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    Ausländerkriminalität - ein deutsches Tabuthema (Seite 475)

    eröffnet am 14.04.03 14:14:49 von
    neuester Beitrag 09.04.24 15:47:16 von
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      schrieb am 11.09.07 15:03:51
      Beitrag Nr. 3.600 ()
      http://www.ad-hoc-news.de/Aktuelle-Nachrichten/de/13215777/3…

      11.09.2007

      35-Jähriger geht mit Kettensäge auf seinen Nachbarn los


      Mit einer Kettensäge hat ein 35-jähriger in München seinen Nachbarn bedroht. Nach Angaben der Polizei vom Dienstag hatten die beiden seit längerer Zeit Streit. Der 34-jährige Türke gab an, am Montag den gemeinsamen Hausgang geputzt zu haben. Dann habe er bei seinem italienischen Nachbarn geklingelt, um endlich Frieden mit ihm zu schließen. Dieser sei jedoch mit einer laufenden Kettensäge aus seiner Wohnung gekommen, die er auf Brusthöhe hielt.

      München (ddp-bay). Mit einer Kettensäge hat ein 35-jähriger in München seinen Nachbarn bedroht. Nach Angaben der Polizei vom Dienstag hatten die beiden seit längerer Zeit Streit. Der 34-jährige Türke gab an, am Montag den gemeinsamen Hausgang geputzt zu haben. Dann habe er bei seinem italienischen Nachbarn geklingelt, um endlich Frieden mit ihm zu schließen. Dieser sei jedoch mit einer laufenden Kettensäge aus seiner Wohnung gekommen, die er auf Brusthöhe hielt. Bei dem Versuch, dem 35-Jährigen das Werkzeug aus der Hand zu nehmen, habe er sich an den Händen verletzt. Als es ihm schließlich gelang, die Kettensäge an sich zu nehmen, sei er auf die Straße gelaufen. Dort sei er auf eine Taxifahrerin getroffen, die die Polizei alarmierte. Der Italiener wurde in seiner Wohnung festgenommen.

      ---
      Da fällt einem nichts mehr ein...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 11.09.07 10:41:30
      Beitrag Nr. 3.599 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.522.165 von Peter_Pan.com am 11.09.07 09:45:48Meldung von heute zur getöteten Hannah (14 J.) aus Bonn:

      Erste heiße Spur im Mordfall Hannah. Ein Zeuge meldete sich am Montag beim EXPRESS. Er gab an, sie am Tatabend um halb neun auf der Schnellstraßenbrücke der B 42 gesehen zu haben, nur wenige Minuten, nachdem sie in „Oberdollendorf Nord“ aus der Linie 66 gestiegen war. „In ihrer Nähe waren zwei junge Männer, die sie von hinten anmachten.“ Die Polizei bestätigt die Aussage des Zeugen.

      Hannah (14) wurde ermordet.
      Foto: Polizei So hat sich die Begegnung nach Aussage von Hermann K. (Name geändert) mit Hannah am Mittwochabend, 29.8. 2007, abgespielt: Es ist zwischen 20:29 Uhr und 20:34 Uhr. Hermann K. läuft mit seinem Hund Richtung Haltestelle „Oberdollendorf Nord“. Er hat soeben das Autohaus passiert, auf dessen Gelände Hannah fünf Tage später gefunden wird. Er will seine Bahn um 20:34 Uhr Richtung Bad Honnef bekommen. Auf der Brücke über die B 42 fällt ihm ein junges, blondes Mädchen auf. Im Abstand von einem Meter folgen ihr zwei südländisch aussehende junge Männer. Sie sind ungefähr 18 bis 25 Jahre alt. Der Hund von Hermann K. springt an dem Mädchen hoch. K. pfeift ihn zurück, sagt dem Mädchen noch „Der tut nichts“, um ihr die Angst vor dem Tier zu nehmen.

      Hannah fühlte sich nicht von dem Hund bedrängt. Ihr machen die beiden aufdringlichen Männer Sorgen. Hermann K. beobachtet, wie einer von ihnen mit dem Handy telefoniert, der andere will sich von dem Mädchen eine Zigarette schnorren. Beide laufen dicht hinter ihr her. „Sie sah ziemlich genervt von den Typen aus“, sagte der Zeuge gegenüber EXPRESS. K. sieht die Situation als nicht so bedrohlich an, als dass er eingreifen müsste. Er will um 20:34 Uhr seine Bahn Richtung Bad Honnef kriegen und geht deshalb schnell weiter.

