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    An die Rechtsexperten unter euch...dringend!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.03.03 18:41:52 von
    neuester Beitrag 23.05.03 17:49:22 von
    Beiträge: 7
    ID: 706.033
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      Avatar
      schrieb am 10.03.03 18:41:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, dringende Fragen:

      Hab mich letztes Jahr mit der Deutschen Bank um ein paar Euro zuviel bezahlte Zinsen gestritten.(Girokonto)
      Ende vom Lied, da man sich nicht einigen konnte, war eine Kontokündigung seitens der Bank und Erlass eines Mahnbescheids, dem ich widersprochen habe. Das alles ist nun schon ein Jahr her, seitens der Deutschen Bank wurde keinerlei Anstrengung unternommen, das Geld einzuklagen.
      Das Konto steht seither mit den von mir nicht ausgeglichenen Zinsen im Minus.

      In der Schufaauskunft steht nun drin, das das Konto in Abwicklung ist. Dies ist anscheinend ein Negativmerkmal.
      Laut Auskunft der Schufa trifft dies nicht zu.

      Frage: Wie wird dieser Eintrag gewertet? Ist das nun ein Negativmerkmal oder nicht?

      Darf dieser Eintrag überhaupt so drinstehen, da diese Forderung ja nicht rechtskräftig seitens der Bank geltend gemacht wird?

      Bitte um ernsthafte Antworten, vielleicht kennt ja jemand einen ähnlichen Fall oder ne Quelle im Internet zum nachlesen...


      Gruss
      Beuer:D
      der der beste Freund der Banker ist :mad:
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 18:50:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Auf jeden Fall wird Deine eigene Anfrage als Negativmerkmal gewertet. :eek:
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 18:57:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn du bei einer Bank einen Kredit oder ähnliches beantragen möchtest, wertet Sie das Merkmal "Konto in Abwicklung" bei der Schufa als Negativ. Das hat zur Folge, dass dein Scoring bei der Bank um ein paar Punkte gedrückt wird und du evtl. schlechtere Konditionen (z.B. Höhere Darlehenszinsen) bekommst.
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 20:35:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der "Code" "Konto in Abwicklung" ist echt ein Negativmerkmal. Kreditwünsche kannst Du wohl erst mal vergessen. Denn wenn eine Bank weiß, daß Du Dich in Geldsachen einmal nicht korrekt verhalten hast(und das muß sie wohl annehmen, wenn das so in der Schufa steht), muß sie Ähnliches auch für ein Vertragsverhätnis mit ihr befürchten.
      Falls Du eine Selbstauskunft eingeholt hast, hat das für die eine oder andere Bank auch noch eine gewisse -negative-Bedeutung. Aber nicht prinzipiell.

      Es wäre einmal interessant, ob sich jemand mit diesen "Codes" der Schufa auskennt.
      Avatar
      schrieb am 11.03.03 16:19:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallöchen,

      das Merkmal Konto in Abwicklung (fast immer steht noch ein Datum dahinter) hat so eine Art "Überschrifts"-Funktion. Um was es sich im Einzelnen handelt, sieht man auf der nächsten Zeile.

      Mal so als Beispiel:

      KTO IN ABW
      SD TITULIER 500/01.06.2002
      UNEINBRINGL 450/01.06.2002

      Das würde heißen, daß vom Gläubiger ein fälliger (also gekündigter) Saldo i.H.v. 500 Euro tituliert wurde (Mahn-/Vollstreckungsbescheid). Aus den Vollstreckungsmaßnahmen wurden 50 Euro eingetrieben. Mehr hatte der Schuldner nicht, deswegen sind 450 uneinbringlich.

      Wie das der Banker zu werten hat, dürfte klar sein :p

      MfG
      JU89

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      Avatar
      schrieb am 28.03.03 20:30:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      konto in abwicklung - nicht gut ! :( . dieses negativmerkmal
      steht 3 volle kalenderjahre in deiner schufa, diese 3 Jahre zählen natürlich erst nach bezahlung der schuld !!! :eek:

      mfg
      Avatar
      schrieb am 23.05.03 17:49:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      Aber das macht doch sooooo einem Super-Arbeitgeber wie dir doch nichts aus, bei einem Arbeitnehmer sieht das schon schlechter aus.
      :D :D :D :D :D


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