checkAd

    Was muss ich beim Finanzamt angeben zwecks Aktienkauf ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.06.03 15:06:37 von
    neuester Beitrag 14.06.03 18:42:10 von
    Beiträge: 7
    ID: 742.244
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 922
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 12.06.03 15:06:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo !
      Will mir ein Depot eröffnen und mir ein paar Aktien kaufen .Nun wollte ich wissen ,wenn ich mir Aktien zulege und ich nicht mehr wie 500 Euro Spekulationsgewinne machen würde ,muss ich beim Finanzamt mein Depot angeben .Oder erst wenn Spekulationsgewinne anfallen.
      Avatar
      schrieb am 12.06.03 15:10:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Spek über 500 sind meldepflichtig nicht das Depot!
      Avatar
      schrieb am 12.06.03 15:34:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Falls über der Grenze: eintragen in Anlage SO, Private Veräußerungsgeschäfte.

      Tera
      Avatar
      schrieb am 12.06.03 15:47:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      vielen Dank !!!!!!!:)
      Avatar
      schrieb am 12.06.03 16:57:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Gewinn von 500€ ist nicht meldepflichtig.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      4,4400EUR +11,84 %
      Die nächste 700% NASDAQ-Crypto-Chance? mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 14.06.03 17:06:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      für alle aktien innerhalb jahresfrist:
      1. ist gewinn aller aktien zusammen in 2002 unter 499,99€
      brauch ich nichts angeben - keine einzelwerte
      2. ist der gewinn über 499,99€, muss ich alle käufe und verkäufe auflisten
      3. verluste kann ich vortagen lassen in 2003
      4. gesamtgewinn : 2, dies wird dem zu versteuernden einkommen zugerechnet
      und dann versteuert
      5. aktien, die in 2002 verkauft und länger als 1 jahr gehalten wurden, brauch ich nicht auflisten
      6. kann ich den verlust bei aktien, die länger als ein jahr gehalten sind, auflisten
      und vortragen lassen oder entfallen die völlig (weil über 1 jahr gehalten)??
      7. druckt ihr fürs finanzamt die käufe und verkäufe über den broker (z.B.comdirekt) aus
      oder listet ihr alle transaktionen, die ihr angeben müsst in einer liste (z.B. excel) auf ???

      sind 1. bis 5. korrekt ??
      für 6. und 7. hätte ich gern hilfe

      danke paulmc
      Avatar
      schrieb am 14.06.03 18:42:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zu #6
      Nr. 1: Die Freigrenze beträgt 512 EUR.
      Nr. 2: Auch wenn die Freigrenze von 512 EUR überschritten wird, sind nicht sämtliche Käufe und Verkäufe aufzulisten, sondern nur diejenigen, bei denen der Abstand bis zu 1 Jahr beträgt. Alle anderen Verkäufe sind steuerlich uninteressant.
      Nr. 3: Wenn unterm Strich ein Verlust resultiert, kann dieser vorgetragen werden.
      Nr. 4. Ja.
      Nr. 5: Ja.
      Nr. 6: Verlust ist steuerlich uninteressant. Auflisten bringt daher nichts.
      Nr. 7: Das Finanzamt kann auch die Vorlage der Originalbelege fordern. (Muss aber nicht).


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Was muss ich beim Finanzamt angeben zwecks Aktienkauf ?