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    Ebay - Verkaeufer meldet sich nach Zahlung nicht, was tun? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.03.03 10:02:35 von
    neuester Beitrag 05.03.03 10:56:41 von
    Beiträge: 36
    ID: 704.018
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      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:02:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Tja, jetzt wollte ich das auch mal ausprobieren und dann sowas ... :(


      Zur Sache: Der Kauf erfolgte vor 16 Tagen, die Überweisung erfolgte sofort (online), also sollte er das Geld seit mindestens 12 Tagen haben. Der Verkaeufer sicherte mir einen sofortigen Versand bei Geldeingang zu. Seitdem kommt auf meine mails keine Antwort mehr.

      Kontaktaufnahme per Telefon ist nicht möglich, unter dem Namen des Verkaeufers findet sich kein Eintrag.

      Das Bewertungsprofil ist jedoch positiv (22 positive).

      Mittlerweile weiss ich, dass es mindestens einem weiteren Kaeufer genauso wie mir geht, auch er hat gezahlt und dann nichts mehr vom Verkaeufer gehoert.

      Was tun in solch einem Fall?

      Nach welchem Zeitraum macht es Sinn, rechtl. Schritte einzu leiten?

      Bringt es was, Ebay anzumailen?

      Vielleicht kennt sich ja jemand hier mit sowas aus.

      Gruesse,
      hase
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:08:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wie hoch ist der Betrag ??


      Wenn höher als EUR 50,
      dann Mail mit letzter Fristsetzung an den Verkäufer.

      Danach Strafanzeige bei der Polizei erstatten,
      ebay informieren und die Anzeige auch dorthin faxen,
      damit der VK gesperrt wird.

      Wenn Du Rechtsschutz hast, dann soll Dein Anwalt sich drum kümmern und die angegebene Adresse überprüfen... (könnte falsch sein).

      Ein Bewertungsprofil sagt nicht mehr viel aus,
      da viele Betrüger zunächst viele Geschäfte normal abwickeln, um dann richtig loszuschlagen...


      :) MTT :)
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:09:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Noch ein Tipp:

      Nie Beträge >50-100 Euro per Vorkasse bezahlen,
      sondern auf Treuhandservice oder Nachnahme bestehen ! :)
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:10:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es bringt auch was ebay anzumailen :D

      Da gibt es extra eine Kontaktadresse für solche Fälle.

      Gruss
      Eustach :D
      (der sich fragt was das hier bei WO zu suchen hat, bei den neuen Richtlinien für User)
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:11:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      nach den ebay richtlinien gilt ein zeitrahmen von 30 tagen.
      empfehle aufgrund der umstände meldung an ebay; die mailen
      den versteigerer sofort an. selbst wenn es schief gehen sollte, innerhalb von 60 !!! tagen nach auktionsschluß
      schadenersatzansprüche bei ebay anmelden (gibt extra links hierfür - suchen auf startseite) nur zur info: das prinzip ebay ist genial - ich habe 700 punkte in 3 jahren und nur 2 negative erfahrungen gemacht - besser als im wahren leben. viel erfolg

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      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:11:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es ist nicht viel, bei mir sinds 110 Euro, bei dem 2. Geschaedigten sinds 180 Euro. Wegen sowas geht man doch nicht das Risiko einer Betrugsanzeige ein :confused:
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:12:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Anhand der Kontoverbindung läßt sich der Typ mit Sicherheit ausfindig machen. Aber zuerst solltest du ein Einschreiben an die Type mit Fristsetzung schreiben, hat bei mir schon zweimal Wunder gewirkt.
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:12:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      hatte mal das gleiche problem und wollte dann die versicherung von ebay in die verantwortung ziehen, wovon sie sich wegen zeitüberschreitung entzogen hat.
      du kannst dir alle nötigen formulare auf der ebayseite
      runterladen.
      versuche auch mal die bewertungen zu vergleichen, habe in meinem fall über ein anderes ebay-mitglied die richtige adresse des gauners festgestellt.
      gruss fs
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:13:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Eustach,

      das Forum "Allgemeines" bietet doch sogar Raum fuer "Die neue von Olli K.", da muss doch auch ne Frage zu Ebay erlaubt sein ;)
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:14:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wo soll an einer Anzeige wegen Betrugs das Risiko sein..?
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:14:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ hase: Für Dich besteht kein Risiko, da keine Kosten anfallen. Probleme bekommt nur der VK.

