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    MLP erfindet Leibeigentum neu? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.03.03 14:38:51 von
    neuester Beitrag 01.04.03 19:26:35 von
    Beiträge: 12
    ID: 714.012
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    MLP
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      schrieb am 28.03.03 14:38:51
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      Avatar
      schrieb am 28.03.03 14:47:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      man sollte zwischen Betreuungsprovisionen und Abschlussprovisionen differenzieren....
      Da die Anlagestöcke aufgrund der Verrechnung der Abschlusskosten sowie der miserablen Wertentwicklung ohnehin gering sind, sind die Betreuungsprovisionen klein von höherer Ordnung...
      dass der ausgeschiedene Mitarbeiter keine oder nur sehr wenig "Bepro" bekommt ist nachzuvollziehen...
      auf gar keinen Fall kann sich MLP davor drücken, die Abschlussprovisionen zu bezahlen...
      zwar kann MLP alles in eine unattraktive Verpackung stecken, so schon geschehen...aber davor drücken, kann MLP sich nicht...
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 14:56:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zu MLP kann ich nur folgendes sagen :

      Dieser Verein tarnt sich als Arbeitsgeber für Akademiker.

      Folgender Fall :

      Bei einem Seminar wird den eingeladenen Akademikern angeboten, daß diese als Türklinkenputzer arbeiten sollen. Allerdings mit voller Abwälzung des unternehmerischen Risikos auf den "Subunternehmer". MLP ist ein runtergekommer Versicherungsverein nach Drückermarnier. Wie kann man bloß von so etwas Aktien kaufen ? Die machen nichts außer den Leuten Zeit stehlen und Ihre Mitarbeiter bescheißen. Insofern paßt die Story zu diesem drittklassigen Bescheißverein.

      stevee
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 14:56:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nach meiner Meinung ist die Sache Sonnenklar, Es ist keine Bestandsprovision, sondern eine Abschlussprovision - die steht ihm zu, wenn auch erst später.
      Nach meiner Kenntnis gibt es bei MLP Leben und KV Null Bestandsprovision (zumindest für die Berater)
      Klare Sach - .... ist Anwalts Liebling
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 15:06:58
      !
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      schrieb am 29.03.03 11:57:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ furchtloserschwabe

      gruess dich!
      meines wissens nach ist die "betreuungsprovision" bei mlp nur eine gestreckte abschlussprov. sie bezieht sich nicht auf den anlagestock sondern die wertungssumme. ergo darf mlp diesen teil dem berater eigentlich nicht vorenthalten. das ist aber alles andere als juristisch gesichert sondern nur meine meinung.
      allgemein wird bestandsprov. bei lv auch auf die beitraege gezahlt ( z.b. 1,5% der jahresbeitraege). soetwas gibt es bei mlp aber nicht, weder im lv noch im kv bereich. jedenfalls nicht fuer die berater. was bzw. wieviel bestandsprov. die ag bekommt ist nicht offiziel bekannt. duerfte sich aber zumindest bei kv im bereich 2% liegen.

      diceman
      Avatar
      schrieb am 30.03.03 17:53:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo erstmal,
      bin (aktiv) neu hier und sehr interessiert an der Aussage von internaschatten #1.
      Habe auch den "neuen" Mitarbeitervertrag unterschrieben...
      Welche Quellen hast Du - internaschatten -, dass die Neu-Regelung tatsächlich angewandt wird? So wie du es beschreibst, hört sich das doch eher an, als hätten einige entfernt Verwandte davon mal was über ein paar Ecken gehört...
      Gibt es bereits mit "neuem" Vertrag ausgeschiedene Mitarbeiter, die das bestätigen können?
      Könnte mir sehr gut vorstellen, dass diese Info viele MLP-Berater zum kurzfristigen Nachdenken anregen wird.
      Avatar
      schrieb am 31.03.03 21:46:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      @all

      Hier mal die Auflösung für alle

      Bei MLP wird die Fopo über 6 Jahre verprovisioniert.
      Der Berater hat Anspruch auf eine Abschlussprovision und 5 Folgeprovisionen.
      Als Bestandsprovision/Betreuungsprovision erhält er einen kleinen Teil des tatsächlichen Fopo-Bestandes.

      Bei der KV und der Riester Rente erhält der Berater eine Abschlussprovision und dann über einige Jahre eine "Betreuungsprovision". Die steht einem ausgeschiedenen Berater nicht mehr zu!!

      So, alles nachzulesen in der Provisionsordnung!

      Eine Bitte an Internaschatten:
      Hör auf hier einen solchen Unsinn zu posten. Du solltest dich nicht Schatten sondern Schwarzes Loch nennen!

      Gruss
      LM
      Avatar
      schrieb am 31.03.03 23:12:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich wunderte mich schon, warum internaschatten sich in einem anderen Posting austobte, anstatt seine "Es-begab-sich-im-Frühjahr-2001"-Geschichte vehement zu untermauern...
      Avatar
      schrieb am 01.04.03 10:10:28
      !
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      Avatar
      schrieb am 01.04.03 12:49:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ Schatten
      Wieso ist Deine Frage noch nicht beantwortet?
      Deiner Meinung nach ergibt sich aus der Provisionsordnung, dass die gestreckt ausgezahlte Abschlußprovision eine Bestandsprovision ist. Und daher suchst Du Rechtsbeistand um Dich gegen die Konsequenzen zu wehren.
      Manni ist hierauf eingegangen und klargestellt, die von Dir angesprochenen Provisionen seien Abschlußprovisionen und würden auch nirgendwo anders bezeichnet. (=> Dann braucht der angehende Ex-Mlpler zumindest für diesen Punkt keinen besonders guten Rechtsanwalt, da der Vertrag wohl eindeutig ist.)
      Ist Mannis Aussage falsch? Kannst Du wortwörtlich zitieren, was im Zusammenhang mit der FoPo als Bestandsprovision und was als Abschlußprovision bezeichnet wird?
      Avatar
      schrieb am 01.04.03 19:26:35
      Beitrag Nr. 12 ()
      @all
      noch mal für alle

      Die Fopo Provisionen und die 5 Folgen werden auch dem ausgeschiedenen MA weiter ausbezahlt. Sie sind eine zeitlich gestreckte Abschlussprovision!!

      Die 0,1% Bestandsprov aus dem Anlagestock sind genau wie die Folgen der KV-Provision eine "BETREUUNGSPROVISION"
      Die werden 75/25 aufgeteilt (AG/neuer MA) und von denen erhält der ausgeschiedene MA nichts.

      Hoffe alle Unklarheiten sind damit beantwortet.

      Gruss
      Manni


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