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    Misstrauensvotum gegen Schröder??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.02.03 20:58:58 von
    neuester Beitrag 03.02.03 10:14:03 von
    Beiträge: 11
    ID: 690.849
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      Avatar
      schrieb am 02.02.03 20:58:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gerhardt/FDP schließt ein Misstrauensvotum gegen den Bundeskanzler Gerhard Schröder nicht mehr aus.

      Ist dies das Ende von Rot/Grün?

      Quelle: n-tv
      Avatar
      schrieb am 02.02.03 21:01:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      macht dem spuk ein ende - und zwar schnell !!!
      rh
      Avatar
      schrieb am 02.02.03 21:17:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Soweit ich weiss, muss ein Misstrauensvotumsantrag aus den eigenen Reihen kommen. Wenn Clement den neoliberalen Kurs noch verstaerkt (was jetzt wohl zu erwarten und auch zu erhoffen ist), werden sich die SPD-Linken von Schroeder nicht mehr vertreten fuehlen, was zu diesem Misstrauensvotum fuehren koennte.

      Wir werden sehen und hoffen...

      Volkmar
      Avatar
      schrieb am 02.02.03 21:31:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Volkmar du verwechselst da was.

      § 97 Mißtrauensantrag gegen den Bundeskanzler
      Der Bundestag kann auf Antrag gemäß Artikel 67 Abs. 1 des Grundgesetzes dem Bundeskanzler das Mißtrauen aussprechen. Der Antrag ist von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einer Fraktion, die mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestages umfaßt, zu unterzeichnen und in der Weise zu stellen, daß dem Bundestag ein namentlich benannter Kandidat als Nachfolger zur Wahl vorgeschlagen wird. Anträge, die diesen Voraussetzungen nicht entsprechen, dürfen nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden.
      Ein Nachfolger ist, auch wenn mehrere Wahlvorschläge gemacht sind, in einem Wahlgang mit verdeckten Stimmzetteln (§ 49) zu wählen. Er ist nur dann gewählt, wenn er die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt.
      Für den Zeitpunkt der Wahl gilt Artikel 67 Abs. 2 des Grundgesetzes.
      Avatar
      schrieb am 02.02.03 21:32:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      § 98 Vertrauensantrag des Bundeskanzlers
      Der Bundeskanzler kann gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes beantragen, ihm das Vertrauen auszusprechen; für den Zeitpunkt der Abstimmung über den Antrag gilt Artikel 68 Abs. 2 des Grundgesetzes.
      Findet der Antrag nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, kann der Bundestag binnen einundzwanzig Tagen auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Bundestages gemäß § 97 Abs. 2 einen anderen Bundeskanzler wählen.

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      Avatar
      schrieb am 02.02.03 21:33:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      wieso, Scholz hat doch das Wahlergebnis als Bestätigung der "Reformpolitik" gesehen. Also ,wo der Reformen sieht, ist mir schon ein Rätsel.
      Avatar
      schrieb am 02.02.03 21:35:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ konns,
      kennst du nicht das alte Kinderspiel:

      Ich sehe was, was du nicht siehst, und das ist ......?
      Avatar
      schrieb am 02.02.03 21:36:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die CDU wird so blöde nicht sein ...

      Die lassen den erstmal in der selbstgebastelten Jauchengrube lansam versinken :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.02.03 21:38:50
      Beitrag Nr. 9 ()



      Avatar
      schrieb am 02.02.03 21:38:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ja, super! Wenn das so ist, dann klappt`s ja noch viel schneller mit dem Regierungswechsel.

      Ich bin fuer eine grosse Koalition (so wie Ende der 60er).

      :-))))
      Avatar
      schrieb am 03.02.03 10:14:03
      Beitrag Nr. 11 ()
      Na ja, grosse Koalition? Ich bin mir nicht sicher ob dies die richtige Lösung für Deutschland ist.

      Ich würde die SPD jetzt erst mal am langen Arm zappeln lassen und im Bundesrat eine ähnliche Blockade durchführen, wie sie die SPD laufend zwischen 1996 und 1998 gemacht hat.

      Andererseits könnte ich mir wirklich vorstellen, dass Schröder bereits in den nächsten Wochen zurück tritt.


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