte vor einer schleichenden Erosion der Grenzen öffentlicher und privater Sphäre von Politikern. Medien hätten keinen Anspruch darauf, Gerüchte ohne konkrete Anhaltspunkte in die Welt zu setzen, sagte Branahl der Agentur dpa. Ein vermeindlich öffentliches Interesse am Privatleben von Politikern bewege sich in engen juristischen Grenzen. Nur wenn ein Aspekt im Privatleben eines Politikers den Bürger als Wähler betrifft, könne ein Informationsinteresse bestehen. Gerüchte, die die Ehre der Person verletzen, seien tabu.


      In eine neue Runde geht auch Schröders Rechtsstreit mit der "Mail on Sunday". Das britische Boulevardblatt setzte sich am Wochenende über eine Einstweilige Verfügung des Hamburger Landgerichts hinweg und protestierte gegen die "Zensur" durch deutsche Richter. Die Zeitung forderte ihre Leser auf, "Peinliches" über Schröder mitzuteilen. Der Anwalt des Bundeskanzlers prüft inzwischen den Fall. Die Briten erklärten, die Entscheidung eines deutschen Gerichts sei in Großbritannien nicht anwendbar. Eine Sprecherin des Landgerichts sagte, dass dem Blatt in der Tat lediglich die Wiederholung seiner Behauptungen in Deutschland untersagt worden sei. Die Zeitung hatte über eine angebliche Affäre des Kanzlers mit einer TV-Moderatorin berichtet.



      © 2003 Financial Times Deutschland , © Illustration: AP
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      schrieb am 21.01.03 08:55:41
      Beitrag Nr. 15 ()
      "Und es werden sich keine deutschen Rechtsanwälte und hoch dotierte Regierungsjuristen an einem deutsch-britischen Medienkrieg beteiligen, mein Wort drauf!" Dabei ist die Schlacht ums Kanzlerimage schon längst im Gange. Ich plädiere für Mahnwachen vor den Verlagshäusern, Friedensmärschen durch die Institutionen und Lichterketten auf dem Ärmelkanal. :laugh: :laugh: :laugh:


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