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    Frage: Mann privat KV-versichert, Frau & Kind gesetzlich. Und nun ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.06.03 09:37:06 von
    neuester Beitrag 24.06.03 09:22:14 von
    Beiträge: 24
    ID: 745.771
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      schrieb am 23.06.03 09:37:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      ... bekommt die Frau einen Brief von ihrer Krankenversicherung, sie möge doch bitte das Einkommen ihres Mannes angeben und wo dieser denn privat versichert sei, von wegen dem gerechten Lastenausgleich und so! ;)

      Was machen die beiden denn am besten mit dem Schreiben?

      Danke für Eure Meinung!

      ge4teilter
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 09:40:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wie ist denn das eigentlich?
      Muss das Kind in dem Fall nicht auch privat versichert werden?

      Mir blüht irgendwann wohl das gleiche :cry:
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 09:44:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Moin 4rer,versichere Deine Frau und die Kids am besten auch privat.Aus steuerlicher Sicht ist die Mehrbelastung minimal,aus Leistungssicht,die Leistung maximal.
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 09:51:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      #V-12

      Was heisst aus steuerlicher Sicht?

      Wie ist das denn bei mir? Ich bin als angestellter
      Großverdiener privat Versichert?
      Da ist es doch schweineteuer Kind und Kegel mitzuversichern, oder?
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 09:56:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Sicher,die Kosten setzt Du doch aber letztlich von der Steuerlast ab,insofern halt nicht mehr ganz so teuer.

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      schrieb am 23.06.03 10:00:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bei der gesetzlichen sind die Kinder mitversichert, bei der privaten kostet ein Kind derzeit ca. € 100.- im Monat.

      Soviel ich weiß ist entscheidend, wo das Kind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Wenn jeder 0,5 hat - tja, da hab ich keine Ahnung, wie es dann ist.

      @ge4teilter: Der Mann soll sich mal bei seinem Versicherungsvertreter erkundigen, ob es hier - in seienm speziellen Fall - einen Lastenausgleich gibt. Vorher würde ich erst mal nichts angeben.
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 10:26:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Da gab es mal vor ca. vier Wochen ein Urteil aus Karlsruhe vom BVerG.
      Eine Familie (Mann privat, Frau gesetzlich) wollte durchsetzen, daß ihr Kind auch gestzlich (d.h. kostenlos) bei der Frau mitversichert werden kann. Begründung: Wenn sin in wilder Ehe zusammenleben würde, könnte das Kind auch bei der Mutter kostenlos mitversichert werden, die Richter haben die Argumention verworfen und die jetzige Praxis (Kind muß in so `ner Konstellation IMMER extra privat verscihert werden) für Ok erklärt. Jegliche andere Rechtssprechung hätte übrigens dazu geführt, daß auf einen Schlag rund 300.000 Kinder kostenlos bei den Gesetzlichen gelandet wären.
      Ist im Prinzip ja auch das Einzige Argument dafür in jungen Jahren bei der gestzlichen zu bleiben, die kostenlose Familienmitversicherung. In jungen Jahren sparen als Privatversicherer und dann den Nachwuchs der Allgemeinheit aufdrücken finde ich schon fast asozial
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 10:35:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Tja, was sag´ ich denn nun meinen Freunden? Wegschmeissen, den Wisch, oder was?
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 10:36:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      GoodJob .... den Tip mit dem Versicherungsmann werde ich mal weitergeben. Obwohl .... neutral ist der ja auch nicht!
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 10:37:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      #5 V-8: Die haben hab´ aber nix mehr von der Steuer abzusetzen. ;)
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 10:38:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      Es gibt da schon eine gewisse Auskunftspflicht.;)
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 10:42:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      meine frau hat auch so ein schreiben bekommen.