      Was er zu diesem Zeitpunkt nicht ahnen konnte: Das Mädchen ist wenig später tot, die beiden Männer sind mit hoher Wahrscheinlichkeit ihre Mörder. Haben sie das Mädchen erstochen? Haben sie danach die Schülerin ins Gebüsch geworfen? Hermann K. ist jedenfalls sicher: „Ich habe Hannah als Letzter lebend gesehen.“

      Durch die Aussage , die K. auch der Polizei zu Protokoll gab, gelangten erstmals Einzelheiten über die Zeit kurz vor Hannahs Tod ans Tageslicht. Dass die Polizei nach den beiden Männern fahndet, von denen schon Phantombilder existieren sollen, dazu wollte sie gestern keine Stellung nehmen. „Zum jetzigen Ermittlungsstand geben wir keine Auskünfte“, so Polizeiprecher Frank Piontek gegenüber EXPRESS.
      Avatar
      schrieb am 11.09.07 09:45:48
      Beitrag Nr. 3.598 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.482.337 von CaptainFutures am 09.09.07 11:53:21man stelle sich mal das Geschrei quer durch die Republik vor wenn das "Deutsche" gewesen wären, der Holocaust wäre wieder auferstanden. Aber bei Moslems ist das ja ganz normal ..... :(
      Avatar
      schrieb am 10.09.07 21:20:35
      Beitrag Nr. 3.597 ()
      Zum Thema Körting und Ausweisung gehört leider auch die Kehrseite der Medaille:

      http://www.politicallyincorrect.de/2007/09/liefert-berlin-ir…

      :confused:
      Der Grund für die Ausweisung ist mir nicht bekannt.
      Avatar
      schrieb am 10.09.07 20:29:52
      Beitrag Nr. 3.596 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.509.196 von hasenbrot am 10.09.07 20:09:52Doch gibt es. Wenn auch in Maßen.

      Yakup T., der Hassprediger aus der Mevlanamoschee soll den Behörden allerdings durch freiwillige Ausreise zuvor gekommen sein.


      Körting ist auch allgemein nicht so blind, wie es ein rot-roter Senat aus der Ferne vermuten lässt. Immerhin stellt er sich beim Thema innere Sicherheit gern mal hinter Schäuble wenn der aus der Spur gallopiert.

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      schrieb am 10.09.07 20:17:29
      Beitrag Nr. 3.595 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.508.631 von Birk35 am 10.09.07 19:52:33Sofortige Abschiebung nur bei Straftaten, die ausschließlich von Ausländern begangen werden können, wie Passvergehen, Asylbetrug oder ahnliches.

      Bei gewöhnlicher Kriminalität ist Straferlass in den Heimatländern nicht selten. Also immer schön der Reihe nach: verhaften, bestrafen und anschließend wenn möglich abschieben.


      Straferlass bei Rückkehr in das Heimatland nur für bereits eingebürgerte Kriminelle.
      Avatar
      schrieb am 10.09.07 20:09:52
      Beitrag Nr. 3.594 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.508.631 von Birk35 am 10.09.07 19:52:33Gibt es in Berlin überhaupt Abschiebungen?
      Avatar
      schrieb am 10.09.07 19:52:33
      Beitrag Nr. 3.593 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.507.343 von Tutnix am 10.09.07 19:00:41Bei wieviel Jahren Haft wird abgeschoben?
      Avatar
      schrieb am 10.09.07 19:08:07
      Beitrag Nr. 3.592 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.356.377 von shitpalaver am 31.08.07 15:00:21
      n der Türkei ausgeführt kräht kein hahn danach,da man das opfer noch in deutschland vermutet.

      Es soll auch nicht vorzeitig bekannt werden, damit die Stütze weiter gezahlt wird.
      Avatar
      schrieb am 10.09.07 19:00:41
      Beitrag Nr. 3.591 ()
      Für die Haupttäter hätte ich mir auch ´n Häppchen mehr als 3 1/2 Jahre ohne Bewährung vorstellen können. Aber man ist ja schon dankbar, dass durch das Medienecho auf diese Tat, der türkisch arabische Täterkreis sanktionslos hervor gehoben werden darf.


      Haftstrafen für Schulhofschläger von Lichtenrade ts

      In einem unfassbaren Gewaltexzess haben vier Jugendliche auf dem Hof einer Berliner Schule einen Polizisten krankenhausreif geschlagen, der einen Streit unter Schülern schlichten wollte. Jetzt wurden die Täter verurteilt.





