turbo ausgenockt steuerfrage - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.08.03 18:31:58 von
neuester Beitrag 08.08.03 07:53:15 von
neuester Beitrag 08.08.03 07:53:15 von
Beiträge: 6
ID: 762.119
ID: 762.119
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 767
Gesamt: 767
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 10804 | |
vor 1 Stunde | 7503 | |
heute 19:17 | 3843 | |
vor 55 Minuten | 3091 | |
vor 1 Stunde | 2516 | |
heute 18:58 | 1948 | |
heute 18:59 | 1911 | |
vor 1 Stunde | 1728 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.507,23 | +0,34 | 296 | |||
2. | 4. | 4,2500 | +7,19 | 123 | |||
3. | 2. | 163,02 | -1,40 | 104 | |||
4. | 3. | 10,140 | -4,88 | 104 | |||
5. | 6. | 0,1960 | +3,70 | 85 | |||
6. | Neu! | 1,1800 | +2,34 | 58 | |||
7. | 12. | 0,9600 | -14,29 | 53 | |||
8. | 11. | 5,9940 | -1,28 | 46 |
Hallo zum ersten mal wurde ein citischein ausgenockt bei mir hab aber noch gute gewinne aus anderen scheinen bekomme ich eine bescheinigung und kann diese verluste gegen meine entstandenen gewinne aus den anderen schein aufrechnen
Weiß nicht wie es bei der Citi ist, aber normalerweise kaufen die die Scheine um 0,001 Euro zurück, bzw überweisen dir nach zwei Wochen diesen Betrag pro Schein.
Zumindest in Österreich kannst Du die Spekulationsgewinne und Verluste innerhalb eines Kalenderjahres aufrechnen. In Deutschland kann man glaube ich auch die Verluste vortragen, solltest diesbezüglich wenn anderen fragen
lg zaphod
Zumindest in Österreich kannst Du die Spekulationsgewinne und Verluste innerhalb eines Kalenderjahres aufrechnen. In Deutschland kann man glaube ich auch die Verluste vortragen, solltest diesbezüglich wenn anderen fragen
lg zaphod
Ja natürlich.
Sicher datt
So einfach ist die Chose nicht.
Wenn die Citi Dir noch etwas überweist, dann kannst Du den Verlust steuerlich geltend machen.
Wurdest Du aber ausgeknockt, ohne das ein Restwert fällig wurde, so verhält es sich wie bei oOtionsscheinen, die wertlos verfallen. Den entstandenen Verlust kannst Du dann nicht geltend machen.
Wenn die Citi Dir noch etwas überweist, dann kannst Du den Verlust steuerlich geltend machen.
Wurdest Du aber ausgeknockt, ohne das ein Restwert fällig wurde, so verhält es sich wie bei oOtionsscheinen, die wertlos verfallen. Den entstandenen Verlust kannst Du dann nicht geltend machen.
schreiben wir es doch mal deutlich:
du brauchst etwas, wo "Verkaufsabrechnung" drauf steht, damit das Finanzamt eine Differenz aus Kauf und Verkauf errechnen kann. Also am einfachsten nach Knockout zum rest-Zehntel verkaufen.
Gruß
Amtranik
du brauchst etwas, wo "Verkaufsabrechnung" drauf steht, damit das Finanzamt eine Differenz aus Kauf und Verkauf errechnen kann. Also am einfachsten nach Knockout zum rest-Zehntel verkaufen.
Gruß
Amtranik
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
310 | ||
126 | ||
106 | ||
98 | ||
72 | ||
58 | ||
50 | ||
46 | ||
45 | ||
42 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
40 | ||
39 | ||
28 | ||
25 | ||
23 | ||
22 | ||
19 | ||
19 | ||
17 | ||
17 |