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    Comroad:Deutliche UNTERbewertung; noch 200% Potenzial - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.08.03 18:27:29 von
    neuester Beitrag 06.08.03 20:19:03 von
    Beiträge: 9
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      schrieb am 06.08.03 18:27:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Comroad ist bei 40ct. immer noch deutlich zu billig. Potenzial zunächst bis 1 Euro (abgesichert durch Cash-Bestand, siehe auch Börse Online 20/2003, ich schreibe hier keinesfalls über irgendwelche Vermutungen, Börse Online ist mir jedenfalls seriös genug); sollten noch weitere positive Meldungen kommen, sogar noch deutlich mehr. Dann wären Kurse über 1,50 Euro denkbar. Rückkehr zum operativen Geschäft scheint möglich (siehe adhoc), aber selbst wenn nicht, sitzt das Unternehmen auf hohem Cash-Bestand. Comroad hat jedenfalls deutlich mehr Potenzial als Popnet, OAR und Co., da hier Cash + operatives Geschäft vorhanden. DIE AKTIE IST NACH DER ADHOC NOCH VÖLLIG UNTERBEWERTET. auch wenn einige andere hier im Board gegenteiliger Meinung sind. Ich vermute, diese Board-Mitglieder wollen nur noch einmal günstig nachkaufen. Da Comroad aber nun den den Bereich 30-35 ct. durchbrochen hat, ist der Weg auch charttechnisch Richtung 1 Euro frei.
      Avatar
      schrieb am 06.08.03 18:39:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hehe OS-Expert: Du bist ja immer noch drin :-)
      Also ich buche mir jetzt erstmal einen Urlaub und dann raus aus diesem Land für ne Weile :-))
      p.s. Comroad: Cash-mäßig unterbewertet, aber man darf nicht die Risiken aus den Prozessen vergessen...
      Avatar
      schrieb am 06.08.03 18:52:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Natürlich bin ich noch drin! Auch ohne positive Nachrichten ist 1 Euro ohne weiteres fair. Positive Nachrichten bezüglich der Prozesse könnten im Idealfall sogar noch dazu führen, dass Schnabel an Comroad Zahlungen zu leisten. In diesem Fall und bei Vergleich mit den Restklägern könnte Comroad sogar noch einen deutlichen MittelZUFLUSS bekommen. Nicht zu vergessen, die anhängige Klage gegen KPMG, die meiner Einschätzung nach zu ganz erheblichen Zahlungen durch KMPG an Comroad bzw. mittelbar an geschädigte Aktionäre führen dürfte. Zusammengefasst: Der voraussichtlich von KMPG zu leistende Schadenersatz könnte sowohl zur Deckung der Aktionärsforderungen führen als auch, gleichzeitig, zu einem weiteren Mittelzufluss bei Comroad sorgen. Und dass KPMG hier haften muss, ist relativ eindeutig. Lediglich wann ist die Frage, da hier sicherlich mehrere Instanzen nagerufen werden.
      Wie gesagt, Comroad hat selbst im ungünstigsten Fall Potenzial bis 1 Euro. Das ist meine Einschätzung. Und ich denke, in diesem Fall werde ich Recht behalten...
      Wer hier lauthals versucht, den Comroad-Kurs herunterzureden, hofft nur darauf, dass jemand seine Stücke jetzt schnell verkauft. Ich würde das nicht tun, sondern - im Gegenteil - jetzt sogar noch nachkaufen. Aber ich wil natürlich niemanden zu Kursgewinnen überreden. Zuschauen, wie andere, die investiert sind, Geld verdienen, macht ja auch Spass ;-)))
      Avatar
      schrieb am 06.08.03 18:57:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      bin deiner meinung.
      alledings kann es nicht jeden Tag 15 bis 30 Prozent raufgehen.
      wir werden korrigieren, und vielleicht schon morgen kaufkurse sehen.
      auch noch einmal unter 0,30 wäre nicht schlimm!
      die > 1 EUR muss man langfristig sehen, vielleicht auf 4 Jahre.
      Aber kurzfristig lässt sich Geld machen.
      Also ich bin heute > 0,40 komplett raus und werde gerne morgen < 0,35 wieder reingehen mit einem Teil...

