Steuerfrage Immobilien - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.02.03 16:55:12 von
neuester Beitrag 09.02.03 12:22:45 von
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Wer weiss hier Rat???
Habe in 12/1997 eine ETW gekauft und bis 04/2002 selbst bewohnt. Die Eigenheimzulage habe ich in diesen Jahren auch bekommen, also auch noch für 2002. Ab 05/2002 ist die Wohnung vermietet. Kann ich trotzdem die degressive Abschreibung sowie Mieterträge und Schuldzinsen in der Steuererklärung 2002, zumindest für 8 Monate, ansetzen?
Danke für erstgemeinte Antworten.
Habe in 12/1997 eine ETW gekauft und bis 04/2002 selbst bewohnt. Die Eigenheimzulage habe ich in diesen Jahren auch bekommen, also auch noch für 2002. Ab 05/2002 ist die Wohnung vermietet. Kann ich trotzdem die degressive Abschreibung sowie Mieterträge und Schuldzinsen in der Steuererklärung 2002, zumindest für 8 Monate, ansetzen?
Danke für erstgemeinte Antworten.
Vermietungen mit Mieteinnahmen müssen natürlich in der
Steuererklärung angegeben werden.
Sollten auch Mieteinnahmen tatsächlich geflossen sein,
können selbstverständlich auch die Ausgaben für dieses
Objekt angesetzt werden ( Grundsteuer, Gebäudeversichung,
evtl. Hausverwaltungkosten, Reparaturen(aber nur in der
Zeit der Vermietung )und selbstvertändlich auch die
Abschreibung auf 8 Monate aufgeteilt)
Gruß ( Honorarrechnung folgt )
Steuererklärung angegeben werden.
Sollten auch Mieteinnahmen tatsächlich geflossen sein,
können selbstverständlich auch die Ausgaben für dieses
Objekt angesetzt werden ( Grundsteuer, Gebäudeversichung,
evtl. Hausverwaltungkosten, Reparaturen(aber nur in der
Zeit der Vermietung )und selbstvertändlich auch die
Abschreibung auf 8 Monate aufgeteilt)
Gruß ( Honorarrechnung folgt )
"Kann ich trotzdem die degressive Abschreibung sowie Mieterträge und Schuldzinsen in der Steuererklärung 2002, zumindest für 8 Monate, ansetzen?"
Kann? Du musst!
Zumindest die Mieteinnahmen MUSST du angeben (Anlage V).
Und damit KANNST du auch sämtliche Kosten, die mit den Mieteinnahmen zusammenhängen, als Werbungskosten geltend machen.
Kann? Du musst!
Zumindest die Mieteinnahmen MUSST du angeben (Anlage V).
Und damit KANNST du auch sämtliche Kosten, die mit den Mieteinnahmen zusammenhängen, als Werbungskosten geltend machen.
Vielen Dank Leute...
die Frage galt doch auch der degressiven Abschreibung. Ist das Objekt ein Altbau, dann darf nicht die degressive, sondern nur die lineare Abschreibung angesetzt werden, also 2%. Nur wenn das Objekt anno 1997 ein Neubau war, könnte sich die Frage stellen, oder, Nataly?
Übrigens ist die Abschreibung zeitanteilig (hier 8/12) anzusetzen.
MfG, Novalis1
Übrigens ist die Abschreibung zeitanteilig (hier 8/12) anzusetzen.
MfG, Novalis1
Die Frage nach derdegressiven Abschreibung ist mir auch aufgefallen. Dazu habe ich mich aber nicht geäußert. Vielleicht kann Premium S noch mitteilen, warum er von einer degressiven Abschreibung ausgeht.
Degressiv, weil es ein Neubau war. Ist doch dann richtig, daß ich die ersten 6 Jahre 5 % vom Anschaffungswert (ohne Grundstücksanteil) abschreiben kann. Oder??????
Degrressive AfA ist möglich, da es damals ein Neubau war.
Ich würde mir die Sache aber überlegen, da die degressive AfA-Raten der Jahre 1997 bis 2001 fiktiv verbraucht sind und somit per 2002 bereits 25% der AfA-Bemessungsgrundlage weg sind.
Bei der Wahl der linearen AfA sind die linearen AfA-Raten fiktiv verbraucht. Dies macht für diese 5 Jahre 10%.
Gegenüber der degressiven AfA verliertst Du auf lange Sicht auf jeden Fall 15% der möglichen AfA.
Die ersten Jahre können auf keinen Fall abgeschrieben werden.
cu
pegru
Ich würde mir die Sache aber überlegen, da die degressive AfA-Raten der Jahre 1997 bis 2001 fiktiv verbraucht sind und somit per 2002 bereits 25% der AfA-Bemessungsgrundlage weg sind.
Bei der Wahl der linearen AfA sind die linearen AfA-Raten fiktiv verbraucht. Dies macht für diese 5 Jahre 10%.
Gegenüber der degressiven AfA verliertst Du auf lange Sicht auf jeden Fall 15% der möglichen AfA.
Die ersten Jahre können auf keinen Fall abgeschrieben werden.
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