Metro-Einkauf und Ansparrücklage - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.03.03 14:00:13 von
neuester Beitrag 06.03.03 14:55:44 von
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Hallo!
Bin seit 01.01. selbstständig und habe diesbezüglich 2 Fragen:
1. Wenn man in der Metro einkauft, welchen Preis muss man an der Kasse bezahlen? (Brutto oder Netto) bzw. kann man auch einen Privateinkauf dort machen oder darf man nur für das Unternehmen einkaufen?
2. Kann man eine Ansparrücklage über mehrere Jahre verteilen (z.B. für einen Firmenwagen: 2000 Euro im 1.Jahr und 2000 Euro im 2. Jahr)?
Bin seit 01.01. selbstständig und habe diesbezüglich 2 Fragen:
1. Wenn man in der Metro einkauft, welchen Preis muss man an der Kasse bezahlen? (Brutto oder Netto) bzw. kann man auch einen Privateinkauf dort machen oder darf man nur für das Unternehmen einkaufen?
2. Kann man eine Ansparrücklage über mehrere Jahre verteilen (z.B. für einen Firmenwagen: 2000 Euro im 1.Jahr und 2000 Euro im 2. Jahr)?
Merkwürdige Frage!!! Meinst Du, Metro schenkt Dir die MWST? Tjunge!Tjunge!
#1: Naja, zahlen muß man die MwSt zumindest schon, damit man die Vorsteuer geltend machen kann. Ob Du die Waren privat nutzt
interessiert weniger die Metro, als Dein Finanzamt, solltest Du die Kosten als Betriebsausgabe geltend machen wollen.
#2: AFAIK kann man auch über mehrere Jahre ansparen.
CB
interessiert weniger die Metro, als Dein Finanzamt, solltest Du die Kosten als Betriebsausgabe geltend machen wollen.
#2: AFAIK kann man auch über mehrere Jahre ansparen.
CB
@ HondaMan
Wieso ist die Frage merkwürdig?
Wenn jeder nur für sein Geschäft einkaufen würde, könnte man doch die Vorsteuer-Anträge sparen!
Und außerdem habe ich nie verstanden, warum die Metro immer Brutto- und Nettopreise aufführt.
Trotzdem DANKE!
Wieso ist die Frage merkwürdig?
Wenn jeder nur für sein Geschäft einkaufen würde, könnte man doch die Vorsteuer-Anträge sparen!
Und außerdem habe ich nie verstanden, warum die Metro immer Brutto- und Nettopreise aufführt.
Trotzdem DANKE!
@tk72
zur Ansparabschreibung lies Dir den § 7 g EStG durch , da steht alles.
Du musst allerdings darüber Buch führen, sonst wird die Rücklage nicht anerkannt.
zur USt: wie soll das Finanzamt denn kontrollieren, daß jeder nur für sein Geschäft einkauft???
und außerdem, wenn Du demnächst Rechnungen ausstellst, solltest Du Dich auch daran gewöhnen Netto und Brutto anzugeben, sonst bekommst Du nämlich arge Probleme mit dem Fiskus und Deinen Kunden
zur Ansparabschreibung lies Dir den § 7 g EStG durch , da steht alles.
Du musst allerdings darüber Buch führen, sonst wird die Rücklage nicht anerkannt.
zur USt: wie soll das Finanzamt denn kontrollieren, daß jeder nur für sein Geschäft einkauft???
und außerdem, wenn Du demnächst Rechnungen ausstellst, solltest Du Dich auch daran gewöhnen Netto und Brutto anzugeben, sonst bekommst Du nämlich arge Probleme mit dem Fiskus und Deinen Kunden
weil alle grosshändler netto-preise angeben auch wenn du dir bei einem grosshändler ein angebot holst bekommst du einen netto betrag an den kopf geknallt !!!
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