      Der Beamte und Elternvertreter wollte schlichten. „Aufhören, Polizei“, rief er. Da aber brach am Rande der Schulparty ein Gewaltexzess gegen den 42-jährigen Kriminalhauptkommissar los. Vier Jugendliche schlugen ihn vor dem Georg-Büchner-Gymnasium in Lichtenrade mit Fäusten, Gürteln und einer zwei Meter langen Eisenstange krankenhausreif. „Die Angeklagten haben aus dem Stand heraus eine unfassbare Tat begangen“, hieß es gestern Abend im Urteil am Berliner Landgericht.

      Auf Bewährungsstrafen hatten die Verteidiger gehofft. Dafür aber sahen die Jugendrichter im Falle von drei der insgesamt fünf Angeklagten keinen Raum. Gegen zwei 16- und 17-Jährige ergingen jeweils drei Jahre und sechs Monate Haft. Eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und elf Monaten wurde gegen einen weiteren 17-Jährigen verhängt. Mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren kam ein 18-Jähriger davon. Alle vier Jugendlichen wurden der gefährliche Körperverletzung schuldig gesprochen, einer zudem des versuchten Totschlags. Mit einem Freispruch endete der Prozess für einen 15-jährigen Schüler.

      Die Freunde türkischer und arabischer Herkunft waren am Abend des 19. Januar als Schulfremde vor dem Gymnasium aufgetaucht. Sie wollten zum Fest. „Dieses alte Gesellschaftsspiel Tür-Überwinden durch Jugendliche“, beschrieb es einer der Verteidiger am Rande des nicht öffentlichen Prozesses. Als Ordner eingesetzte Abiturienten verwehrten ihnen aber den Einlass. Daraufhin griffen die Angeklagten zunächst verbal an, schließlich schlug einer von ihnen zu. Das sah Polizist Michael M., der als Elternvertreter in der Schule war. Als er sich einmischte und als Polizeibeamter zu erkennen gab, sei es zu einer „situativen Richtungsänderung“ gekommen, wie einer der Anwälte es formulierte.

      Alle vier Verurteilten beteiligten sich nach Auffassung des Gerichts an dem ersten Angriff. Sie traten den Polizisten in Zivil, wickelten sich Gürtel um die Hände und droschen mit der Schnalle zu. Michael M. ging zu Boden. Einer der Jugendlichen ergriff nun eine schwere Eisenstange und schlug damit nach Überzeugung der Richter wahllos zu. Mit schweren Verletzungen im Gesicht und am Arm schleppte sich der Beamte in Richtung Eingang. Zwei der Angeklagten aber folgten ihm. Als ein 17-Jähriger erneut die wuchtige Stange hob, zog Michael M. geistesgegenwärtig das Pfefferspray aus seiner Tasche und rettete sich so vor weiteren Schlägen.

      „Den haben wir richtig fertiggemacht“, sollen die Täter gefeixt haben, als man sie wenig später aufgriff. Das klingt verroht. Bei solchen Bemerkungen liegt der Schluss nahe, dass es sich um notorische Schläger handeln könnte. Doch das Gegenteil sei der Fall, erklärten die Verteidiger. „Es sind keine Jugendlichen, die aufgefallen sind vorher durch ein dissoziales Verhalten“, sagte Anwalt Herbert Hedrich. Alle hätten eine „ausgezeichnete Schulbildung“, würden aus guten familiären Verhältnissen stammen.

      Wie aber konnte es zu der Gewalt kommen? Auf der Suche nach Antworten soll ein Gutachter in der Verhandlung auch auf Studien verwiesen haben. Gewalt durch „normale, integrierte Jugendliche“ sei ein Phänomen unserer Zeit, wurde der Sachverständige zitiert. Sie würden in einer „Nachmittagsgesellschaft“ leben, sich allein miteinander beschäftigen und parallele Werte entwickeln. Auch von einer „völlig verschobenen Werteordnung“ bezogen auf die Anwendung von Gewalt zur Konfliktlösung war die Rede.

      Michael M. leidet bis heute unter den Folgen der Verletzungen. Seine Sehkraft ist noch immer beeinträchtigt. Er saß nicht mit im Saal, als das Urteil verkündet wurde. Über seinen Anwalt aber kam eine Botschaft an die Öffentlichkeit: „Meinem Mandanten ist wichtig, dass die Diskussion um Jugendgewalt weitergeht.“
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