      Grüße
      aus Berlin
      aus Berliiin
      dr.janet
      Avatar
      schrieb am 06.08.03 19:04:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Stimmt, 15-30% können nicht täglich erreicht werden, mindestens 50 % täglich!!! Darunter ist`s doch langweilig, oder... ;-) Aber mal ernsthaft: Ich würde mich nicht wundern, wenn wir die 1 Euro sehr kurzfristig sehen, ob nun von Zockern hochgezogen oder von "Substanzinvestoren" getragen. Immerhin muss man zugeben, dass hier weit mehr Substanz als bei manch anderem Penny-Stock vorhanden ist. Ich würde jetzt jedenfalls nicht ein einziges Stück abgeben, sondern überlege sogar noch nachzukaufen.

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      Avatar
      schrieb am 06.08.03 19:06:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      Fakten,Fakten,Fakten,....

      Comroad weiterhin fast ohne Umsatz
      Der Telematikanbieter Comroad hat in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres einen Umsatz in Höhe von 0,473 Mio. Euro erzielt. Gleichzeitig belief sich der Fehlbetrag auf 2,176 Mio. Euro. Wie das Unternehmen mitteilte, war das erste Halbjahr von Restrukturierungsmaßnahmen geprägt. Bis heute verzeichnete das Unternehmen Auftragseingänge in Höhe von 1,5 Mio. Euro.

      Für das Gesamtjahr prognostiziert der Vorstand einen Umsatz von knapp 3,2 Mio. Euro und einen Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 3,5 Mio. Euro

      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.08.03 20:15:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      na wer sagt`s denn! kurs schon wieder unter 0,35.
      szenario wie in #4 angekündigt... na sowas...
      Avatar
      schrieb am 06.08.03 20:16:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      Comroad - Der nächste Hammer? (EurAmS)
      Endlich gibt es ein Urteil, mit dem geprellte Comroad-Aktionäre auf Schadenersatz hoffen dürfen. Doch jetzt fürchten Anleger, dass bei der Firma bald nichts mehr zu holen ist.

      von Carl Batisweiler, Euro am Sonntag 21/03

      Er gilt als der größte Betrugsfall am Neuen Markt: Über Jahre hinweg hatte die Telematik-Firma Comroad fast alle Umsätze erfunden, Zahlen gefälscht und so den Aktienkurs in die Höhe getrieben. Als der Schwindel aufkam, stürzten die Kurse, die Anleger sitzen noch immer auf ihren Verlusten. Bei Comroad selbst aber blieb eine Menge hängen - rund 20 Millionen Euro waren es Ende 2002. Doch ob geschädigte Aktionäre auf dieses Geld noch jemals zugreifen können, ist fraglich: Die Firma ist gerade dabei, große Summen des Kapitals auszulagern.

      "Bis wir mit unseren Ansprüchen bei Gericht durchkommen, ist wahrscheinlich nichts mehr da", fürchtet etwa der Herborner Anwalt Frank Pletka, der mit anderen Comroad-Opfern in München auf Schadenersatz klagt. Das Frankfurter Urteil (siehe Kasten) macht ihm zwar ein wenig Hoffnung. "Doch bei den Umsätzen, die Comroad wirklich gemacht hat, kann sich jeder ausrechnen, dass das übrige Geld bald verbrannt sein müsste."

      Für Unruhe sorgt bei Comroad-Geschädigten derzeit besonders, dass Vorstand Hartmut Schwamm den Vertrieb in die eigens gegründete Firma Phoenix auslagert und diese mit 1,7 Millionen Euro Startkapital ausstatten will. Eine stolze Summe angesichts der gerade mal 1,3 Millionen Euro, die Comroad 2001 tatsächlich erlöste.

      "Wenn fast alle Geschäfte erfunden waren, wozu braucht es dann so einen üppig ausgestatteten Vertrieb", fragt Jurist Pletka. Auch bei der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), die für geprellte Anleger unter anderem auch eine Schadenersatzklage gegen Schwamm betreibt, sorgt die Geldverschiebung für Unruhe. "Wir betrachten das mit Entsetzen", sagt DSW-Sprecherin Daniela Bergdolt, "auch wenn ich Herrn Schwamm natürlich nichts Ungesetzliches unterstellen will."

      Besonders pikant am Phoenix-Deal: Geschäftsführer der Ausgliederung ist ausgerechnet Manfred Braß, Aufsichtsrat von Comroad. Anleger fragen sich nun, wie Braß die Geschäfte des Unternehmens kontrollieren will und gleichzeitig von deren Tochterfirma Gehalt bezieht.

      Die Versorgung mit Posten - und damit auch den restlichen Comroad-Geldern - im engen Kreis um Vorstand Schwamm geht aber noch weiter. Braß ist nämlich auch Vorstand der Euracontact Consulting AG, die für Comroad als Berater tätig ist. Im Kontrollgremium der Euracontact wiederum saß auch mal Achim Walk, Chef des Comroad-Aufsichtsrats.