      @ funsystem: Bei der Versicherung von ebay besteht eine SB von EUR 50,- . Sicher: Besser als nix, aber erst mal an den VK halten und ihn rechtlich verfolgen.


      Ich bin sicher niemand, der gleich die Keule rausholt, aber der von hase geschilderte Fall riecht förmlich nach Betrug... :mad:



      :) MTT :)
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:16:12
      Beitrag Nr. 12 ()
      Moin Stelle doch mal die URL hier rein, vielleicht kennt jemand den Vogel, auf jedenfall ist man gewarnt.

      grüße Bohly
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:16:45
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo,

      ich würde das ganze sofort an Ebay weitermelden. Die sollen auch mal versuchen Kontakt mit demjenigen zu bekommen. Die haben ja die ganzen Angaben (Telefon usw.). Dann hilft nur abwarten, was Ebay rausbekommt. Sie werden im Zwefelsfall seinen Account sperren, um andere Käufer zu schützen. Jeder Käufer ist bei Ebay mit 200€ abgesichert. Das Geld bekommst du auf jedenfall, wenn der Verkäufer nicht zu fassen ist. Aber dazu musst du jetzt erstmal alles Ebay mitteilen. Viel Glück!
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:17:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zu #2 und #7

      Eine fristsetzung per mail ist schon raus, ist aber ja wohl rechtl. nicht verbindlich.

      Zu #5:

      30 Tage, puh, ganz schoen lang. Das heisst die vertroesten mich erst mal?

      Ich denke die passende mail ist sicherheit@ebay.de
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:19:33
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Hurricane,

      natuerlich kein Risiko fuer mich, sondern fuer den Verkauefer.
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:19:48
      Beitrag Nr. 16 ()
      @hase

      Einschreiben mit Fristsetzung und sonstiger Ablehnung der Ware und dann unverzüglicher Geldrückforderung verfassen. Bei verstreichen der Frist und nicht sofortiger Rückzahlung Strafanzeige stellen.

      Ist zwar mehr als ärgerlich :( aber anders geht es kaum.
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:20:09
      Beitrag Nr. 17 ()
      Doch,doch. Ein Einschreiben ist rechtlich bindend, kostet halt wieder ein paar Teuro...:(
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:20:31
      Beitrag Nr. 18 ()
      gib mir die adresse, ich krieg die Telefonnummer raus, garantiert...
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:22:52
      Beitrag Nr. 19 ()
      :eek:
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:23:31
      Beitrag Nr. 20 ()
      1. alles, was geht, dokumentieren: ausdrucken oder speichern (ebay-seiten, emails)
      2. email mit Fristsetzung zur Lieferung 7 Tage
      3. danach email mit Rücktritt vom Kaufvertrag und Aufforderung zur Rückerstattung, Frist 7 Tage.
      4. Danach ebay Käuferschutzprogramm-Formular ausfüllen (es werden bis zu 300 Euro abzgl. 25 Euro Selbstbehalt erstattet - hier werden die Absendedaten der o.a. emails abgefragt und die Kopien des Vorgangs sind beizulegen).
      5. Wenn du dem guten Geld noch mehr hinterherwerfen willst: Mahnbescheid beantragen, auch online z.B. bei www.letzte-mahnung.de
      6. Strafanzeige stellen bei deiner Staatsanwaltschaft. Da ist kein Risiko dabei, wie ein Vorredner meinte. Schreib einfach, dass du den Verdacht hast, dass dein ebay-Partner in betrügerischer Absicht gehandelt habe.
      7. Manche berichten auch, ein Anruf bei der Hausbank würde Wunder wirken. Die tun zwar so, als würde sie das nicht interessieren - aber was der Kontobetreuer weiß, weiß er. Vielleicht ruft der ja dann mal bei dem Typen an, weil er fürchtet, dass da ein Stein ins Rollen kommt und das Konto den Bach runtergeht.

