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    Punkte in Flensburg ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.02.03 00:45:52 von
    neuester Beitrag 01.02.03 10:40:05 von
    Beiträge: 6
    ID: 690.466
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      Avatar
      schrieb am 01.02.03 00:45:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bevor ich lange im Web suche - was muß ich machen, um zu er "fahren" wieviele ich da jetzt schon habe ??? und was passiert bei einer bestimmten Anzahl von Punkten (Idiodentest, Erschießung etc.)

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 01.02.03 01:22:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      hi

      schade, im meinem Houme peh zeh hätte ich da genau den richtigen link. Ich bring ihn später.
      Avatar
      schrieb am 01.02.03 02:35:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 01.02.03 08:31:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zuviel Punkte am Lappen ? Ebay hilft auch hier:


      FOCUS:"Geld für Punkte


      I m Internet findet offenbar ein schwungvoller, aber illegaler Handel mit Flensburg-Punkten statt. Wie „Express Online“ am Mittwoch berichtete, wird unter „www.ebay.de“ Geld für Punkte angeboten.

      Ein Verkäufer unter dem Namen cello670 beschreibe etwa seine Dienstleistung so: „Ist dein Führerschein in Gefahr? Ich selbst habe null Punkte und bin bereit, dir welche abzunehmen. Nehme die Schuld des Zuschnellfahrens auf mich. Alles wird natürlich diskret behandelt. Pro Punkt 150 Euro. Für diesen Artikel bitte nicht bieten, sondern schickt mir eine Mail.“

      cello670 ist dem Bericht zufolge nicht der einzige Punkte-Helfer. Fast wortgleich sei das Angebot unter dem Stichwort supergoolie zu finden.

      Preiswertester Anbieter ist angeblich omega 127: Der verspreche, gemeinsam mit seiner Ehefrau schon für 140 Euro pro Punkt Verkehrssündern zu helfen. omega127 habe bei ebay unter der Rubrik Verkäufer-Bewertung sogar einen Stern – das Lob von zwölf „zufriedenen Kunden“, hieß es weiter.

      ADAC bestätigt den Schummel

      „Diese dunklen Geschäfte mit Flensburger Punkten beobachten wir schon seit einiger Zeit“, bestätigte ein ADAC-Sprecher. Der Deal sei illegal. Sowohl der „Helfer“ als auch der Verkehrssünder machten sich strafbar.

      ADAC-Rechtsexperte Martin Schäpe sagte dem „Express“: „Wenn die Sache rauskommt, droht dem Verkehrssünder gemäß Paragraf 164 Strafgesetzbuch wegen falscher Verdächtigung eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Dem „Helfer“ drohten wegen Falschbeurkundung (Paragraf 271 StgB) drei bis fünf Monate Haft. " 29.01.03, 11:45 Uhr:cool: :cool: :cool:
      Avatar
      schrieb am 01.02.03 10:15:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich hab schon 500 Punkte in Flensburg,allerdings Rabattpunkte bei einer Firma. :D

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      schrieb am 01.02.03 10:40:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      ...wieviele "Ver"-Stösse kannst Du Dir denn dafür gönnen, zocklany?:laugh: :laugh: :laugh:


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