      Rund 2,6 Millionen Euro betrugen die Kosten für Rechtsberatung, Consulting und Prüfung im Jahr 2002 bei Comroad. In welchem Maß die Aufsichtsräte von solchen Mandaten profitierten, mag Manfred Braß nicht kommentieren und sieht "keinerlei Konfliktsituation mit meinen sonstigen Funktionen". Bei der Hauptversammlung am 11. Juni, auf der der Millionentransfer zu Phoenix abgesegnet werden soll, tritt Braß nicht mehr als Aufsichtsrat an, sein Kollege Achim Walk aber wohl. Der soll noch ein besonderes Schmankerl für seine aufwendige Kontrolltätigkeit 2002 bekommen: 50000 Euro stehen auf der Tagesordnung.

      Ob die Vorschläge durchgehen, hängt von den Mehrheiten auf der Hauptversammlung ab. 47 Prozent der Stimmrechte sind im Streubesitz, vier Prozent hält Schwamms Frau Brigitte. 37 Prozent der Aktien sind auf Bodo Schnabel eingetragen - Ex-Comroad-Vorstand und wegen Betrugs zu sieben Jahren Haft verurteilt.

      "Wer jetzt Eigentümer der Aktien ist, ist offen", sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld aus München. Das Gericht hatte zwar Schnabels Vermögen als verfallen und damit den Freistaat Bayern zum Nutznießer erklärt. "Wir haben aber nur einen Titel auf das Vermögen, welche Auswirkungen das auf die Stimmrechte hat, weiß ich noch nicht", so Schmidt-Sommerfeld. Ein Anwalt prüfe derzeit die Möglichkeiten, die das Zivilrecht biete. Letztlich könnten die zwölf Prozent der Stimmen, die Schnabels Frau Ingrid noch immer hält, über die Zukunft der Firma entscheiden.

      Vorstand Schwamm und seine beiden Aufsichtsräte haben ein Comroad-Motto jedenfalls schon umgesetzt: "Gemeinsam Geld verdienen". Die geprellten Kleinaktionäre sind damit wohl eher nicht gemeint.


      Neues Urteil

      Schadenersatz für geprellte Aktionäre: Zum ersten Mal hat ein Gericht ehemaligen Comroad-Aktionären Entschädigung für ihre Verluste zugesprochen. Das Langericht Frankfurt am Main entschied jüngst in erster Instanz, dass die Firma Comroad dem Stuttgarter Rechtsanwalt Guido Veit seine Verluste nebst fünf Prozent Zinsen ersetzen muss, ebenso einem von Veit vertretenen Mandanten (Az. 3-7 O 43/02, 3-7 O 47/02, siehe auch EURO 20/03).

      Überraschend anlegerfreundlich liest sich dabei die Urteilsbegründung der 7. Kammer für Handelssachen: "Es steht fest, dass das damalige Vorstandsmitglied der Beklagten, Bodo Schnabel, durch Bilanzfälschungen, häufige falsche Ad-hoc-Meldungen und sonstige falsche Informationen positive Berurteilungen des Unternehmens hervorgerufen und dadurch eine Kaufstimmung erzeugt hat, die den Kläger dazu brachte, Geld für den Kauf ihrer Aktien auszugeben." Bei bisherigen Schadenersatz-Prozessen musste der Kläger den schwierigen Beweis antreten, dass er die Aktien nur auf Grund einer konkreten Meldung - die sich dann später als falsch erwies - gekauft hatte.


