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    Arbeitnehmerpauschbetrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.02.03 18:15:53 von
    neuester Beitrag 03.02.03 21:02:54 von
    Beiträge: 2
    ID: 691.280
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      schrieb am 03.02.03 18:15:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,

      was für Sachen verrechnet das FA denn mit dem "Arbeitnehmerpauschbetrag"?

      Willy
      Avatar
      schrieb am 03.02.03 21:02:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Antwort ergibt sich aus § 9 a EStG:

      EStG § 9a Pauschbeträge für Werbungskosten

      <1>Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden:

      1. von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit:
      ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.044 Euro;

      ---------------------------------------------------------
      Die Arbeitnehmer-Pauschale kommt demnach nur dann zur Anwendung, wenn du gar keine Werbungskosten bzw. Werbungskosten unterhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags geltend machst. Dies bedeutet: In einem solchen Fall kannst du auf die Geltendmachung von WK verzichten, weil du ja die Pauschale bekommst.

      Machst du dagegen höhere WK als die Pauschale geltend, so werden diese (und nicht die Pauschale) angesetzt.

      Solltest du gedacht haben, die Arbeitnehmer-Pauschale gebe es zusätzlich zu irgendwelchen WK, muss ich dich enttäuschen.


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