Kosten für Prokura-Eintragung? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.07.03 13:34:26 von
neuester Beitrag 31.07.03 01:09:53 von
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Hallo!
Wir haben einen absolut vertrauenswürdigen langjährigen Filialleiter in einer ca. 300 km entfernten Stadt. Geschäftsführerin der Filial-GmbH ist meine Mutter. Langsam sind wir es leid, ihm für alles und jedes Vollmachten, usw. zu schreiben.
Daher meine Frage, mit welchen Kosten man für die Eintragung von Prokura ins HR in etwa rechnen muss und ob man einen Notar braucht. Das HR wäre in Baden-Württemberg, falls das wichtig ist.
Vielen Dank im voraus!
Gruß, Mucker
Wir haben einen absolut vertrauenswürdigen langjährigen Filialleiter in einer ca. 300 km entfernten Stadt. Geschäftsführerin der Filial-GmbH ist meine Mutter. Langsam sind wir es leid, ihm für alles und jedes Vollmachten, usw. zu schreiben.
Daher meine Frage, mit welchen Kosten man für die Eintragung von Prokura ins HR in etwa rechnen muss und ob man einen Notar braucht. Das HR wäre in Baden-Württemberg, falls das wichtig ist.
Vielen Dank im voraus!
Gruß, Mucker
Kostet mind. ein telefonat mit der Handwerkskammer.
Gruß
Go for it
Gruß
Go for it
@ Mucker
Ja, sicher brauchst Du einen Notar, der die Eintragung ins HR vorbereitet und an das HR einreicht. Vor dem Notar muss der GF sowie die zur Prokura bestellte Person erscheinen, sich mit PA ausweisen und vor dem Notar die Notarrolle unterschreiben. Die Kosten belaufen sich auf ca. 150-250 Euro.
Hoffe Dir geholfen zu haben. Schönen Sonntag noch.!
Ja, sicher brauchst Du einen Notar, der die Eintragung ins HR vorbereitet und an das HR einreicht. Vor dem Notar muss der GF sowie die zur Prokura bestellte Person erscheinen, sich mit PA ausweisen und vor dem Notar die Notarrolle unterschreiben. Die Kosten belaufen sich auf ca. 150-250 Euro.
Hoffe Dir geholfen zu haben. Schönen Sonntag noch.!
@Go for it: Handelskammer, wenn schon.
@bestaktie: Besten Dank!
Dir auch noch nen schönen Sonntag!
Gruß, Mucker
@bestaktie: Besten Dank!
Dir auch noch nen schönen Sonntag!
Gruß, Mucker
Mucker
man kann jemanden auch ohne die HReg eintragung mit einer dauernden Vollmacht ausstatten.
Man nennt dies im HGB "Handlungsvollmacht".
Ausgestatet mit einer entsprechenden Urkunde, reicht diese für alles
außer für Grundstücksangelegenheiten.
Für letzteres müsste eine notariell beglaubigte Vollmacht her.
Die Prokura ist eigentlich nicht mal hilfreich, denn in der Regel wird Gesamtprokura erteilt,
die gilt aber nur in Verbindung mit einer zweiten Unterschrift
KD
man kann jemanden auch ohne die HReg eintragung mit einer dauernden Vollmacht ausstatten.
Man nennt dies im HGB "Handlungsvollmacht".
Ausgestatet mit einer entsprechenden Urkunde, reicht diese für alles
außer für Grundstücksangelegenheiten.
Für letzteres müsste eine notariell beglaubigte Vollmacht her.
Die Prokura ist eigentlich nicht mal hilfreich, denn in der Regel wird Gesamtprokura erteilt,
die gilt aber nur in Verbindung mit einer zweiten Unterschrift
KD
@QD: Danke für den Tipp! Die Legitimation nach aussen hin (die bei einem Prokuristen ja über den HRB-Eintrag erfolgt), könnte man dann ja mit dem berühmten "Generalbevollmächtigter" auf der Visitenkarte unterstreichen, oder?
Gruß, Mucker
Gruß, Mucker
zu #5:
"Für letzteres müsste eine notariell beglaubigte Vollmacht her."
Für Grundstücke reicht eine notarielle Beglaubigung nicht. Erforderlich ist eine notarielle Beurkundung.
"Für letzteres müsste eine notariell beglaubigte Vollmacht her."
Für Grundstücke reicht eine notarielle Beglaubigung nicht. Erforderlich ist eine notarielle Beurkundung.
Letzte Frage zu #5: Wenn er nicht in der Lage sein soll, Grundstücke zu kaufen (aber sonst zu allem, also Kauf, Verkauf, Leasing, etc.), muss dann die Handlungsvollmacht durch die Hände eines Notars, oder reicht ein formloses unterschriebenes Blatt Papier?
Besten Dank im voraus für die Info!
Gruß, Mucker
Besten Dank im voraus für die Info!
Gruß, Mucker
eine Handlungsvollmacht reicht theoretisch mündlich. Praktisch ist sie schriftlich und dazu brauchst Du keinen Notar. einfaches Schreiben genügt. Sinnvoll wäre wohl, abzugrenzen, welche Geschäfte er vornehmen darf, z.B. Verträge bis X Euro vereinbaren, alleine (also nicht mit einem zweiten zusammen), zeichnen usw.
Herzlichen Dank, caramanga!
Gruß, Mucker
Gruß, Mucker
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