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    Kosten für Prokura-Eintragung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.07.03 13:34:26 von
    neuester Beitrag 31.07.03 01:09:53 von
    Beiträge: 10
    ID: 758.138
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      schrieb am 27.07.03 13:34:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Wir haben einen absolut vertrauenswürdigen langjährigen Filialleiter in einer ca. 300 km entfernten Stadt. Geschäftsführerin der Filial-GmbH ist meine Mutter. Langsam sind wir es leid, ihm für alles und jedes Vollmachten, usw. zu schreiben.

      Daher meine Frage, mit welchen Kosten man für die Eintragung von Prokura ins HR in etwa rechnen muss und ob man einen Notar braucht. Das HR wäre in Baden-Württemberg, falls das wichtig ist.

      Vielen Dank im voraus!

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 15:00:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kostet mind. ein telefonat mit der Handwerkskammer.
      Gruß

      Go for it:p
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 15:57:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ Mucker

      Ja, sicher brauchst Du einen Notar, der die Eintragung ins HR vorbereitet und an das HR einreicht. Vor dem Notar muss der GF sowie die zur Prokura bestellte Person erscheinen, sich mit PA ausweisen und vor dem Notar die Notarrolle unterschreiben. Die Kosten belaufen sich auf ca. 150-250 Euro.
      Hoffe Dir geholfen zu haben. Schönen Sonntag noch.!
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 16:13:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Go for it: Handelskammer, wenn schon. ;)

      @bestaktie: Besten Dank! :)

      Dir auch noch nen schönen Sonntag!

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 17:50:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mucker

      man kann jemanden auch ohne die HReg eintragung mit einer dauernden Vollmacht ausstatten.
      Man nennt dies im HGB "Handlungsvollmacht".

      Ausgestatet mit einer entsprechenden Urkunde, reicht diese für alles
      außer für Grundstücksangelegenheiten.
      Für letzteres müsste eine notariell beglaubigte Vollmacht her.

      Die Prokura ist eigentlich nicht mal hilfreich, denn in der Regel wird Gesamtprokura erteilt,
      die gilt aber nur in Verbindung mit einer zweiten Unterschrift:look:

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      schrieb am 27.07.03 19:56:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      @QD: Danke für den Tipp! Die Legitimation nach aussen hin (die bei einem Prokuristen ja über den HRB-Eintrag erfolgt), könnte man dann ja mit dem berühmten "Generalbevollmächtigter" auf der Visitenkarte unterstreichen, oder? ;)

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 22:33:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      zu #5:
      "Für letzteres müsste eine notariell beglaubigte Vollmacht her."

      Für Grundstücke reicht eine notarielle Beglaubigung nicht. Erforderlich ist eine notarielle Beurkundung.
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 22:46:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      Letzte Frage zu #5: Wenn er nicht in der Lage sein soll, Grundstücke zu kaufen (aber sonst zu allem, also Kauf, Verkauf, Leasing, etc.), muss dann die Handlungsvollmacht durch die Hände eines Notars, oder reicht ein formloses unterschriebenes Blatt Papier?

      Besten Dank im voraus für die Info!

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 21:22:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      eine Handlungsvollmacht reicht theoretisch mündlich. Praktisch ist sie schriftlich und dazu brauchst Du keinen Notar. einfaches Schreiben genügt. Sinnvoll wäre wohl, abzugrenzen, welche Geschäfte er vornehmen darf, z.B. Verträge bis X Euro vereinbaren, alleine (also nicht mit einem zweiten zusammen), zeichnen usw.
      Avatar
      schrieb am 31.07.03 01:09:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      Herzlichen Dank, caramanga! :)

      Gruß, Mucker


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