      KFrage
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:24:17
      Beitrag Nr. 21 ()
      OK, ich fasse mal zusammen:

      1. mail an ebay mit Bitte, den Verkaeufer unter die Lupe zu nehmen.

      2. Einschreiben mit Fristsetzung.

      @Glavine,

      Du sagst es, aergerlich ist das richtige Wort ... :mad:

      @bohly73,

      hmm, der link laesst Rueckschluesse auf meine Identität zu, was mir bei den vielen Spinnern auf WO nicht so recht waere ... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:28:09
      Beitrag Nr. 22 ()
      @MTT:

      Ich habe, sobald ich gemerkt hatte, dass Betrug im Spiel ist, mich an die zuständige Staatsanwaltschaft gewendet.
      Zu diesem Zeitpunkt hatte ich herausgefunden, dass der Täter das Geld noch auf dem Konto hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte sich dann 2 Monate später über die örtliche Polizei mit mir in Verbindung gesetzt, um eine Zeugenaussage von mir zu bekommen. Seitdem habe ich nichts mehr gehört.
      Die Versicherung von Ebay hatte mich in der Sache gründlich verarscht, die haben immer wieder irgendeinen Nonsens angefordert, sich dabei gründlich Zeit gelassen und am Ende eine Absage wegen Fristüberschreitung erteilt.
      Ich habe dann weiter nichts mehr verfolgt, war mir zu blöd.
      Ich kann nur sagen, Finger weg von Ebay, solange die ihre Mitglieder nicht ausreichend identifizieren. Der Marktplatz entwickelt sich mehr und mehr zum Hehlerumschlagplatz.
      gruss fs
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:28:26
      Beitrag Nr. 23 ()
      @Kfrage,

      das war aber ausführlich. Ist das mit dem ebay-Kaeuferschutz-Programm nicht umstaendlicher, als einfach ueber einen Anwalt Anzeige zu stellen?
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:29:13
      Beitrag Nr. 24 ()
      Naja, ich glaube nicht, daß so schlimm ist, dann stelle doch einfach den Namen des Users rein.

      Grüße Bohly
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:30:39
      Beitrag Nr. 25 ()
      stimme funsystem zu, bis jetzt hab ich aber immer gekriegt, was ich wollte, man muss nur wissen, wie...

      stell mal den verkäufer rein
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:36:09
      Beitrag Nr. 26 ()
      Ebay unterstützt nach meiner Meinung sogar Betrüger.
      Ich kenne einen Verkäufer, der Ebay jeden Tag mind. 1000 Euro einbringt. Je Namen, hat er schon ca. 24000 Bewertungen.
      Nachweislich ist der Verkäufer ein Berüger.
      Er verkauft unter 3 versch. Namen Waren billig ein, die defekt sind, und verscherbelt sie dann weiter.
      Auf Beschwerden und Beweise reagiert Ebay fadenscheinig.
      In 2 anderen kleinen Fällen, wurden die Mitglieder sofort gesperrt.

      Komisch oder ?
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:39:57
      Beitrag Nr. 27 ()
      @ hase:

      du mußt mehrgleisig fahren. Es gibt Fristen einzuhalten und du weißt nicht, was erfolgreich sein wird.

      Deswegen:
      1. versuchen, das Geld über den gerichtlichen Mahnweg zu bekommen (klappt vielleicht nicht - vielleicht hat der Junge ja schon die Hand gehoben), deswegen auch
      2. versuchen, wenigstens einen Teil von ebay über das Käuferschutzprogramm zurück zu erhalten, und
      3. versuchen, den Type über eine Anzeige zu bestrafen.

