checkAd

    Steuervorteile für Verheiratete - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.07.03 23:12:57 von
    neuester Beitrag 28.07.03 08:49:48 von
    Beiträge: 14
    ID: 758.017
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 450
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 23:12:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich bin ein ahnungsloser, naiver Jungspund, und hab keine Ahnung;)

      Meines Wissens kommt man nach der Hochzeit in ne günstigere Steuerklasse...

      Kann mir jemand sagen weshalb:confused:

      Welchen volkswirtschaftlichen Vorteil hat eine Ehe:confused:


      Bitte klärt mich auf:)
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 23:26:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Als Student ändert sich da für Dich steuertechnisch absolut nichts. (Es sei denn Du bist eher Angesttleter als Student)

      Die Mensa hat für Verheiratete auch keine Soderkonditionen. So weit ich weiß, kostet die Mensamarke auch für Verheiratet dasselbe wie für Singles. Evtl. kannst Du Deine Frau dann zum Anstellen fürs Essen schicken und währenddessen schon mal mit Deinen Fraternierten oder Korporierten die nächste Bierkneipe besprechen.

      Zu Hause wird in der Regel auch nach Der Heirat eher das Hauspersonal für Auftischen und Abwaschen das Hauspersonal zuständig sein, unabhängig vom Ehestand. So war es zu meiner Studentenzeit jedenfalls.

      Ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben.

      Gruß

      ;
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 23:36:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zu zwei

      Streiche einmal "das Hauspersonal".
      Als Student braucht man das natürlich nicht doppelt.

      ;
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 23:38:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Welchen volkswirtschaftlichen Vorteil hat eine Ehe
      Dann brauchst du nicht jeden Tag ein neues Glas Milch zu kaufen! Du hast dann eine Kuh!:confused: :O ;)
      Ansonsten gibt es 6 Steuerklassen und als Jungscher biste in der STK 1 und als Verheirateter in der STK 4 und zahlst die gleichen Steuern! Wenn dann deine bessere Hälfte nicht arbeitet odwer sehr viel weniger verdient als Du ( aber aus deiner Anfrage sicherlich umgekehrt) wähst du die 3 und sie die 5.Aber beim der Jahressteuerklärung gleicht sich das aus! Na ja , ohne beachtung des Familiensplittings!:confused:
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 23:49:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      @schachy

      Kann es nicht auch sein,
      aus seiner Anfrage zu schließen, ("ahnungsloser, naiver Jungspund ...." ) daß es besser für die beiden wäre, daß ANOM Steuerklasse 5 und seine "Zukünftige" Steuerklasse 3 nimmt?

      Ob ANOM den Einkommensunterschied zu seiner vermutlich Einkommensmäßig haushoch übelegenen Ehefrau jemals ausgleichen kann, ist doch angesichts von #1 äußerst fraglich.

      ;

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1775EUR -7,07 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 23:59:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      #1...der steuervorteil macht sich nur bemerkbar, wenn nur einer von beiden arbeitet.

      zu 2-5

      wie heißt es doch so schön?
      dafür, daß man arm geboren wurde, kann man nichts.
      aber wer arm heirat,ist selber schuld.

      nach diesem motto verfahren so manche menschen, oftmals die des starken geschlechts, auch frauen genannt.
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 00:46:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Aha, also letztenendes spart man garnicht unbedingt Steuern ....mh...
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 00:48:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke!
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 00:57:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      ANOM ist ein Spaßbold. So sollte man seine Fragen verstehen und beantworten.
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 01:02:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ anom...es wird das jahreseinkommen der familie zur steuerfestsetzung p.a. festgelegt.

      bei der monatlichen berechnung sollte der höher verdienende, sofern beide über ein einkommen verfügen und eine größere differenz vorhanden ist, die steuerklasse 3, der andere 5 wählen.

      vorteilhaft ist nur, wenn ein partner nicht arbeitet, da das jahreseinkommen bei der steuerberechnung dann auch halbiert wird und somit die progression um vieles geringer ausfallen kann.

      ein sparsamer schotte heiratet seine putzfrau, da dann die steuereinsparung oftmals den gezahlten lohn übersteigt.

      aber bitte nur mit ehevertrag!
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 17:30:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      :laugh: Sicherlich gibt es für Eheleute Steuervorteile.
      Einer davon ist, dass man seine Alte als außergwöhnliche Belastung von der Steuer absetzen kann. :D
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 07:36:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      Um zum Ernst der Sache zurückzukehren....die Klausel, daß Verheiratete Vergünstigungen erhalten sollen, hängt mit der Annahme zusammen, daß bald Kinder gezeugt werden, falls das noch nicht geschehen sein sollte. Soweit ich weiß ist das aber schon der einzige gesellschaftliche Nutzen.
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 08:44:12
      Beitrag Nr. 13 ()
      du kannst die küche als arbeitszimmer deiner frau steuerlich geltend machen. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 08:49:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hängt wohl mit folgendem zusammen:
      Ehepaar 1: Beide gehen halbtags Arbeiten
      Ehepaar 2: Einer (sagen wir mal der Mann) geht volltags, Frau bleibt zuhause
      Brutto beide Ehepaare gleiches Einkommen

      Bei getrennter Veranlagung:
      Ehepaar 1
      aufgrund niedrigem Einkommen und der Progression
      beide niedrigen Steuersatz (Im Extremfall gar keine Steuern)
      Ehepaar 2
      Mann aufgrund doppelt so hohem Einkommen hohen Steuersatz
      und hohe Steuern (höher als bei Paar 1 beide zusammen)

      Bei gemeinsamer Veranlagung
      Beide Paare zahlen gleiche Steuern

      Also würde das Paar 2 bei getrennter Veranlagung erheblich benachteiligt.

      Das dürfte wohl der Grund sein


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Steuervorteile für Verheiratete