      SdK

      Comroad
      Erfolg in den
      von der SdK initiierten
      Prospekthaftungsklagen
      Nachdem bereits Ende April 2003 das Landgericht Frankfurt
      einem Comroad-Geschädigten erstmals Schadensersatz für
      seine Kursverluste gewährt hat, hat nun das gleiche Gericht
      die Comroad AG in insgesamt fünf „Prospekthaftungsklagen“
      zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Den 33 Klägern
      in den fünf Verfahren (Az. 3-7 O 53/02 bis 57/02) wurde in Summe ein Schadensersatz in Höhe von 116.069,29 Euro zzgl.
      Zinsen zugesprochen. Sämtliche Kosten des Verfahrens hat
      darüber hinaus die Comroad AG zu tragen, die gegen das Urteil allerdings noch Berufung einlegen kann.
      Die fünf Klagen, darunter zwei sogenannte Sammelklagen, wurden von der SdK von Beginn an begleitet und durch entsprechendes Hintergrundmaterial unterstützt. Die Klagen selbst wurden durch die Bayreuther – auf Kapitalanlagerecht spezialisierte – Rechtsanwaltskanzlei Jahn eingereicht. Zu den Möglichkeiten weiterer Geschädigter erklärte Rechtsanwalt Dipl.-
      Kfm. Jochen Jahn, dass aufgrund der bereits eingetretenen
      Verjährung keine neuen „Prospekthaftungsklagen“ erfolgreich
      erhoben werden könnten. Gleichwohl bestünden
      Chancen auf Schadensersatz „über die spezielle Prospekthaftungsklagehinaus“, wenn die Kriterien des LandgerichtsFrankfurt (wie im Urteil vom April 2003 dargelegt) auch beizukünftigen Klagen Anwendung fänden. Der entscheidende´Faktor sei dabei vor allem die Frage, ob dieses Urteil vom April 2003 in der Berufungsinstanz vor dem OLG Frankfurt bestätigt oder aufgehoben wird.

      SdK-Vorstandsmitglied Harald Petersen begrüßte das aktuelle
      Urteil des Landgerichts Frankfurt und lobte insbesondere
      die klare Stellungnahme des Gerichtes in seiner Urteilsbegründung.
      Dort heißt es auszugsweise:
      „Die Klägerseite kann gem. §§ 44, 55 BörsG, 13 VerkprospG
      (...) die Erstattung des Erwerbspreises bis zur Höhe
      des ersten Ausgabepreises verlangen, da die erworbenen
      Aktien auf Grund eines Verkaufsprospekts/Unternehmensberichts
      zugelassen worden waren, in dem wesentliche
      Angaben über Umsatz, Gewinn und Gewinnerwartungen
      unrichtig sind. (...) Die Ursächlichkeit des Prospekts
      für den Erwerb entfällt nicht, falls der Kauf auch aufgrund
      anderer Beweggründe zustande kam. Der Anleger muß den
      Prospekt auch nicht persönlich gelesen haben. Für seine
      Ursächlichkeit reicht es aus, wenn er von Fachleuten gelesen wird, die dann ihre positive Einschätzung an das Publikum weitergeben. Soweit die Klägerseite Aktien erst nach
      Beginn der spektakulären Kursentwicklung erworben hatte,
      mag dies letztlich ein Motiv für den Kauf gewesen sein.
      Damit wird die Ursächlichkeit der Täuschung über den Geschäftsumfang
      nicht widerlegt. Selbst wenn die Aktien für
      die Klägerseite Spekulationsobjekte waren und sie sich von
      der Stimmung am Neuen Markt beeinflussen ließ, blieben
      die Angaben der Beklagten zumindest mitursächlich. Bei
      wahrheitsgemäßen Angaben hätte es kein ausreichendes
      Motiv für einen Käuferansturm gegeben, der extreme Kurssteigerungen
      als Kaufanreiz hätte auslösen können. Angesichts
      des Ausmaßes der Täuschung kann nach der Lebenserfahrung
      nicht angenommen werden, dass die Anleger
      die Aktien in großem Stil erworben hätten, wenn die
      falschen Angaben unterblieben wären.“
      Die Begründung zeige die börsenrechtliche Fachkenntnis der
      zuständigen Handelskammer des Landgerichts Frankfurt, so
      Harald Petersen weiter. Dies sei vor allem darauf zurückzuführen, dass in dieser Kammer sämtliche Börsenprospekthaftungsklagen verhandelt werden, bei denen die Aktien der jeweiligen Gesellschaft an der Frankfurter Börse zugelassen sind. Es sei in Deutschland leider Realität, dass Anlegerklagen, die vor anderen Gerichten erhoben wurden, teilweise von Richtern entschieden worden sind, die mit den Gegebenheiten an der Börse nicht vertraut waren und deshalb die Anlegerklagen
      teilweise aus fragwürdigen Gründen („Wer Aktien
      kauft, ist Spekulant und muss daher die Verluste selbst tragen“) abwiesen.


      Ob noch für Aktionäre was bleibt ???

      gruß
      rudi
      Avatar
      schrieb am 06.08.03 20:19:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      insgesamt heute rund 330k Aktien umgesetzt (!)
      Neues Jahreshoch bei 0,47 markiert.
      Schlusskurs bei 0,34 (da hat noch einer 20k unlimitiert rausgehauen)

      gespannt auf morgen !!!


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