Aufteilung eines Hauses und "Bürgschaft"? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.07.03 22:30:06 von
neuester Beitrag 14.07.03 09:58:47 von
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Guten Abend.
Folgendes interessiert mich, obzwar es mich nicht betrifft.
Ich habe mich gestern mit einem Bekannten unterhalten, der eines seiner Häuser aufgeteilt hat und als Eigentumswohnungen verkauft hat.
Er meinte, dass er eine Einwilligung abgeben musste, damit die jeweiligen Käufer, resp. deren Banken, das Grundstück belasten konnten. Diese Einwilligung hätte angeblich den Charakter einer "Bürgschaft" gehabt, bzw. einer Mithaftung meines Bekannten, sollte ein Schuldner zahlungsunfähig werden. Dieser Usus wurde allerdings März/April 2002 hinfällig wegen einer Änderung im Gesetz, meines Wissens nach im WEG.
Weiß jemand Bescheid? Ich verstehe nicht, wenn ich ein Haus aufteile, dieses dann verkaufe, geradestehen muss falls mein Käufer was vermasselt. Das ist doch nach meinem Rechtsempfinden Sache zwischen Käufer und dessen Bank?
Oder verstehe ich da was komplett falsch?
Wie gesagt, ich bin nicht betroffen, würde mich aber trotzdem über die eine oder andere Antwort freuen.
Herzlichen Dank!
Tera
Folgendes interessiert mich, obzwar es mich nicht betrifft.
Ich habe mich gestern mit einem Bekannten unterhalten, der eines seiner Häuser aufgeteilt hat und als Eigentumswohnungen verkauft hat.
Er meinte, dass er eine Einwilligung abgeben musste, damit die jeweiligen Käufer, resp. deren Banken, das Grundstück belasten konnten. Diese Einwilligung hätte angeblich den Charakter einer "Bürgschaft" gehabt, bzw. einer Mithaftung meines Bekannten, sollte ein Schuldner zahlungsunfähig werden. Dieser Usus wurde allerdings März/April 2002 hinfällig wegen einer Änderung im Gesetz, meines Wissens nach im WEG.
Weiß jemand Bescheid? Ich verstehe nicht, wenn ich ein Haus aufteile, dieses dann verkaufe, geradestehen muss falls mein Käufer was vermasselt. Das ist doch nach meinem Rechtsempfinden Sache zwischen Käufer und dessen Bank?
Oder verstehe ich da was komplett falsch?
Wie gesagt, ich bin nicht betroffen, würde mich aber trotzdem über die eine oder andere Antwort freuen.
Herzlichen Dank!
Tera
nach meinem kenntnisstand wird bei einer eigentumsaufteilung auch das grundstück entsprechend aufgeteilt,und zwar einmal in gemeinsam genutzte fläche,
und zum anderen jeder wohnung in relation zur wohnfläche.
somit erhält jede wohnung ein separates grundbuch,auf dem die hypotheken eingetragen werden können.
und zum anderen jeder wohnung in relation zur wohnfläche.
somit erhält jede wohnung ein separates grundbuch,auf dem die hypotheken eingetragen werden können.
Morgen Leodax,
ja, das entspricht auch meinem Kenntnisstand. Deshalb verstehe ich meinen Bekannten auch nicht so ganz, ehrlich gesagt. Wäre schon ein "Hammer", wenn das stimmen sollte, was er erzählt. Vielleicht habe ich auch was falsch verstanden. Jedenfalls ein Dankeschön für Deine Meldung.
Weiß jemand noch was dazu?
Danke!
Tera
ja, das entspricht auch meinem Kenntnisstand. Deshalb verstehe ich meinen Bekannten auch nicht so ganz, ehrlich gesagt. Wäre schon ein "Hammer", wenn das stimmen sollte, was er erzählt. Vielleicht habe ich auch was falsch verstanden. Jedenfalls ein Dankeschön für Deine Meldung.
Weiß jemand noch was dazu?
Danke!
Tera
Ach, jetzt fällts mir wieder ein: "Mithaft" hat mein Bekannter das genannt.
Tera
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