Frage zu Werbungskosten, Kilometergeld, Sonderausgaben... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.07.03 20:55:51 von
neuester Beitrag 16.07.03 13:33:41 von
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Hallo,
ich möchte die Kosten für meine Ausbildung als Werbungskosten absetzen (seit neuem voll absetzbar).
1.) Wieviel Kilometergeld kann ich ansetzen (Wohnung –Ausbildungsstädte-Wohnung). Wird die Strecke jeweils nur einmal berechnet?
2.) Kann ich die Fahrt zur Prüfungsstädte, die dortige Unterbringung und „Verpflegung“ als Werbungskosten geltend machen?
3.) Lässt sich die KFZ- Haftpflicht und KFZ– Reparaturen (Instandhaltung) des privat genutzten Autos als Sonderausgaben absetzen?
Vielen Dank!
Boersenflieger
ich möchte die Kosten für meine Ausbildung als Werbungskosten absetzen (seit neuem voll absetzbar).
1.) Wieviel Kilometergeld kann ich ansetzen (Wohnung –Ausbildungsstädte-Wohnung). Wird die Strecke jeweils nur einmal berechnet?
2.) Kann ich die Fahrt zur Prüfungsstädte, die dortige Unterbringung und „Verpflegung“ als Werbungskosten geltend machen?
3.) Lässt sich die KFZ- Haftpflicht und KFZ– Reparaturen (Instandhaltung) des privat genutzten Autos als Sonderausgaben absetzen?
Vielen Dank!
Boersenflieger
1 nur einfache Fahrt
2 du kannst sämtliche Prüfungsstätten fahrten absetzen Unterbringung und Verpflegung nicht.
3 nein
2 du kannst sämtliche Prüfungsstätten fahrten absetzen Unterbringung und Verpflegung nicht.
3 nein
Aufwendungen für Haftpflichtversicherungen sind Sonderausgaben:§ 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG.
Danke NATALY!
Wie ist es mit der KFZ- Steuer? Kann man die auch als Sonderausgaben geltend machen?
Gruß
Boersenflieger
Wie ist es mit der KFZ- Steuer? Kann man die auch als Sonderausgaben geltend machen?
Gruß
Boersenflieger
1.) Wieviel Kilometergeld kann ich ansetzen (Wohnung –Ausbildungsstädte-Wohnung). Wird die Strecke jeweils nur einmal berechnet?
Zwei Möglichkeiten:
A: Pauschal 0,7 bis 0,8 EUR pro KM einfache Entfernung
B: Die tatsächlichen Kosten (mit Nachweis)
2.) Kann ich die Fahrt zur Prüfungsstädte, die dortige Unterbringung und „Verpflegung“ als Werbungskosten geltend machen?
Ja
3.) Lässt sich die KFZ- Haftpflicht und KFZ– Reparaturen (Instandhaltung) des privat genutzten Autos als Sonderausgaben absetzen?
Die KFZ-Haftplicht zählt nicht als Vorsorge. Entweder Du rechnest bei den KFZ-Kosten die pauschale p. KM ab (dann kannst Du die Versicherungskosten nicht extra abrechnen)
oder Du rechnest alle KFZ-Kosten zusammen. Wenn Du feststellst, dass Dich der KFZ-KM z.B. 0,5 EUR kostet, dann kannst Du natürlich 0,5 EUR p. KM geltend machen (mit Nachweis)
Zwei Möglichkeiten:
A: Pauschal 0,7 bis 0,8 EUR pro KM einfache Entfernung
B: Die tatsächlichen Kosten (mit Nachweis)
2.) Kann ich die Fahrt zur Prüfungsstädte, die dortige Unterbringung und „Verpflegung“ als Werbungskosten geltend machen?
Ja
3.) Lässt sich die KFZ- Haftpflicht und KFZ– Reparaturen (Instandhaltung) des privat genutzten Autos als Sonderausgaben absetzen?
Die KFZ-Haftplicht zählt nicht als Vorsorge. Entweder Du rechnest bei den KFZ-Kosten die pauschale p. KM ab (dann kannst Du die Versicherungskosten nicht extra abrechnen)
oder Du rechnest alle KFZ-Kosten zusammen. Wenn Du feststellst, dass Dich der KFZ-KM z.B. 0,5 EUR kostet, dann kannst Du natürlich 0,5 EUR p. KM geltend machen (mit Nachweis)
@mpk
ich habe inzwischen im Internet recherchiert. Ich bin davon ausgegangen, dass die Ausbildung wie eine Fortbildung/Dienstreise behandelt wird.
- zu den Fahrtkosten: 0,30 Euro Kilometerpauschale (hin und zurück)
Quelle: http://www.erwin-denzler.de/fortbild/fortbild.html
- zu der KFZ- Haftpflicht: Unterscheidung zwischen beruflicher Nutzung (-> Werbungskosten, Kilometerpauschale) und privater Nutzung (-> Sonderausgaben)
Quelle: http://de.biz.yahoo.com/011231/148/2sjmv.html
Eigentlich hatte ich vor, in der Steuererklärung folgendes anzugeben: 0,30 Euro Kilometerpauschale für die Fahrten zum „Lehrgang“ und die Absetzung der KFZ- Haftpflicht als Sonderausgaben.
Was schlägst Du vor?
Welche Kilometerpauschale galt eigentlich für die Jahre 1997-1999 (0,70 DM hin und zurück?)?
Vielen Dank
Boersenflieger
ich habe inzwischen im Internet recherchiert. Ich bin davon ausgegangen, dass die Ausbildung wie eine Fortbildung/Dienstreise behandelt wird.
- zu den Fahrtkosten: 0,30 Euro Kilometerpauschale (hin und zurück)
Quelle: http://www.erwin-denzler.de/fortbild/fortbild.html
- zu der KFZ- Haftpflicht: Unterscheidung zwischen beruflicher Nutzung (-> Werbungskosten, Kilometerpauschale) und privater Nutzung (-> Sonderausgaben)
Quelle: http://de.biz.yahoo.com/011231/148/2sjmv.html
Eigentlich hatte ich vor, in der Steuererklärung folgendes anzugeben: 0,30 Euro Kilometerpauschale für die Fahrten zum „Lehrgang“ und die Absetzung der KFZ- Haftpflicht als Sonderausgaben.
Was schlägst Du vor?
Welche Kilometerpauschale galt eigentlich für die Jahre 1997-1999 (0,70 DM hin und zurück?)?
Vielen Dank
Boersenflieger
Nachtrag:
Wo finde ich die Pauschalen für "Übernachtungskosten" und "Verpflegungsmehraufwand" (Ausland, USA) für die Jahre 1997-1999?
Gruß
Boersenflieger
Wo finde ich die Pauschalen für "Übernachtungskosten" und "Verpflegungsmehraufwand" (Ausland, USA) für die Jahre 1997-1999?
Gruß
Boersenflieger
glaube 97-99 war die Pauschale 0,52 DM p. gefahrenen KM. Bei Google wirst Du bestimmt fündig.
Das mit der KM-Pauschale & Haftpflicht als Sonderausgabe geht nicht.
Grüsse, mpk
Das mit der KM-Pauschale & Haftpflicht als Sonderausgabe geht nicht.
Grüsse, mpk
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