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    Zensur bei W:O ?!?! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.03.03 16:53:05 von
    neuester Beitrag 20.03.03 17:23:14 von
    Beiträge: 7
    ID: 710.372
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      schrieb am 20.03.03 16:53:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wieso kommen Threads, die die Demonstrationen gegen den Krieg befürworten (egal ob im sofa oder politik-forum) nicht auf die Startseite von w:o, obwohl es einige davon gibt?

      Wieso kommen Threads in denen die aufrechten Demokraten, die auf einen völkerrechtswidrigen Waffengang am Golf hinweisen, gezielt diffamiert werden sofort auf die Startseite?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 20.03.03 16:55:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      ist mir vorhin auch schon aufgefallen
      Avatar
      schrieb am 20.03.03 16:57:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      mir nicht !
      Avatar
      schrieb am 20.03.03 17:00:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Echt ?


      SPIEGEL ONLINE - 20. März 2003, 4:59
      URL: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,241087,00.html

      Bush und das Völkerrecht
       
      "Ein illegaler Krieg"

      Von Dominik Baur

      Das völkerrechtlich umstrittene Vorgehen gegen den Irak wird für die Supermacht USA kaum Konsequenzen haben. Anders könnte es für willige Mitstreiter wie Polen aussehen. Und selbst dem Bundeskanzler droht Ungemach - wegen "Beihilfe zum Krieg".

      REUTERS
      US-Soldaten stellen sich in Kuweit auf den Krieg einHamburg - Für George W. Bush ist die Situation eindeutig. Ein Krieg gegen den Irak ist nötig - und auch völkerrechtlich legitimiert. Schließlich sieht das im Artikel 2, Absatz 4 der Uno-Charta festgeschriebene Kriegsverbot zwei Ausnahmen vor: Wenn die Kriegshandlungen der Selbstverteidigung dienten oder aber wenn sie zur Wahrung des Weltfriedens eindeutig vom Weltsicherheitsrat abgesegnet wurden. Der US-Präsident sieht sich daher gleich zweimal bestätigt. Zum einen betrachtet er den Feldzug gegen Saddam als Verteidigungskrieg, zum anderen sei er ohnehin durch die Uno-Resolution 1441 ausreichend legitimiert. Der Weltsicherheitsrat sei seinen Verpflichtungen schließlich nicht gerecht geworden, nun würden die Vereinigten Staaten selbst für die Entwaffnung des Irak und einen Regimewechsel in Bagdad Sorge tragen.

      In Deutschland sieht man das größtenteils anders. Bundeskanzler Gerhard Schröder etwa hält den Krieg für "nicht gerechtfertigt", wie er in seiner Fernsehansprache an das deutsche Volk betonte - wenngleich er nicht von einer völkerrechtswidrigen Aktion der USA sprechen wollte. Sein Regierungssprecher Bela Anda wich einer entsprechenden Frage ebenfalls aus: Es sei unseriös, mit "Ja" oder "Nein" zu antworten. Die Zurückhaltung ist verständlich: Für den Kanzler könnte es heikel werden, falls er den Krieg gegen Saddam als völkerrechtswidrig bezeichnen würde. In der Konsequenz dürfte er den USA keine Überflugsrechte gewähren. Die hat Schröder den USA jedoch fest versprochen. Anda: "Es bleibt bei den Zusagen, die der Bundeskanzler schon im November gegeben hat."

      AP
      Präsident Bush bei der Verkündung des Ultimatums: Verstoß gegens Völkerrecht?Andere Politiker in Deutschland sind mit ihrer Antwort eindeutiger: Innenminister Otto Schily bezeichnet den Krieg immerhin als "völkerrechtlich problematisch", der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler schimpft über den "offenen Bruch des Völkerrechts". Auch der saarländische Ministerpräsident Peter Müller ist überzeugt, dass der "Krieg ohne Uno-Mandat nicht geführt werden" darf. "Wenn die Amerikaner das machen, brechen sie das Völkerrecht."

      Der katholische Theologe Hans Küng wirft der US-Regierung vor, sie habe ein "Lügengebäude von Orwellschem Ausmaß aufgebaut, um einen völkerrechtswidrigen und unmoralischen Krieg zu legitimieren". Und ein Hamburger Anwalt hat gar den Kanzler und Außenminister Joschka Fischer bei der Bundesanwaltschaft wegen Beihilfe zu einem Angriffskrieg angezeigt.

      Aber auch ein Großteil der Völkerrechtsexperten - zumindest in Europa - halten von Bushs Kriegsbegründung recht wenig. "Ernsthafte Konsequenzen" wurden dem Irak in der Uno-Resolution 1441 angedroht. Das allerdings ist nach Meinung des Juristen Jörg Arnold vom Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht noch längst keine Kriegsdrohung. Die Resolution habe schließlich nicht festgestellt, dass der Irak den Weltfrieden durch die Produktion von Massenvernichtungswaffen bedrohe und friedliche Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr nicht ausreichten. Nach Kapitel VII der Uno-Charta könne eine Legitimation für militärische Gewalt jedoch nur aus einer solchen Feststellung abgeleitet werden.

      "USA wollen hegemoniale Weltordnung"

      Auch Arnolds Kollege Rüdiger Wolfrum, Direktor am Heidelberger Max-Planck-Institut für Völkerrecht, sieht in "1441" keine Rechtfertigung für den Krieg. Die Formulierung "ernste Konsequenzen" sei viel zu schwammig. Letztendlich müsse der Sicherheitsrat seine Beschlüsse selbst auslegen. Die Mehrheit der Mitglieder habe aber klargemacht, dass die Resolution kein Kriegsmandat beinhalte.

