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    Frage zu Werbungskosten, Kilometergeld, Sonderausgaben... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.07.03 20:55:51 von
    neuester Beitrag 16.07.03 13:33:41 von
    Beiträge: 8
    ID: 751.882
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      Avatar
      schrieb am 09.07.03 20:55:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich möchte die Kosten für meine Ausbildung als Werbungskosten absetzen (seit neuem voll absetzbar).

      1.) Wieviel Kilometergeld kann ich ansetzen (Wohnung –Ausbildungsstädte-Wohnung). Wird die Strecke jeweils nur einmal berechnet?

      2.) Kann ich die Fahrt zur Prüfungsstädte, die dortige Unterbringung und „Verpflegung“ als Werbungskosten geltend machen?

      3.) Lässt sich die KFZ- Haftpflicht und KFZ– Reparaturen (Instandhaltung) des privat genutzten Autos als Sonderausgaben absetzen?

      Vielen Dank!

      Boersenflieger
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 21:03:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      1 nur einfache Fahrt
      2 du kannst sämtliche Prüfungsstätten fahrten absetzen Unterbringung und Verpflegung nicht.
      3 nein

      :D
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 22:47:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Aufwendungen für Haftpflichtversicherungen sind Sonderausgaben:§ 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG.
      Avatar
      schrieb am 14.07.03 12:32:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke NATALY!

      Wie ist es mit der KFZ- Steuer? Kann man die auch als Sonderausgaben geltend machen?

      Gruß
      Boersenflieger
      Avatar
      schrieb am 16.07.03 10:33:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      1.) Wieviel Kilometergeld kann ich ansetzen (Wohnung –Ausbildungsstädte-Wohnung). Wird die Strecke jeweils nur einmal berechnet?

      Zwei Möglichkeiten:
      A: Pauschal 0,7 bis 0,8 EUR pro KM einfache Entfernung
      B: Die tatsächlichen Kosten (mit Nachweis)

      2.) Kann ich die Fahrt zur Prüfungsstädte, die dortige Unterbringung und „Verpflegung“ als Werbungskosten geltend machen?

      Ja

      3.) Lässt sich die KFZ- Haftpflicht und KFZ– Reparaturen (Instandhaltung) des privat genutzten Autos als Sonderausgaben absetzen?

      Die KFZ-Haftplicht zählt nicht als Vorsorge. Entweder Du rechnest bei den KFZ-Kosten die pauschale p. KM ab (dann kannst Du die Versicherungskosten nicht extra abrechnen)
      oder Du rechnest alle KFZ-Kosten zusammen. Wenn Du feststellst, dass Dich der KFZ-KM z.B. 0,5 EUR kostet, dann kannst Du natürlich 0,5 EUR p. KM geltend machen (mit Nachweis)

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      Avatar
      schrieb am 16.07.03 12:38:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      @mpk

      ich habe inzwischen im Internet recherchiert. Ich bin davon ausgegangen, dass die Ausbildung wie eine Fortbildung/Dienstreise behandelt wird.

      - zu den Fahrtkosten: 0,30 Euro Kilometerpauschale (hin und zurück)
      Quelle: http://www.erwin-denzler.de/fortbild/fortbild.html

      - zu der KFZ- Haftpflicht: Unterscheidung zwischen beruflicher Nutzung (-> Werbungskosten, Kilometerpauschale) und privater Nutzung (-> Sonderausgaben)
      Quelle: http://de.biz.yahoo.com/011231/148/2sjmv.html

      Eigentlich hatte ich vor, in der Steuererklärung folgendes anzugeben: 0,30 Euro Kilometerpauschale für die Fahrten zum „Lehrgang“ und die Absetzung der KFZ- Haftpflicht als Sonderausgaben.


      Was schlägst Du vor?
      Welche Kilometerpauschale galt eigentlich für die Jahre 1997-1999 (0,70 DM hin und zurück?)?

      Vielen Dank

      Boersenflieger
      Avatar
      schrieb am 16.07.03 13:05:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nachtrag:

      Wo finde ich die Pauschalen für "Übernachtungskosten" und "Verpflegungsmehraufwand" (Ausland, USA) für die Jahre 1997-1999?

      Gruß
      Boersenflieger
      Avatar
      schrieb am 16.07.03 13:33:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      glaube 97-99 war die Pauschale 0,52 DM p. gefahrenen KM. Bei Google wirst Du bestimmt fündig.

      Das mit der KM-Pauschale & Haftpflicht als Sonderausgabe geht nicht.

      Grüsse, mpk


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