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    selbstgenutzte Eig.tumswohng.: bei Verkauf Steuern fällig?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.08.03 10:44:51 von
    neuester Beitrag 30.08.03 20:20:20 von
    Beiträge: 12
    ID: 770.184
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      Avatar
      schrieb am 30.08.03 10:44:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich verkaufe demnächst meine Eigentumswohnung.
      Gilt der Erlös als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften und muß demzufolge versteuert werden?
      Gibt es Fristen bzw. Zeiträume, nach denen der Verkaufserlös steuerfrei ist? Je nach Verkaufszeitpunkt habe ich die Wohnung insgesamt knapp unter oder knapp über 10 Jahre gehabt.
      Und dann noch: kann ich eventuell anfallendene Steuern mit Verlustvorträgen (aus Wertpapiergeschäften) "verrechnen"?

      thanx!
      Avatar
      schrieb am 30.08.03 11:06:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      nach 10 jahren ist der verkauf immobilien steuerfrei
      Avatar
      schrieb am 30.08.03 11:19:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      danke! dann muß ich ja genau timen! Welches Datum gilt als Stichtag - Datum des Kaufvertrages, oder vielleicht erst Eintragung ins Grundbuch?

      Und für den Fall, daß ich doch nicht so lange warten will bzw kann, bis die 10 Jahre genau vorbei sind - kann noch jemand etwas zu der Besteuerung sagen?

      thanx
      Avatar
      schrieb am 30.08.03 11:19:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Speku-Frist nicht nur für NICHT selbstgenutzten Wohnraum.
      Eventuelle Veräußerungsgewinne bei selbstgenutztem Wohnraum sind immer STEUERFREI!!!!!!

      Schönes Wochenende

      Crypti
      Avatar
      schrieb am 30.08.03 12:47:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zu #4: Stimmt. Aber aus dem Posting geht nicht hervor, ob die ETW selbstbewohnt war. ETWs können auch vermietet werden.

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      Avatar
      schrieb am 30.08.03 13:05:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Au contraire NATLY,

      aus der Thread-Überschrift hervor, dass die Eigentumswohnung selbstgenutzt ist :D

      Crypti
      Avatar
      schrieb am 30.08.03 13:07:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      "geht" fehlt noch!!!!!!!!!!

      Ich glaub, ich sollte doch nicht schon morgens mit Sekt anfangen!!!!! :laugh:

      Crypti
      Avatar
      schrieb am 30.08.03 13:40:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ Cryptkeeper
      ich versteh (auch ohne Sekt :laugh: ) diesen Satz nicht: Speku-Frist nicht nur für NICHT selbstgenutzten Wohnraum. :confused:

      also, kann ich jetzt aus den Antworten schließen:
      - wenn ich die ETW länger als 10 Jhre genutzt habe, fallen eh keine Steuern an
      - bzw. bei selbstgenutzten ETW fallen sowieso nie Steuern an?:confused:
      Avatar
      schrieb am 30.08.03 14:08:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      Jo tomsch, genau so:

      bei nicht selbstgenutzten Wohnungen ist der Veräusserungsgewinn nach zehn Jahren steuerfrei.

      bei selbstgenutzten Wohnungen ist eine Veräußerungsgewinn unabhängig von der "Haltedauer" steuerfrei!

      Also kannste die Bude problemlos verkaufen, ob Du allerdings tatsächlich einen Veräußerungsgewinn erzielst, mag ich auf Grund der derzeitigen Situation am Immobilienmarkt nicht zu beurteilen.

      Momentan kenne ich nur Leute, die Verluste bei Immoblinenverkäufe erzielen, zumindest, wenn das Objekt in den letzten 10 Jahren erworben wurde!

      Crypti
      Avatar
      schrieb am 30.08.03 17:08:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      danke!!
      Avatar
      schrieb am 30.08.03 18:43:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zu #6: Ja, aus der Überschrift geht es hervor. Hatte nur den nachfolgenden Text gelesen.
      Avatar
      schrieb am 30.08.03 20:20:20
      Beitrag Nr. 12 ()
      Büdde büdde tomsch,:)

      ich helf doch immer wieder gerne, wenn ich kann!!!! ;)

      Crypti
      (der sich immer noch fragt, ob NATALY männlich oder weiblich ist) :D


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