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    Einkommensteuer 2002; geringfügiges Beschäftigungsverhäjtnis - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.06.03 21:57:23 von
    neuester Beitrag 20.06.03 08:47:37 von
    Beiträge: 6
    ID: 745.011
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      Avatar
      schrieb am 19.06.03 21:57:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      ich habe da ein kleines Problem.

      Ich bin voll berufstätig und meine Frau hat für 2002 eine Freistellungsbescheinigung vom FA für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis bis 325 €.


      Meine Frage: Müssen wir für das Einkommen meiner Frau steuern zahlen ?

      Kennt sich hier vielleicht jemand aus ?

      Danke für Eure hilfe.
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 22:14:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      :confused:

      Freistellung

      sagt doch schon alles aus

      :cool: zanker
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 22:20:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mensch junge

      es zählt das was auf der Lohnsteuerkarte deiner Frau steht

      ;) zanker
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 23:07:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo @Einstein 70

      Steuern sind für das Einkommen Deiner Frau aus dem EUR 325,00 Beschäftigungsverhältnis dann zu zahlen, wenn Deine Frau noch weitere positive Einkünfte hat (die Einkünfte aus dem EUR 400,00 Beschäftigungsverhältnis ab dem 1. April 2003 zählen nicht dazu).

      Sofern keine weiteren Einkünfte im Jahr für Deine Frau anfallen, sind auf die obigen Einkünfte keine Steuern zu zahlen.

      Tja, so ist das.

      Gruß
      Pewastb:)
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 23:11:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nachsatz

      Der Einwurf mit dem EUR 400,00 Beschäftigungsverhältnis ab dem 1. April 2003 gilt für 2003 !

      Gruß
      Pewastb:) :)

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      Avatar
      schrieb am 20.06.03 08:47:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Vielen Dank an Euch.

      :)


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