Aktienanleihen wie steuerlich zu behandeln - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.06.03 15:40:42 von
neuester Beitrag 29.06.03 10:54:17 von
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Hallo,
ich habe in 02 2 Aktienanleihen WKN 802666 (telekom 15% über Commerzbank und 734454) mit Verlust nach Zins bei der Steuer angegeben.
Ist dieser Verlust direkt beim Einkommen absetzbar weil negative Einnahme aus Kapitalerträgen (Stichwort Finanzinnovation)? (Ich meine ja, Finanzamt nein)
oder ist es steuerlich ein Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften und wenn das, wie lange (Jahre) können diese mit Gewinnen aus der Vergangenheit verrechnet werden.
Eine weitere Frage: Ausbildungsfreibträge bei auswärtiger Unterbringung von Kindern in Ausbildung. Ich habe ein altes Steuerbuch von 99, da steht in diesem Fall 4800DM Freibetrag. Das Finanzamt hat nur 1800DM (924€) anerkannt.
Hat jemand die aktuellen Sätze parat?
Danke
Bankert
ich habe in 02 2 Aktienanleihen WKN 802666 (telekom 15% über Commerzbank und 734454) mit Verlust nach Zins bei der Steuer angegeben.
Ist dieser Verlust direkt beim Einkommen absetzbar weil negative Einnahme aus Kapitalerträgen (Stichwort Finanzinnovation)? (Ich meine ja, Finanzamt nein)
oder ist es steuerlich ein Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften und wenn das, wie lange (Jahre) können diese mit Gewinnen aus der Vergangenheit verrechnet werden.
Eine weitere Frage: Ausbildungsfreibträge bei auswärtiger Unterbringung von Kindern in Ausbildung. Ich habe ein altes Steuerbuch von 99, da steht in diesem Fall 4800DM Freibetrag. Das Finanzamt hat nur 1800DM (924€) anerkannt.
Hat jemand die aktuellen Sätze parat?
Danke
Bankert
bankert,
soweit ich weiß, haben Optionsscheine nach Fälligkeit keine Auswirkung auf die Steuer. Man muß unbedingt vor Fälligkeit verkaufen, um einen Spekuverlust zu haben.
Bei Aktienanleihen sagt man wohl auch: „Nach Fälligkeit haben sie ihren Zweck erfüllt.“ Du hast danach Aktien und Zinseinnahmen. Bei Überschreitung des Freibetrages mußt du die Zinsen bestimmt versteuern.
soweit ich weiß, haben Optionsscheine nach Fälligkeit keine Auswirkung auf die Steuer. Man muß unbedingt vor Fälligkeit verkaufen, um einen Spekuverlust zu haben.
Bei Aktienanleihen sagt man wohl auch: „Nach Fälligkeit haben sie ihren Zweck erfüllt.“ Du hast danach Aktien und Zinseinnahmen. Bei Überschreitung des Freibetrages mußt du die Zinsen bestimmt versteuern.
www.finanztip.de/recht/steuerrecht/aktanleihen.htm
(Bitte aktanleihen und nicht aktienanleihen!)
Aktienanleihen sind FI, Verluste sind steuerlich abziehbar von den Kapitalerträgen, sind diese dann negativ, so sind
diese negativen Kapitalerträge von Lohn etc. abzuziehen.
kroko
(Bitte aktanleihen und nicht aktienanleihen!)
Aktienanleihen sind FI, Verluste sind steuerlich abziehbar von den Kapitalerträgen, sind diese dann negativ, so sind
diese negativen Kapitalerträge von Lohn etc. abzuziehen.
kroko
Danke kroko für die Antworten, das war es was ich wissen wollte.
Hat jemand noch eine Antwort für mivh zum 2.Teil meiner Frage, den Ausbildungsfreibeträgen?
Sonntäglicher Gruß
Bankert
Hat jemand noch eine Antwort für mivh zum 2.Teil meiner Frage, den Ausbildungsfreibeträgen?
Sonntäglicher Gruß
Bankert
Nachtrag: Habe während der Laufzeit verkauft.
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