      hab´s ersma in die tonne geklopft :mad:

      schaun mer ma :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 10:48:48
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ge4teilter,
      wegwerfen nützt wohl nichts... bei uns haben sie solange nachgehakt und mit kündigung der familienversicherung gedroht, bis wir alles angegeben haben, mit dem ergebnis, dass die kinder dann privat versichert wurden.:( das ist unglaublich teuer und umständlich, da viele kleine rechnungen zusammenkommen (hier eine `U`, da eine impfung), für die man in vorkasse tritt. wir konnten von glück sagen, dass man uns aus kulanzgründen die nachforderung für die vorjahre erlassen hat. ich würde mich aus freien stücken nie privat krankenversichern, weil es kaum möglich ist, wieder in die gesetzliche kv zurückzukommen (z.b. bei arbeitslosigkeit kann der bisherige mehrverdiener zurück, bei scheidung die privat versicherten kinder).
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 10:59:58
      Beitrag Nr. 14 ()
      max,

      wann war´n das ungefähr?
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 11:00:54
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ cabinda: genauso soll´s ja nicht laufen! :(
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 11:05:36
      Beitrag Nr. 16 ()
      müßte lügen :rolleyes:

      ca. 4- 6 wochen
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 11:07:15
      Beitrag Nr. 17 ()
      ach........ muß dazu sagen, meine frau hat dann die kasse gewechselt :D weil sowieso zu teuer :mad:
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 17:14:07
      Beitrag Nr. 18 ()
      Inwiefern muss man alles drumherum, Frau und Kind privat mitversichern, wenn Frau genauso arbeiten geht und in die gesetzliche einzahlt?

      Das würde mich jetzt aber mal ganz stark interessieren!
      Gilt das für verheiratet oder für zusammenlebende?
      Ich weis es nicht!
      Nein, ich habe niemandem einen Braten in die Röhre geschoben;)

      VMK
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 17:19:17
      Beitrag Nr. 19 ()
      ...das Kind muss bei dem mitversichert werden, der mehr verdient. Über kurz oder lang werdet Ihr die Angaben machen müssen und wenn Ihr falsche Angaben macht, dann ist das letztlich Betrug und kann dann eben auch noch teurer werden.
      Eigentlich freut es mich als Beitragszahler, dass die Versicherungen endlich mal auch in dieser Richtung forschen, man kommt sich ja blöd vor, wenn man als einziger für sein Kind bezahlt.
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 22:44:44
      Beitrag Nr. 20 ()
      Naja, ich finde es nicht OK, dass die Mitglieder der privaten Versicherungen nun mit dafür aufkommen sollen, dass das gesetzliche Gesundheitssystem marode ist.

      Wenn ein Mann gesetzlich versichert ist, die Frau nicht arbeitet, dann zahlt er je nach Einkommen einen Beitrag und seine Familie mit ihm versichert.

      Wenn jetzt beispielsweise der Mann privat und die Frau gesetzlich versichert ist, und sie das gleiche Einkommen hat wie der Mann in obigem Beispiel, dann zahlt sie genausoviel Beitrag für die gesetzliche KV obwohl sogar einer weniger zum Arzt rennt - der Mann ist ja privat. Und nun sollen die Kinder auch noch privat versichert werden ...

      Tja, das marode System wird mit aller Gewalt hochgehalten obwohl allen längst klar ist, dass es in Kürze zusammenbricht, wenn nicht schnellstens eine Reform eingeleitet wird.

      Ich weiß bei dem in #7 genannten Urteil übrigens nicht, bei wem das Kind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen war - weiß hier jemand genaueres?
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 23:17:25
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ich hab nochmal durchgelesen und verstanden!
      Letztendlich erkaufst du deinem Kind ja auch bessere Versorgung, da die gesetzliche mittlerweile auch ergänzt werden muss, wenn du nicht beizahlen willst!
      An sich sind unterm Strich 100E erträglich!
      Die Frage ist, was passiert bei Drillingen?????

      Ich bin schon ruhig!!!! :laugh::laugh:

      VMK ;)
      Avatar
      schrieb am 24.06.03 00:32:24
      Beitrag Nr. 22 ()
      @crissie

      Bei Drillingen nur einen versichern, darfst natürlich auch immer nur mit einem zum Arzt gehen damit es nicht auffällt.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 24.06.03 08:51:25
      Beitrag Nr. 23 ()
      #22: :laugh: :laugh: :laugh:

      Nochmal zum Thema: Inzwischen habe ich mir sagen lassen, daß die Regel "Kind mitversichern beim privat Versicherten" angeblich nur gilt bei a. Verheirateten und b. eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften

      Kann das sein?

      g4
      Avatar
      schrieb am 24.06.03 09:22:14
      Beitrag Nr. 24 ()
      #23

      Da kann man nur sagen: Don`t marry, be happy :D :D :D


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