      Allerdings:
      Ich habe Anfang Dezemeber eine Fetplatte gekauft und sofort per Kreditkarte bezahlt. Habe alle Punkte, wie ich sie oben aufgeführt habe, absolviert.
      Ich habe bis jetzt aber weder Ware, noch Geld, weder von ebay noch vom Verkäufer.
      Ich habe aber wenigstens einen zugestellten Mahnbescheid, aus dem ich nächste Woche einen Vollstreckungsbescheid machen kann. Und dann schicke ich dem Typen die nächsten 30 Jahre jedes halbe Jahr den Gerichtsollzieher. Das Geld ist es mir wert.

      KFrage.

      Ach ja, das Einschreiben habe ich in meiner Liste vergessen. Den Brief mit der Geldrückforderung sollte man nicht nur per email senden, sonder auch per Einschreiben, wie hier schon einige sagten. Und zwar Einschreiben mir Rückschein - dann hast du wenigstens mal eine Unterschrift und eine verifizierte Adresse, oder "Unbekannt verzogen" oder "verstorben", was ja immerhein auch sein könnte.
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:42:39
      Beitrag Nr. 28 ()
      oje, ich hab viel zu schnell getippt, hoffentlich kann man wenigstens den Sinn meiner Worte erraten :D

      KFrage
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:44:04
      Beitrag Nr. 29 ()
      So gerade eben (keine Frage)

      Gruss
      Eustach :D
      (der bisher nur seriöse Anbieter bei ebay kennengelernt hat)
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:44:56
      Beitrag Nr. 30 ()
      @Kfrage und alle anderen,

      vielen Dank erstmal! Habe ja jetzt ne Menge Anhaltspunkte, mal schauen was zum Erfolg fuehrt. Wenn was bei raus kommt, dann werde ich`s hier posten.

      Beste Gruesse,
      hase
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:48:52
      Beitrag Nr. 31 ()
      Muß den immer gleich Betrug geschrien werden?
      Der Verkäufer kann echte Probleme mit dem PC haben, er liegt vielleicht im Krankenhaus oder was auch immer.
      Ich hatte kürzlich auch solch einen Fall, da kam mein Paket erst nach knapp 4 Wochen und alles war ok. Die Telefonnummer lässt sich auch rausfinden. Dann mal anrufen und vielleicht ist damit schon alles geregelt.
      Ich habe bisher 99 % gute Erfahrung gemacht und ausgesprochen nette Menschen kennen gelernt. Also, erst mal in Ruhe forschen.
      Viel Glück
      bernersenn
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:50:50
      Beitrag Nr. 32 ()
      schau mal hier nach, vielleicht findest da Hilfe
      http://www.auktions-forum.info/
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:53:39
      Beitrag Nr. 33 ()
      bei mir kam auch mal die Ware 2 Wochen nicht. Problem war, dass das zeugs zu sperrig war und der Verkäufer keinen geeignetet Karton gefunden hat.
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:53:58
      Beitrag Nr. 34 ()
      @bernersenn,

      das kann zwar sein, aber wenn es um die Einhaltung von Fristen geht, dann kann ich da keine Ruecksicht drauf nehmen. Wenn mir der Verkaeufer dann plausibel erklaeren kann, warum er A: weder die Ware geliefert hat noch B: erreichbar ist, dann ist das ja ok, bis dahin vertrete ich jedoch ausschliesslich meine eigenen Interessen.
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:54:57
      Beitrag Nr. 35 ()
      Es handelt sich uebrigens um einen Pentium-4 Prozessor, so sperrig ist der nicht ;)
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 10:56:41
      Beitrag Nr. 36 ()
      Im uebrigen erleiden diese Prozessoren ja staendig einen rapiden "Wertverfall", da moechte ich nicht monatelang drauf warten muessen. Zudem brauche ich den Rechner.


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