Was muss ich beim Finanzamt angeben zwecks Aktienkauf ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.06.03 15:06:37 von
neuester Beitrag 14.06.03 18:42:10 von
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Hallo !
Will mir ein Depot eröffnen und mir ein paar Aktien kaufen .Nun wollte ich wissen ,wenn ich mir Aktien zulege und ich nicht mehr wie 500 Euro Spekulationsgewinne machen würde ,muss ich beim Finanzamt mein Depot angeben .Oder erst wenn Spekulationsgewinne anfallen.
Will mir ein Depot eröffnen und mir ein paar Aktien kaufen .Nun wollte ich wissen ,wenn ich mir Aktien zulege und ich nicht mehr wie 500 Euro Spekulationsgewinne machen würde ,muss ich beim Finanzamt mein Depot angeben .Oder erst wenn Spekulationsgewinne anfallen.
Spek über 500 sind meldepflichtig nicht das Depot!
Falls über der Grenze: eintragen in Anlage SO, Private Veräußerungsgeschäfte.
Tera
Tera
vielen Dank !!!!!!!
Gewinn von 500€ ist nicht meldepflichtig.
für alle aktien innerhalb jahresfrist:
1. ist gewinn aller aktien zusammen in 2002 unter 499,99€
brauch ich nichts angeben - keine einzelwerte
2. ist der gewinn über 499,99€, muss ich alle käufe und verkäufe auflisten
3. verluste kann ich vortagen lassen in 2003
4. gesamtgewinn : 2, dies wird dem zu versteuernden einkommen zugerechnet
und dann versteuert
5. aktien, die in 2002 verkauft und länger als 1 jahr gehalten wurden, brauch ich nicht auflisten
6. kann ich den verlust bei aktien, die länger als ein jahr gehalten sind, auflisten
und vortragen lassen oder entfallen die völlig (weil über 1 jahr gehalten)??
7. druckt ihr fürs finanzamt die käufe und verkäufe über den broker (z.B.comdirekt) aus
oder listet ihr alle transaktionen, die ihr angeben müsst in einer liste (z.B. excel) auf ???
sind 1. bis 5. korrekt ??
für 6. und 7. hätte ich gern hilfe
danke paulmc
1. ist gewinn aller aktien zusammen in 2002 unter 499,99€
brauch ich nichts angeben - keine einzelwerte
2. ist der gewinn über 499,99€, muss ich alle käufe und verkäufe auflisten
3. verluste kann ich vortagen lassen in 2003
4. gesamtgewinn : 2, dies wird dem zu versteuernden einkommen zugerechnet
und dann versteuert
5. aktien, die in 2002 verkauft und länger als 1 jahr gehalten wurden, brauch ich nicht auflisten
6. kann ich den verlust bei aktien, die länger als ein jahr gehalten sind, auflisten
und vortragen lassen oder entfallen die völlig (weil über 1 jahr gehalten)??
7. druckt ihr fürs finanzamt die käufe und verkäufe über den broker (z.B.comdirekt) aus
oder listet ihr alle transaktionen, die ihr angeben müsst in einer liste (z.B. excel) auf ???
sind 1. bis 5. korrekt ??
für 6. und 7. hätte ich gern hilfe
danke paulmc
Zu #6
Nr. 1: Die Freigrenze beträgt 512 EUR.
Nr. 2: Auch wenn die Freigrenze von 512 EUR überschritten wird, sind nicht sämtliche Käufe und Verkäufe aufzulisten, sondern nur diejenigen, bei denen der Abstand bis zu 1 Jahr beträgt. Alle anderen Verkäufe sind steuerlich uninteressant.
Nr. 3: Wenn unterm Strich ein Verlust resultiert, kann dieser vorgetragen werden.
Nr. 4. Ja.
Nr. 5: Ja.
Nr. 6: Verlust ist steuerlich uninteressant. Auflisten bringt daher nichts.
Nr. 7: Das Finanzamt kann auch die Vorlage der Originalbelege fordern. (Muss aber nicht).
Nr. 1: Die Freigrenze beträgt 512 EUR.
Nr. 2: Auch wenn die Freigrenze von 512 EUR überschritten wird, sind nicht sämtliche Käufe und Verkäufe aufzulisten, sondern nur diejenigen, bei denen der Abstand bis zu 1 Jahr beträgt. Alle anderen Verkäufe sind steuerlich uninteressant.
Nr. 3: Wenn unterm Strich ein Verlust resultiert, kann dieser vorgetragen werden.
Nr. 4. Ja.
Nr. 5: Ja.
Nr. 6: Verlust ist steuerlich uninteressant. Auflisten bringt daher nichts.
Nr. 7: Das Finanzamt kann auch die Vorlage der Originalbelege fordern. (Muss aber nicht).
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