Höhe der Steuererstattung? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.03.03 14:56:33 von
neuester Beitrag 12.03.03 17:43:13 von
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Hallo,
Wenn ich von meinem Bruttoverdienst 2002 den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1044 Euro) und meine Entfernungspauschale abziehe, dann bleibt ein Bruttoverdienst übrig ( "BVübrig" ), der größer ist als der steuerliche Grundfreibetrag (7235 Euro).
Meine Frage:
Muß ich jetzt Steuern zahlen auf den gesamten "BVübrig" oder nur auf die Differenz aus BVübrig und den 7235 Euro Grundfreibetrag?
Da ich die Steuern ja schon gezahlt habe, stellt sich die Frage eher so:
Bekomme ich die gezahlten Steuern zurück?
Wieviel bekomme ich zurück?
Bekomme ich die Steuern zurück, die mir für folgenden Betrag abgezogen wurden?: (7235 + 1044 + Entfernungspauschale)Euro.
Beste Grüße und Danke schonmal für die Antwort,
Tobshe
Wenn ich von meinem Bruttoverdienst 2002 den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1044 Euro) und meine Entfernungspauschale abziehe, dann bleibt ein Bruttoverdienst übrig ( "BVübrig" ), der größer ist als der steuerliche Grundfreibetrag (7235 Euro).
Meine Frage:
Muß ich jetzt Steuern zahlen auf den gesamten "BVübrig" oder nur auf die Differenz aus BVübrig und den 7235 Euro Grundfreibetrag?
Da ich die Steuern ja schon gezahlt habe, stellt sich die Frage eher so:
Bekomme ich die gezahlten Steuern zurück?
Wieviel bekomme ich zurück?
Bekomme ich die Steuern zurück, die mir für folgenden Betrag abgezogen wurden?: (7235 + 1044 + Entfernungspauschale)Euro.
Beste Grüße und Danke schonmal für die Antwort,
Tobshe
Klick´ mal hier http://www.elsterformular.deund lade Dir das aktuelle Steuerprogramm (2002) herunter.
Trage nun in die Formulare alle Deine Daten der Steuererklärung ein und gehe anschließend auf "Steuerberechnung". Dann kannst Du direkt sehen, was Du zurück bekommst bzw. nachzahlen musst.
Dieses Programm ist zwar rechtlich nicht bindend, aber ich
benutze diese Methode schon zum zweiten Mal und bekomme immer exakt das zurück, was das Programm mir berechnet.
Gruß
Zocker
Trage nun in die Formulare alle Deine Daten der Steuererklärung ein und gehe anschließend auf "Steuerberechnung". Dann kannst Du direkt sehen, was Du zurück bekommst bzw. nachzahlen musst.
Dieses Programm ist zwar rechtlich nicht bindend, aber ich
benutze diese Methode schon zum zweiten Mal und bekomme immer exakt das zurück, was das Programm mir berechnet.
Gruß
Zocker
Von deinem Bruttoverdienst wird nicht der Arbeitnehmerpauschbetrag und die Entfernungspauschale
abgezogen, sondern auswirken tut sich nur der Differenzbetrag:
Beispiel:
Bruttoarbeitslohn = 20000,-- €
abzüglich z.B. Werbungskosten gesamt 2150,--
abzüglich Pauschale 1044,-- = 1106,-- €
----------
18894,--
abzüglich Sonderausgaben
Vorsorgepauschale etc. 4500,--
--------
= 14394,--
Das Ergebnis ist das zu versteuernde
Einkommen. (als Beispiel )Auf dieses Ergebnis
wird der entsprechende Steuertarif nach der Einkommen-
steuertabelle ermittelt. Dieser Betrag ist dann zu zahlen
oder wird mit der einbehaltenen Lohnsteuer verrechnet.
Das hat nichts mit dem Eingangssteuerbetrag zu tun.
Wer unter den Eingangssteuerbetrag fällt, braucht überhaupt
keine Eink.Steuer zahlen !
Grüße
abgezogen, sondern auswirken tut sich nur der Differenzbetrag:
Beispiel:
Bruttoarbeitslohn = 20000,-- €
abzüglich z.B. Werbungskosten gesamt 2150,--
abzüglich Pauschale 1044,-- = 1106,-- €
----------
18894,--
abzüglich Sonderausgaben
Vorsorgepauschale etc. 4500,--
--------
= 14394,--
Das Ergebnis ist das zu versteuernde
Einkommen. (als Beispiel )Auf dieses Ergebnis
wird der entsprechende Steuertarif nach der Einkommen-
steuertabelle ermittelt. Dieser Betrag ist dann zu zahlen
oder wird mit der einbehaltenen Lohnsteuer verrechnet.
Das hat nichts mit dem Eingangssteuerbetrag zu tun.
Wer unter den Eingangssteuerbetrag fällt, braucht überhaupt
keine Eink.Steuer zahlen !
Grüße
@larryone oder andere
Laut Deinem Beispiel habe ich jetzt also ein zu versteuerndes Einkommen von 14394 Euro.
Aber was ist nun mit dem steuerlichen Grundfreibetrag in Höhe von 7235 Euro?
Ich dachte, die Rechnung geht so weiter:
14394 - 7235 = 7159 Euro.
Und auf die 7159 Euro muß ich dann Einkommenssteuer zahlen.
Z.B. 30% von 7159 sind 2147,70.
Die 2147,70 werden dann mit der bereits einbehaltenen Lohnsteuer verrechnet. Und somit erhalte ich eine Rückerstattung.
Ist diese Rechnung falsch?
Noch eine Frage hinten dran: Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ich die Vorsorgepauschale ansetzen kann?
Tobshe
Laut Deinem Beispiel habe ich jetzt also ein zu versteuerndes Einkommen von 14394 Euro.
Aber was ist nun mit dem steuerlichen Grundfreibetrag in Höhe von 7235 Euro?
Ich dachte, die Rechnung geht so weiter:
14394 - 7235 = 7159 Euro.
Und auf die 7159 Euro muß ich dann Einkommenssteuer zahlen.
Z.B. 30% von 7159 sind 2147,70.
Die 2147,70 werden dann mit der bereits einbehaltenen Lohnsteuer verrechnet. Und somit erhalte ich eine Rückerstattung.
Ist diese Rechnung falsch?
Noch eine Frage hinten dran: Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ich die Vorsorgepauschale ansetzen kann?
Tobshe
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