      Der Frankfurter Völkerrechtler Michael Bothe stimmt darin mit den anderen Experten überein - und sieht sogar einen langfristigen Trend bestätigt: "Hier zeigt sich eine Entwicklung, die dahin geht, dass die USA bewusst das Völkerrecht im Sinne einer hegemonialen Weltordnung umgestalten wollen." In ihrer "brutalen Klarheit" seien die Bestrebungen, eine solche Weltordnung zu schaffen, allenfalls mit dem Römischen Reich vergleichbar.

      Nicht nur die Resolution 1441, sondern auch ihre Vorgänger-Dokumente, die Resolutionen 678 und 687, die den Abzug des Irak aus Kuweit und die Vernichtung von Massenvernichtungswaffen gefordert hatten, geben Bush entgegen seiner eigenen Auslegung keinen Freibrief für eine Militäraktion gegen den Irak, meint der Großteil der deutschen Völkerrechtler. Schließlich seien die beiden Resolutionen mit einer klaren Zielsetzung verbunden gewesen. Kuweit sei befreit worden, und auch den Abrüstungsaufforderungen sei Saddam nachgekommen, wenn auch äußerst widerwillig.

      Das Argument der angeblichen Selbstverteidigung lässt Arnold ebenfalls nicht gelten. Die nach Artikel 51 der Uno-Charta erforderlichen Voraussetzungen seien nicht gegeben. Es gebe schließlich keine konkrete Gefahr, dass ein Angriff unmittelbar bevorstehe. Die Internationale Juristen-Kommission in Genf, der 60 Top-Juristen aus aller Welt angehören, fällt dasselbe Urteil. Es gebe keine völkerrechtliche Grundlage für eine Invasion. Der Krieg sei "illegal".

      "Polen dürfte nicht EU-Mitglied werden"

      Ist ein Krieg gegen den Irak völkerrechtswidrig, handelt freilich nicht nur Bush illegal, sondern auch seine "Koalition der Willigen". Anders als die Supermacht USA müssen sich die kleinen Helfer jedoch ernsthaft Gedanken über mögliche Konsequenzen machen, die sich aus ihrer Unterstützung eines Krieges ergeben könnten. Namentlich Polen. 200 Elitesoldaten will das Land an der Seite der amerikanischen Truppen in den Irak schicken.

      Eine Entscheidung, die nach Meinung des Augsburger Völkerrechtler Christoph Vedder bittere Folgen haben könnte. Denn, so Vedder in der "Süddeutschen Zeitung", damit verstößt Polen gegen die Aufnahmekriterien der Europäischen Union. Ein EU-Gipfel machte es 1997 zur Voraussetzung für eine Aufnahme, dass die jeweiligen Regierungen die Grundsätze des Völkerrechts achten und Konflikte auf friedliche Weise austragen. "Polen dürfte jetzt nicht Mitglied der EU werden", meint Vedder.

      Selbst ein entschiedener Kriegsgegner wie der deutsche Bundeskanzler könnte in die Bredouille geraten - vielleicht nicht völker-, aber immerhin verfassungsrechtlich. Schröder wolle bewusst ein Problem aus der öffentlichen Diskussion verbannen, wirft Arnold dem Regierungschef vor: "Das Problem ist die deutsche Unterstützung des Krieges durch die Gewährung von Überflugrechten oder dadurch, dass den USA die Nutzung von Kommandoeinrichtungen auf deutschem Staatsgebiet gestattet wird." Auch die Bereitstellung von Patriot-Abwehrraketen für die Türkei und von Bundeswehrsoldaten für die Awacs-Flugzeuge verstoße gegen die Verfassung. Damit würde das "Aufmarschgebiet Türkei" mit abgesichert.

      "Diese Maßnahmen sind Beihilfe zum Angriffskrieg", konstatiert Arnold. Atikel 26 des Grundgesetzes verbiete das jedoch eindeutig. Zumindest, da sind sich Arnold und Bothe einig, wäre die Zustimmung des Bundestages nötig. Denn das Grundgesetz sieht einen Parlamentsvorbehalt bei allen bewaffneten Streitkräfteeinsätzen vor. "So konsequent der Kanzler auf die Wahrung des Völkerrechts durch die USA bislang geachtet hat", kritisiert Arnold, "so inkonsequent verhält er sich bei der Einhaltung des deutschen Verfassungsrechts. Damit stelle Schröder den rechtsstaatlichen Grundsatz, dass das Recht die Politik zu begrenzen hat, im eigenen Land auf den Kopf. "Seine Devise verkehrt sich zu der Losung: Die Politik geht dem Recht vor."
       
      http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,241087,00.html

      Gruß
      Eustach :D
      (der mal gucken will was jetzt passiert)
      Avatar
      schrieb am 20.03.03 17:06:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Stieber - es kommen nur noch Beiträge zu ausgesuchten Foren auf die Startseite - Politik und Sofa gehören nicht dazu.

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      schrieb am 20.03.03 17:11:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ein feiner Zug.
      Avatar
      schrieb am 20.03.03 17:23:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      @stieber

      Die bemängelten Threads wurden in themenfremden Foren eröffnet und waren daher auf der Startseite sichtbar. Siehe auch #5.

      MfG


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