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    Unternehmer Sonderbehandlung v.S. d. Fin.-Amts?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.07.03 16:41:08 von
    neuester Beitrag 13.07.03 19:51:51 von
    Beiträge: 6
    ID: 752.948
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      schrieb am 13.07.03 16:41:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mich Interessiert, ob es für Unternehmen die in Struckturschwachen Gebieten eine grössere Anzahl von Arbeitsplätzen (ab ca. 800) sichern, die Möglichkeit besteht Sonderregelungen mit dem zuständigen Finanzamt / Ministerium zu vereinbaren um weniger Steuern (z.B. Umsatzsteuer) zu bezahlen.
      Wäre doch denkbar, dass auch das Amt Interesse an solch einer Sonderregelung hat, bevor das Unternehmen in ein anderes Bundesland oder aus Deutschland umzieht.
      Hat einer von solchen Sonderregelungen schon etwas gehört?
      Avatar
      schrieb am 13.07.03 16:44:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kann man unter dem Begriff " Billigkeitserlass" so eine Sondervereinbarung verstehen?
      Avatar
      schrieb am 13.07.03 17:31:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sunset01:

      Kann Dir keine direkte Antwort auf Deine Frage geben,
      allerdings denke ich, daß es eher andere Hilfen geben
      wird, z.B. Geländegeschenk oder günstige Miete/Kauf seitens
      der Gemeinde, niedriger Hebesatz etc.

      Das nützt allerdings alles recht wenig, wenn Du direkt
      nach Baubeginn einen Baustopp für Dein Firmengelände
      ausgesprochen bekommst, weil sich ein Rentnerehepaar
      aufgrund des zu erwartenden ansteigenden Lärms des
      durch die neuen Arbeitsplätze resultierenden morgendlichen
      Berufsverkehrs an einen Anwalt wendet, oder von einer
      Sozialpädagogin und/oder Umweltaktivistin eine seltene
      Froschart im Baugebiet vor Baggern zu retten wäre.

      Ganz schlimm wirds, wenn Du gar so vermessen bist und
      meinst, daß sich alle sogenannten "Arbeitssuchenden"
      auch tatsächlich darüber freuen, wieder 8 Stunden/Tag
      arbeiten zu können...

      Tipp:
      Falls möglich, mache es wie alle anderen:
      Frag´ nach in Österreich, Holland, Belgien, Polen etc.,
      da wirst Du mit offenen Armen empfangen.... und das Schönste:
      Die Deutschen kaufen dann Deine Billigprodukte wie
      geschnitten Brot !
      Warum sollte man auch Unternehmen aus dem eigenen Land mit
      diesen (garantiert nur aus eigener Habgier) horrenden
      Preisen unterstützen ? Arbeitslosengeld, Sozialhilfe und
      Rente kommt doch jeden Monat...
      Avatar
      schrieb am 13.07.03 18:09:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      >aufgrund des zu erwartenden ansteigenden Lärms des durch die neuen Arbeitsplätze resultierenden morgendlichen Berufsverkehrs <

      Exakt so argumentiert hierzulande eine Inititiative gegen neue Daimler-Arbeitsplätze :mad:
      Avatar
      schrieb am 13.07.03 18:32:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es geht hier um einen bestehenden Betrieb der seine Grösse über 25 Jahre Laufzeit erreicht hat! Der bisher seine Steuern wie jeder andere bezahlt. Aber nun eine "Vergünstigung" aushandeln möchte auf Grund der erreichten Grösse innerhalb einer sehr schwachen Region. Ich denke (nicht für mich!), dass so etwas doch möglich sein müsste!?

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      Avatar
      schrieb am 13.07.03 19:51:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi sunset,
      das für dein Unternehmen zuständige Finanzamt kann deinem Unternehmen (bzw. das, von dem du redest) keine besonderen Vergünstigungen anbieten.
      Beispiel Umsatzsteuer: Das UStG gilt für alle Unternehmen, der Steuersatz ist für alle gleich. Raum für besondere Vergünstigungen besteht nicht.
      Ähnlich auch bei den übrigen Steuern (ESt, KSt, GewSt).
      Vor dem Gesetz sind alle gleich.
      Zumindest eine bewusste Besserstellung entgegen dem Gesetz ist nicht drin.

      Spielraum besteht natürlich in der "Betreuung" des einzelnen Steuerbürgers.
      Wenn - was leider zu häufig vorkommt - der Steuerpflichtige als Feind des Finanzbeamten betrachtet wird, hat dieser steuerpflichtige einen Nachteil.
      Wenn jemand aber korrekt behandelt wird, kann dies ein kleiner Standortvorteil sein.


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