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    Steuerfrage Immobilien - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.02.03 16:55:12 von
    neuester Beitrag 09.02.03 12:22:45 von
    Beiträge: 8
    ID: 692.925
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      schrieb am 06.02.03 16:55:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer weiss hier Rat???

      Habe in 12/1997 eine ETW gekauft und bis 04/2002 selbst bewohnt. Die Eigenheimzulage habe ich in diesen Jahren auch bekommen, also auch noch für 2002. Ab 05/2002 ist die Wohnung vermietet. Kann ich trotzdem die degressive Abschreibung sowie Mieterträge und Schuldzinsen in der Steuererklärung 2002, zumindest für 8 Monate, ansetzen?

      Danke für erstgemeinte Antworten.
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 17:40:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Vermietungen mit Mieteinnahmen müssen natürlich in der
      Steuererklärung angegeben werden.
      Sollten auch Mieteinnahmen tatsächlich geflossen sein,
      können selbstverständlich auch die Ausgaben für dieses
      Objekt angesetzt werden ( Grundsteuer, Gebäudeversichung,
      evtl. Hausverwaltungkosten, Reparaturen(aber nur in der
      Zeit der Vermietung )und selbstvertändlich auch die
      Abschreibung auf 8 Monate aufgeteilt)
      Gruß ( Honorarrechnung folgt:D )
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 17:52:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      "Kann ich trotzdem die degressive Abschreibung sowie Mieterträge und Schuldzinsen in der Steuererklärung 2002, zumindest für 8 Monate, ansetzen?"

      Kann? Du musst!
      Zumindest die Mieteinnahmen MUSST du angeben (Anlage V).
      Und damit KANNST du auch sämtliche Kosten, die mit den Mieteinnahmen zusammenhängen, als Werbungskosten geltend machen.
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 17:59:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielen Dank Leute...
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 19:54:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      die Frage galt doch auch der degressiven Abschreibung. Ist das Objekt ein Altbau, dann darf nicht die degressive, sondern nur die lineare Abschreibung angesetzt werden, also 2%. Nur wenn das Objekt anno 1997 ein Neubau war, könnte sich die Frage stellen, oder, Nataly?
      Übrigens ist die Abschreibung zeitanteilig (hier 8/12) anzusetzen.
      MfG, Novalis1

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      Avatar
      schrieb am 06.02.03 20:06:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Frage nach derdegressiven Abschreibung ist mir auch aufgefallen. Dazu habe ich mich aber nicht geäußert. Vielleicht kann Premium S noch mitteilen, warum er von einer degressiven Abschreibung ausgeht.
      Avatar
      schrieb am 06.02.03 20:45:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Degressiv, weil es ein Neubau war. Ist doch dann richtig, daß ich die ersten 6 Jahre 5 % vom Anschaffungswert (ohne Grundstücksanteil) abschreiben kann. Oder??????
      Avatar
      schrieb am 09.02.03 12:22:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      Degrressive AfA ist möglich, da es damals ein Neubau war.
      Ich würde mir die Sache aber überlegen, da die degressive AfA-Raten der Jahre 1997 bis 2001 fiktiv verbraucht sind und somit per 2002 bereits 25% der AfA-Bemessungsgrundlage weg sind.
      Bei der Wahl der linearen AfA sind die linearen AfA-Raten fiktiv verbraucht. Dies macht für diese 5 Jahre 10%.
      Gegenüber der degressiven AfA verliertst Du auf lange Sicht auf jeden Fall 15% der möglichen AfA.
      Die ersten Jahre können auf keinen Fall abgeschrieben werden.

      cu
      pegru


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